UNO Bericht belegt Raketenabschuss aus UNRWA-Schulen

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Eine Untersuchung der UNO hat bestätigt, dass die Hamas im letzten Sommer UNRWA-Schulen nicht nur als Waffenlager missbraucht habe, sondern von dort aus Raketen auf Israel abgeschossen hat.

Israel hatte im Laufe des letzten Gaza Krieges “Operation Protective Edge”, im Sommer 2014, diesen Vorwurf mehrmals erhoben. Die Benützung von zivilen Einrichtungen für Kriegszwecke stellt einen ernsthaften Bruch der Genfer Konvention und des Völkerrechts dar.

Wichtige Erkenntnisse, die dem UN-Bericht zu entnehmen sind:

  • Die Hamas und/oder der Islamische Dschihad haben in den Schulen der UNRWA Raketen gelagert. Im Hinblick auf die Waffen, die in der Jabalia-Grundschule „C“ und der Ayyobiya-Jungenschule am 22. Juli 2014 gefunden wurden, kam das Komitee zu dem Ergebnis: „Es ist sehr wahrscheinlich, dass eine palästinensische bewaffnete Gruppe die Räumlichkeiten benutzt hat, um Waffen zu verstecken.“
  • Hamas und/oder der Islamische Dschihad haben Raketen in Schulen gelagert, während diese von Kindern besucht wurden. Während des Krieges sprach die ehemalige PLO-Juristin Diana Buttu bei Al-Jazeera die berühmten Worte: „Diejenigen UNRWA-Schulgebäude, in denen man Raketen gefunden hat, wurden von niemandem benutzt – es sind Sommerferien, wie Sie wissen sollten.“ Doch im Fall der von der UNRWA betriebenen Jungen- und-Mädchen-Grundschule Gazastrand „B“ merkt das UN-Untersuchungskomitee an, dass das Schultor in der Zeit vor dem Vorfall vom 16. Juli unverschlossen war, „um den Kindern den Zugang zum Schulhof zu ermöglichen“. In der Schule fand also zwar kein Unterricht statt, doch die UNRWA lud die Kinder ein, dort zu spielen.
  • Die Hamas und/oder der Islamische Dschihad feuerten Raketen aus UNRWA-Schulen ab. Im Fall der genannten Jabalia-Schule kam das Komitee zu dem Ergebnis, dass es „sehr wahrscheinlich ist, dass eine nicht identifizierte bewaffnete palästinensische Gruppe die Räumlichkeiten der Schule hätte nutzen können, um in der Zeit um den 14. Juli herum Angriffe durchzuführen“. Gleichermassen gelangte die UN-Untersuchung im Falle der Waffen, die in der von der UNRWA betriebenen Jungen-und-Mädchen-Vorbereitungsschule Nuseirat „B“ gelagert wurden, zu dem Ergebnis, dass „die Räumlichkeiten für einen unbekannten Zeitraum von Mitgliedern einer bewaffneten palästinensischen Gruppe hätten genutzt werden können“ – und dass es „wahrscheinlich ist, dass solch eine Gruppe vom Schulgelände aus Mörser abfeuern konnte“.

Passagen aus dem UN-Bericht über Raketen, die in Gebäuden der UNRWA gelagert und von dort abgefeuert wurden.

Vorfall (h): Anwesenheit von Waffen in der von der UNRWA betriebenen Jungen- und-Mädchen-Grundschule Gazastrand „B“ am 16. Juli 2014

