Die sogenannte “Konzernverantwortungsinitiative” – eine Mogelpackung

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Foto Screenshot Youtube / Der Schweizerische Bundesrat
Foto Screenshot Youtube / Der Schweizerische Bundesrat
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Oder wie Peter Hahne es einmal ausdrückte: „Das Herz muss getroffen und der Verstand benebelt werden. Das scheint der heimliche Leitfaden erfolgreicher Manipulationsstrategen zu sein“.

Ein Kommentar von Hanspeter Büchi

Warum eine Mogelpackung? Da sind erst einmal die gefälschten Bilder mit traurigen Kindergesichtern, die die Herzen der Betrachter/Betrachterinnen treffen sollen.

Falsch und damit irreführend ist der Titel «KonzernverantwortungsInitiative», kommt doch das Wort «Konzern» nirgends im Initiativtext vor. Dort ist ausschliesslich von Unternehmen die Rede. Dass die Initianten in ihrer Kampagne den wahren Kreis der Betroffenen weglassen erinnert an Simone de Beauvoirs Aussage «Die hinterhältigste Lüge ist die Auslassung»! Doch um Ja-Stimmen zu gewinnen wird den Bürgerinnen und Bürgern ein Feindbild in Form nicht eben beliebter Konzerne präsentiert. Konzerne werden in der Kampagne denn auch fleissig dämonisiert, damit Menschen meinen, als «Ritter ohne Furcht und Tadel» gegen diese in den Kampf ziehen zu müssen – indem sie mit Ja stimmen. So indoktriniert und mit Vor-Urteilen bepackt wird sich kaum jemand die Mühe nehmen, den (auf der Website der Initianten gut versteckten) Initiativtext genauer zu lesen, um dabei festzustellen, das es wie erwähnt um Unternehmen und nicht einzig um Konzerne geht. Wen betrifft die Initiative also? Sie gilt tausenden Schweizer Unternehmen, die mit ausländischen Produkten zu tun haben. Deshalb spielt die Grösse des Unternehmens keine Rolle. Unwichtig auch, ob ein Schweizer Unternehmen direkt mit ausländischen Geschäftspartnern arbeitet oder via Tochtergesellschaften im Ausland.

Obwohl der Initiativtext in Sachen KMU aus taktischen Gründen von möglichen Ausnahmen spricht darf es eigentlich keine solchen geben. Sonst würden Unternehmen mit zweierlei Mass gemessen. Die Initiative betrifft tausende KMU mit Auslandaktivitäten. Man stelle sich vor, der Gesetzgeber würde KMU ausklammern und es würde eine Klage abgewiesen weil das betroffene Unternehmen vom Gesetz «befreit» wäre! Trotzdem bemühen sich die Initianten, den Punkt KMU einzunebeln. Nicht umsonst hat der Schweizerische Gewerbeverband – die Dachorganisation der KMU – die Nein–Parole beschlossen. Der Verband schrieb dazu am 6.11.20 auf seiner Website:

«Der Schweizerische Gewerbeverband lehnt die Konzernverantwortungsinitiative ab. Die Schweizerische Gewerbekammer, das Parlament des sgv, hat die entsprechende Parole an ihrer Sitzung in Freiburg beschlossen. Die Initiative sei aus ordnungspolitischer Sicht problematisch, fand die «Kammer». Sie würde einen Alleingang der Schweiz darstellen, in dem Beweislastumkehr und Lieferkettenregulierung neu Eingang in die Schweizer Gesetzgebung fänden».

In der Regel gilt der Grundsatz: Jeder ist als unschuldig zu behandeln, bis ihm eine Schuld nachgewiesen werden kann. Nun steht aber in den Erläuterungen zur Initiative von 2015 «Dies beinhaltet eine Beweislastumkehr; Nicht der Geschädigte hat den Verschuldungsbeweis zu leisten, sondern das kontrollierende Unternehmen hat seine Unschuld zu beweisen, d.h. seine Sorgfalt zu belegen» (Ende Zitat). Die Initianten hätten 2018 den Hinweis auf die Beweislastumkehr entfernt, schreibt Dominik Feusi im Tages-Anzeiger vom 27.10.2020, weist aber auf Frau Prof. Claire Huguenins Standardwerk zum OR hin, das festhalte, es handle sich dabei «im Endeffekt um eine Verschuldenshaftung mit Beweislastumkehr».

