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Palästina-Anerkennung durch Macron: SRF übernimmt das Narrativ

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Emmanuel Macron und Mahmud Abbas. Foto IMAGO / PanoramiC
Emmanuel Macron und Mahmud Abbas. Foto IMAGO / PanoramiC
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Frankreichs Präsident Macron will Palästina als Staat anerkennen. Die SRF-Sendung «10vor10» vom 25. Juli präsentierte dazu einseitige Deutungen, die völkerrechtliche Tatsachen ausblenden und historische Zusammenhänge verzerren. Eine kritische Einordnung der Sendung – und der politischen Realität.

von Hanspeter Büchi

In der Sendung «10vor10» erklärte Moderator Arthur Honegger selbstbewusst: «Ja, Palästina ist ein Staat!» Er bezog sich dabei auf die angekündigte Anerkennung durch Präsident Macron, eine Geste, die jedoch völkerrechtlich keine Staatlichkeit begründet. Die anschliessende Diskussion mit SRF-Auslandredaktor Benedikt Hofer und Oliver Diggelmann, Professor für Völker- und Staatsrecht an der Universität Zürich, verläuft weitgehend an grundlegenden Fakten vorbei.

Was sagen die beiden Protagonisten?

Oliver Diggelmann spricht von einer «prekären Staatlichkeit», obschon inzwischen deutlich mehr als zwei Drittel aller Staaten Palästina als Staat anerkennen. Heikel sei, dass Israel grosse Teile des Westjordanlands und Gazas beherrscht – also des für einen Palästinenserstaat vorgesehenen Gebiets. Anerkenne jemand Palästina als Staat, bedeute das entgegen den Fakten die Anerkennung des Westjordanlands, Ostjerusalems und des Gazastreifens als dessen Territorium.

Oliver Diggelmann ist der Meinung, Palästina komme einer allgemein anerkannten Staatlichkeit ein erhebliches Stück näher.

Laut Benedikt Hofer enthalte ein Staat in der gängigen Theorie drei Elemente: ein Staatsvolk, ein Staatsgebiet und die Staatsgewalt. «Bei Palästina weitgehend unumstritten wäre nur das Volk. Die Palästinenser sind eine Ethnie, entstanden aus arabischen Völkern, die sehr lange schon im Nahost leben. Die Frage des Staatsgebiets hingegen wäre bei Palästina schon umstritten. Viele Palästinenser beanspruchen eine Region, die sie auf Grund der historischen Besiedlung als vom Fluss Jordan bis zum Mittelmeer reichend sehen «From the river to the Sea», wie es als politischer Ausspruch heisst. Dieser spricht aber Israel sein Existenzrecht ab. Auch Juden leben seit Jahrtausenden hier. Und sie konnten nach dem Holocaust 1948 einen international anerkannten Staat gründen, dort wo andere Palästina sehen. Nach Jahrzehnten der Kriege, Vertreibung, des Terrors und der Grenzverschiebungen gab es erst 1995 einen Plan für ein palästinensisches Territorium, das beide Seiten guthiessen. In den Oslo-Verträgen wurden Gaza und das Westjordanland grob als Staatsgebiet vorgesehen, wobei nur orange Bereiche direkt unter palästinensische zivile Selbstverwaltung fielen. Das Abkommen aber scheiterte, weil religiöse und extremistische Kreise es beiderseits untergruben. Trotzdem dienen das Westjordanland, Gaza und Ostjerusalem seither als geographische Orientierungshilfe für eine mögliche Zweistaaten-Lösung.“

Benedikt Hofer geht dann auf die Problematik «Staatsgewalt» ein, auf die innerpalästinensischen Kämpfe zwischen Hamas und Fatah, aus denen die Herrschaft der Hamas über den Gazastreifen hervorging. Präsident Macron anerkenne einen Staat, obwohl die Regierung selbst nicht legitimiert sei und obwohl sie das Gebiet kaum kontrolliere. De fakto lehnten wichtige, mächtige Staaten die Staatlichkeit Palästinas ab. Zudem funktioniere de fakto der Staat nicht. Palästina bleibe eine blosse politische Idee, eine Idee mit viel Widerstand und etwas Aufwind.»

