Der archäologische Dschihad gegen Israel

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Grab der Patriarchen in Hebron. Foto Ooman - Own work, CC BY-SA 3.0, Link
Lesezeit: 9 Minuten

Eine Zeitlang war es um Hebron recht ruhig geworden – zumindest, was die Wahrnehmung der Stadt in der internationalen Presse betrifft. Diesen Monat wurde wieder Notiz von ihr genommen: Auf Antrag einiger arabischer Länder hat die UNESCO Hebron und die Grabstätte der Patriarchen zum „gefährdeten“ „palästinensischen Weltkulturerbe“ ernannt.

 

Der archäologische Dschihad gegen Israel und die Juden geht weiter. Schon seit langem streitet die UNESCO den Juden jedes Recht an ihren Heiligtümern ab, sei es die Höhle der Patriarchen, Rachels Grab, der Tempelberg oder die Westmauer. Juden werden ihrer Vergangenheit beraubt – so, wie die Nationalsozialisten Heinrich Heines „Lied von der Loreley“ zum „Volkslied“ eines „unbekannten Verfassers“ machten, um jegliche jüdische Spur zu tilgen.

Hebron ist eine der ältesten jüdischen Städte, schon vor Jahrtausenden lebten dort Juden. Im 2. Buch Samuel, Kapitel 2 lesen wir: „Nach dieser Geschichte fragte David den HERRN und sprach: Soll ich hinauf in der Städte Juda’s eine ziehen? Und der HERR sprach zu ihm: Zieh hinauf! David sprach: Wohin? Er sprach: Gen Hebron.“ Und weiter heisst es: „Die Zeit aber, da David König war zu Hebron über das Haus Juda, war sieben Jahre und sechs Monate.“

Jüdischer als Hebron kann eine Stadt wohl nicht sein. Und doch – oder vielleicht gerade deshalb? – bringt kaum etwas die Feinde Israels so in Rage wie Juden, die in Hebron leben, in ihrer ureigensten Stadt. Das ist auch deshalb so merkwürdig, weil der Status Hebrons ja in einem bilateralen Abkommen geregelt ist, das der damalige israelische Ministerpräsident Benjamin Netanjahu 1997 mit Jassir Arafat, dem seinerzeitigen Präsidenten der Palästinensischen Autonomiebehörde, geschlossen hat. Es war eines der wenigen konkreten Abkommen, zu deren Unterzeichnung Arafat bereit war. Das war kein Wunder: Ihm wurde etwas gegeben, was er vorher nicht besessen hatte (die Kontrolle über 80 Prozent von Hebron), ohne dass er irgendeine Gegenleistung hätte erbringen müssen. Das passte in die Strategie des im Juni 1974 von Zentralkomitee der PLO verabschiedeten „Phasenplans“, der vorsieht, dass die PLO die Kontrolle über jedes Gebiet antritt, das sie durch bewaffneten Kampf „befreit“ hat, um von dort aus den Krieg gegen Israel weiterzuführen.

Arafat lehnte alle Angebote ab

Als Netanjahu und Arafat vor 20 Jahren den Vertrag über die Aufteilung Hebrons unterzeichneten, galt dies als Meilenstein der bilateralen Verhandlungen und Muster für zukünftige Abkommen über die Aufteilung von Territorien und den Verlauf der Grenzen. „Einmal mehr haben die Kräfte des Friedens über eine Geschichte des Zwistes gesiegt“, kommentierte der damalige US-Präsident Bill Clinton. Doch bekanntlich weigerte sich Arafat danach beharrlich, über einen weitergehenden Friedensvertrag auch nur zu verhandeln. Als Clinton ihn im Sommer 2000 zusammen mit dem israelischen Ministerpräsidenten Ehud Barak nach Camp David einlud, um kurz vor Ende von Clintons Amtszeit noch ein Friedensabkommen zu besiegeln, lehnte Arafat nicht nur Baraks grosszügiges Angebot ab, einen arabisch-palästinensischen Staat mit Ostjerusalem als Hauptstadt zu gründen; er selbst machte nicht einmal einen Gegenvorschlag. Der damalige amerikanische Vermittler Dennis Ross erinnert sich: „Tatsächlich hat er selbst während der 15 Tage keine einzige Idee vorgebracht. … Die einzige neue Idee, die er in Camp David vorgebracht hat, war, dass der Tempel nicht in Jerusalem gestanden habe, sondern in Nablus.“

