Alles fing mit einem Anruf von Saida Keller-Messahli während des Abstimmungskampfes über ein Verhüllungsverbot an. Sie wollte von mir wissen, ob ich an ihrer Stelle an der Arena-Sendung vom 26. Februar 2021 teilnehmen wolle. Ich würde stark argumentieren, meinte die Islamismus-Kritikerin. Sie, die nach der ersten Arena-Sendung vom 29. Januar 2021 über das gleiche Thema massiven Anfeindungen ausgesetzt war, habe keine Lust, nochmals in den Ring zu steigen. Ich sagte sofort zu und Frau Keller-Messahli meldete mich zur Sendung an.
von Emrah Erken
Wenig später bekam ich einen Anruf von der Arena-Redaktion, die zunächst meine Teilnahme bestätigte. Nach rund einer Stunde bekam ich erneut einen Anruf. Ich könne doch nicht an der Sendung teilnehmen, da ich keiner Organisation angehöre. Das war natürlich ein Scheinargument, zumal das sogenannte «Forum für einen fortschrittlichen Islam», dem Frau Keller-Messahli angehört, mehr oder weniger eine One-Woman-Show ist, welches hauptsächlich von ihr betrieben wird. Daraufhin bin ich nach einem erneuten Anruf mit der Islamismus-Kritikerin diesem Verein pro forma «beigetreten», um an der Sendung teilzunehmen. Nachdem dies erfolgte, konnte die Arena-Redaktion mich mit ihrem Scheinargument nicht mehr zurückweisen.
Ich erfuhr sehr früh, dass mich die Arena-Redaktion auch aus anderen Gründen nicht in dieser Sendung dabeihaben wollte. Sandro Brotz beispielsweise soll über mich behauptet haben, dass ich als Wirtschaftsanwalt zu diesem Streitgegenstand über kein Expertenwissen verfügen würde. Zwar hatte ich über dieses Thema mehrfach publiziert, beispielsweise im Sammelband «Freiheit ist keine Metapher», wo ich die Bedeutung der islamisch motivierten Frauenverschleierung eingehend behandelt hatte. Brotz musste das freilich nicht unbedingt wissen. Es wäre aber auch nicht zwingend gewesen, dass er, der seine Fähigkeiten als Journalist regelmässig überschätzt, meine Fachkenntnisse, über die er keine Ahnung hat, einfach so disqualifizierte.
Am 26. Februar 2021 hatte ich schliesslich meinen Auftritt in der Arena. Viel konnte ich nicht sagen; dafür hatte man gesorgt. Ich bekam nur zweimal das Wort und wurde von Sandro Brotz unterbrochen. Nichtsdestotrotz bekam ich beispielsweise vom Online-Portal «Watson» eine sehr gute Kritik. «In der Arena-Sendung sitzen die Sieger in der zweiten Reihe» hiess es dort. Auch gewöhnliche Bürger meldeten sich bei mir und einige von ihnen meinten, dass sie in Bezug auf diese Volksinitiative zuerst unentschlossen gewesen seien. Meine kurzen Wortmeldungen bei der Arena-Sendung hätten sie aber überzeugt und sie würden die Vorlage annehmen.