  1. Die Jungen-und-Mädchen-Grundschule Gazastrand „B“ liegt im Zentrum des Strandflüchtlingslagers, inmitten eines dicht bevölkerten Gebiets von Gaza Stadt. Vier andere UNRWA-Schulen und ein medizinisches Zentrum der UNRWA befinden sich auf der gegenüberliegenden Strassenseite. Das Schulgelände ist von einer Mauer umgeben und hat einen Haupteingang. Nach zweien der vier Seiten hin ist der Schulhof von Häusern umgeben, die entlang der Grenzmauer der Schule gebaut sind. Diese Häuser haben Fenster, die in den unteren Geschossen zum Schulhof hin öffnen; ein Haus ist durch ein Tor mit dem Schulhof verbunden. Neben der Schule befindet sich zudem ein privates Gebäude, das an das Haus mit dem verbindenden Tor grenzt und dessen Haupttor sich neben dem Schultor befindet. Dieses Haus wurde während der Operation Protective Edge bombardiert, bevor es zu dem Vorfall kam.
  2. Wegen der Sommerferien wurde die Schule zu der Zeit, als Operation Protective Edge stattfand, nicht genutzt, auch nicht als ausgewiesene Notunterkunft.
  3. Das Komitee wurde darüber informiert, dass zwei Schulbedienstete am Tag des Vorfalls und kurz vorher auf die Schule aufgepasst hätten. Einer hatte Morgen-, der andere Nachmittagsschicht. Fünf Wachleute, die im Rahmen des Arbeitsbeschaffungsprogramms (Job Creation Programme, JCP) der UNRWA angestellt worden waren, waren ebenfalls der Schule zugeteilt; einer hatte die Morgenschicht, die anderen vier teilten sich jeweils zu zweit die Nachtschicht. Ausserdem nahm der Schulleiter an manchen Tagen sämtliche Klassenzimmer in Augenschein.
  4. Das Komitee wurde darüber informiert, dass einer der Schulbediensteten ausgesagt habe, er habe am Tag des Vorfalls und zuvor seinen Dienst wie gewöhnlich ausgeübt. Der andere sagte aus, man habe ihm gesagt, er solle sich aus Sicherheitsgründen von der Schule fernhalten und sich stattdessen im medizinischen Zentrum auf der anderen Strassenseite einfinden und die Schule von dort aus beobachten. Auch die JCP-Wachleute – die dieselbe Anweisung erhalten hatten –waren am Tag des Vorfalls und zuvor nicht in der Schule, sondern im medizinischen Zentrum. Das Komitee wurde darüber informiert, dass ein Offizieller der UNRWA diese Anweisung erteilt habe, aus Furcht, dass das Gebäude neben der Schule erneut getroffen werden könnte.
  5. Das Komitee wurde darüber informiert, dass das Schultor in der Zeit vor dem Vorfall unverschlossen gewesen sei, um den Kindern den Zugang zum Schulhof zu ermöglichen. Es wurde zudem darüber in Kenntnis gesetzt, dass es zwei Schlüsselsätze für die Klassenzimmer gibt, einen für die Vormittagsschicht, den anderen für den Nachmittag. Eines der beiden Schlüsselsets wurde im Büro des Schulleiters verwahrt. Wo das andere Set aufbewahrt wurde, ist unklar.
  6. Am 2. Juni hatte ein Team der Operations Support Officers (OSO) die Schule inspiziert, im Rahmen eines regelmässigen Inspektionsprogramms für alle UNRWA-Einrichtungen, das darauf ausgerichtet ist, den Bruch ihrer „Neutralität“ zu verhindern. Im Zuge dieser Überprüfung meldete das Team keine Waffen oder Anzeichen militanter Aktivitäten. Nach diesem Datum wurden von OSO-Teams keine weiteren Inspektionen durchgeführt, da die Gaza-Aussenstelle der UNRWA am 8. Juli den Notstand verkündete. Die OSO-Teams stellten daraufhin ihre Aktivitäten ein, und den Mitgliedern wurden andere, im Zusammenhang mit dem Notstand stehende Aufgaben zugeteilt.
