Deutschland erklärt Israel das Völkerrecht

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Bundesaussenminister Sigmar Gabriel. Foto CC0 1.0 Universal (CC0 1.0) Public Domain Dedication
Bundesaussenminister Sigmar Gabriel. Foto CC0 1.0 Universal (CC0 1.0) Public Domain Dedication
Lesezeit: 9 Minuten

Israels Siedlungspolitik sei ein Verstoss gegen das Völkerrecht. So heisst es einstimmig in Berlin. Zuletzt hat das auch Bundesaussenminister Sigmar Gabriel während seines Besuchs in Israel behauptet. Auf eine Anfrage an das Auswärtige Amt in Berlin, doch mal jenes Völkerrecht zu nennen, gegen das Israel angeblich verstosse, erfolgte nun eine ausführliche Erläuterung durch Dr. BS * vom Referat 500 – Völkerrecht. Weil das in dieser Form zuvor noch nie veröffentlicht worden ist, wird hier der gesamte Mailverkehr im Wortlaut ungekürzt wiedergegeben. Anmerkungen und Fragen von Ulrich Sahm stehen jeweils kursiv zwischen den Passagen.

Email von Herr F* an Bundesaussenminister Sigmar Gabriel vom 5. Mai 2017:

Sehr geehrter Herr Gabriel

am 05.05.2017 haben Sie im ZDF gesagt “die israelische Siedlungspolitik verstösst gegen das Völkerrecht”. Bitte nennen Sie mir die Stelle im Völkerrecht, auf welche Sie sich mit dieser Aussage beziehen.

Vielen Dank
Herr F.*

Antwort von Dr. BS * vom Auswärtigen Amt, Referat 500 – Völkerrecht in Berlin:

Sehr geehrter Herr F*.,

vielen Dank für Ihre Email an Bundesaussenminister Sigmar Gabriel vom 5. Mai 2017, die mir zur Beantwortung weitergeleitet wurde.

In den Palästinensischen Gebieten gelten die Bestimmungen der IV. Genfer Konvention zum Schutze der Zivilbevölkerung in Kriegszeiten von 1949, da Israel die Palästinensischen Gebiete besetzt hält.

Ulrich Sahm: Was ist hier mit „Palästinensische Gebiete“ gemeint? Den ehemals von Ägypten besetzten oder „verwalteten“ Gazastreifen hat Israel 2005 völlig geräumt. Das Westjordanland mitsamt Ost-Jerusalem war 1949 im Krieg gegen den frisch ausgerufenen Staat Israel von Jordanien erst erobert und später annektiert worden. Die Annexion Ost-Jerusalems ist nur von Pakistan und die des restlichen Westjordanlandes auch von den Briten anerkannt worden. Wann hat Israel „palästinensische Gebiete“ erobert? Erst 1968, mit der Zweiten PLO-Charta hat Jassir Arafat den Arabern im ehemaligen britischen Mandatsgebiet Palästina den Namen „Palästinenser“ verpasst. Bis 1948 bezeichneten sich alle Bewohner des Mandatsgebiets, Juden wie Araber und Andere, als „Palästinenser“.

1967 führte Israel Krieg gegen Jordanien. Also waren es „jordanische Gebiete“ und nicht, wie vom Auswärtigen Amt behauptet „palästinensische“? Hier kann man auch einwerfen, dass die Vertreibung („Ethnische Säuberung“) ausnahmslos aller Juden aus uralten angestammten Wohngebieten wie Hebron oder dem jüdischen Viertel in der Altstadt Jerusalems mitsamt der Zerstörung von Synagogen und anderen Heiligen Stätten durch die Jordanier gewiss nicht dem „Völkerrecht“ entsprach.

Laut welchem Kriterium hat das Auswärtige Amt da einen Stichtag gesetzt, ab dem das Völkerrecht relevant wird?

