Das einseitige Gutachten des Internationalen Gerichtshofs

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Verlesung des Gutachtens des Gerichtshofs am 19. Juli 2024. Foto IGH
Verlesung des Gutachtens des Gerichtshofs am 19. Juli 2024. Foto IGH
Lesezeit: 4 Minuten

In seinem am Freitag, den 19. Juli 2024, veröffentlichten Gutachten kommt der Internationale Gerichtshof (IGH) zu dem Schluss, dass Israels anhaltende Präsenz in den «besetzten palästinensischen Gebieten», einschliesslich Ost-Jerusalem, das palästinensische Selbstbestimmungsrecht verletzt und illegal sei.

Der Gerichtshof fordert Israel auf, seine Präsenz in diesen Gebieten «so schnell wie möglich» zu beenden. Alle israelischen Siedlungen in diesen Gebieten müssten «geräumt» werden.

Weiter fordert der Gerichtshof die Vereinten Nationen dazu auf, «über die Modalitäten zu entscheiden, die erforderlich sind, um ein Ende der illegalen Präsenz Israels in den besetzten palästinensischen Gebieten und die volle Verwirklichung des Rechts des palästinensischen Volkes auf Selbstbestimmung zu gewährleisten».

Nach Ansicht des Gerichtshofs habe die Rechtswidrigkeit der Besatzung Konsequenzen für Drittstaaten. So müssten Drittstaaten sicherstellen, dass Israel seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen nachkommt und alle Hindernisse für die volle Verwirklichung der palästinensischen Selbstbestimmung beseitigt werden.

Die Feststellungen und Schlussfolgerungen des Gerichtshofs wurden von 11 der fünfzehn Richter unterstützt. Drei der Richter waren in bestimmten Punkten anderer Meinung. Ein Richter – Vizepräsidentin Julia Sebutinde – lehnte die Schlussanträge ab und gab eine abweichende Stellungnahme ab.

Andrew Tucker, Direktor von thinc. The Hague Initiative for International Cooperation, einer Non-Profit- Forschungseinrichtung mit Sitz in Den Haag sagt dazu: «Die abweichende Meinung von Richterin Sebutinde zeigt, dass dem Gutachten der historische Kontext völlig fehlt. Das Gericht geht davon aus, dass das jüdische Volk keine Verbindung zu diesen so genannten «besetzten» Gebieten hat. Es geht nicht einmal auf die Geschichte dieses Gebiets oder des Konflikts ein. Dem Gericht zufolge besteht «Besatzung in der Ausübung der tatsächlichen Kontrolle über ein fremdes Gebiet durch einen Staat». Doch der Gerichtshof geht selbst nicht auf die Frage ein, ob Jerusalem, Judäa und Samaria «fremdes Territorium» sind. Tatsächlich liefert der Gerichtshof keine faktischen Beweise oder rechtlichen Argumente, die die Schlussfolgerung stützen, dass diese Gebiete «palästinensisch» sind. Zu welchem Zeitpunkt wurden sie palästinensisch? Darauf gibt der Gerichtshof keine Antwort».

«Stattdessen hat der IGH unzweifelhaft die historische und rechtliche Darstellung der palästinensischen Seite übernommen, die jegliche jüdische Verbindung mit dem Land leugnet und Israels rechtliche und historische Rechte sowie seine legitimen Sicherheitsinteressen ignoriert. In ihrer 50-seitigen Gegenstimme legt Richterin Sebutinde die faktischen und rechtlichen Mängel der Mehrheitsmeinung klar dar. Wir empfehlen allen Interessierten, ihren Widerspruch genau zu studieren» erklärt Tucker.

Für Tucker ist klar: «Die Forderung nach einer Räumung der Siedlungen bedeutet, dass alle Juden aus der Altstadt von Jerusalem, Judäa und Samaria – dem historischen Kernland des jüdischen Volkes – ausgewiesen werden müssen. Dies ist nicht nur völlig absurd und unpraktikabel, sondern auch ungerecht, da es die Tatsache völlig ignoriert, dass Juden seit Jahrtausenden in Jerusalem, Judäa und Samaria leben. Viele Israelis, die in diesen Gebieten leben, wohnen auf Grundstücken, die ihren Familien seit Jahrhunderten gehören oder die sie in gutem Glauben erworben haben. Seltsamerweise führt der Gerichtshof faktisch ein Apartheidregime ein – denn er bedeutet, dass Juden nicht in einem künftigen palästinensischen Staat leben dürfen».

IGH lässt komplexe Sicherheitsverhältnisse im Westjordanland ausser Acht

Im Gegensatz zu dem vorliegenden Gutachten war ein israelischer Rückzug aus den von Jordanien eroberten und von Israel 1967 zurückeroberten Gebieten stets an wirksame Sicherheitsgarantien sowie an die Beendigung aller kriegerischen Handlungen und Gewaltandrohungen geknüpft. Dies war der Tenor der UN-Resolutionen 242 (1967) und 338 (1973) sowie der Osloer Vereinbarungen von 1993. Es ist unbestreitbar, dass Israel einer ständigen existenziellen und sicherheitspolitischen Bedrohung ausgesetzt ist und dass es staatliche und nichtstaatliche Organisationen gibt, die nicht nur versuchen, Israel aus den palästinensischen Gebieten zu vertreiben, sondern auch ein judenfreies Palästina vom «Fluss bis zum Meer» anstreben und zu diesem Zweck einen Dschihad (heiligen Krieg) legitimieren. Die Hamas, der Palästinensische Dschihad und andere extremistische Terrororganisationen sind tief in der palästinensischen Gesellschaft verankert, nicht nur im Gazastreifen, sondern auch im Westjordanland.

«Das Rechtsgutachten des IGH bestätigt unsere schlimmsten Befürchtungen», sagt Andrew Tucker von thinc. «Es ist einseitig und greift das Existenzrecht Israels innerhalb sicherer Grenzen an. Der IGH hätte sich zunächst weigern sollen, ein Gutachten zu erstellen und stattdessen darauf hinweisen sollen, dass zur Lösung des Konflikts bilaterale oder multilaterale Verhandlungen erforderlich sind.»

Israel hat an der Anhörung nicht teilgenommen. Eine Stellungnahme wurde jedoch eingereicht, wie der IGH angibt, bereits im Juli 2023, also vor Beginn des derzeitigen Gaza-Konflikts. In der Stellungnahme wird das Ersuchen um ein Rechtsgutachten als «Missbrauch des Völkerrechts» bezeichnet. Die in der Resolution der UN-Generalversammlung an den Gerichtshof gestellten Fragen seien eine «klare Verzerrung der Geschichte und der gegenwärtigen Realität des israelisch-palästinensischen Konflikts». In der Stellungnahme wird betont, dass Israel das Recht und die Pflicht habe, seine Bürger zu schützen und auf die andauernde Gefahr für seine Bürger und die nationale Sicherheit durch palästinensische Terroristen verwiesen.

1 Kommentar

  1. Die notwendigen israelischen Schutzmaßnahmen sind eine aus meiner Sicht eine Reaktion auf den Terror u. Vernichtungsabsicht der Iraner und sogenannter „Palästinenser und nicht umgekehrt. Hier wird, ich nehme an, bewußt Ursache u. Wirkung verdreht.

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