  7. Am 16. Juli 2014 wurden in der Ecke eines abgeschlossenen Klassenraums unter einer Plane ein 120-mm-Mörserrohr, ein für einen Mörser bestimmtes Zweibein und 20 Behälter für 120-mm-Mörserpatronen samt Munition gefunden. Die Waffen wurden fotografiert.
  8. Das leitende Management der UNRWA benachrichtigte die örtlichen Behörden in Gaza und verlangte, dass die Waffen entfernt würden. Das United Nations Department of Safety and Security (UNDSS) kontaktierte die Special Protection Unit (SPU) der örtlichen Polizei und forderte diese ebenfalls dazu auf, die Waffen zu entfernen, offenbar über den Sprengmittelräumdienst der örtlichen Polizei. Die SPU verlangte, dass die Vereinten Nationen garantieren sollten, dass die IDF nicht angreife, während die Waffen entfernt würden, und dass ein Fahrzeug der Vereinten Nationen benutzt würde, um die Waffen wegzubringen. Das UNDSS lehnte dies ab.
  9. Das Komitee wurde darüber informiert, dass der UNRWA Aussagen vorlägen, wonach zwei Personen, die sich als Polizisten ausgewiesen hätten, zu der Schule gekommen seien, behauptet hätten, sie wüssten, wer für das Waffenversteck verantwortlich sei, und eine Telefonnummer hinterlassen hätten. Eine der beiden Personen habe, nachdem man sie kontaktiert habe, gesagt, dass die Waffen am frühen Morgen aus der Schule entfernt werden würden. Das Komitee wurde weiterhin darüber informiert, dass am frühen Morgen des 17. Juli die Tür zu dem fraglichen Klassenzimmer abgeschlossen vorgefunden worden sei, ohne Anzeichen eines gewaltsamen Betretens oder Verlassens, und dass festgestellt worden sei, dass die Waffen verschwunden waren.
  10. Am 17. Juli informierte die UNRWA Israels Aussenministerium über den Fund der Waffen und ihr anschliessendes Verschwinden. Am Nachmittag des 17. Juli veröffentlichte die UNRWA eine Presseerklärung mit dem Inhalt, dass in einem leerstehenden Schulgebäude ein geheimes Waffenlager mit ungefähr 20 Raketen (sic!) gefunden worden sei. In der falschen Annahme, dass der Sprengmittelräumdienst der örtlichen Polizei die Waffen entfernt habe, gab die Erklärung an, dass die UNRWA die verantwortlichen Stellen informiert habe und dass, um die Sicherheit der Schule zu gewährleisten, erfolgreich alle notwendigen Massnahmen zur Beseitigung der Objekte ergriffen worden seien.
  11. Das Komitee stellt fest, dass die Sicherheitsmassnahmen in der Schule am Tag des Vorfalls und zuvor unter Berücksichtigung der Lage in der Umgebung schwach waren, was teilweise dem Umstand geschuldet ist, dass das Personal, welches für die Sicherheit der Schule Sorge trug, lebensbedrohlichen Umständen ausgesetzt war. Es stellt zudem fest, dass eine nicht identifizierte bewaffnete palästinensische Gruppe die Räumlichkeiten der Schule genutzt hat, um Waffen zu verstecken.