Das britische Mandatsgebiet „Palästina“ beendete seine Existenz mit dem Abzug der Briten am 15. Mai 1948. Die Araber haben auf den Teilungsplan der UNO vom 29. November 1947 mit Krieg reagiert. Dieser sah die Errichtung eines „jüdischen“ und eines „arabischen“ Staates in Palästina vor. Entstanden sind einerseits Israel und andererseits „besetzte Gebiete“ der Ägypter (Gaza) und der Jordanier. 1967 haben „jüdische Palästinenser“ Gebiete erobert, die von arabischen Palästinensern bewohnt waren.

Festzustellen ist hier auch, dass die zitierte IV. Genfer Konvention von einer Besetzung eines fremden staatlichen Territoriums redet. Weder der Gazastreifen noch das Westjordanland haben seit 1948 einem anerkannten „Souverän“ gehört. Aus diesem Grund zweifeln israelische Rechtsexperten wie Alan Baker, ob die Genfer Konvention überhaupt „greift“, da Israel kein „fremdes“ Territorium erobert hat, wie tatsächlich die syrischen Golanhöhen oder dem ägyptischen Sinai. Das ist auch der Grund, weshalb das offizielle Israel im Falle von Gaza und dem Westjordanland nicht von „besetzten Gebieten“, sondern von „umstrittenen Territorien“ redet.

Die Grenzen zwischen Israel und diesen Gebieten sind übrigens 1949 auf Rhodos zwischen jordanischen und israelischen Offizieren (Mosche Dajan) aufgrund der zufälligen Waffenstillstandslinien festgelegt und mit einem dicken Stift auf eine Landkarte gezeichnet worden. In dem Abkommen heisst es, dass diese „Linien“ keinen Vorgriff auf künftige Verhandlungen bedeuten. Es gibt also keine offizielle und anerkannte Grenzen für die vom Auswärtigen Amt bezeichneten „palästinensischen Gebiete“.  

Dr. BS, Auswärtiges Amt: Dies hat auch der Internationalen Gerichtshof der Vereinten Nationen in seinem Gutachten “Legal consequences of the Construction of a Wall in the Occupied Palestinian Territories” im Jahr 2004 bestätigt.

Ulrich Sahm: Die rechtliche Gültigkeit dieses Gutachtens wird von Israel bezweifelt, da der davon betroffene Staat (Israel) gar nicht eingeladen war, seine Position zu erläutern.

Dr. BS: Die IV. Genfer Konvention enthält in den Artikeln 47 bis 78 eingehende Vorschriften darüber, wie eine Besatzungsmacht besetzte Gebiete zu behandeln hat.

Ulrich Sahm: Es wird da immer wieder auf die Nazi-Zeit Bezug genommen. Zudem ist da mehrfach die Rede von Konflikten zwischen Staaten. Zu welchem souveränen Staat gehörten die 1967 durch Israel eroberten Territorien? Die Palästinenser waren damals noch gar nicht erfunden worden, deshalb ist es ein Anachronismus, hier von „palästinensischen Gebieten“ zu sprechen.

Dr. BS: Für die Frage des israelischen Siedlungsbaus ist Art. 49 der IV. Genfer Konvention massgeblich. Hier heisst es in den relevanten Absätzen 1 und 6:

– (1) Einzel- oder Massenzwangsverschickungen sowie Verschleppungen von geschützten Personen aus besetztem Gebiet nach dem Gebiet der Besatzungsmacht oder dem irgendeines anderen besetzten oder unbesetzten Staates, sind ohne Rücksicht auf deren Beweggrund untersagt.

– (6) Die Besatzungsmacht darf nicht Teile ihrer eigenen Zivilbevölkerung in das von ihr besetzte Gebiet verschleppen oder verschicken.

