Start Audiatur Exklusiv Beschwerden an den Presserat: Wenn Verzögerung zur Strategie wird

Beschwerden an den Presserat: Wenn Verzögerung zur Strategie wird

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Symbolbild. Foto IMAGO / PHOTOMAX
Symbolbild. Foto IMAGO / PHOTOMAX
Lesezeit: 3 Minuten

Antisemitische Vergleiche mit dem Nationalsozialismus gelten laut IHRA-Definition als klarer Tabubruch. Doch wenn Schweizer Medien solche Entgleisungen unkommentiert wiedergeben, bleibt selbst eine formelle Beschwerde beim Presserat oft folgenlos – nicht aus inhaltlichen Gründen, sondern wegen systematischer Verzögerung. Ein exemplarischer Fall aus der Westschweiz.

von Pedro Bilar

Seit vielen Jahren dokumentieren Kritiker eine strukturelle Schlagseite der Schweizer Medienberichterstattung über Israel. Besonders ausgeprägt zeigt sich diese Tendenz im öffentlich-rechtlichen Bereich, wo Ombudsstellen und die Unabhängige Beschwerdeinstanz (UBI) wiederholt Beschwerden zurückweisen oder relativieren.

Die Printmedien standen lange weniger im Fokus – nicht zuletzt wegen ihrer sinkenden Reichweite und einzelner publizistischer Gegengewichte in der Deutschschweiz. Anders präsentiert sich die Lage jedoch in der Romandie, wo israelfeindliche Narrative oft weitgehend unwidersprochen bleiben.

Im Mai 2025 wurde ich auf einen Artikel der Tribune de Genève aufmerksam gemacht, der diesen Befund in zugespitzter Form bestätigte. Unter der Überschrift «Deux sénateurs suisses comparent Israël aux Nazis» zitierte der Journalist Arthur Grosjean zwei Schweizer Ständeräte (Carlo Sommaruga und Mauro Poggia), die Israel explizit bzw. implizit mit dem NS-Regime verglichen.

Solche Vergleiche gelten laut der von der Schweiz 2021 übernommenen IHRA-Arbeitsdefinition des Antisemitismus als antisemitisch – insbesondere dann, wenn sie Israel dämonisieren oder mit dem Nationalsozialismus gleichsetzen.

Der Kern der Beschwerde

In meiner formellen Beschwerde beanstandete ich nicht, dass Politiker zitiert wurden, sondern wie dies geschah. Die problematischen Passagen waren unter anderem:

  • Der direkte oder indirekte Vergleich des israelischen Staates mit dem nationalsozialistischen Deutschland
  • Die plakative Gegenüberstellung «Régime Nazi 1940 / Gaza 2025»

Der journalistische Fehltritt bestand nicht in der Wiedergabe politischer Aussagen, sondern darin, diese nicht als antisemitisch einzuordnen, nicht einzuordnen, nicht zu problematisieren und sich nicht davon zu distanzieren.

Damit verstiess der Artikel sowohl gegen den Journalistenkodex als auch gegen die Richtlinie zur journalistischen Berichtigungspflicht. Genau dies – und nichts anderes – war Gegenstand der Beschwerde.

Ein Verfahren, das sich selbst entwertet

Der weitere Ablauf offenbart ein strukturelles Problem des Schweizer Presserates:

  • 23. Mai 2025: Einreichung der formellen Beschwerde.
  • 9. Juli 2025: Mitteilung, dass bei regulären Verfahren mit einer Dauer von «ungefähr einem Jahr» zu rechnen sei.
  • 30. September 2025: Bekanntgabe des Prüfungsgremiums.
  • 3. Oktober 2025: Beanstandung eines Mitglieds wegen offensichtlicher Befangenheit
  • 9. Oktober 2025: Anpassung der Zusammensetzung des Gremiums.

Bereits hier wird deutlich: Zwischen Anlass und inhaltlicher Prüfung vergeht so viel Zeit, dass der ursprüngliche Vorfall seine mediale Relevanz längst verloren hat.

Der Presserat mag formell korrekt arbeiten – faktisch jedoch verpufft jede Entscheidung, egal wie sie ausfällt.

Das strukturelle Problem

Selbst unter der Annahme, dass alle beteiligten Personen politisch neutral, integer und objektiv agieren, bleibt ein grundlegendes Defizit bestehen:

Der Presserat wirkt nicht als zeitnahe Korrektivinstanz, sondern als nachlaufende Alibi-Struktur.

Gerade bei antisemitischen Vorfällen ist Zeit jedoch entscheidend. Die öffentliche Wirkung entfaltet sich unmittelbar – die «Richtigstellung» erfolgt, wenn überhaupt, Monate oder Jahre später, ohne jede Resonanz.

Damit entsteht ein fataler Anreiz:

  • Medien riskieren wenig.
  • politische Akteure bleiben unwidersprochen.
  • antisemitische Narrative werden normalisiert.
  • formelle Beschwerden verlieren ihre abschreckende Wirkung.

Oder anders gesagt: Die Verzögerung ist kein Betriebsunfall, sondern Teil des Problems.

«Justice delayed is justice denied»

Der englische Rechtsgrundsatz bringt es präzise auf den Punkt: Verzögerte Gerechtigkeit ist verweigerte Gerechtigkeit.

Ein Presserat, der antisemitische Grenzüberschreitungen erst dann beurteilt, wenn sie längst aus dem öffentlichen Bewusstsein verschwunden sind, erfüllt seine Aufgabe nur noch formal – nicht mehr substantiell.

Solange dies so bleibt, bleibt auch die Berufung auf Selbstregulierung im Journalismus eine Illusion. Und solange antisemitische Israelvergleiche medial folgenlos bleiben, trägt nicht nur der einzelne Journalist Verantwortung, sondern das gesamte System, das solche Vorgänge ins Leere laufen lässt.

Dieser Fall steht exemplarisch für ein strukturelles Versagen. Es geht nicht um einen persönlichen Konflikt, sondern um eine grundsätzliche Frage medialer Verantwortung – und um die Glaubwürdigkeit jener Institutionen, die vorgeben, diese Verantwortung zu überwachen.

1 Kommentar

  1. wer bezahlt den Presserat und weshalb?
    Die Rechtsbrechung ansich stellt doch eigentlich eine totale Willkür dar und darf nicht honoriert werden… denk ich mal.

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