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Todesstrafe in Israel und die Schweizer Doppelmoral

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Sanitäter und Polizeikräfte am Schauplatz eines Attentats, das mit einem Auto in der Nähe der Ramot-Kreuzung in Jerusalem am 10. Februar 2023 verübt wurde- Foto Yonatan Sindel/Flash90
Sanitäter und Polizeikräfte am Schauplatz eines Attentats, das mit einem Auto in der Nähe der Ramot-Kreuzung in Jerusalem am 10. Februar 2023 verübt wurde- Foto Yonatan Sindel/Flash90
Lesezeit: 5 Minuten

Die Reaktionen auf die Möglichkeit, terroristische Mörder in Israel mit der Todesstrafe zu verurteilen, folgen einem bekannten Muster: Empörung, moralische Verurteilung und Warnungen vor einem Bruch mit rechtsstaatlichen Prinzipien. Auch in der Schweiz wurde diese empörte Haltung schnell übernommen und verbreitet.

Am 30. März 2026 hat die Knesset ein Gesetz verabschiedet, das die Todesstrafe für bestimmte terroristisch motivierte Tötungsdelikte vorsieht. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine generelle Einführung der Todesstrafe, sondern um eine Regelung für extreme Ausnahmefälle: gezielte Morde an Zivilisten aus ideologischen Motiven, die häufig im Umfeld von Terrororganisationen wie der Hamas oder dem Islamischen Dschihad stattfinden. Zumindest für das Westjordanland gilt dabei, dass die Todesstrafe durch Militärgerichte nach dem Gesetz als Regelstrafe verhängt werden soll – eine Umwandlung in lebenslange Haft ist bei «besonderen Umständen» möglich. Dieser Teil ist Gegenstand einer rechtlichen Überprüfung.

In Europa wird die Sicherheitskomponente dieses Gesetzes weitgehend ausgeblendet. Israel hat in der Vergangenheit wiederholt Gefangene freigelassen, um eigene Bürger aus Geiselhaft zu befreien. Der Austausch um den entführten Soldaten Gilad Shalit im Jahr 2011, bei dem über tausend Gefangene freikamen, ist wohl das bekannteste Beispiel hierfür.

Dabei ist der Fall Yahya Sinwar besonders aussagekräftig. Sinwar war wegen schwerster terroristischer Verbrechen zu mehreren lebenslangen Haftstrafen verurteilt worden, wurde jedoch im Rahmen des Shalit-Deals freigelassen. Später stieg er zu einem der zentralen Hamas-Führer auf und zählte zu den Hauptverantwortlichen und Architekten des Massakers vom 7. Oktober 2023, für das er 2024 von Israel liquidiert wurde. Dieser Fall zeigt in aller Brutalität, worum es in dieser Debatte tatsächlich geht.

Kaum jemand spricht darüber, dass das Gesetz von einer Frau eingebracht wurde, die selbst Opfer eines Terroranschlags wurde: Limor Son Har-Melech. Sie war 2003 im siebten Monat schwanger, als islamistische Terroristen ihr Auto angriffen. Das Fahrzeug überschlug sich, ihr Ehemann Shalom wurde getötet. Sie selbst überlebte schwer verletzt, ebenso ihr ungeborenes Kind. Der Täter, der ihren Mann ermordete, wurde später im Rahmen eines Gefangenenaustauschs freigelassen. Diese persönliche Geschichte steht exemplarisch für das Dilemma, mit dem Israel konfrontiert ist – wird jedoch in den Medien weitgehend ignoriert. Stattdessen konzentriert man sich auf inszenierte Auftritte einzelner Politiker.

Solange wegen Mordes verurteilte Terroristen als Verhandlungsmasse existieren, bleiben Geiselnahmen und deren Austausch ein Druckmittel. Genau hier setzt das Gesetz an. Es zielt darauf ab, diese Erpressbarkeit zu reduzieren. Die Todesstrafe wird dabei nicht als Selbstzweck verstanden, sondern als Versuch, eine Entwicklung zu durchbrechen, die Israel seit Jahren belastet. Ob diese Logik aufgeht, ist umstritten, doch das zugrunde liegende Problem ist real und darf nicht einfach ignoriert werden.