Wenige Tage vor der Abstimmung meldete sich Frau Keller-Messahli ein weiteres Mal bei mir und fragte, ob ich an ihrer Stelle in der Abstimmungssendung des SRF teilnehmen möchte, und ich sagte ein weiteres Mal zu. Während meiner Zugfahrt nach Bern kam die Meldung, dass die Volksinitiative angenommen worden sei. Nach meiner Ankunft begab ich mich an den Ort gleich am Ufer der Aare mit dem Bundeshaus im Hintergrund, wo ich später interviewt werden sollte. Das technische Team war damit beschäftigt, die Anlage aufzubauen und auch die Journalistin, die mich später interviewen würde, war bereits dort. Als ich mich zu den SRG-Mitarbeitern begab und sie freundlich begrüsste, sah ich ihre langen Gesichter und die Enttäuschung darüber, dass das Volk die Vorlage angenommen hatte. Die Journalistin, die mich später interviewte, fragte mich: «Sagen Sie, schämen Sie sich eigentlich nicht, dass Sie mit der SVP gemeinsame Sache gemacht haben?» Ich erwiderte umgehend: «Nein, eigentlich nicht. Sagen Sie, schämen Sie sich eigentlich nicht, dass Sie mit radikalen Islamisten gemeinsame Sache gemacht haben?» Natürlich bekam ich keine Antwort. Erst zu diesem Zeitpunkt realisierte ich, dass die SRG bei diesem Abstimmungskampf eindeutig ein «Political Player» gewesen war. Zuvor hatte ich lediglich einen Verdacht, aber diese Frage und die langen Gesichter bei den SRG-Mitarbeitern sagten eigentlich schon alles. Die SRG hatte die Abstimmung verloren und sie war enttäuscht. Erst dann realisierte ich auch den Grund, warum die Arena-Redaktion gleich zwei Sendungen zur gleichen Vorlage gemacht hatte, was sehr ungewöhnlich war. Die Volksinitiative hatte bei den ersten Umfragen einen sehr guten Stand und es sah danach aus, dass das Volk und die Stände sie annehmen würden. Dass das SRF gleich zwei Arena-Sendungen zu dieser Abstimmungsvorlage durchführte, war zumindest für mich ein eigenes politisches Engagement der Sendeverantwortlichen. Das Unterfangen blieb allerdings – wie wir heute alle wissen – ohne Erfolg und ich hatte sicherlich auch meinen Anteil daran.
Ein Pseudo-Gerichtsverfahren im Fernsehen
Es verging etwas mehr als ein Jahr und ich, der die Sendung Arena praktisch nie schaut, wurde Zeuge von einem unfassbaren Vorgang. In der Arena-Sendung vom 18. März 2022 führte Sandro Brotz mit dem Fraktionschef der SVP Thomas Aeschi ein Interview, welches inhaltlich aufgebaut war wie ein Strafverfahren. In der Sendung ging es um den Ukraine-Krieg, wobei wenige Tage vor der Ausstrahlung der Arena Thomas Aeschi, den ich übrigens nicht besonders sympathisch finde und der mich auf X blockiert hat, weil ich ihm einmal widersprach, eine umstrittene Rede vor dem Nationalrat gehalten hatte. In dieser Rede meinte er, dass es nicht sein könne, dass Nigerianer und Iraker 18-jährige Ukrainerinnen vergewaltigen würden. Er bezog sich auf einen Vorfall, der sich auf einem Flüchtlingsschiff in Düsseldorf ereignet hatte. Vor allem die politischen Linken in der Schweiz waren empört über diese Aussage und warfen Thomas Aeschi Rassismus vor. Als er für die darauffolgende Arena-Sendung als Teilnehmer angekündigt wurde, warfen zahlreiche politisch linksstehende Personen der Redaktion vor, dass sie einem Rassisten eine Bühne bieten würden und forderten, dass der Fraktionschef der grössten Schweizer Partei wieder ausgeladen würde. Dieser Aufforderung konnte das SRF nicht nachkommen und stattdessen wurde dieses Pseudo-Gerichtsverfahren im Fernsehen durchgeführt. Für mich als Anwalt war das besonders irritierend, weil parlamentarische Reden nicht etwa «bloss» von einer gesetzlichen Regelung, sondern durch die Bundesverfassung geschützt werden, und zwar absolut, weil es sich dabei um ein derart fundamentales Recht handelt. Weil eine strafrechtliche Verfolgung von Thomas Aeschi aufgrund der sogenannten absoluten Immunität völlig ausgeschlossen war, und zwar durch die Verfassung selbst, wollte das SRF das rechtlich Unmögliche möglich machen und führte dieses Pseudo-Gerichtsverfahren im Fernsehen durch, welches sämtliche Elemente eines gewöhnlichen strafrechtlichen Verfahrens hatte. Das wurde später auch von der Unabhängigen Beschwerdeinstanz bestätigt.