An welchen Fakten scheitern die Aussagen von Oliver Diggelmann und Benedikt Hofer?

Die Palästinenser, von denen 75% Einwanderer oder Nachkommen solcher sind, haben keinen Anspruch auf einen eigenen Staat auf dem Gebiet, das durch das Völkerbundmandat von 1922 rechtlich gültig dem jüdischen Volk zuerkannt wurde, nämlich vom Jordan bis zum Mittelmeer, inkl. ganz Jerusalem! Vorangegangen war 1917 die Balfour-Erklärung, in der Grossbritannien seine Unterstützung bei der Errichtung einer Nationalen Heimstätte in Palästina zusagte, gefolgt von der Konferenz von San Remo 1920, an der der Oberste Rat der alliierten Mächte die Balfour-Erklärung übernahm, womit diese völkerrechtlich gültig wurde. An den Rechten Israels – sie sind geschützt durch Art. 80 der UNO-Charta – hat sich bis heute nichts geändert, weder das Nein der Araber zum unverbindlichen UNO-Teilungsplan von 1947, noch die illegale Besetzung des Westjordanlands (Judäa/£Samaria), Ostjerusalems und des Gazastreifens durch Jordanien und Ägypten. 1967 eroberte Israel diese Gebiete zurück! Völkerrechtlich gibt es kein Hindernis, wenn Israel seine Souveränität auf diese Gebiete ausdehnt.

Die UNO kann keine Staaten schaffen! Es ist also völlig irrelevant, wie viele Staaten, die völkerrechtlich nicht fundierte Konstruktion «Palästina» befürworten. Die antiisraelische Mehrheit der UNO-Mitglieder tut dies als antiisraelischer Akt. Die israelfeindliche Haltung der UNO zeigt sich auch darin, dass von 2015 bis heute rund 70% der UNO-Resolutionen allein gegen Israel entfielen. Sie zeigt sich auch darin, dass sich im UNO-Menschenrechtsrat ein spezielles Traktandum (Item 7) speziell und auffallend kritisch nur mit Israel befasst.

Zu weiteren Aussagen in der Sendung, die keiner Überprüfung standhalten.

Es wird grosszügig von «Westjordanland, Ostjerusalem und dem Gazastreifen» gesprochen, als hätten die Palästinenser einen Anspruch darauf, was nicht der Fall ist. Oft ist die Rede vom «palästinensischen Gebiet». Was für eine Anmassung! Es existiert nicht. In einem Gespräch mit Vertretern des EDA stellte ich die Frage, wie man den Begriff «Palästinensisches Gebiet» völkerrechtlich begründe. Nach längerer Zeit kam die Antwort: Die sei die internationale Sichtweise, also nichts von Recht, reine Willkür. Eine Verletzung des Völkerrechts.

Die Zahl der Staaten, die Palästina anerkennen, oder die «internationalen Akzeptanz» sind völlig irrelevant, wecken falsche Hoffnungen. Israels Territorium ist unantastbar. Anmassend sind die Versuche, Teile davon denen zu überschreiben, die Israels Vernichtung auf ihre Fahne geschrieben haben. Leider blieb die Charta der PLO/Fatah unerwähnt, deren Ziel die Vernichtung Israels ist. Vergessen die Schulen der UNRWA, die Kinder lehren Juden und Israel zu hassen und in deren Büchern es kein Israel gibt? Abbas und seine Regierung unterscheiden sich von der Hamas nur darin, dass sie über kein Raketenarsenal verfügen. Terror gegen jüdische Menschen und weltweite Hetze gegen Israel stehen auch bei der Fatah zuvorderst.  

Benedikt Hofer erwähnt drei Elemente eines Staates: Staatsvolk, Staatgebiet, Staatsgewalt.