Oft wird der Vorwurf erhoben, das Gesetz sei rassistisch, da es in der Praxis vor allem «Palästinenser» betreffe. Dieser Einwand ist nicht völlig aus der Luft gegriffen, aber dennoch unzureichend. Der Grund dafür ist die in Israel bestehende Praxis, in bestimmten Gebieten mit unterschiedlichen Gerichtssystemen zu arbeiten, insbesondere im sogenannten Westjordanland. Dadurch entsteht faktisch eine unterschiedliche Anwendung. Entscheidend ist jedoch: Ausgangspunkt des Gesetzes ist ein terrorbezogenes Tötungsdelikt, nicht eine ethnische Kategorie. Dass die Täterstruktur in der Realität ein bestimmtes Profil aufweist, ist eine Folge dieses Konflikts, aber kein Nachweis für eine diskriminierende Absicht. Zugleich steht fest, dass genau diese Konstruktion rechtlich überprüft wird. Das Gesetz kommt vor das Oberste Gericht Israels. Gerade das zeigt, dass Israel als Rechtsstaat funktioniert.

Die Hellebarden-Fraktion

Besonders bezeichnend ist einmal mehr die Reaktion des Schweizer Aussendepartements. Auf X erklärte das EDA, man sei «tief besorgt», habe Israel ermahnt und fordere die Rücknahme des Gesetzes. Die Schweiz ermahnt und fordert ein anderes Land auf, ein Gesetz zurückzunehmen. Wieder einmal sieht sich die Schweiz bemüssigt, Israel aus sicherer Distanz und ohne jede vergleichbare Bedrohungslage öffentlich vorzuschreiben, was es zu tun hat. Dabei wirkt diese moralische Pose umso befremdlicher, wenn man sich die eigene Geschichte vor Augen führt: Die letzte ernsthafte kriegerische Auseinandersetzung der Schweizer liegt Jahrhunderte zurück, in einer Zeit, als sich Eidgenossen noch mit Hellebarden in fremden Diensten für Geld zum Teil sogar gegenseitig bekämpften. Heute hingegen lebt die Schweiz in einer sicherheitspolitischen Komfortzone – und belehrt Staaten, die täglich mit Terror konfrontiert sind. Diese Form der Belehrung ist nicht nur anmassend, sondern auch realitätsfremd. Während Israel konkrete Bedrohungen abwehren muss, leistet sich die Schweiz den Luxus moralischer Appelle ohne jede Verantwortung. Gleichzeitig bleibt die Kritik gegenüber Staaten, die die Todesstrafe regelmässig vollstrecken, auffallend zurückhaltend.

Während also Politiker, Journalisten und die sogenannte Zivilgesellschaft empört reagieren, weil Israel darüber nachdenkt, für terroristische Mörder die Todesstrafe vorzusehen – wie die Täter, die am 7. Oktober 2023 Zivilisten massakrierten, Familien abschlachteten und gezielt barbarische Gewalt ausübten –, bleibt die Empörung gegenüber Staaten, in denen Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder ihres Glaubens hingerichtet werden, oft erstaunlich leise. Im Iran gehört die Todesstrafe seit Jahren zur staatlichen Praxis und wird auch für politische und religiöse Delikte verhängt. In Ländern wie Saudi-Arabien wird sie regelmässig vollstreckt, teils nach Verfahren, die internationalen rechtsstaatlichen Standards nicht entsprechen. Die fünf Länder mit den höchsten bekannten Exekutionszahlen waren 2024 China, der Iran, Saudi-Arabien, der Irak und der Jemen. Exklusive China entfielen laut Amnesty International 91 Prozent aller dokumentierten Hinrichtungen auf Iran, Saudi-Arabien und Irak.

Die Todesstrafe ist für mich persönlich keine einfache Sache. Im Gegenteil – ich stehe ihr eher kritisch gegenüber. Aber genau deshalb stört mich die Art, wie in der Schweiz darüber gesprochen wird. Hier urteilt man schnell, laut und moralisch überlegen – ohne sich ernsthaft mit der Realität auseinanderzusetzen, in der man in Israel lebt. Israel trifft diese Entscheidung selbst. Es ist eine demokratische Entscheidung – und sie ist nicht einmal endgültig. Das Gesetz wird vor dem Obersten Gericht überprüft – der israelische Bürgerrechtsverband hat unmittelbar nach der Verabschiedung Klage eingereicht. Es kann also angepasst oder eingeschränkt werden. Genau so funktioniert ein Rechtsstaat.

Was hingegen nicht funktioniert, ist diese bequeme Haltung aus der Schweiz heraus: urteilen, fordern, belehren – ohne eigene Verantwortung, ohne eigene Bedrohung, ohne eigene Konsequenzen.