Unmittelbar nach der Sendung rügte ich die Sendung wie zahlreiche andere Bürger, die über das Vorgefallene empört waren, bei der Ombudsstelle. Damals hatte ich keine Ahnung davon, dass die Ombudsstelle eine Art Akklamationsinstanz der SRG war, die praktisch jede Kritik abschmetterte und dass sie sich nicht als eine neutrale Vermittlerin, sondern als «Anwältin» der SRG verstand und dies immer noch tut. Deshalb war ich bei dieser ersten Interaktion überrascht darüber, dass meine Beanstandung abgewiesen worden war.
Am 26. April 2022 titelte das Medienportal der SRG seine entsprechende Meldung ««Arena» zum Ukraine-Krieg mit Thomas Aeschi war sachgerecht». Auch Sandro Brotz war erleichtert und postete auf Twitter: «In eigener Sache: Die #SRFArena mit #ThomasAeschi war sachgerecht.» Ich schrieb gleich unter diesen Tweet, dass ich Mitunterzeichner für eine Popularbeschwerde suche und reichte form- und fristgerecht eine entsprechende Rechtsschrift bei der UBI ein.
UBI bestätigt: Die SRG verletzt ihre Pflichten – Und schweigt darüber
Am 1. September 2022 hiess die UBI meine Popularbeschwerde gut und stellte fest, dass das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt worden war. Parallel zu meiner Popularbeschwerde waren zwei weitere Popularbeschwerden zur gleichen Sendung eingereicht wurden, mit denen ich absolut nichts zu tun hatte und von deren Existenz ich erst bei der Urteilsverkündung erfuhr. Kurz vor der Gutheissung dieser drei Popularbeschwerden hatte die UBI am selben Tag ein weiteres Urteil gefällt, und zwar über die traditionellen Bundesratsansprachen vor Volksabstimmungen. Aus Sicht der UBI würden diese Ansprachen, bei welchen es keine Gegenstimmen gibt, das Vielfaltsgebot verletzen.
Die entsprechende Nachricht von srf.ch behandelte den UBI-Entscheid im Zusammenhang mit den Bundesratsansprachen. Das Urteil im Zusammenhang mit der Arena-Sendung wurde in diesem Artikel in einer nichtssagenden Meldung in einem aufklappbaren Kästchen erwähnt. In den Fernseh- und Radiosendungen selbst wurde überhaupt nicht darauf nicht eingegangen. Die SRG, die über ihren Sieg vor der Ombudsstelle noch berichtet hatte, behandelte ihre Niederlage über den gleichen Streitgegenstand bei der höheren Instanz auf diese Art und Weise, obwohl das Medieninteresse im Zusammenhang mit dem Brotz-Aeschi-Interview sehr gross war.
Den UBI-Entscheid über Bundesratsansprachen focht die SRG beim Bundesgericht erfolgreich an. Gegen das Urteil im Zusammenhang mit der Arena-Sendung wurde kein Rechtsmittel ergriffen und dieses wurde rechtskräftig. Da die SRG als Konzessionsnehmerin mit der Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebotes ihre Pflichten verletzt hatte, musste sie Sensibilisierungsmassnahmen treffen. Sie tat dies, indem der linke Politaktivist Marko Kovic damit beauftragt wurde, einen entsprechenden Kurs bei der SRG durchzuführen, was auf heftige Kritik stiess. Sowohl beim Tages-Anzeiger als auch bei der NZZ wurden kritische Artikel publiziert und 20 Minuten meldete, dass bürgerliche Politiker aufgrund dieses Vorgehens «toben» würden.
Systemversagen mit Ansage – Warum die SRG ein politischer Akteur geworden ist
Dann kam der 7. Oktober 2023 und die SRG fing bereits am ersten Tag nach dem Pogrom damit an, Partei für die «palästinensische Sache» zu ergreifen und gegen Israel zu agitieren, was sie eigentlich schon seit Jahren tut. Zu Beginn ihrer Berichterstattung bezeichnete sie die Hamas-Terroristen als «Kämpfer» und erntete heftige Kritik, weshalb sie ihr Wording anpassen musste. Auch intern wurde darüber gestritten, was ich von meinen Quellen bei der SRG weiss. Ganz besonders empört war ich über die Berichterstattung im Zusammenhang mit den Uni-Protesten von Frühling 2024, die von der SRG als «Friedensbewegung» geframed wurde, die in der Tradition der Anti-Kriegsproteste der Sechziger stünde. Sehr bewusst verzichtete sie auf die Ausstrahlung von Inhalten, die diesem Narrativ widersprechen würden.
