Ein Nationalgesetz für Israel

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Das Grundgesetz: Israel – der Nationalstaat des jüdischen Volkes, auch ‚Nationalgesetz‘ genannt, soll den jüdischen Charakter des Staats Israel gesetzlich verankern. Die Diskussion darum hat in den letzten Wochen zu einer regelrechten Hysterie geführt, als die üblichen Verdächtigen in Presse und Parlamenten sogleich Zeter und Mordio schrien und eine massive Diskriminierung aller Nichtjuden beschworen, die das Gesetz angeblich zur Folge haben werde. Nur am Rande soll angemerkt werden, dass selbstverständlich in den meisten europäischen Länder etwa christliche Feiertage und Symbole (wie z.B. das Schweizer Kreuz) gesetzlich verankert sind und sich keiner der Empörungswilligen je über die islamische Verfasstheit arabischer Staaten, in denen beispielsweise die Scharia als Rechtsquelle gesetzlich festgeschrieben ist, ausgelassen hätte. Dass einige Knessetabgeordnete und Teile der Bevölkerung eine Notwendigkeit für ein Nationalgesetz sehen, ist auch in den Forderungen und Aktivitäten insbesondere des ‚Nationalkomitees der Oberhäupter der arabischen örtlichen Behörden in Israel‘ begründet, eine Dachorganisation, die Araber in Israel auf nationaler Ebene vertritt. In ihrem Manifest „The Future Vision of the Palestinian Arabs in Israel“ verlangen sie die Erodierung des jüdischen Charakters des Staates.

Festzuhalten ist, dass bisher keine Regierungsvorlage eines solchen Grundgesetzes zur Abstimmung vorliegt. Es existieren drei Entwürfe für ein solches Grundgesetz, die von Knessetabgeordneten eingebracht wurden. Ministerpräsident Benjamin Netanyahu legte seinerseits einen Grundlagenkatalog vor, auf dem das Gesetz formuliert werden müsse. Eine Regierungsvorlage des Grundgesetzes wird anhand der verschiedenen Entwürfe und der Grundlagen formuliert werden.

Da davon auszugehen ist, dass kaum jemand, der nun zetert, weder die Entwürfe noch die Grundlagen überhaupt jemals gelesen hat, publiziert Audiatur eine deutsche Übersetzung. Wer mag, kann sich so ein eigenes Bild machen.

Grundlagen – Benjamin Netanyahu

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I. Ziele

Ziel dieses Grundgesetzes ist es, die Identität des Staates Israel als den Nationalstaat des jüdischen Volkes zu definieren, um auf diese Weise im Grundgesetz die Werte des Staates Israel als jüdischer und demokratischer Staat zu verankern, wie sie in der Unabhängigkeitserklärung ausgerufen wurden.

II. Grundsätze

Der Staat Israel ist die historische Heimat des jüdischen Volkes und der Ort der Gründung des Staates Israel.

Der Staat Israel ist die nationale Heimstätte des jüdischen Volkes, wo es seine nationale Selbstverwirklichung realisiert aufgrund seines kulturellen und historischen Erbes.

Das Recht auf die Umsetzung nationaler Souveränität im Staat Israel steht allein dem jüdischen Volk zu.

Der Staat Israel ist demokratisch und basiert auf Grundlagen der Freiheit, Gerechtigkeit und Friede, wie in den Visionen der Propheten Israels und verteidigt die Individualrechte aller seiner Bürger nach dem Gesetz.

III. Symbole des Staates

Die Nationalhymne ist “HaTikva”.

Die Nationalfahne ist weiss, mit zwei himmelblauen Streifen nahe am Rand und einem himmelblauen Davidsstern in der Mitte.

Staatssymbol ist der siebenarmige Leuchter mit Ölzweigen auf beiden Seiten und dem Wort Israel – ישראל – darunter.

IV. Rückkehr

Alle Juden sind berechtigt, in den Staat Israel einzuwandern und erhalten die Staatsbürgerschaft entsprechend dem Gesetz.

V. Einsammlung der Diaspora und Stärkung der Bindung mit dem jüdischen Volk in der Diaspora

Der Staat Israel wird darauf hinwirken, die Verstreuten des jüdischen Volkes einzusammeln und die Verbindung Israels mit den jüdischen Gemeinden in der Diaspora zu stärken.