Vorfall (i): Anwesenheit von Waffen in der UNRWA-Grundschule Jabalia „C“ und der Ayyobiya-Jungenschule am 22. Juli 2014

  1. Die Grundschule Jabalia „C“ und die Ayyobiya-Jungenschule gehören zu einer Gruppe von fünf Schulen, die sich in einem urbanen Gebiet im Osten des Flüchtlingslagers Jabalia befinden. Hinter der Schule ist ein grosses offenes Areal, wo kleinbäuerliche Landwirtschaft betrieben wird. Das Komitee wurde informiert, dass dieses Areal bekannt dafür sei, bewaffneten Gruppen als Abschussort zu dienen, und dass es schon in früheren Konflikten von der IDF ins Visier genommen worden sei.
  2. Aufgrund von Sicherheitsbedenken war die Schule in den Notfallplänen der UNRWA nie als mögliche Notunterkunft ausgewiesen worden. Zur Zeit des Vorfalls fand dort wegen der Sommerferien kein Unterricht statt.
  3. Das Komitee wurde informiert, dass die Schule üblicherweise vier Schulbedienstete beschäftige, dass aber zum Zeitpunkt des Vorfalls zwei von ihnen abwesend gewesen seien. Einer der Schulbediensteten wohnte im Schulgebäude, hatte aber zu dieser Zeit Urlaub und verbrachte aus Angst die meiste Zeit im Haus. Darüber hinaus wurde das Komitee informiert, dass fünf Wachleute, die im Rahmen des Arbeitsbeschaffungsprogramms (Job Creation Programme, JCP) der UNRWA eingestellt worden waren, der Schule zugeteilt worden seien und laut Dienstplan dort vom Abend bis zum Morgen hätten Dienst tun sollen. Zum Zeitpunkt des Vorfalls war allerdings keiner von ihnen in der Schule. Die Schule hat ein Haupttor, das, wie man dem Komitee mitteilte, üblicherweise nicht abgeschlossen wird. Die Schulmauer ist nicht hoch genug, um Eindringlinge davon abzuhalten, in die Schule zu klettern.
  4. Ein Team von Operations Support Officers (OSO) hatte die Schule am 12. Mai inspiziert, im Rahmen des oben beschriebenen regelmässigen Inspektionsprogramms für alle UNRWA-Einrichtungen. Dabei war nichts aufgefallen, was die Neutralität der Einrichtung beeinträchtigt hätte. Nach diesem Datum nahmen die OSO-Teams aus den oben genannten Gründen keine weiteren Begutachtungen mehr vor.
  5. Nach der Entdeckung der Waffen in der Jungen-und-Mädchen-Grundschule Gazastrand „B“ der UNRWA am 16. Juli gab die UNRWA-Führung am 17. Juli die Anweisung aus, tägliche Inspektionen in allen UNRWA-Schulen durchzuführen, auch in denen, die nicht als Notunterkünfte genutzt würden, um sicherzustellen, dass keine Waffen dort gelagert und die Gebäude nicht zweckentfremdet würden. Zwei Mitarbeiter der UNRWA waren von nun an damit betraut, täglich Kontrollen in allen Schulen des betroffenen Gebiets vorzunehmen. In den Schulen anwesende Schulbedienstete wurden angewiesen, sicherzustellen, dass die täglichen Inspektionen ausgeführt würden. Das Komitee wurde informiert, dass die Schule am 19. Juli inspiziert worden und nichts Ungewöhnliches gefunden worden sei; allerdings wurden nicht alle Teile der Einrichtung überprüft.
  6. Das Areal hinter den Schulmauern war zu der Zeit dafür bekannt, dass es von Militanten genutzt wurde, unter anderem zum Abfeuern von Projektilen. Das Komitee vermerkte darum die mit der Inspektion der Einrichtungen verbundene Gefahr und folgerte, dass, obwohl eine gründliche Inspektion der Einrichtungen hätte durchgeführt werden sollen, eine solche nur in Anwesenheit von qualifiziertem Sicherheitspersonal hätte stattfinden können.
  7. Am Morgen des 22. Juli 2014 kam eine Menschenmenge von etwa 300 Personen zum Schultor und betrat den Schulhof. Zu dieser Zeit kam es in der Gegend von Beit Hanoun, in der Nähe von Jabalia, zu schwerem Beschuss, und die IDF warf Flugblätter über Beit Hanoun ab, in denen sie die Zivilbevölkerung aufforderte, das Gebiet zu verlassen. Dies führte zu einer Massenbewegung von Menschen, die eine Unterkunft suchten.