Das ist symptomatisch: Vielleicht fasste Arafat just in Camp David den Plan, den Juden international jegliche Verbindung zu ihrem Land streitig zu machen. Die Welt, dass wusste Arafat, bestraft nicht seine Weigerung, irgendeine diplomatische Verständigung zu suchen, sondern bestraft immer nur die Israelis. Das zeigt sich auch darin, dass die Juden überhaupt keine Anerkennung dafür bekommen, dass sie 80 Prozent von Hebron weggegeben haben.

Selbst die 20 Prozent, die der von Arafat mitunterzeichnete Vertrag den Juden zuspricht, gönnt man diesen nicht. (Was das für eine hypothetische Aufteilung Jerusalems bedeuten würde, ist klar. Je mehr Territorium Israel abgibt, desto aggressiver drängen seine Feinde nach).

Die “Siedler”

Juden, die in Hebron leben, werden in der europäischen Presse fast immer „Siedler“ genannt. In einem Beitrag über die Entscheidung der UNESCO schreibt „Spiegel online“: „Hebron ist seit 1998 geteilt – ein Teil wird kontrolliert von der Palästinensischen Autonomiebehörde und ein Teil von Israel. Dort, geschützt vom israelischen Militär, mitten im Zentrum, wohnen 800 jüdische Siedler. Eine einzigartige Situation, denn andernorts im Westjordanland haben sie separate Siedlungen auf palästinensischem Grund errichtet. Laut Uno verstossen sie damit gegen internationales Recht.“

Gerne würde man genauer erfahren, gegen welchen Artikel des „internationalen Rechts“ sie eigentlich verstossen. Wenn überhaupt ein juristisches Argument angeführt wird (in der Regel geschieht das nicht), dann wird meist auf Artikel 49 der Vierten Genfer Konvention Bezug genommen, die den Schutz von Zivilisten in Kriegszeiten regelt. Er lautet:

„Zwangsweise Einzel- oder Massenumsiedlungen sowie Deportationen von geschützten Personen aus besetztem Gebiet nach dem Gebiet der Besetzungsmacht oder dem irgendeines anderen besetzten oder unbesetzten Staates sind ohne Rücksicht auf ihren Beweggrund verboten.“

Zukünftige Genozide verhindern

Trifft diese Beschreibung auf die Situation in Hebron und den übrigen Teilen von Judäa und Samaria zu? Eli Hertz, Autor zahlreicher Bücher über den israelisch-arabischen Konflikt und Betreiber der Website Myths & Facts, kommentiert: „Es ist schwer, die haltlose Behauptung des Internationalen Strafgerichtshofs zu glauben, wonach Israel, das einzig freie und demokratische Land im Nahen Osten ‚Deportationen’ und ‚zwangsweisen Umsiedlungen’ seiner eigenen Bevölkerung in die ‚besetzten Gebiete’ vornähme.“ Um zu verstehen, woran die Urheber der Konvention bei diesem Artikel gedacht hätten, müsse man den historischen Hintergrund berücksichtigen, so Hertz: „Der Text von Artikel 49 wurde in der Folge des Zweiten Weltkriegs und der nationalsozialistischen Besatzung formuliert.“ Millionen waren damals in Zwangsarbeitslager deportiert worden, Juden in die Gaskammern geschickt. „Den Autoren von Artikel 49 ging es darum, zukünftige Genozide zu verhindern. Kritiker und Feinde Israels, darunter Mitglieder der UNO und Organe wie der Internationale Strafgerichtshofs (ICJ) benutzen die Genfer Konvention als Waffe gegen Israel, obwohl die Erklärungen von massgeblicher Gelehrten und Autoren des Dokuments allem widersprechen, was diejenigen sagen, die die Geschichte aus politischen Gründen verzerren wollen.“

„Besetzte Gebiete“?