Ulrich Sahm: Relevant für die Siedlungspolitik ist hier nur Abschnitt 6. Dort steht im bindenden englischen Text: „deport or transfer“. Bisher hat sich noch kein einziger der rund 600.000 jüdisch/israelischen oder auch arabisch/israelischen Bewohner Ost-Jerusalems oder des Westjordanlandes gemeldet und von sich behauptet, er sei dorthin deportiert oder zwangs-umgesiedelt worden.

Dr. BS: Art. 49 Abs. 6 der IV. Genfer Konvention verbietet nicht nur die mittels Zwang herbeigeführte Verschickung der eigenen Bevölkerung in die besetzten Gebiete, sondern auch freiwillige Umsiedlungen.

Ulrich Sahm: Hier fragt sich, ob in Deutschland jeder individuelle Umzug in eine andere Stadt als „Umsiedlung“ bezeichnet wird. In einem offiziellen Kommentar von 1958 zu diesem Abschnitt heisst es u.a.: Such transfers worsened the economic situation of the native population and endangered their separate existence as a race. (Solche Umsiedlungen verschlechterten die wirtschaftliche Situation der eingeborenen Bevölkerung und gefährdete deren separate Existenz als Rasse.)

Mal abgesehen davon, dass die israelische Besatzung in jenen besetzten Gebieten einen enormen wirtschaftlichen Aufschwung für die arabische Bevölkerung gebracht hat, wäre es gewiss interessant, dazu eine Erklärung des AA-Experten zu erhalten. Wer gehört hier zu welcher „separaten“ Rasse? Was ist da der Massstab? Etwa die Nürnberger Gesetze? Demgemäss wären doch Juden und Araber allesamt Angehörige der gleichen „semitischen Rasse“.

Dr. BS: Anders als Art. 49 Abs. 1 enthält Abs. 6 nämlich gerade nicht die Qualifizierung “forcible” (‚zwangsweise‘). Wenn der Vertragstext in ein- und demselben Artikel einmal die Qualifizierung “forcible” benutzt und dann einige Absätze später hierauf verzichtet, dann kann dies nur bewusst geschehen sein. 

Ulrich Sahm: Also muss man sich nicht an den Text halten. Jemand könnte sich ja „bewusst“ etwas Anderes gedacht haben. Ist das ordentliches juristisches Vorgehen, zu vermuten, was sich die Autoren der Konvention „bewusst“ oder gar „unbewusst“ gedacht haben?

Dr. BS: Somit sollte Art. 49 Abs. 6 und das Verbot des “transfer” der eigenen Bevölkerung in besetzte Gebiete gerade nicht auf zwangsweise erfolgte Verschickungen beschränkt sein.

Zudem würde, wenn Art. 49 Abs. 6 IV. Genfer Konvention nur die zwangsweise Verschickung der eigenen Bevölkerung in besetzte Gebiete verbieten würde, dieser Vorschrift ein Schutzcharakter zugunsten der eigenen Bevölkerung beikommen. Das sogenannte „Humanitäre Völkerrecht”, dem die Genfer Konventionen zuzurechnen sind, schützt jedoch gerade nicht die eigene Bevölkerung, wie Art. 4 Abs. 1 der IV. Genfer Konvention zeigt. Hier heisst es: “Durch das Abkommen werden die Personen geschützt, die sich im Falle einer (…) Besetzung (…) im Machtbereich einer am Konflikt beteiligten Partei oder einer Besatzungsmacht befinden, deren Angehörige sie nicht sind.”

Somit verbietet Art. 49 Abs. 6 der IV. Genfer Konvention der Besatzungsmacht, durch eine auch mittelbare Verschickung der eigenen Bevölkerung die Bevölkerungsstruktur in den besetzten Gebieten zuungunsten der dort ansässigen Zivilbevölkerung nachteilig zu verändern.

Dies bestätigt auch die einstimmig vom VN-Sicherheitsrat angenommene Resolution 465 (1980), in der es heisst:“ determines that all measures taken by Israel to change the physical character, demographic composition, institutional structure or status of the Palestinian or other Arab territories occupied since 1967 including Jerusalem, or any part thereof have no legal validity and that Israel’s policy and practices of settling parts of its population and new immigrants in those territories constitute a flagrant violation of the Geneva Conventions (…).”