Staatsvolk?  Der PLO-Führer Zuheir Mohsen erklärte im März 1977 in einem Interview mit der niederländischen Zeitung Trouw:

„Das palästinensische Volk existiert nicht. Die Schaffung eines palästinensischen Staates ist nur ein Mittel, um unseren Kampf gegen den Staat Israel für unsere arabische Einheit fortzusetzen. In Wirklichkeit gibt es heute keinen Unterschied mehr zwischen Jordaniern, Palästinensern, Syrern und Libanesen. Nur aus politischen und taktischen Gründen sprechen wir heute von der Existenz eines palästinensischen Volkes, denn die arabischen nationalen Interessen verlangen, dass wir die Existenz eines eigenen palästinensischen Volkes als Gegenpol zum Zionismus postulieren (…) 

Von einer historischen Besiedlung Palästinas durch Palästinenser kann nicht die Rede sein. 75 % der Palästinenser sind Einwanderer bzw. deren Nachkommen.

Jahrzehnte der Kriege, Vertreibung, des Terrors? Seit 100 Jahren wird die legale Präsenz der Juden im Mandatsgebiet von muslimischer Seite bekämpft! Grund: Nach islamischer Lehre darf vom Islam beherrschtes Gebiet – es gehört für immer Allah – nie von Nicht-Muslimen beherrscht werden. Es muss «befreit» werden.

Die Oslo Verträge räumten den Palästinensern einzig die Selbstverwaltung in der Zone A und B des Westjordanlands (Sicherheit bleibt in der Zone B bei Israel) und im Gazastreifen ein. Unsinn zu sagen, diese Gebiete seien «grob» als palästinensisches Staatsgebiet vorgesehen gewesen. Rabin war gegen einen palästinensischen Staat. Die Verträge wurden nicht «beiderseits» untergraben, der Mord an Rabin war ein tragisches Ereignis, doch entscheidend war das Verhalten von Präsident Arafat, der beispielsweise die Charta der PLO nicht änderte, auch nicht Terror und Hetze gegen Israel. Arafat am 30. Januar 1996, 2 ½ Jahre nach Oslo: «Sie verstehen, dass wir planen, den Staat Israel zu eliminieren, um einen reinen Palästinenserstaat zu etablieren…» Die Zone C ist allein von Israel zu verwalten. Umso skandalöser ist die Finanzierung durch die EU tausender illegaler Bauten für Palästinenser in der Zone C.

Zu sagen, dass Palästina einer allgemein anerkannten Staatlichkeit erheblich näherkomme, ignoriert völlig das hier aufgeführte völkerrechtliche Recht Israels auf das Gebiet vom Jordan bis Mittelmeer. Nie war die Schaffung eines Palästinenserstaats vorgesehen. Wir stehen einmal mehr vor dem Versuch der Weltgemeinschaft, mittels Geschichtsklitterung und Ignorierung völkerrechtlicher Fakten mitten in Israel einen neuen Terrorstaat einzupflanzen.

2 Kommentare

  1. Herr Wenninger, wie immer Ihr Versuch, Fakten zu demontieren. Dies mittels Unwahrheiten, wie Geschichtsklitterung und anderen Wunschvorstellungen derjenigen, die Israel feindlich gesinnt sind.

    Dass Ihnen Frankenstein nicht ins Konzept passet, gehört zu Ihrer Strategie «was nicht sein darf, kann nicht sein». Die Behauptung, 1882 hätten im Palästina genannten Gebiet 450,000 Menschen, davon 400,000 Muslime gewohnt, stimmt nicht. 1882 lebten dort 260,000 Muslime, 55.000 Christen und 34,000 Juden. Im April 1939 stellte US-Präsident Roosevelt fest, dass während der Mandatszeit weit mehr Araber (illegal) ins Mandatsgebiet eingewandert waren als Juden. Dabei hatte schon nach 1882 eine nichtjüdische Zuwanderung eingesetzt, wegen Arbeitsmöglichkeiten).

    Wenn Sie das Mandat des Völkerbundes lesen, entstanden 2 Mandate, eines für Transjordanien und dasjenige für die jüdische Heimstätte westlich des Jordans bis zum Mittelmeer. Es war angesichts der massiven muslimischen Bevölkerungsmehrheit in Palästina undenkbar, 1917 von der Errichtung eines jüdischen Staates in Palästina zu sprechen. Trotzdem war allen Involvierten klar, dass es um einen Staat ging. Auch ist in der Präambel des Völkerbundmandats von der Wiedererrichtung ihrer Nationalen Heimstätte die Rede, und diese Heimstätte war ein Staat gewesen. Jedes der Mandate von 1920 (Syrien, Libanon, Irak, Transjordanien, jüdische Heimstätte in Palästina) hatte einen Staat zum Ziel.