Kann man das Territorium, das Jordanien 1948 illegal besetzt hat und das Israel 1967 eroberte, als es sich gegen das angreifende Jordanien zur Wehr setzte, überhaupt mit Fug und Recht als „besetztes Gebiet“ bezeichnen? Hertz verneint dies: Der Begriff „besetzte Gebiete“, der in der Vierten Genfer Konvention vorkommt, habe seinen Ursprung in der Nazibesatzung Europas. „Obwohl es sich in der Umgangssprache eingebürgert hat, die Westbank und Gaza als ‚besetzte Gebiete’ zu bezeichnen, gibt es keine juristische Basis dafür, diesen Begriff in Bezug zum arabisch-israelischen Konflikt zu benutzen.“ Er verweist auf Professor Julius Stone, eine führende Autorität auf dem Gebiet des Völkerrechts, der es aus mehreren juristischen Gründen kategorisch ablehnte, den Begriff „besetztes Gebiet“ zur Beschreibung der von Israel kontrollierten Gebiete zu verwenden. Erstens beziehe sich Artikel 49 auf die Invasion von souveränen Staaten und sei daher nicht anwendbar, da die West Bank weder damals noch heute zu einem anderen Staat gehörte bzw. gehört. Zweitens müsse man die Entstehungsgeschichte von Artikel 49 [Protection of Civilian Persons in Time of War] berücksichtigen: Es ging darum, „genozidale Zielsetzungen“ zu verhindern. Solche Verhältnisse existierten im Falle Israels nicht. Und schliesslich: „Wenn Juden in der Westbank siedeln, dann tun sie das freiwillig und verdrängen keine dort ansässigen Einwohner.“ Zudem habe schon Stone darauf hingewiesen, dass keine ernsthafte Verwässerung (und schon gar keine Ausrottung) der einheimischen Populationen stattfinden. „Vielmehr hat es seit 1967 eine dramatische Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der örtlichen palästinensischen Einwohner gegeben.“

Das Kenotaph von Sarah. Foto Dr. Avishai Teicher Pikiwiki Israel, CC BY 2.5, Link

Wann gilt die Genfer Konvention?

Von denen, die Artikel 49 der Genfer Konvention gegen Israel in Stellung bringen wollen, wird oft vergessen, dass Artikel 2 desselben Dokuments besagt, dass die Bestimmungen der Konvention nur für Konflikte gelten, die „zwischen zwei oder mehreren der Hohen Vertragsparteien“ entstehen. „Das trifft im vorliegenden Fall nicht zu, da Israel die einzige Hohe Vertragspartei (bzw. Staat) in diesem Konflikt ist und Jordanien nie Vertragspartei war. Darum ist die Vierte Genfer Konvention nicht anwendbar“, so Hertz. Er verweist auch hier auf Ausführungen von Professor Stone, der sich in einem Artikel von 1980 dem Thema der Anwendbarkeit von Artikel 49 der Genfer Konvention gewidmet hat. Darin heisst es:

„Wegen des Prinzips des ex iniuria principle [unrechtmässige Handlungen können kein Recht schaffen] besass Jordanien nie einen rechtsgültigen Anspruch auf die West Bank, und kein anderer Staat erhebt diesen Anspruch. Artikel 49 scheint also schlechterdings nicht anwendbar zu sein. Selbst wenn er es wäre, ist hinzuzufügen, dass die in jüngerer Zeit stattfindenden freiwilligen Siedlungen von der Absicht von Artikel 49 nicht erfasst zu sein scheinen; diese richtet mehr auf den erzwungenen Transfer der Bevölkerung des Krieg führenden Landes in das besetzte Gebiet oder die Umsiedlung der örtlichen Bewohner aus anderen als Sicherheitsgründen.“

So habe es auch Sir Professor Elihu Lauterpacht, einer der renommiertesten britischen Völkerrechtler des 20. Jahrhunderts, gesehen, als er 1968 schrieb:

“Daher ermangelte es Jordaniens Besetzung der Altstadt – und tatsächlich des gesamten Gebiets westlich des Jordans – jeglicher juristischen Rechtfertigung; und da sie solcherart schadhaft ist konnte sie nicht die Basis dafür sein, dass Jordanien das Vakuum an Souveränität in der Altstadt [und dem gesamten Gebiet westlich des Jordans] füllt.“

