Rechtsexperte: Kritik am beschlossenen „Siedlungsgesetz“ ungerechtfertigt

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Nilli, eine israelische Siedlung. Foto מיכאלי. CC BY-SA 3.0, Wikimedia Commons.
Nilli, eine israelische Siedlung. Foto מיכאלי. CC BY-SA 3.0, Wikimedia Commons.
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Die weltweit verbreitete Kritik am vom israelischen Parlament verabschiedeten „Siedlungsgesetz“ ist ungerechtfertigt, sagte ein internationaler Rechtsexperte der Zeitung The Algemeiner.

von Barney Breen-Portnoy

Im Hinblick auf das Gesetz, das von der Knesset mit 60:52 Stimmen angenommen wurde, bekräftigte Dr. Eugene Kontorovich, Professor an der Pritzker School of Law der Northwestern University und Leiter der Abteilung für Internationales Recht beim Kohelet Policy Forum: „Alles, was darüber gesagt wird, ist unzutreffend.“

„So verletzt es zum Beispiel kein internationales Recht“, stellte er fest. „Es hat nie einen Grundsatz des Völkerrechts gegeben, nachdem man kein Eigentum mit Entschädigung übernehmen kann. Und alle Diskussionen, die angeführt werden, um die Illegalität zu belegen, sind Fälle, in denen keine Entschädigung angeboten wurde, was etwas ganz anderes ist.“

„Es ist sehr ungewöhnlich, dass eine Besatzungsmacht Entschädigung anbietet“, so Kontorovich weiter. „Aber in den Fällen, wo das geschehen ist – und da kann man auf die Türkei mit Nordzypern sowie Russland mit der Krim zeigen – hat die internationale Gemeinschaft dies in keinster Weise kritisiert. Im Grunde ist dies eine Regelung, die nie zuvor erwähnt wurde, an die nie zuvor gedacht wurde und die, wie so vieles, nur wegen der beteiligten Parteien erfunden wurde. Sie wurde für diesen Fall erfunden und wird nie wieder Anwendung finden.“

Letzte Woche wurde berichtet, dass der israelische Generalstaatsanwalt Avichai Mandelblit, der sich gegen das Gesetz ausgesprochen hat, vor Gericht dagegen vorgehen könnte, eine Möglichkeit, die Kontorovich als „ungewöhnlich, jedoch bei weitem nicht ohne Präzedenzfall“ bezeichnete.

Kontorovich prophezeite, es gebe eine „100%ige Chance“, dass das Gesetz von Israels Oberstem Gerichtshof aufgehoben würde.

„Nicht wegen seiner Legalität, sondern weil das Gericht seine Anweisungen vom Generalstaatsanwalt und der Europäischen Union entgegennimmt und sie [Israels Oberster Gerichtshof] grosse Angst haben, als jemand wahrgenommen zu werden, der etwas tut, das Leute, deren Meinung sie schätzen, nicht mögen“, meinte er.

In einem im Dezember veröffentlichten Artikel in Just Security erklärte Kontorovich die Argumentation hinter der umstrittenen Gesetzgebung genauer und sagte, diese versuche, „eine Situation zu klären, in der im Verlauf mehrerer Jahrzehnte mehr als eintausend israelische Häuser in Siedlungen des Westjordanlandes auf offenem Gelände erbaut wurden, auf das anschliessend Palästinenser Eigentumsrechte geltend gemacht haben, in der Regel auf der Grundlage breitangelegter Geschenke staatlichen Landes durch den König von Jordanien während der Haschemitischen Besatzung (1949 bis 67).“

Und er fuhr fort: „Bei den Grundstücken handelt es sich normalerweise um offene, unbestellte Felder. Die häufige Bezeichnung als ‚privater Grundbesitz von Palästinensern‘ ist irreführend. In der überwältigenden Mehrzahl der Fälle haben sich keine einzelnen Palästinenser gemeldet, um Ansprüche auf das Land geltend zu machen. Tatsächlich hat in den meisten Fällen jahrzehntelang, nachdem Häuser gebaut wurden, kein Anspruchsberechtigter seine Interessen geltend gemacht. Dies führt zu einer Situation, die nach Gewohnheitsrecht sicher die Anwendung der Grundsätze der „adverse possession“ rechtfertigen würde, nach denen ein langfristiger Besitz von Grundstücken, der nicht von Eigentümern angefochten wird, den Rechtsanspruch ändern kann, eben um genau diese Art von Konflikten zwischen Langzeitnutzern und Eigentümern, die sich nicht um ihre Rechte gekümmert haben, zu vermeiden.“

Der israelische Premierminister Benjamin Netanyahu verteidigte das Gesetz; sein Büro gab eine Stellungnahme heraus, die lautete: „Hier handelt es sich um eine sehr ausgeglichene Lösung für Landbesitzer und für Familien, die sich der Gefahr der Räumung und des Verlusts des Heims, das sie jahrzehntelang bewohnt haben, gegenüber sehen“, erklärte das Büro des Premierministers. „Ziel dieses Gesetzes ist es, die Notwendigkeit, vor vielen Jahren errichtete Häuser zu zerstören, auf ein Minimum zu beschränken. Es muss betont werden, dass das Gesetz sich nur auf eine beschränkte Zahl bestehender Fälle bezieht und in keiner Weise eine Erlaubnis zur Enteignung von Land darstellt.“

„Israel ist ein Rechtsstaat“, heisst es weiter in der Stellungnahme. „Der Staat Israel misst der Achtung gegenüber den Entscheidungen des Gerichts grosse Bedeutung bei und wird das Gesetz in allen Schichten der Bevölkerung durchsetzen, wie bei der Räumung von Amona schmerzlich zu erkennen war.“

Auf Englisch zuerst erschienen bei The Algemeiner.

1 Kommentar

  1. Über Amona wurde und wird viel berichtet – leider fällt es keinem Nachrichten-Magazin ein,
    schlicht die wichtigen Stellen der Urteilsbegründung des Obersten Gerichtshofes in Israel
    im Fall Amona ins Internet zu stellen.

    Hilfreich ist da der Passus des Jura-Professors Kontorovich über den häufigsten Hintergrund
    der pali-arabischen Inanspruchnahme von Landrechten:
    ” … in der Regel auf der Grundlage breitangelegter Geschenke staatlichen Landes durch den König von Jordanien während der Haschemitischen Besatzung …”

    Wenn der Rechtsexperte diese “Landschenkungen” aber der Besatzungszeit von 1948/9 bis
    1967 zuweist, dann müsste doch gefragt werden dürfen,
    inwieweit der jordanische König in der Besatzungszeit irgendein Recht gehabt hätte,
    Land zu verschenken, dass ihm gar nicht gehört (da das Land unter Besatzung stand).

    Kann ich denn Sachen oder Immobilien, die mir gar nicht gehören,
    – die nicht völlig in meinem Allein-Eigentum stehen –
    verschenken?

    Den Befürwortern der pali-arabischen Landnahme-Taktiken scheint eine solche “Schenkung”
    recht zu sein
    – dass Israel aber rückerobertes Staatsgebiet für die Ansiedelung von Dörfern nutzt,
    bezeichnen die Befürworter als großes Unrecht und Besatzer-Mentalität.
    Kann und sollte man Menschen mit einem derart verqueren Rechtsverständnis
    überhaupt größere Beachtung schenken?
    – ich meine: Nein!

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