Ulrich Sahm: Wo ist die entsprechende Resolution für die 1948 von Jordanien geschaffenen Verhältnisse? Resolutionen hat es in der UNO schon viele gegeben, darunter die Gleichsetzung von Zionismus mit Rassismus. Es muss hier wohl nicht ausgeführt werden, wie in der UNO Resolutionen zustande kommen.

Welche Rolle hat die UNO gespielt, um den Ausbruch des 6-Tage-Krieges und die daraus resultierende „Besatzung“ zu verhindern? Die UNEF Truppen entlang der Grenze zu Israel im Sinai wurden auf Drängen der Ägypter von Generalsekretär U-Tant abgezogen.

Untätig blieben auch die UNO-Beobachter im Niemandsland zwischen dem israelischen West-Jerusalem und dem jordanischen Ost-Jerusalem, als König Hussein trotz israelischer Warnungen den jüdischen Westteil der Stadt unter Beschuss nahm. Zusammen mit der Drohung von Ägyptens Präsident Gamal Abdel Nasser, der Sperrung der Meerenge von Tiran und dem Verschwinden der UNO-Friedenswächter blieb Israel keine andere Wahl, als sich zu verteidigen. Offenbar hat die UNO keine Mittel in der Hand, Kriegserklärungen oder gar Kriege wirksam zu verhindern. Es gab nicht einmal Resolutionen, die das zum Krieg führende Vorgehen der Ägypter und den provokativen Beschuss durch die Jordanier verurteilten.

Dr. BS: Auch der Internationale Gerichtshof hat in dem bereits erwähnten Gutachten zum Bau der israelischen Sperranlage die Ansicht vertreten, dass Art. 49 Abs. 6 der IV. Genfer Konvention alle solchen Massnahmen einer Besatzungsmacht verbietet, die den Transfer von Teilen der eigenen Bevölkerung in das besetzte Gebiet organisieren oder ermutigen.

Unabhängig davon gilt für die Bundesregierung, was auch Bundesaussenminister Gabriel kürzlich in Israel betont hat: Die unverbrüchliche Solidarität mit Israel und das Einstehen für seine Sicherheit sind Richtschnur und Grundpfeiler unserer Aussenpolitik.

Ulrich Sahm: Ja natürlich. Ob Israel heute angesichts der Vernichtungsdrohungen durch die Hamas und arabischer Staaten ohne Kontrolle des Westjordanlandes überhaupt seine physische Existenz verteidigen könnte, glaubt Gabriel offensichtlich besser zu wissen als Israel. Solange das Auswärtige Amt mit Begriffen hantiert wie „palästinensische Gebiete“, die niemals als solche deklariert worden sind, dürfte auf die hier zitierte Solidaritätserklärung von Gabriel kein Verlass sein.

Als „palästinensische Gebiete“ sollten bestenfalls die seit 1994 im Rahmen der Osloer Verträge eingerichteten „Autonomiegebiete“ bezeichnet werden, in denen heute kein einziger Jude lebt und wo es auch keine israelische Siedlung gibt. In ihnen leben die Palästinenser gemäss ihren eigenen Vorstellungen und Rechten, während Israel wegen Terrorgefahr zu teuren Kontrollmassnahmen gezwungen wird (darunter dem Bau der Mauer) und auch noch auf eigene Kosten Strom und Wasser liefert, weil die Palästinenser ihre Rechnungen nicht bezahlen.

