Start Audiatur Exklusiv St. Gallen sagt Israel-Marsch ab: Sicherheitsbedenken oder politisches Versagen?

St. Gallen sagt Israel-Marsch ab: Sicherheitsbedenken oder politisches Versagen?

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Foto Website "Marsch des Lebens für Israel St. Gallen"
Foto Website "Marsch des Lebens für Israel St. Gallen"
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Seit neun Jahren findet in St. Gallen der «Marsch des Lebens für Israel» statt – ein friedliches Zeichen der Solidarität mit dem jüdischen Staat Israel und jüdischem Leben. In einem Jahr, in dem antisemitische Vorfälle europaweit eskalieren, hätte dieser Marsch am Abend des 19. Juni 2025 eine umso stärkere Botschaft ausgesendet. Doch die Stadtpolizei St. Gallen zog die Bewilligung unter Verweis auf «Sicherheitsbedenken» zurück.

Was zunächst wie eine routinemässige Vorsichtsmassnahme erscheint, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als ein beispielloser Beweis staatlichen Versagens. So erklärten Vertreter der Polizei den Veranstaltern unter anderem sinngemäss: «Wenn euch jemand beispielsweise mit dem Auto überfahren wolle, könnten wir das auf der Route nicht verhindern». Eine Aussage, die nicht nur an Zynismus grenzt, sondern einer Kapitulation gleichkommt. Schlimmer noch: Sie signalisiert, dass potenzielle Gewaltandrohungen oder Anschlagsfantasien linksextremer oder islamistischer Kreise inzwischen ausreichen, um legitime, friedliche Versammlungen von Juden oder Israel-Unterstützern in der Schweiz zu unterbinden.

Die Organisatoren – darunter David van Haaften, Vorstandsmitglied des Marsches für St. Gallen – zeigen sich enttäuscht, akzeptieren die Entscheidung aber aus Verantwortung gegenüber den Teilnehmenden. Doch der Vorgang wirft grundsätzliche Fragen auf.

Warum können in St. Gallen und anderen Schweizer Städten, Demonstrationen mit linksextremer, palästinensischer Beteiligung, darunter auch nicht bewilligte Kundgebungen, offenbar problemlos stattfinden? Warum greift die Polizei nicht ein, wenn antisemitische Parolen gerufen, Israelhass geäussert oder Banner mit Bezug zu palästinensischen Terrorgruppen gezeigt werden, wie es zuletzt beim sogenannten «feministischen Streik» am 14. Juni 2025 in St. Gallen der Fall war? Warum werden dort keine «Sicherheitsbedenken» geltend gemacht?

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Rechts Leila Khaled – Mitglied der Terrororganisation Volksfront zur Befreiung Palästinas PFLP und bekannt für Flugzeugentführungen in den 1970er-Jahren. Transparent am 14. Juni 2025 in St. Gallen, anlässlich des sogenannten «feministischen Streiks». Foto Instagram

Der Eindruck, der bleibt: Wer droht, bestimmt die Regeln. Wer friedlich demonstrieren will, muss weichen.

Noch beunruhigender ist die Tatsache, dass St. Gallen kein Einzelfall ist. So durfte beispielsweise am 29. April 2025 in Basel der Marsch für Israel nur als Platzkundgebung stattfinden, da die Polizei aus Sicherheitsgründen von einem Marsch abriet. Der evangelisch-reformierte Kirchenratspräsident Lukas Kundert kritisierte dieses Vorgehen öffentlich. Es sei «nicht akzeptabel», dass friedliche Demonstrationen für Israel faktisch verhindert würden.

Um Antworten auf die naheliegenden Fragen stellte Audiatur-Online auch entsprechende schriftliche Medienanfragen an die Stadtpolizei St. Gallen sowie an die verantwortliche Stadträtin Sonja Lüthi (GLP). Doch weder von der Polizei noch aus dem politischen Verantwortungsbereich kam bislang eine Reaktion.