Die selektive Empörung der offiziellen Schweiz und der mehrheitlich linken Politiker zeigt: Man verteidigt oder ignoriert die islamistische Barbarei, während die einzige zivilisierte Nation in der Region, die sich dagegen verteidigt, verurteilt wird.

3 Kommentare

  1. Ich bin ein Verfechter der Todesstrafe für mich haben Terroristen, Phädophile, zum Teil Täter bei schweren Vergewaltigungen keine Berechtigungen mehr zu leben. Auch wäre ich beim Jugendschutz die Altersgrenze bei schweren Straftaten auf 14 Jahre zu senken.

    Was mich erntsetzt hat das in der Schweiz Mord verjährt dazu musste ich 67Jahre alt werden um das feststellen zu müssen. Ein Skandal!!!

    Die Schweiz soll gefälligst das Maul halten wen Israel die Todesstrafe für Terroristen einführt. Die Linken sind verlogene Moralisten und ich verachte sie Abgrund tief.

    I love Israel!

  2. Gerardo Raffa weist auf wichtige Aspekte des neuen israelischen Gesetzes zur Todesstrafe hin, die in den meisten Medien zu kurz kommen oder völlig ausgeblendet werden, aber verständlich machen, worum es der israelischen Regierung – und Teilen der Opposition, die ebenfalls dafür gestimmt haben, geht.. Er geht jedoch nicht auf jene Aspekte ein, die dieses Gesetz so problematisch machen, sondern verbirgt sie hinter auf den ersten Blick unverfänglichen Bemerkungen oder verschweigt sie völlig:
    o) “die in Israel bestehende Praxis, in bestimmten Gebieten mit unterschiedlichen Gerichtssystemen zu arbeiten, insbesondere im sogenannten Westjordanland” (Zitat Raffa), bedeutet: Für die dort lebenden Israelis sind normale israelische Zivilgerichte zuständig, für die Palästinenser jedoch Militärgerichte.
    o) Das neue Gesetz gilt nur für die letzteren. In der Praxis heißt das: Für die gleiche Tat am gleichen Ort können Palästinenser zum Tod verurteilt werden, Israelis nicht. Es wird also ex lege Ungleichheit in der Rechtsprechung geschaffen, was allen rechtsstaatlichen Prinzipien widerspricht. Dabei weisen die israelischen Militärgerichte (laut Amnesty International) auch bisher schon bei palästinensischen Angeklagten eine Verurteilungsquote von über 99 % auf und missachten die Grundsätze eines ordnungsgemäßen Verfahrens systematisch.
    o) Dazu kommt: Palästinenser können ab jetzt nicht nur zum Tod verurteilt werden, sondern für sie ist bei einer entsprechenden terroristischen Tat die Todesstrafe explizit vorgesehen. Will das Gericht keine Todesstrafe verhängen, muss es das ausführlich begründen und hat dafür nur einen sehr engen Rahmen an möglichen Argumenten zur Verfügung.
    o) Eine wesentliche Verschärfung ist auch insofern gegeben, als bisher für die Verhängung der Todesstrafe (die es theoretisch seit jeher gab, wenn auch seit Eichmann nicht mehr exekutiert) Einstimmigkeit im Richtersenat gefordert war. Nach dem neuen Gesetz soll eine einfache Mehrheit ausreichend sein.
    o) Dabei ist Tatsache, dass den israelischen Siedlern im Westjordanland terroristische Gewalt gegenüber Palästinensern keineswegs fremd ist, sondern seit langem stetig zunimmt und unter dem Deckmantel des Gazakriegs und jetzt des Irankriegs noch einmal einen kräftigen Schub erfahren hat. Die Verurteilungsquote solcher Taten liegt aber weit, sehr weit, hinter der Verurteilung von Palästinensern für ähnliche Taten zurück. In der Praxis gab es daher auch bisher schon eine Zwei-Klassen-Justiz.

    Es gibt also viele Gründe, die israelische Regierung darauf aufmerksam zu machen, dass dieses Gesetz mit rechtsstaatlichen Prinzipien nicht gut vereinbar ist. Und es ist ja auch keineswegs nur die Schweiz, die sich entsprechend äußert. Frankreich, Deutschland und Großbritannien z.B. haben eine gemeinsame Erklärung im selben Sinn abgegeben.

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