Dr. BS: Ich hoffe, Ihre Frage mit dieser Auskunft beantwortet zu haben und verbleibe, Mit freundlichen Grüssen, Im Auftrag. Dr. BS, Referat 500 – Völkerrecht, Auswärtiges Amt, Berlin

* Namen der Redaktion bekannt

Über Ulrich W. Sahm

Ulrich W. Sahm, Sohn eines deutschen Diplomaten, belegte nach erfolgtem Hochschulabschluss in ev. Theologie, Judaistik und Linguistik in Deutschland noch ein Studium der Hebräischen Literatur an der Hebräischen Universität in Jerusalem. Seit 1975 ist Ulrich Sahm Nahost-Korrespondent für verschiedene deutschsprachige Medien und berichtet direkt aus Jerusalem.

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16 Kommentare

  1. Eigentlich nur eine kurze Frage. WER kümmert sich um das deutsche Volk?
    Oder noch kürzer: Schlesien und Ostpreußen etc.?

  2. “Mein” und “Dein” sind als ‘Besitz-anzeigende’ Fürwörter (? – Possessivpronomen) oft Gegenstand “unserer” Rechts-Fachleute. Im zivilrechtlichen Bereich funktioniert die Rechtsprechung anders als im völkerrechtlichen. Noch anders geht es zu im strafrechtlichen Nebel unterschiedlicher “Staatsrechtlichkeiten”. Der Töten eines Mitmenschen ist vollzogen, wenn “sein” Leben zwangsweise beendet wird. Im Nachhinein wird die Tat zum Ehrenmord oder zur Heldentat oder zum Verbrechen. Immer im Brustton juristischer Besserwisserei . . .

    Die Diskussion in diesem Forum (?) betrachte ich als wenig hilfreich zur Lösung der Schwierigkeiten dessen, was eigentlich im Nahen Osten “abgeht”. Der weltweite “Eiertanz der klugen Leute” in Bezug auf das Wunder Israel ist sauber zuzuordnen mit dem Zitat bei Jesaja 29, 13+14.

    In heutiger Sprache ist es besser zu umschreiben mit den Gemeinsamkeiten von WAHRHEIT, WIRKLICHKEIT, REALITÄT, GLAUBE und DENKEN im Rahmen von QUANTENKOMMUNIKATION.

  3. Abgesehen davon, dass das eine mit dem anderen nichts zu tun hat und Audiatur keine geeignete Plattform für solche Fragen ist.

    Siggi redet [meistens] nicht von sich selbst, sondern von der Bundesregierung. Und die Position der Bundesregierung in dieser Frage ist dir wohl bekannt. Die Krim wurde von Russland nach einer Hybrid-Besetzung sowie einem Fake- Referendum annektiert, aber völkerrechtlich gehört nach wie vor der Ukraine. Die Umsiedlung von ethnischen Russen auf die Krim findet nach der Annexion kaum statt, dafür aber die Militär-Aufstockung…

    Warum redet er nicht so entschieden wie gegen Israel?
    Erstens ist die SPD als politische Partei, genau wie AfD, die Linke etc. durch Putin-Apologeten und ‘Russlandversteher’ stark kontaminiert. Auch breite Schichten der deutschen Öffentlichkeit (unter ihnen viele ‘Nostalgiker’ und ‘Ehemaligen’ 😉 nehmen die Politik der Bundesregierung – aus verschiedenen Gründen – zähneknirschend hin (wohlgemerkt, das Israel-Bushing dagegen mit der Genugtuung).
    Zweitens ist Politik die Kunst des möglichen. Russland ist eine Atom- und UNO-Vetomacht, es kann tun, wozu es sich in der Lage fühlt, egal, was Siggi oder AM darüber im Namen Deutschlands sagt.
    Drittens glaubt man [im Wahljahr] besser zu punkten, wenn man es nach Art von Steinmeier und Gabriel tut.
    Viertens wählt Europa im letzten Jahrhundert zwischen Krieg und Schande zu oft die Schande und bekommt dann beides. Aber die Schande kann man schön reden und was soll ein Krieg? Hauptsache, nicht vor der eigenen Tür…

    Ja, die ‘Volksrepubliken’ um Donezk und Luhansk sind die Wunden, die Russland offen hält. Aber in Hinsicht auf die Umsiedlung sind sie irrelevant. Wer zieht sich doch bei vollem Verstand in die Schusslinie?