VI. Hilfe für Juden in Not

Der Staat Israel wird darauf hinwirken, allen Angehörigen des jüdischen Volkes die aufgrund ihres Judentums in Gefahr oder in Gefangenschaft sind, Hilfe zu leisten.

VII. Erbe

Der Staat wirkt darauf hin, das historische und kulturelle Erbe und die Tradition des jüdischen Volkes zu bewahren und es im Land und in der Diaspora zu pflegen.

In allen Erziehungseinrichtungen, die der jüdischen Bevölkerung im Land dienen, werden die Ursprünge des jüdischen Volkes, sein Erbe und seine Traditionen gelehrt.

Der Staat Israel ermöglicht allen seinen Einwohnern ohne Unterschied nach Religion, Rasse oder Volkszugehörigkeit, ihre eigene Kultur, ihr eigenes Erbe, und die eigene Sprache und Identität zu bewahren.

VIII. Offizieller Kalender

Der jüdische Kalender ist der offizielle Kalender des Staates.

IX. Unabhängigkeitstag und Gedenktage

Der Unabhängigkeitstag ist der Nationalfeiertag des Staates.

Der Gedenktag an die gefallenen israelischen Soldaten und Opfer des Terrors (Yom HaZikaron) und der Gedenktag der Shoah und des Widerstands sind offizielle Gedenktage des Staates.

X. Feiertage

Die regulären Feiertage im Staat Israel sind der Shabbat und die jüdischen Feste, an denen Angestellte keine Arbeit verrichten, ausser nach den in den Gesetzen festgelegten Bedingungen. Angehörige anerkannter Glaubensgemeinschaften haben das Recht, an ihre eigenen Ruhetagen und Feiertagen zu ruhen.

XI. Jüdisches Recht

Jüdisches Recht dient als Quelle der Inspiration für die Knesset.

Wenn einem Gericht eine rechtliche Frage zur Entscheidung vorliegt, wobei weder in den Texten der Gesetzgeber, noch in Präzedenzfällen, noch in klarer Ableitung eine Antwort gefunden werden kann, dann wird das Gericht sich am Licht der Prinzipien Freiheit, Gerechtigkeit, Fairness und Frieden in der jüdischen Tradition orientieren.

XII. Erhaltung heiliger Stätten

Heilige Stätten werden vor jeder Entweihung oder anderen Schädigung oder jedem Einfluss geschützt, der den freien Zugang der Religionsgemeinschaften zu ihren heiligen Stätten beeinträchtigen oder ihre religiösen Gefühle hinsichtlich ihrer heiligen Stätten verletzten könnte.

XIII. Beeinträchtigung von Rechten

Die Rechte in diesem Grundgesetz dürfen nicht verletzt werden ausser durch ein Gesetz, das im Einklang mit den Werten des Staates Israel zu einem bestimmten Zweck und nur im notwendigen Rahmen oder durch ausdrückliche Ermächtigung verabschiedet wurde.

XIV. Änderung

Dieses Grundgesetz kann nicht geändert werden ausser durch einen Mehrheitsbeschluss der Knesset zur Änderung des Grundgesetzes.

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Gesetzesentwurf von Knessetabgeordneten Ayelet Shaked (Habeit Hayehudi), Yariv Levin (Likud) und Robert Ilatov (Israel Beiteinu)

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1. Jüdischer Staat

a) Der Staat Israel ist die nationale Heimstätte des jüdischen Volkes, wo es seine nationale Selbstverwirklichung realisiert aufgrund seines kulturellen und historischen Erbes.

b) Das Recht auf die Umsetzung nationaler Souveränität im Staat Israel steht allein dem jüdischen Volk zu.

c) Das Land Israel ist die historische Heimat des jüdischen Volkes und Ort der Gründung des Staates Israel.

2. Ziele

a) Ziel dieses Grundgesetzes ist es, die Identität des Staates Israel als den Nationalstaat des jüdischen Volkes zu definieren, um auf diese Weise im Grundgesetz die Werte zu verankern, wie sie in der Unabhängigkeitserklärung ausgerufen wurden.

3. Demokratischer Staat

a) Der Staat Israel hat eine demokratische Regierungsform.

b) Der Staat Israel basiert auf den Werten Freiheit, Gerechtigkeit und Friede, wie in den Visionen der Propheten Israels und ist den Persönlichkeitsrechten aller seiner Bürger als Individuen in jedem seiner Grundgesetze verpflichtet.