Wenn die Sicherheitsbehörden nicht mehr primär dafür eintreten, eine legitime Versammlung gegen Bedrohungen zu schützen, sondern stattdessen aus Angst vor diesen Bedrohungen die Versammlung selbst unterbinden, entsteht ein gefährlicher Präzedenzfall.

Bei dieser Absage geht es längst nicht mehr nur um einen einzelnen Marsch. Vielmehr steht die Frage im Raum, ob jüdische und israelische Solidaritätsbekundungen in diesem Land noch toleriert werden – oder ob sie aus Angst vor den Reaktionen bestimmter Gruppen «vorsorglich» unterdrückt werden. Wer hier einknickt, sendet ein verheerendes Signal, nämlich dass es sich lohnt, mit Gewalt zu drohen.

Das jedoch ist nicht die Botschaft, die in Zeiten zunehmenden Judenhasses von Schweizer Städten ausgehen sollte.

UPDATE 20. Juni 2025 Antwort der Stadtpolizei St.Gallen:

Wir haben aufgrund der jüngsten Ereignisse im Nahen Osten die Bewilligung aus Sicherheitsbedenken entzogen. Konkrete Hinweise gab es nicht. Dennoch wären für eine Demonstration bzw. einen Marsch verstärkte Sicherheitsvorkehrungen notwendig gewesen.

Diese hätten innerhalb der wenigen Tage, seitdem sich die Situation verschärft hat, kaum umgesetzt werden können. Stattdessen wurde kurzfristig eine mündliche Bewilligung erteilt, die Veranstaltung als stationäre Kundgebung auf der Kreuzbleiche durchzuführen.

Bzgl. 14. Juni: Bei strafrechtlichen Vorkommnissen leitet die Polizei entsprechende Massnahmen ein. Hierbei gilt es steht, im Rahmen der Verhältnismässigkeit zu agieren. An der Demonstration nahmen rund 1800 Personen, wobei diese friedlich verlief.

4 Kommentare

  1. Man möchte gar nicht wissen wie viele linke und grüne Menschen den Iranern die Daumen drücken, Israel und den USA eine reinzuhauen.
    Linksextremismus und Islamisten sind die wirklichen Bedrohungen der westlichen freien Welt.
    Und diese Bedrohungen sind bereits tief in die Mitte der Gesellschaft eingesickert.

  2. Anfangs Jahr gelesen in einer Lokalzeitung, geschrieben von einem Kolumnisten (R.A.):
    Wenn „die Rechten“ das Problem sind, wieso stehen die Eisen- und Betonbarrikaden dann nicht vor den Moscheen, sondern um die Weihnachtsmärkte herum?

  3. Ich frage mich schon, weshalb man bei Pro Palästinensischen Demos, keine solche „Sicherheits Bedenken“ hat?
    Vielleicht weil sich die Pro Israel Demos und Mahnwachen, usw. nie gewalttätig zeigen.
    Die Pro Palästina Leute hingegen unverhohlen mit Gewalt drohen. Und wie sich kürzlich in Basel bei einer unbewilligten Pal. Demo zeigte, die Demonstrierenden auch nicht vor Gewalt gegen Polizisten zurück schrecken. Fazit drei Polizisten verletzt.
    St. Gallen möchte seine Polizei schützen. 🙁
    Ich kann im Moment nur noch zynisch reagieren.

  4. Die Schweiz ist das Land des unbedingten Täterschutzes. Und sie kennt kein Verfassungsgericht. Anzeigen wegen Körperverletzung oder Nötigung werden nicht an Hand genommen, und das Opfer wird verlacht. Die Schweiz sympathisiert mit dem Terror-Ayatollah-Regime im Iran. Menschenrechtsverletzungen werden nicht geahndet und das Opfer hat kein Anrecht auf einen Anwalt. Verarmte kranke einheimische Personen bekommen in einigen Kantonen keine medizinische Hilfe. In der Schweiz wird die Bevölkerung gezwungen, antisemitische, wahrheitsferne und naziähnliche Inhalte bei den Staatssendern zu finanzieren. Rechtsungleichheit wohin das Auge auch blickt. In manchen Bereichen regiert in diesem Land der Geist von Moab und Sodom.

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