    Du sollest dich präziser ausdrucken. Überhaupt traut sich man, gegen imperiale Politik und Apologie des Krieges des Kremls den Mund auf zu machen, soll man sich warm anziehen. Über eine Jewgenia Komarowa fallen sofort grob geschätzt zehn wortgewandte ‘MarkNus’, Bote und Trolle her. Mit Vokabular und Methoden der alten guten Lubjanka-Schule… Ich wünsche dir viel Erfolg – lasse Dich von ihnen nicht verunsichern und mundtot machen. Die Wahrheit ist auf deiner Seite!

  4. Juristisch sehr durchsichtige Geschichte, die der “Dr. BS” vom Auswärtigen Amt da eingefädelt hat.
    Herr Sahm ist auch erst einmal darauf hereingefallen
    – ändert aber nichts daran, dass Herr Sahm auch trotz dieses Handicaps seine Sache mit Bravour erledigt hat, dafür sei ihm Dank gesagt!

    Wo liegt der grundsätzliche Fehler, den “Dr. BS” bewusst und gewollt in seine Argumentation eingebracht hatte?

    Zuerst einmal und ganz wichtig, bitte im Hinterkopf behalten:
    Die Frage des Herrn F. an Sigmar Gabriel bezog sich auf die “Siedlungspolitik” im Lichte
    des Völkerrechts.

    Beobachten Sie bitte im Text des Artikels des BS, dass dieser sich EWIG nur auf die Genfer Konvention bezieht!

    BS argumentiert damit, dass der “Siedlungspolitik” Israels im Grundsatz die IV. Genfer Konvention (zum Schutze der Zivilbevölkerung in Kriegszeiten von 1949) zugrunde liegt.
    Schon gelogen und daher hätte hier korrekterweise ein Disput zwischen BS und dem
    werten Herrn Sahm beendet gewesen sein können.

    Denn BS unterstellt impliziert, dass die Staatsgründung Israels das Gebiet von Judäa und Samaria (auch “Westjordanland” oder “Westbank” genannt) NICHT umfasst hatte
    – woher will BS das wissen?
    Wer sagt sowas?

    Richtig ist:
    Die Briten hatten am 14. Mai ausdrücklich und aus freien Stücken jegliche Rechtsansprüche
    auf ihr gesamtes ehemaliges Hoheitsgebiet Cisjordanien aufgegeben.
    Auf diesem Gebiet gründeten die Juden ihren Staat
    – nichts und niemandes Einwand berechtigt zu der Annahme, die Juden hätten nur Teile davon
    als Staatsgebiet beansprucht.
    Warum dann nicht auch die Küstengebiete um Tel Aviv oder die nördlichen Regionen oder besser noch: ganz Israel in Frage stellen?!
    Als die Vereinigten Staaten von Amerika gegründet wurden – hatte man da etwa jeden Zentimeter ausmessen und seine Ansprüche zentimetergenau protokollieren müssen?
    Als Ludwig der XV. vom Landvermesser Cassini erfuhr, wie groß Frankreich wirklich ist,
    war er über alle Maßen erstaunt – Frankreich war größer als zuvor von Experten geschätzt worden war.
    Dürfen die Rest-Wikinger aus der Normandie jetzt einen eigenen Staat behaupten?
    Alle europäischen Staaten sind VOR einer exakten Landvermessung gegründet worden
    – war das alles juristisch null und nichtig?
    Wer weiß, vielleicht haben die Bayern die Württemberger ja um Land betrogen und etliche Württemberger dürften jetzt mit Fug und Recht die Genfer Konventionen anwenden und bayrische Landbesitzer zwangsenteignen?!