    General Smuts, Mitglied des brit. Kriegskabinetts, erklärte am 3. Nov. 1919 «…in generations to come you will see a great Jewish State rising there once more.». Neville Chamberlain am 13. Oktober 1918 «If the new Jewish State which is to be associated with etc. »und weiter Winston Churchill im Feb. 1920 «If, as may well happen, there should be created in our own lifetime by the banks of the Jordan a Jewish State…which might comprise three or four millions of Jews…etc.». Am 7. Juli 1920 verlas Sir Herbert Samuel die Erklärung von König Georg V, in der dieser sein grosses Interesse an der Entstehung dieses Staates bekundete. Diese Erklärung wurde öffentlichangeschlagen

    Die Britische Regierung bestritt, dass in den Zusagen an die Araber via McMahon das Gebiet Palästina enthalten war. Diese Zusagen wären zudem völkerrechtlich nicht abgestützt gewesen. Die Balfour-Erklärung wurde durch die Anname an der Konferenz von San Remo 1920 völkerrechtlich gültig.

    Ab 1920 taten die Briten alles, um die jüdische Heimstätte zu verhindern, indem sie ab 1922 das vom Völkerbund erteilte Mandat sabotierten. Dies durch die Begrenzung der jüdischen Einwanderung und die illegale Zulassung hunderttausender arabischer Einwanderer. Im April 1939 stellte USPräsident Roosevelt fest, dass während der Mandatszeit weit mehr Araber eingewandert waren als Juden. Robert Kennedy sprach von etwa 500,000 Arabern. McDonald habe 1939 behauptet, die jüdische Heimstätte existiere? Das war eine Lüge. Gleichzeitig wurde die jüdische Einwanderung 1939-44 auf jährlich max. 15,000 Personen beschränkt, ein rechtswidriger Bruch mit dem Mandat. Warum die Beschränkung, das geht aus der Aussage von Kolonialminister Stanley vom 10. November 1943 hervor: «The Jewish community of Palestine, which by internat. agreement should be built up until it provides a secure basis for the existence of a reconstituted Jewish National Home, is to be frozen as a minority of one third in an Arab State». Dieser Betrug misslang.

    Als Grundlage des Staates Israel wird in der Gründungsurkunde Bezug genommen auf die Balfour-Erklägung von 1917 und das erwähnte Völkerbundmandat von 1922. Das verschweigen Sie. Die Erwähnung des UNO-Teilungsplans war für eine spätere UNO-Mitgliedschaft wichtig, mehr aber nicht. Der Völkerrechtler Elihu Lauterpacht nennt die Erwähnung des Teilungsplans in der Urkunde nur ein relevantes historisches Element.

    Ja, der Teilungsplan – hätten ihn die Araber nicht abgelehnt – , er hätte einen arabischen Staat ermöglich. Da er gescheitert war, wurde er irrelevant. Israel entstand aufgrund des Völkerbundmandats, das weiterhin gültig blieb, bis heute. Die Araber? Im darauffolgenden arabischen Angriffskrieg von 1948 konnte sich Israel halten. Jedoch konnten Jordanien und Aegypten das Westjordanland (Judäa/Samaria), Ostjerusalem und den Gazastreifen besetzen, illegal, bis 1967. Die Araber hatten ihren Anspruch von 1947 durch Selbstverschulden verwirkt. Ihre Darstellung ist geschichtliche Quaksalberei! Die Palästinenser haben keinerlei Anspruch auf einen eigenen Staat.

    Auf das sog. «Palästinensische Volk» bin ich eingegangen. Kürzlich sah ich eine Filmaufnahme, in der Arafat sagt «Wir erschaffen ein neues Volk, und anstatt Flüchtlinge zu sein, sind wir Kämpfer». Ob nun die alte Eidgenossenschaft oder ab 1848 der Schweizer Bundesstaat – es ging grundsätzlich immer um die gleiche Bevölkerung. Das pälästinensische Volk stammt mehrheitlich aus verschiedenen Herkunftländern.
    Ihr Beitrag eignet sich als Arbeitspapier für Israelseminare.