Ich habe dieses Vorgehen im Rahmen einer Zeitraumbeanstandung bei der Ombudsstelle gerügt und bereits dort angekündigt, dass ich an die UBI gelangen wollte. In der Folge fragte mich die Ombudsstelle, ob ich auf einen Schlussbericht und auf die Vermittlungsfunktion der Ombudsstelle verzichten wolle, was ich bejahte. Nur wenige Tage später bekam ich von der Ombudsstelle die Rechtsmittelbelehrung und die Frist für die Popularbeschwerde fing an zu laufen. Ich arbeitete Tag und Nacht an dieser Beschwerdeschrift und forderte die Bevölkerung auf, mein Vorhaben mit einer Mitunterzeichnung zu unterstützen. Ausserdem startete ich ein Crowd-Funding, weil ich während eines Monats nichts anderes tat als das Verfassen dieser hochkomplexen Beschwerdeschrift, die man auf meiner Seite abrufen kann.
Am 12. Dezember 2024 – an jenem Tag, an dem ich sowohl das Lizenziat (1998) als auch die Advokaturprüfung (2002) bestanden hatte – hat die UBI die Verletzung des Vielfaltsgebot durch die SRG bestätigt. Die NZZ schrieb, dass ich die SRG blamiert hätte. Als die UBI-Präsidentin Bonhoeffer zitierte, war ich so bewegt, dass mir die Tränen herunterliefen. Die Mehrheit der UBI-Mitglieder stellte bei der Urteilsverkündung ein systematisches journalistisches Versagen bei der SRG fest und heftiger konnte die Kritik nicht sein. Besonders freute es mich, dass die UBI ihre Praxis im Zusammenhang mit dem Vielfaltsgebot geändert hatte. Für einen Juristen ist es ein grosses Erfolgserlebnis, wenn ein Verfahren, das er angestrengt hat, eine Praxisänderung einer Behörde oder eines Gerichts bewirkt. Der Entscheid liegt in schriftlicher Form noch nicht vor und ist auch noch nicht rechtskräftig. Zwar kann die SRG den Entscheid noch an das Bundesgericht weiterziehen und dieses kann eine rechtliche Korrektur vornehmen. Die Kritik hingegen, welche die SRG hören musste, bleibt ungeachtet dessen bestehen, selbst wenn sie vor Bundesgericht Recht bekommen sollte, sofern sie den Entscheid überhaupt weiterzieht.
Obwohl das Urteil sowohl in faktischer als auch in rechtlicher Hinsicht von grosser Tragweite war, hat die SRG mit keinem Wort darüber berichtet. Sie kann sich auf keinen Fall auf den Standpunkt setzen, dass der Entscheid noch nicht rechtskräftig ist. Immerhin hatte sie auch über die beiden weiter oben genannten UBI-Entscheide berichtet, als diese noch nicht rechtskräftig waren. Mit anderen Worten cancelte die SRG selbst die UBI und schwieg über diesen Entscheid, der für sie alles andere als schmeichelhaft war. Besonders brisant dabei ist, dass ich die Popularbeschwerde wegen Nichtberichterstattung gewonnen hatte. Die SRG blieb ihrer Policy treu und verzichtete auf eine Berichterstattung über den Verfahrensausgang bei dieser Popularbeschwerde, weil dieser ihr politisch nicht ins Konzept passte. Anders ausgedrückt: Die SRG wurde wegen Nichtberichtersattung gerügt und sie reagierte auf diese Rüge mit Nichtberichterstattung. Nicht nur das: Völlig unbeirrt machte die SRG so weiter wie vor dem UBI-Entscheid. Sie ergriff weiterhin Partei für die «palästinensische Sache» und dämonisierte Israel.
