Israel: Knesset verabschiedet Gesetz zur Einschränkung von Protesten während Lockdown

1
Protest gegen Premierminister Benjamin Netanjahu. Foto Yehonatan Veltzer/TPS
Protest gegen Premierminister Benjamin Netanjahu. Foto Yehonatan Veltzer/TPS
Lesezeit: 2 Minuten

Das israelische Parlament verabschiedete, nach einer hitzigen nächtlichen Debatte, am frühen Mittwochmorgen eine Gesetz zur Eindämmung öffentlicher Proteste aufgrund von Coronavirus-Regelungen. Die Teilnahme an Kundgebungen wird hiermit auf einen Umkreis von einem Kilometer um das Zuhause der Teilnehmer beschränkt.

Das Gesetz wurde nach tagelangen Verzögerungen kurz nach 4.30 Uhr in zweiter und dritter Lesung mit 46-38 Stimmen verabschiedet.

Nach der endgültigen Fassung des Gesetzes kann das Kabinett bei einem von der Regierung ausgerufenen “besonderen Coronavirus-Notstand” Proteste, Gebete und religiöse Zeremonien eine Woche lang einschränken, mit der Möglichkeit, die Einschränkungen um weitere zwei Wochen zu verlängern, falls der Notstand bestehen bleibt.

Nach Angaben von Behördenvertretern werden nach den neuen Regeln die Proteste vor der Residenz des Premierministers auf insgesamt 2.000 Personen beschränkt. 

Befürworter sagen, dass die Proteste eine grosse Gefahr für die Gesundheit darstellen und ein hartes Durchgreifen gegen sie angesichts der in die Höhe schnellenden Infektionsrate Israels notwendig war. Die Massnahme stiess jedoch auch auf Widerstand von Kritikern, die sagen, sie untergrabe den demokratischen Charakter Israels und diene Netanjahus politischen Interessen, indem sie das Virus als Tarnung benutze.

Die Bewegung für Qualität in der Regierung kündigte an, dass sie das neue Gesetz in einer Petition an den Obersten Gerichtshof anfechten werde.

Premierminister Netanyahu hat die Proteste in einem Facebook-Live-Chat relativiert. “Es hat immer Proteste gegen mich gegeben”, sagte er. “Sie können im Umkreis von 1000 Metern oder in der Nähe ihrer Häuser weiter protestieren. Das Problem ist die Ausbreitung der Krankheit und die Ausbreitung von Anarchie”, so Netanyahu.

Laut dem israelischen Generalstaatsanwalt sind die Protestbeschränkungen noch nicht in Kraft getreten. Generalstaatsanwalt Avichai Mandelblit teilt dem Kabinett mit, dass die umstrittenen neuen Beschränkungen, die die Knesset am frühen Morgen genehmigt hat, noch nicht in Kraft getreten sind. Die Auflagen, insbesondere die Bestimmung, Protestierende daran zu hindern, mehr als einen Kilometer von ihrem Wohnort entfernt zu reisen, werden erst in Kraft treten, wenn das Kabinett formell über ihre Inkraftsetzung abstimmt.

Andere Bestimmungen, die von der Knesset über Nacht gebilligt wurden, darunter die Begrenzung der Proteste auf 20 Personen oder weniger, seien bereits in Kraft, sagte er gegenüber israelischen Medien. 

Das Justizministerium bereitet nun einen Entwurf der neuen Beschränkungen für eine Kabinettsabstimmung vor, die bereits heute (Mittwoch) Abend stattfinden könnte.

1 Kommentar

  1. Anarchie, immer der gleiche Vorwurf, wenn man keine Demos will. Netanyahu weiß doch selber wie unangenehm dies ist, hat er doch damals die Hetze gegen Rabin angeführt.

Kommentarfunktion ist geschlossen.