Während der Olympia-Übertragung des Bobrennens in Mailand-Cortina auf Radio Télévision Suisse (RTS), dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk für das französischsprachige Publikum in der Schweiz, äusserte sich Kommentator Stefan Renna während der Fahrt des israelischen Duos Adam Edelman und Menachem Chen zum Nahostkonflikt.
von Pedro Bilar
Renna sagte während des zweiten Laufs unter anderem in der Live-Sendung, Edelman bezeichne sich selbst als «Zionist durch und durch» und habe mehrere Beiträge in den sozialen Medien zum «Genozid in Gaza» veröffentlicht.
Es folgte ein weltweiter Aufschrei der Empörung. Dies beeindruckte die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG SRR) offenbar wenig bis gar nicht. Als einzige unmittelbare Reaktion wurde der Beitrag am Tag nach der Ausstrahlung vom Netz und aus der Mediathek entfernt.
Wie die SRG den Vorfall tatsächlich beurteilt, zeigt ihre Antwort auf meine Beschwerde nun im Detail:
Wir beziehen uns auf Ihre Beschwerde bezüglich der journalistischen Berichterstattung über den Bob-Wettbewerb vom Montag, 16. Februar 2026, im Rahmen der Olympischen Winterspiele in Mailand-Cortina. Ihre Beschwerde wurde uns von der Ombudsstelle der SRG Suisse Romande weitergeleitet.
Angesichts der hohen Anzahl von Beschwerden gegen die oben genannte Berichterstattung sind wir nicht in der Lage, jedem Beschwerdeführer und jeder Beschwerdeführerin individuell zu antworten, wie es das Schlichtungsverfahren vorsieht, das eine zwingende Vorstufe zur Anrufung der Verwaltungsbehörde darstellt (Art. 94 Abs. 1 Bst. a RTVG).
Mit diesen wenigen Zeilen möchte die RTS dennoch auf Folgendes hinweisen.
Die sowohl positiven als auch negativen Reaktionen, die im Zusammenhang mit der journalistischen Berichterstattung über den Bob-Wettbewerb eingegangen sind, spiegeln die Meinungsverschiedenheiten rund um den Konflikt im Gazastreifen wider.
In diesem Verfahren geht es um journalistische Grundsätze, die unter dem Gesichtspunkt des Radio- und Fernsehgesetzes bewertet werden. Der redaktionelle Ansatz des betreffenden Beitrags bestand darin, die Teilnahme des israelischen Athleten am Wettkampf sowie die Vereinbarkeit seiner radikalen politischen Standpunkte mit der olympischen Doktrin zu hinterfragen, insbesondere im Hinblick auf die Massnahmen gegenüber russischen Sportlern, deren Teilnahmeberechtigung im Falle einer aktiven Unterstützung des Krieges, auch aufgrund ihrer Aktivitäten in sozialen Netzwerken, ausgeschlossen ist.
Auf die Praktiken des IOC hinzuweisen und dessen Vorschriften zu hinterfragen, fällt unter die Autonomie der Medien und die Meinungsfreiheit.
Die Frage der olympischen Neutralität war übrigens am 16. Februar 2026 aktuell, da kurz zuvor ein ukrainischer Skeleton-Teilnehmer disqualifiziert worden war. Wir erkennen an, dass der beanstandete Abschnitt im Rahmen der Berichterstattung über einen Sportwettbewerb zu lang war, weshalb er entfernt wurde. Er bleibt dennoch sachlich und entspricht den Programmvorschriften.
Wir bedauern, dass die aufgeworfene Frage zum Neutralitätsprinzip auf Sie wie politischer Aktivismus wirkt, und hoffen, dass Ihnen dieses Schreiben die gewünschten Klarstellungen liefert.
Mit freundlichen Grüssen
4 Wochen für Massenantwort
Die SRG SSR nahm sich vier Wochen Zeit, um eine unpersönliche Massenantwort zu verschicken. Darin hält sie ausdrücklich fest, dass sie wegen der hohen Zahl an Beschwerden nicht in der Lage sei, jedem Beschwerdeführer individuell zu antworten, obwohl das Mediationsverfahren dies eigentlich vorsieht.
In der Antwort werden sowohl «positive» wie auch «negative» Reaktionen auf Stefan Rennas Beitrag erwähnt – und zwar genau in dieser Reihenfolge. Schon das ist bezeichnend.
Besonders aufschlussreich ist jedoch etwas anderes: Die RTS erklärt offen, der redaktionelle Ansatz des beanstandeten Segments habe darin bestanden, «die Präsenz des israelischen Athleten am Wettbewerb» sowie die Vereinbarkeit seiner «radikalen politischen Positionen» mit der olympischen Doktrin zu hinterfragen. Welche angeblich radikalen politischen Äusserungen des israelischen Athleten gemeint sind, wird allerdings nicht ausgeführt und schon gar nicht dokumentiert. Gemeint ist damit wohl bereits die Selbstbezeichnung als «Zionist durch und durch».
Zu guter Letzt fiel den Verantwortlichen der SSR dann noch die «Frage der olympischen Neutralität» ein. Auch darauf beruft sich der Sender ausdrücklich. Das Hinterfragen der Regeln des IOC, so RTS, falle unter Medienautonomie und Meinungsfreiheit.
Ja, RTS drückt in ihrem Schreiben auch Bedauern aus. Aber nicht wegen der Entgleisungen selbst. Bedauert wird vielmehr, dass die aufgeworfene Frage der Neutralität von den Beschwerdeführern als politischer Aktivismus wahrgenommen wird. Das sagt eigentlich alles.
Übrigens: Der Beitrag wurde laut RTS vom Netz genommen, weil er im Rahmen eines Sportkommentars «zu lang» gewesen sei. Gleichzeitig erklärt der Sender aber, das Segment bleibe «faktisch» und «programmrechtskonform». Die Komik ist kaum zu übertreffen. Der Hass auf Israel – und damit die Befeuerung des Antisemitismus in der Schweiz – seitens der SRG im Allgemeinen und der SSR im Besonderen leider auch nicht.

























Ja,wirklich schade!
Ein Kommentator,der das Staatsfernsehen dazu missbraucht um seine persönliche politische Einstellung zu äussern verhält sich unprofessionell und gehört abgemahnt.SRF ist und war seit ich denken kann schon immer politisch.Aus welchem Lager ist auch klar.
Einmal mehr schade, dass die SRG-Initiative am 8. März abgelehnt wurde. In solch einseitigen Übertragungen wäre enormes Sparpotenzial vorhanden.