Die gleichzeitige Sprengung Tausender Pager und Walkie-Talkies der Hisbollah durch Israel war im Nachhinein betrachtet eher der erste Schuss als eine isolierte Operation im Konflikt zwischen Israel und der Hisbollah. Während die israelischen Streitkräfte nun tief in den Libanon eindringen und sich offenbar auf einen Landangriff vorbereiten, erklären Wissenschaftler, Journalisten und sogar einige Diplomaten, dass Israels Vorgehen illegal sei. Diese Behauptungen sind falsch. Nach internationalem Recht ist Israels Vorgehen legal.
von Elizabeth Samson
Viele, die die Hamas verteidigen, argumentieren, dass der Widerstand gegen die Besatzung den palästinensischen Terror rechtfertigt. Dies ist an sich schon eine falsche Auslegung des Völkerrechts, aber die Hisbollah kann ein solches Argument nicht vorbringen. Die Hisbollah kann weder argumentieren, dass sie ihr Land befreien noch einen Staat gründen will. Da die Hisbollah Israel wiederholt angreift, um es zu zerstören, hat Israel gemäss der Charta der Vereinten Nationen, Kapitel VII, Artikel 51, ein legitimes Recht auf Selbstverteidigung und kann alle im Rahmen des Gesetzes verfügbaren Mittel einsetzen, um dies zu verhindern.
In Kriegszeiten kommt es selbst bei Einhaltung des humanitären Völkerrechts zu Kollateralschäden und dem Tod von Zivilisten. In diesem Fall ist die libanesische Regierung selbst schuld an ihrem Unglück. Das Korps der Islamischen Revolutionsgarden des Iran gründete die Hisbollah 1982, um Israel im Südlibanon zu bekämpfen, die theologischen Interpretationen von Ayatollah Ruhollah Khomeini durchzusetzen und eine Stellvertretertruppe zu schaffen.
Seitdem ist die Hisbollah gewachsen. Die libanesische Regierung hat die Gruppierung legitimiert, indem sie sie in die Regierung aufgenommen hat. Sie hält mehr als zehn Prozent der Sitze im libanesischen Parlament, bietet soziale Dienste an, betreibt Krankenhäuser, besitzt einen Satellitensender, betreibt Schulen und baut Infrastruktur auf. Im Wesentlichen argumentieren libanesische Funktionäre und Hisbollah-Befürworter im Westen, dass die Hisbollah die Legitimität der staatlichen Beteiligung haben sollte, aber keine Verantwortung oder Konsequenzen für ihre Handlungen übernehmen muss.
Die Resolution 1701 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, die den Krieg zwischen Israel und der Hisbollah im Jahr 2006 beendete, forderte die Entwaffnung der Hisbollah und anderer bewaffneter Gruppen. Nur die United Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL) und die libanesischen Streitkräfte durften südlich des Litani-Flusses operieren. Resolution 1701 betonte ausserdem erneut die Verpflichtungen aus dem Abkommen von Taif und den UN-Resolutionen 1559 und 1680, die die „Entwaffnung aller bewaffneten Gruppen im Libanon“ forderten, damit es gemäss dem Beschluss des libanesischen Kabinetts vom 27. Juli 2006 im Libanon keine anderen Waffen oder Autoritäten als die des libanesischen Staates gibt.
Damals sagte der Hisbollah-Führer Hassan Nasrallah, er werde dem Aufruf zu einem Waffenstillstand mit Israel Folge leisten, aber bis heute hat nur Israel seine Verpflichtungen eingehalten und sich aus dem gesamten libanesischen Staatsgebiet zurückgezogen, während die Hisbollah im Südlibanon verblieben ist, ihr militärisches Arsenal ausgebaut hat und ihre Position zur Kriegsführung nutzt.
Trotz der Resolutionen und diplomatischen Verhandlungsbemühungen ist UNIFIL machtlos, weil es keinen Durchsetzungsmechanismus gibt. Die Charta der Vereinten Nationen, Kapitel VI, regelt die Resolution 1701 und nicht Kapitel VII, das eine militärische Durchsetzung ermöglicht.
In Kapitel VII Artikel 51 heisst es: „Keine Bestimmung dieser Charta beeinträchtigt das inhärente Recht auf individuelle oder kollektive Selbstverteidigung im Falle eines bewaffneten Angriffs.“ Ausserdem kann Israel dieses Recht so lange ausüben, „bis der Sicherheitsrat die zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Massnahmen ergriffen hat.“ Im Falle der Hisbollah kann der Sicherheitsrat jedoch nur „geeignete Verfahren empfehlen“, damit die UNIFIL gemäss Kapitel VI und mit Erlaubnis der libanesischen Streitkräfte tätig werden kann, ein Gremium, das von Hisbollah- Mitgliedern unterwandert wurde.
Die Tatsache, dass die Hisbollah die UN-Instrumente nicht befolgt, entbindet die libanesische Regierung nicht von der Verantwortung für die Aggression, die von ihrem Territorium ausgeht. Solange der UNO die Hände gebunden sind, kann Israel nicht darauf warten, dass der Libanon seiner Verantwortung nachkommt, das Problem der Hisbollah anzugehen.
Wenn sich die Hamas in Gaza in zivilen Einrichtungen wie Schulen und Krankenhäusern versteckt, verlieren diese Orte ihren Schutzstatus. Im Libanon ist die Situation ähnlich. Wenn der Libanon der Hisbollah erlaubt, sein Territorium zu nutzen und sich als offizielle Partei am Staat zu beteiligen, macht sich der Libanon für die Aktionen der Hisbollah schuldig. Daher kann sich Israels Recht auf Selbstverteidigung auf Militäroperationen erstrecken, die sich gegen alle von der Hisbollah genutzten Einrichtungen im gesamten Libanon richten.
Elizabeth Samson ist ausserordentliche Professorin für Politikwissenschaft am Queens College-CUNY und wissenschaftliche Mitarbeiterin des Middle East Forum. Übersetzung Audiatur-Online.