4. Staatssymbole

a) Die Nationalhymne ist “HaTikva”.

b) Die Nationalfahne ist weiss, mit zwei himmelblauen Streifen nahe am Rand und einem himmelblauen Davidsstern in der Mitte.

c) Staatssymbol ist der siebenarmige Leuchter mit Ölzweigen auf beiden Seiten und dem Wort Israel – ישראל – darunter.

5. Rückkehr

a) Jeder Jude ist berechtigt, in den Staat Israel einzuwandern und seine Staatsbürgerschaft entsprechend dem Gesetz zu erwerben.

6. Einsammlung der Diaspora und Stärkung der Bindung mit dem jüdischen Volk in der Diaspora

a) Der Staat Israel wird darauf hinwirken, die Verstreuten einzusammeln und die Verbindung Israels mit den jüdischen Gemeinden in der Zerstreuung zu stärken.

7. Hilfe für bedrohte Mitglieder des jüdischen Volkes

a) Der Staat Israel leistet Hilfe allen Angehörigen des jüdischen Volkes die aufgrund ihres Judentums in Gefahr oder in Gefangenschaft sind.

8. Jüdisches Erbe

a) Der Staat wirkt darauf hin, das jüdische Erbe, die jüdische Tradition, die jüdische Kultur und Geschichte zu erhalten und weiterzugeben und sie im Land und in der Welt zu pflegen.

9. Recht auf die Erhaltung des Erbes

a) Der Staat Israel wirkt darauf hin, jedem seiner Einwohner, ohne Unterschied nach Religion oder Volkszugehörigkeit, das Recht auf die Erhaltung der eigenen Kultur, des eigenen Erbes, der eigenen Sprache und der eigenen Identität zu gewährleisten.

10. Offizieller Kalender

a) Der jüdische Kalender ist der offizielle Kalender des Staates.

11. Unabhängigkeitstag und Gedenktage

a) Der Unabhängigkeitstag ist der Nationalfeiertag des Staates

b) Der Gedenktag an die gefallenen israelischen Soldaten und Opfer des Terrors und der Gedenktag der Shoah und des Widerstands sind offizielle Gedenktage des Staates.

12. Ruhetage

a) Verpflichtende Ruhetage im Staat Israel sind der Shabbat und die jüdischen Feste, an denen Angestellte keine Arbeit verrichten, ausser nach den in den Gesetzen festgelegten Bedingungen. Mitglieder von rechtlich anerkannten Gemeinschaften haben das Recht, an ihren eigenen Feiertagen zu ruhen.

13. Jüdisches Recht

a) Jüdisches Recht dient als Quelle der Inspiration für die Gesetzgeber in Israel.

b) Wenn einem Gericht eine rechtliche Frage zur Entscheidung vorliegt, wobei weder in den Texten der Gesetzgeber, noch in den Entscheidungen der Halacha noch in Präzedenzfällen eine Antwort gefunden werden kann, dann wird das Gericht sich am Licht der Prinzipien Freiheit, Gerechtigkeit, Fairness und Frieden in der jüdischen Tradition orientieren.

14. Erhaltung heiliger Stätten

a) Heilige Stätten werden vor jeder Entweihung oder anderen Schädigung oder jedem Einfluss geschützt, der den freien Zugang der Religionsgemeinschaften zu ihren heiligen Stätten beeinträchtigen oder ihre religiösen Gefühle hinsichtlich ihrer heiligen Stätten verletzten könnte.

15. Verletzung von Rechten

a) Die Rechte in diesem Grundgesetz dürfen nicht verletzt werden ausser durch ein Gesetz, das im Einklang mit den Werten des Staates Israel zu einem bestimmten Zweck und nur im notwendigen Rahmen oder durch ausdrückliche Ermächtigung verabschiedet wurde.

16. Gültigkeit

a) Dieses Grundgesetz kann nur durch einen Mehrheitsbeschluss der Knesset geändert werden.

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Übersetzungen Ruth Bracha; einen weiteren Gesetzesentwurf von Avi Dichter ist nachzulesen auf dem Blog Blick auf die Welt – Von Beer Sheva aus.