Auch Professor Eugene Rostow, der frühere Dekan der Yale Law School, US-Staatssekretär für politische Angelegenheiten und einer der wichtigsten Verfasser der Resolution 242 des UN-Sicherheitsrats, sei zu dem Schluss gekommen, dass die Vierte Genfer Konvention nicht auf Israels Rechtszustand anzuwenden sei. Er bemerkte:

„Der Widerstand gegen jüdische Siedlungen in der West Bank fusste auch auf einem juristischen Argument – dass solche Siedlungen gegen die Vierte Genfer Konvention verstiessen, die es der Besatzungsmacht verbietet, ihre eigenen Bürger in die besetzten Territorien zu transferieren. Wie die Konvention auf Juden angewandt werden kann, die bereits ein von Artikel 80 der UN-Charta geschütztes Recht besassen, in der West Bank, Ostjerusalem und dem Gazastreifen zu leben, ist nie erklärt worden.“

„Wie es scheint, hat auch der Internationale Strafgerichtshof dies nie erklärt“, so Hertz.

„Mandat für Palästina“ wurde 1948 nicht ungültig

Ein Punkt, der in der Debatte nie zur Sprache kommt, sind die Rechte, die die Juden auf das Land haben, das früher das britische Mandatsgebiet Palästina war, in welchem laut der Balfour-Deklaration von 1917 und dem Abkommen von Sanremo von 1920 die Heimstatt für das jüdische Volk entstehen sollte. Hertz verweist auf Artikel 80 der Charta der Vereinten Nationen, die am 26. Juni 1945 in San Francisco ins Leben gerufen wurde. Sie erkennt die fortdauernde Gültigkeit der „Rechte von Staaten oder Völkern oder von Bestimmungen bestehender internationaler Verträge“ an, darunter derjenigen, die vom Völkerbund angenommen wurden, wie etwa das Mandat für Palästina. „Die juristischen Rechte der Juden zur Besiedlung haben den britischen Rückzug von 1948 überdauert“, so Hertz. „Weder der Internationale Strafgerichtshof und das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs noch die Vierte Genfer Konvention besitzen die Autorität, die Eigentumsrechte an den Gebieten Judäa und Samaria, die auch als Westbank bekannt sind, zu berühren.“

Über Stefan Frank

Stefan Frank ist freischaffender Publizist und lebt an der deutschen Nordseeküste. Er schreibt regelmässig über Antisemitismus und andere gesellschaftspolitische Themen, u.a. für die „Achse des Guten“, „Factum“, das Gatestone Institute, die „Jüdische Rundschau“ und „Lizas Welt“. Zwischen 2007 und 2012 veröffentlichte er drei Bücher über die Finanz- und Schuldenkrise, zuletzt "Kreditinferno. Ewige Schuldenkrise und monetäres Chaos."

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1 Kommentar

  1. Stefan Frank
    – ähnlich wie Feuerherdt oder Amotz Asa-El einer der ganz, ganz starken Beobachter
    des Nahen Ostens!
    Immer wieder eine Freude, deren Kommentare lesen zu dürfen
    – selbstverständlich werde ich auch die Informationen aus diesem Artikel gerne
    schamlos klauen und fortan für meine eigenen Argumentationen verwenden
    – dafür ein von Herzen kommendes “Danke!” an audiatur und alle Autoren
    dieser Seite!

    Dem Artikel bleibt eigentlich nur noch ein wichtiges Argument hinzuzufügen:

    Dass ausgerechnet die Befürworter der pali-arabischen Sache die 4. Genfer
    Konvention für sich als Argument missbrauchen,
    Israel hätte als Besatzungsmacht gegen den Artikel 49 verstoßen und
    würde die Bevölkerung austauschen,
    ist ein Gedanke, der die Wahrheit völlig pervertiert:

    Waren es doch gerade die Jordanier, die wie oben treffend beschrieben,
    nach 1948 DIE Besatzungsmacht in Judäa und Samaria (JudSam) waren
    und SIE, DIE JORDANISCHE REGIERUNG vertrieb und mordete
    den jüdischen Teil der Bevölkerung komplett aus JudSam hinaus,
    späterhin auch bewusst pali-arabische Bevölkerung dort vermehrend!

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