    Merke:
    Wenn Staatsgebiete legal am 14.05.1948 entstanden sind,
    dann erübrigt es sich ganz und gar,
    auf ebendiese Staatsgebiete einen Besatzungspassus eines wechselseitigen Staatsvertrages
    aus 1949 anwenden zu wollen!
    Wer “Siedlungspolitik” und “Besatzung” sagt, missachtet die Bestandsrechte
    des Staates Israel und will sie missachten!

  5. ausser Maul aufreissen und den Falschen in den Hintern kriechen — nix.

    Gabriels Verhalten erinnert mich an den Spruch von Zvi Rex: „Die Deutschen werden den Juden Auschwitz nie verzeihen.“

    Gerade wir Deutschen haben eine Verpflichtung gegenueber dem Staat Israel. (Im Uebrigen moechte ich mal wissen, was die ganzen Israel-“Kritiker” sagen wuerden, wenn sie in einem Staat leben wuerden, der von Feinden umzingelt ist — von denen nicht wenige geschworen haben, sie ins Meer zu werfen (und dies auch mehrfach umzusetzen versuchten!) . . . von den ganzen Terroranschlaegen mal ganz zu schweigen. Da waere schlagartig Ruhe!)

    Dieser Einfaltstrampel Gabriel spricht NICHT fuer alle Deutschen!

  6. Vermutlich deshalb, weil selbst “Herr Gabriel” es nicht schafft, alles falsch zu machen!
    – nicht, dass er es nicht aufrichtig versuchen würde,
    wobei seine naturgegebene Dummheit ihm gute Dienste leistet.

    Von einer russischen Besatzung der Krim kann gar keine Rede sein
    – bitte argumentieren Sie Ihre Position mit dem Internationalen Recht;
    mein Versprechen: ich werde Ihnen juristisch fundiert antworten!

    Was die neuen Volksrepubliken betrifft – dort hat die Bevölkerung auf eine erhebliche
    Bedrohungslage durch den eigenen Staat, die Ukraine, reagiert gehabt.
    Diese Möglichkeit ist im Völkerrecht ausdrücklich vorgesehen
    – es steht der Ukraine frei, von den neuen Volksrepubliken einen Volksentscheid über den Verbleib der Gebiete zu fordern.

    Hätte die Ukraine großen Teilen der Bevölkerung der Krim sowie der Gebiete der jetzigen Volksrepubliken nicht die Renten- sowie Sozialhilfeansprüche auf Null gekürzt und
    dort mit Krieg jeder Art gegen die eigene Bevölkerung Tatsachen schaffen wollen,
    dann wären die Menschen auch nicht gegen den eigenen Staat aufgestanden!

    Der ukrainische Staat hätte in den Bereichen der jetzigen Volksrepubliken längst
    einen Völkermord initiiert
    – dass es nicht so gekommen ist, haben wir mutigen Männern dieser Gebiete zu verdanken und, ja!, auch ein wenig Herrn Putin.
    Dafür meinen herzlichen Dank!

  7. Hallo Herr Sahm, vielen Dank für die feinen Worte. Gabriel hat es innerhalb weniger Tage im Amt zur absoluten Lachnummer geschafft. Es ist wirklich traurig, wenn so etwas im Namen des deutschen Volkes im Ausland rumfliegt.

  8. “Nazis und massenmörder” ….. das liegt 70 Jahre zurück —- wieviele tausende von leben hat Israel in den vergangenen 70 Jahren ausgelöscht ?

    Unglaublich diese Ignoranz

  9. Na wenn das so ist, dann wird der Herr ja alles noch endgültig regeln. Bis dahin sollten wir allerdings auf eher weltlichem Niveau die Sachen in Ordnung bringen.

    Da sind diese Ausführungen von Herrn Sahm zur juristischen Lage doch sehr erhellend. Wie rechtlich der Übergang vom britischen Mandatsgebiet zum israelischen Staat vonstatten ging und wo die folgenden Kriege einzuordnen sind, darüber erfährt man auch als interessierter Leser fast nichts aus den deutschen Qualitätsmedien.