Am 27. Februar 2025 habe ich bei der Ombudsstelle im Rahmen einer Zeitraumbeanstandung die Berichterstattung der SRG im Zusammenhang mit der UNRWA gerügt. Von der Ombudsstelle, von der ich absolut nichts erwartete, verlangte ich wie beim Verfahren im Zusammenhang mit den Uni-Protesten eine Rechtsmittelbelehrung und verzichtete auf einen Schlussbericht. Die Ombudsstelle bestand aber darauf, einen Schlussbericht zu verfassen, der natürlich so herauskam, wie ich es vorausgesehen hatte. Nichts anderes hatte ich von den «Anwälten» der SRG erwartet.
Am 5. Mai 2025 werde ich meine neue Popularbeschwerde einreichen und die Beschwerdeschrift ist bereits erstellt. Die notwendigen 20 Unterschriften habe ich auch längst gesammelt, weshalb sie definitiv zustande kommen wird. Die Beschwerdeschrift und die übrigen Rechtsschriften sowie den entsprechenden UBI-Entscheid werde ich publizieren, damit die Bürger sehen, welche Spielchen die SRG betreibt und feststellen können, dass sie zu einem politischen Akteur geworden ist.
Von der Politik erwarte ich, dass das Verfahren vor der UBI abgeändert wird. Einerseits sollten aus meiner Sicht bei einem Obsiegen des Beschwerdeführers angemessene Parteientschädigungen ausgesprochen werden, die zu Lasten der SRG gehen. Andererseits braucht es eine Sanktionen-Regelung gegen die SRG und die fehlbaren Journalistinnen und Journalisten, welche das Programmrecht verletzen. Und zu guter Letzt ist es notwendig, dass die Standpunkte der erfolgreichen Beschwerdeführer in den SRG-Kanälen aufgeführt und behandelt werden. Es kann jedenfalls nicht sein, dass es der SRG überlassen wird, wie über eine erfolgreiche Popularbeschwerde berichtet oder dass ein solcher Verfahrensausgag durch bewusstes Verschweigen unter den Teppich gekehrt wird.
Emrah Erken ist Rechtsanwalt und Publizist.
Ich habe so die Nase voll von diesem SRG Verein und ich danke Herrn Erken für seine Beharrlichkeit. Wunderbar, dass es Menschen in unserem Land gibt, denen nicht alles einfach egal. ist. Herzlichen Dank und lasst uns diesen Verein gemeinsam bodigen, diese kommunistische Meinungsdiktatur, die sich noch mit unserem eigenen Geld bereichert. Das Problem ist leider die unsägliche Dummheit, Oberflächlichkeit und Gleichgültigkeit der Mehrheit der Bevölkerung
Ungarn war einst ein sozialistisches Land. In Ungarn ist man sich heute noch gewohnt, dass die eigenen Medien staatlich gelenkt werden können. Ausgerechnet ungarische Menschen in Ungarn kritisieren die schweizerischen Medien als stark desinformierend, systemtreu, einseitig, lügnerisch und verschworen. Die Ungaren beweisen damit ein feines Sensorium. Aber innerhalb der Schweiz macht man unbeirrt weiter mit dem Errichten der kommunistischen Meinungsdiktatur.
Kann das SRG wegen Volksverhetzung angezeigt werden?
Ich erwarte von einem öffentlich-rechtlichen, durch Steuern finanzierten staatsnahen Betrieb eine ausgewogene, neutrale und faktenbasierte Berichterstattung. Wenn ich Propaganda konsumieren möchte, stehen mir dafür zahlreiche Alternativen zur Verfügung. Wo bleiben die Konsequenzen für ein gerichtlich festgestelltes Fehlverhalten? Wer trägt die Verantwortung für dieses Fehlverhalten? Während jede mündige Bürgerin beim Übertreten des Gesetzes sanktioniert oder bestraft wird, kann die SRG Urteile gegen ihr Verhalten ohne Konsequenzen ignorieren. Uns, den Gebührenzahlern, bleibt zum Glück die Möglichkeit, an der Urne den richtigen Entscheid zu fällen. Die Halbierungsinitiative könnte eine wohltuende, heilende Wirkung entfalten.