  8. Die UNRWA-Führung rechnete mit der Ankunft der Displaced Persons und entsandte einen Offiziellen zu der Schule, um herauszufinden, ob sie als eine dafür ausgewiesene Notunterkunft geöffnet werden könnte. Bei seiner Ankunft wurde der Offizielle von den Displaced Persons sofort auf die Anwesenheit eines Objekts aufmerksam gemacht, dem Anschein nach eine Waffe. Daraufhin kamen weitere UNRWA-Offizielle zu der Schule, um die Einrichtung zu inspizieren. Sie sahen ein Objekt, dem Anschein nach eine Waffe, das mit einem Tuch bedeckt war; es befand sich in einem Areal unter dem Schutz einiger Bäume, hinter dem Toilettenblock und in der Nähe der Grenzmauer, die die Schule von dem dahinter liegenden offenen Terrain trennt. Niemand näherte sich dem Objekt, um zu kontrollieren, ob es eine Waffe war. Es wurden keine Fotos davon gemacht; aus diesem Grund war das Komitee nicht in der Lage, mit Sicherheit zu bestätigen, welche Art von Waffe in der Schule versteckt worden sein könnte. Es folgerte jedoch, dass es in hohem Mass wahrscheinlich ist, dass eine bewaffnete palästinensische Gruppe die Einrichtung als Waffenversteck benutzt haben könnte.
  9. Das Gebiet wurde umgehend evakuiert, und die UNRWA-Offiziellen besuchten die benachbarten Schulen, um festzustellen, ob irgendeine von ihnen geeignet wäre, die Hunderte von Displaced Persons aufzunehmen, die in dem Gebiet zusammenkamen. Als sie etwa eine Stunde später zu der Schule zurückkehrten, wurden sie von den Displaced Persons darüber informiert, dass das Objekt entfernt worden sei. Sie vergewisserten sich dann, dass sich das Objekt nicht mehr länger auf der Rückseite der Schule befand.
  10. Nach der Entdeckung des Objekts kontaktierten UNRWA-Offizielle die örtlichen Behörden in Gaza, Israels Coordination and Liaison Administration (CLA) und das israelische Aussenministerium. Am Abend des 22. Juli veröffentlichte die UNRWA eine Presseerklärung, die besagte, dass in einem leerstehenden Schulgebäude in Gaza versteckte Raketen (sic!) gefunden worden seien und dass die UNRWA alle in Frage kommenden Massnahmen zu deren Entfernung verfolge, um die Sicherheit der Schule zu wahren. Das Komitee wurde darüber informiert, dass die leitenden UNRWA-Offiziellen zu diesem Zeitpunkt dachten, die mutmassliche Waffe bzw. die Waffen befänden sich immer noch in der Schule. Am folgenden Morgen setzte die Stellvertretende Generalkommissarin das israelische Aussenministerium über den Plan in Kenntnis, die mutmassliche Waffe bzw. die Waffen zu entfernen. Nachdem sie im Laufe des Tages von deren Verschwinden erfahren hatte, teilte sie dies dem Ministerium mit. Das Komitee kam zu dem Ergebnis, dass die Kommunikation innerhalb der UNRWA in entscheidenden Phasen der Handhabung des Vorfalls möglicherweise verworren gewesen ist. Es merkte jedoch auch den enormen Druck an, unter dem das UNRWA-Personal arbeitete, das oft mehrere komplexe und lebensbedrohliche Situationen gleichzeitig zu bewältigen hatte.
  11. Die israelische Regierung präsentierte dem Komitee ein Video – welches von diesem für authentisch erachtet wird –, das zeigt, wie am 14. Juli ein Projektil aus dem Inneren der Schule abgefeuert wurde. Die Regierung stellte zudem ein Dokument zur Verfügung, von dem sie sagt, dass es die in der Nähe der Schule gelegenen Orte identifiziere, von denen aus Raketen abgefeuert worden seien, dazu die Daten dieser Abschüsse. Das Komitee schlussfolgert, dass es sehr wahrscheinlich ist, dass eine nicht identifizierte bewaffnete palästinensische Gruppe die Räumlichkeiten der Schule hätte nutzen können, um in der Zeit um den 14. Juli herum Angriffe durchzuführen.