  10. Nur eine Verständnisfrage: Hat Abbas nicht die Osloer Verträge nach dem 2014er Krieg nicht aufgekündigt, so dass diese keine Relevanz mehr haben? Eine Antwort würde mich sehr interessieren. VG und weiter so!

    Würde mich auch freuen, wenn es eueren Input auch in englisch geben würde.

  11. Warum äußert sich Herr Gabriel nicht eben so entschieden gegen russische Besatzung von der Krim und Umsiedlung der russischen Bürger auf die Krim und auch in die nicht anerkannte “Volksrepubliken” in Donezk und Luhansk?

  12. Die Leute von der SPD blamieren sich und Deutschland zur Zeit wo sie nur können. Was haben die nur gelernt?

  13. Deutschland erklärt Israel das Völkerrecht

    Diese Zeichen haben die herrischen deutschen noch NICHT begriffen:

    Israel wird noch weiter bauen!!

    Israel wird so viel bauen, bis das ganze Volk Israel im Staat sein wird!

    Die Situation von Israel können wir Menschen NICHT abschätzen. Die säkulare Raffinesse vom kritischen Herumschreien wird NIEMALS fassen!!

    Wer die Bibel nur etwas kennt, weiss genau, dass hinter der Neugründung vom Staat Israel prophetische Erfüllungen stehen!! Die Rückkehr vom Volk Israel ist noch lange nicht
    abgeschlossen.

    Sacharja 10:10 Denn ich will sie wiederbringen aus Ägyptenland und will sie sammeln aus Assyrien und will sie ins Land Gilead und Libanon bringen, daß man nicht Raum für sie finden wird.

    Doch wehe denen, die dieses Vorhaben stoppen wollen. Die werden sich daran wundreissen.

    Sacharja 12:3 Zur selben Zeit will ich Jerusalem machen zum Laststein allen Völkern; alle, die ihn wegheben wollen, sollen sich daran zerschneiden; denn es werden sich alle Heiden auf Erden wider sie versammeln.

    Sacharja 12:6 Zu der Zeit will ich die Fürsten Juda’s machen zur Feuerpfanne im Holz und zur Fackel im Stroh, daß sie verzehren zur Rechten und zur Linken alle Völker um und um. Und
    Jerusalem soll auch fürder bleiben an ihrem Ort zu Jerusalem.

    Der Auftakt zum Zorn G’ttes über die Menschen hat bereits begonnen.

    Das Gericht über die Menschheit steht aber noch vor uns:

    Psalm 2:1 ¶ Warum toben die Heiden, und die Völker reden so vergeblich?
    2 Die Könige der Erde lehnen sich auf, und die Herren ratschlagen miteinander wider den HERRN und seinen Gesalbten:
    3 Lasset uns zerreißen ihre Bande und von uns werfen ihre Seile!
    4 Aber der im Himmel wohnt, lachet ihrer, und der HERR spottet ihrer.
    5 Er wird einst mit ihnen reden in seinem Zorn, und mit seinem Grimm wird er sie schrecken.

    Aus diesem Grund empfehle ich den Politikern/innen:

    “Überlegt Sie sich gut, was und wie Ihr über Israel schreibt.

    Es muss gesühnt werden!!”

    Joel 3:2 …will ich alle Heiden zusammenbringen und will sie ins Tal Josaphat hinabführen und will mit ihnen daselbst rechten wegen meines Volks und meines Erbteils Israel, weil sie
    es unter die Heiden zerstreut und sich in mein Land geteilt

    „Irret euch nicht, G’tt lässt
    sich nicht spotten, was der Mensch sät, das wird er ernten!“ (Galater 6:7)

    Mit freundlichen Grüssen
    Walter Nänny

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