  2. Bleibt (nicht nur) die Frage: An welchen Fakten scheitern die Aussagen von Hanspeter Büchi?

    Es sind ziemlich viele, von denen ich hier nur ein paar nennen kann. Ich beginne mit seiner mehrfachen Behauptung, dass 75 % der Palästinenser Einwanderer oder Nachkommen von solchen sind. Herr Büchi hat sich diesbezüglich an anderer Stelle auf das Buch von Ernst Frankenstein, Justice to my People, berufen. Frankenstein ist allerdings alles andere als eine seriöse Quelle. Sein Buch (erschienen 1944!) ist eine Mischung aus historischer Abhandlung und Propaganda. Im hier gegebenen Zusammenhang rechnet er S. 118–130 mit verschiedenen Tricks und Behauptungen die autochthone moslemische Bevölkerung Palästinas (d.h. des damaligen britischen Mandatsgebiets) so lange klein, bis er für das Jahr 1882 auf eine Zahl von 106.000 kommt. Das wäre ziemlich genau die Hälfte von den 141.000 niedergelassenen und 65.000 beduinischen Moslems, die er für das selbe Jahr als Einwohner Palästinas nennt, aber die andere Hälfte lässt er nicht gelten, weil sie oder – in den meisten Fällen – ihre Vorfahren irgendwann von den Türken hier angesiedelt worden seien und deshalb als Zuwanderer zu gelten hätten. Wie ernst man diese Zahlen auch sonst nehmen kann, zeigt schon allein die Tatsache, dass modernere Publikationen für dieselbe Zeit eine Gesamtbevölkerung von über 450.000 Menschen nennen, davon rund 400.000 Muslime.

    Falsch ist ebenso, dass dem jüdischen Volk von den Briten, dem Völkerbund oder sonst wem das gesamte Gebiet vom Jordan bis zum Mittelmeer zugesagt worden wäre. Die Balfour-Erklärung, die (das ist richtig) die Grundlage für alles Spätere bildet, spricht ganz bewusst davon, dass man “die Schaffung einer nationalen Heimstätte in Palästina” unterstützen werde und lässt ebenso bewusst jede genauere Bestimmung nicht nur des Umfangs dieser Heimstätte weg, sondern auch des Begriffs – einen jüdischen Staat wollte man damit jedenfalls nicht propagieren. Nicht vergessen sollte in diesem Zusammenhang auch werden, dass die Briten schon 1915 den Arabern zugesichert hatten, ihre Unabhängigkeit “anzuerkennen und zu unterstützen”, wobei Näheres ganz bewusst genauso offen geblieben war wie in der Balfour-Erklärung zwei Jahre später. Nebenbei: Im MacDonald-Weißbuch von 1939 vertrat die britische Regierung die Ansicht, dass die nationale Heimstätte für Juden inzwischen existiere.

    Richtig ist, dass die UNO keinen Staat gründen kann und das mit dem Teilungsplan von 1947 (nicht 1948!; Resolution 181) auch nicht gemacht hat. Allerdings beruft sich die israelische Unabhängigkeitserklärung vom 14. Mai 1948 ausdrücklich auf diesen “Beschluss, der die Errichtung eines jüdischen Staates im Lande Israel forderte.” Da in derselben Resolution aber auch die Errichtung eines arabischen Staats auf dem Boden des ehemaligen Mandatsgebiets Palästina gefordert wurde (was Büchi völlig negiert, s. seinen letzten Absatz), hatten und haben die Palästinenser im Gegensatz zu Büchis Aussage natürlich dasselbe Recht, einen eigenen Staat zu gründen (dass es aus unterschiedlichen Gründen nie dazu gekommen ist, steht auf einem anderen Blatt). Schon allein deshalb kann es keinen rechtlichen Anspruch Israels auf das gesamte Gebiet zwischen Jordan und Mittelmeer geben.

    Falsch, weil durch die zwischenzeitliche Entwicklung überholt, ist natürlich auch, dass ein palästinensisches Volk nicht existiert. Herr Büchi sollte sich einmal mit Nationsbildungsprozessen beschäftigen. Vor 400 Jahren (und noch viel später) war ein schweizerisches Volk auch völlig unbekannt.

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