Vorfall (j): Anwesenheit von Waffen in der UNRWA-Vorbereitungsschule für Jungen und Mädchen Nuseirat „B“ am 29. Juli 2014 und am 17. August 2014

  1. Die UNRWA-Vorbereitungsschule Nuseirat „B“ befindet sich in einem halbländlichen Gebiet, nordwestlich des Nuseirat-Lagers, südlich von Gaza Stadt. Zwei Häuser und eine Moschee liegen weniger als einen Meter von der Schulmauer entfernt, ein Mehrfamilienhaus befindet sich in einer Entfernung von weniger als hundert Metern. Die Schule ist von einer Mauer umgeben. Es gibt ein Haupttor, neben dem sich eine kleine Tür für Fussgänger befindet; dazu gibt es ein zweites Tor an einer Seitenmauer.
  2. Zur Zeit des Vorfalls war in der Schule unterrichtsfreie Zeit. Sie wurde nicht als ausgewiesene Notunterkunft genutzt.
  3. Das Komitee wurde informiert, dass das Haupttor während der unterrichtsfreien Zeit abgeschlossen war, nicht aber der daneben liegende Fussgängereingang. Das zweite Tor war abgeschlossen. Es sei gang und gäbe, dass Schüler die Vordermauer hochkletterten, um in die Schule zu gelangen. Zum Zeitpunkt des Vorfalls war keiner der Klassenräume abgeschlossen.
  4. Die Schule hatte nur zwei Bedienstete, die sich mit der Morgenschicht abwechselten. Wegen der Sicherheitslage und des Beschusses erschien einer von beiden an manchen Tagen nicht zum Dienst. Ausserdem waren der Schule fünf Wachleute zugeteilt, die im Rahmen des Arbeitsbeschaffungsprogramms JCP der UNRWA eingestellt worden waren; einer hatte die Nachmittagsschicht, die anderen teilten sich die Nachtschicht jeweils zu zweit. Es gibt Belege dafür, dass die JCP-Wachleute häufig nicht in der Schule waren, wenn der Schuldiener morgens kam; so war es auch am Tag des Vorfalls.
  5. Ein Team von Operations Support Officers (OSO) hatte die Schule am 19. Mai im Rahmen des oben beschriebenen Routineinspektionsprogramms für alle UNRWA-Einrichtungen inspiziert. Das Team meldete keine Waffen oder Anzeichen militanter Aktivitäten. Aus den oben ausgeführten Gründen fanden nach diesem Datum keine weiteren Kontrollen mehr statt. Nach dem Waffenfund in der Jungen-und-Mädchen-Grundschule Gazastrand „B“ am 16. Juli waren die Schulbediensteten angewiesen, die Schule täglich zu inspizieren. Das Komitee wurde jedoch darüber informiert, dass einer der Bediensteten dem nicht nachkam. Die letzte Inspektion erfolgte am 27. Juli. Am darauffolgenden Tag war Eid al-Fitr, kein Schulbediensteter war an diesem Tag in der Schule, die JCP-Wachleute waren allerdings anwesend.
  6. Am 29. Juli wurden ein 120-mm-Mörserrohr, ein 120mm-Mörser-Zweibein und drei 120mm-Mörser-Munitionsbehälter gefunden – bedeckt von einer Plane hinter einem abgeschlossenen Tor im Inneren, das zu einem Treppenhaus führt. Die Waffen wurden fotografiert.
  7. Am selben Tag informierten UNRWA-Offizielle die israelischen Behörden und die örtlichen Behörden in Gaza. In Einklang mit den vom Hauptquartier der Vereinten Nationen erstellten Richtlinien wurde eine Mission gebildet, die die Waffen im Lauf des Tages in Augenschein nehmen und sicherstellen sollte. Wegen der Sicherheitslage im Umfeld der Schule wurde sie jedoch später abgesagt. Am Abend veröffentlichte die UNRWA eine Presseerklärung, in der sie mitteilte, dass Raketen (sic!) in einer UNRWA-Schule gefunden worden seien, dass alle Parteien darüber in Kenntnis gesetzt wurden und dass es Munitionsexperten der Vereinten Nationen wegen der Sicherheitslage nicht möglich gewesen sei, die Schule zu betreten, dass sie dies aber täten, sobald sich die Lage verbessere.
  8. Am 30. Juli fuhren UNRWA-Offizielle im Vorfeld eines Besuchs von Munitionsexperten der Vereinten Nationen zu der Schule. Sie fanden in den Räumlichkeiten keine Schulbediensteten oder JCP-Wachleute vor; das Schloss am Tor zum Treppenhaus war aufgebrochen, und die Waffen waren verschwunden.
  9. Das Komitee wurde informiert, dass die Sicherheit in der Schule zwischen dem 30. Juli und dem 17. August mindestens bei einer Gelegenheit beeinträchtigt gewesen sein könnte durch die Anwesenheit unbekannter Individuen und, möglicherweise, einer Mörserwaffe.
  10. Am 17. August wurden ein 120-mm-Mörserrohr, ein 120-mm-Mörser-Zweibein und 20 Mörsermunitionsbehälter in einem kleinen Raum unter einem Treppenaufgang gefunden. Zudem wurden Wasser, Flaschen mit Schmieröl und Bretter entdeckt, die offenbar als Betten benutzt wurden, dazu eine Tafel, auf der in arabischer Schrift augenscheinlich eine militärische Operation beschrieben war. An der Rückseite der Schule wurde die Bodenplatte eines Mörsers gefunden, die im Sand eingebettet war. Diese Gegenstände wurden fotografiert. Die Mörsermunition, das Mörserrohr, das Zweibein und die Bodenplatte wurden aus der Schule entfernt und sichergestellt.
  11. Das Komitee wurde informiert, dass Offizielle der UNRWA die israelischen Behörden kontaktiert und erklärt hätten, dass die Waffen in den Händen der Vereinten Nationen seien und dass sie keiner Partei ausgehändigt werden würden. Der stellvertretende Ministerpräsident der palästinensischen Regierung der nationalen Einheit wurde ebenfalls unterrichtet.
  12. Das Komitee stellt fest, dass die Sicherheitsmassnahmen in der Schule unter Berücksichtigung der zu dieser Zeit in der Umgebung herrschenden Sicherheitslage schwach waren; sowohl an den beiden Tagen, als sich die Vorfälle ereigneten, als auch zuvor, was teilweise dem Umstand geschuldet ist, dass das Personal, welches für die Sicherheit der Schule Sorge trug, lebensbedrohlichen Umständen ausgesetzt war. Das Komitee stellt zudem fest, dass die Anwesenheit von Waffen und anderen Beweismitteln, die in der Schule gefunden wurden, darauf deutet, dass die Räumlichkeiten während eines Zeitraums von unbekannter Länge von Mitgliedern bewaffneter palästinensischer Gruppen genutzt worden sein könnten und dass es wahrscheinlich ist, dass solch eine Gruppe vom Schulgelände aus Mörser abfeuern konnte.

Quelle: UN Watch Blog. Übersetzung Stefan Frank