Der Zweck heiligt die Mittel

Sollte die Initiative angenommen werden dürfte die Schweiz ins Zentrum zahlreicher – auch politisch ausgerichteter – NGO-Aktivsten rücken, nicht zuletzt weil es auch um viel Geld geht. Die neue Situation wird  Klagen aller Art Vorschub leisten, was auch für Unternehmen ohne Schuld unerwünschte Publizität, Kosten und Unbill zur Folge hätte. In Abwägung dieser Punkte würde vielleicht «ohne Anerkennung einer Rechtspflicht» Geld fliessen, nur um eine Situation rasch zu bereinigen. Der Begriff «Erpressung» liegt in Griffnähe. Nachdem sich viele Schweizer gegen die vorrangige Position des EU-Gerichtshofs aussprechen sei zudem die Frage aufgeworfen, was ausländische Staaten zu dieser Art rechtlicher Bevormundung durch Schweizer Gerichte sagen würden. Denn ein Fall müsste nicht wie eigentlich üblich im Domizilland des Klägers gerichtlich beurteilt werden. Es würde nicht überraschen, wenn Firmen an einen allfälligen Rückzug aus gewissen Gebieten denken müssten. Denn sehr oft kann z.B. die Menschenrechtslage ob der dort herrschenden Verhältnisse und mangels Rechtssicherheit nicht einfach geändert werden. Menschen würden so ihren Arbeitsplatz verlieren.

Dass die Befürworter der Konzerninitiative ohne Einwilligung des Ringier-Verlags und damit offensichtlich rechtsverletzend eine Fake-Ausgabe der «Schweizer Illustrierten» für Propagandazwecke drucken liessen zeugt von der Skrupellosigkeit der Initiativ-Verantwortlichen, die sich an das Motto halten «Der Zweck heiligt die Mittel». Diese Kampagne könnte zu einem Buch über Manipulation beitragen.

Kirchliche Aktivisten

Zu erwähnen bleibt zum Schluss das Komitee «Kirche für Konzernverantwortung», das sich auf seiner Website mit Fakten schwer tut, obwohl Psalm 34 davor warnt, Trug zu reden. Zur Frage, wem die Initiative gelte heisst es auf dessen Website ohne wenn und aber:

 «Die Initiative betrifft Grosskonzerne mit Sitz in der Schweiz, die im  Ausland Menschenrechte verletzen oder die Umwelt zerstören». 

Schweigen herrscht also auch auf kirchlicher Seite darüber, dass die Initiative grundsätzlich für Unternehmen und nicht explizit für Konzerne gilt. Auf schiefer Ebene bewegen sich die kirchlichen Aktivisten auch mit der Aussage:

«Der Initiativtext schreibt vor, dass KMU ausgenommen werden». 

Diese Aussage suchen wir im Text jedoch umsonst, womit die Verfasser an die Aufforderungen in der Bibel zur Busse zu erinnern sind. Dass sich auch das Hilfswerk der Evangelischen Kirchen der Schweiz HEKS an dieser irreführenden Kampagne beteiligt erstaunt allerdings in dem Sinn nicht, als es laut Medienberichten seit Jahren in einseitige “israelkritische” Aktivitäten involviert ist, die den Staat Israel zum Sündenbock stempeln. Nicht zuletzt sei daran erinnert, dass es sich bei zahlreichen NGO’s weltweit um wohlorganisierte, in erster Linie politisch aktive Gruppierungen handelt, die ihre wahren Ziele oft unter dem Deckmantel irgendwelcher wohlklingender Menschenrechte tarnen.   

Bei dieser Diskussion darf nicht vergessen werden, dass das Nein-Lager grundsätzlich gleiche Werte in Sachen Menschenrechte und Umwelt vertritt, jedoch in der einseitigen, Schweizer Unternehmen in verschiedener Hinsicht benachteiligenden Initiative den falschen Weg, ja ein Eigentor sieht. Massnahmen sollten – wie Bundesrätin Keller-Sutter festhält – auf einer international abgestimmten Basis erfolgen. Damit würde auch verhindert, dass die Schweiz auf diesem Gebiet eine Vorreiterrolle einnimmt und damit die Konkurrenzfähigkeit unserer Wirtschaft schwächt. Deshalb ist die Initiative abzulehnen, was eine Umsetzung des Gegenvorschlags des Bundesrates ermöglicht, der deutliche Verbesserungen bringen wird.