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Neuer UNO-Bericht gegen Israel: Von den eigenen Quellen widerlegt

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Pressekonferenz der Unabhängigen Internationalen Untersuchungskommission zum Thema «Besetzte palästinensische Gebiete, einschliesslich Ostjerusalem und Israel», Palais des Nations, Genf, 22. Januar 2026. Foto UN-Foto / Emmanuel Hungrecker
Pressekonferenz der Unabhängigen Internationalen Untersuchungskommission zum Thema «Besetzte palästinensische Gebiete, einschliesslich Ostjerusalem und Israel», Palais des Nations, Genf, 22. Januar 2026. Foto UN-Foto / Emmanuel Hungrecker
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Die Untersuchungskommission des UNO-Menschenrechtsrats wirft Israel erneut Völkermord in Gaza vor und neu auch die «Ausrottung» der Zivilbevölkerung in Judäa und Samaria. UKLFI und UN Watch haben die Fussnoten des Berichts überprüft und gelangen zu einem eindeutigen Befund: Die angeführten Quellen tragen die Vorwürfe nicht, in vielen Fällen widersprechen sie ihnen.

Die «Unabhängige internationale Untersuchungskommission zu den besetzten palästinensischen Gebieten, einschliesslich Ostjerusalem, und Israel» (Commission of Inquiry, COI) wurde im Mai 2021 vom UNO-Menschenrechtsrat eingesetzt. Nach ihrer langjährigen Vorsitzenden Navi Pillay wird sie oft Pillay-Kommission genannt. Seit November 2025 führt sie der indische Richter Srinivasan Muralidhar, ihr gehören zudem die sambische Richterin Florence Mumba und der Australier Chris Sidoti an, der bereits unter Pillay Mitglied war. Ernannt hat die drei der damalige Präsident des Menschenrechtsrats, der Schweizer Botschafter Jürg Lauber.

Ihren jüngsten Bericht an die UNO-Generalversammlung legte die Kommission am 26. Oktober 2026 vor, einen Tag vor der Knessetwahl. Israel begehe in Gaza auch nach der Waffenruhe vom Oktober 2025 weiterhin Völkermord, heisst es darin. In Judäa und Samaria (Westjordanland) habe es Verbrechen gegen die Menschlichkeit verübt, darunter Ausrottung, wie das Völkerstrafrecht die massenhafte Tötung von Zivilisten nennt, sowie Verfolgung, Folter und Vergewaltigung. Der Anklagebehörde des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) empfiehlt die Kommission zu prüfen, ob diese Vorwürfe in bestehende und künftige Haftbefehle aufgenommen werden sollen. Das israelische Aussenministerium wies den Bericht laut AFP als «von der Realität losgelöstes Propagandadokument» zurück, das Israels Recht auf Selbstverteidigung untergraben solle.

Zwei Tage später veröffentlichten der britische UKLFI Charitable Trust und die Genfer Organisation UN Watch eine 54-seitige Gegendarstellung. Hauptautorin ist die Juristin Naama Omri von UKLFI, mitgearbeitet hat Dina Rovner von UN Watch. Die beiden Organisationen haben die Feststellungen des Berichts mit den Dokumenten abgeglichen, die die Kommission selbst als Belege anführt. Ihr Urteil: Die Feststellungen «halten der Prüfung nicht stand».

Ein Massstab für Haftbefehle, nicht für Urteile

Grundlegend ist der Einwand gegen den Beweismassstab, an dem die Kommission ihre Befunde misst. Nach ihrem Mandat hält die Kommission einen Sachverhalt für erwiesen, wenn «vernünftige Gründe» (reasonable grounds) für ihn sprechen. Im Römischen Statut des IStGH ist dies die Schwelle für den Erlass eines Haftbefehls. Für die Zulassung einer Anklage verlangt das Statut einen erheblich stärkeren Verdacht, für eine Verurteilung den Beweis jenseits vernünftiger Zweifel. Die Kommission stützt ihre schwersten Vorwürfe somit auf jene Stufe, auf der ein Strafverfahren beginnt. Im Bericht wird dieser Massstab weder genannt noch erläutert.

Besonders ins Gewicht fällt dies beim Völkermord, denn für die Verantwortung eines Staates verlangt der Internationale Gerichtshof (IGH) «vollständig schlüssige» Beweise, und eine aus dem Verhalten abgeleitete Vernichtungsabsicht muss der einzige vernünftige Schluss sein. Das Grundlagenpapier der Kommission vom September 2025, auf das sich der neue Bericht stützt, gibt diese Rechtsprechung wieder, stellt die Vernichtungsabsicht der israelischen Führung dann aber lediglich «auf vernünftiger Grundlage» fest. Ein solcher Befund besagt nach Auffassung von UKLFI und UN Watch nur, dass Völkermord eine mögliche Deutung ist, nicht die einzige und nicht zwingend die wahrscheinlichste. Die naheliegende Alternative, Israels erklärtes Ziel, sich nach dem Massaker vom 7. Oktober 2023 gegen die Terrororganisation Hamas zu verteidigen und die Geiseln zu befreien, erörtert der neue Bericht nicht.

Wie niedrig die Schwelle liegt, räumte Kommissionsmitglied Sidoti am 8. Oktober 2026 selbst ein, in einer Debatte mit Brian Cox in einer Synagoge im Melbourner Stadtteil Caulfield. Laut dem von UN Watch veröffentlichten Transkript bezeichnete er den Nachweis der Völkermordabsicht als «wirklich hohe Hürde», die seiner Ansicht nach über dem strafrechtlichen Beweismassstab liege. Zum Massstab der Kommission sagte er: «Vernünftige Gründe … das ist kein hoher Massstab.» Er reiche nicht an die überwiegende Wahrscheinlichkeit heran, komme ihr aber wohl nahe. «Wir sind kein Gericht … Wir sind nicht einmal Ankläger», sagte Sidoti weiter.

Die Rechnung hinter den 83 Prozent

Wie die Kommission mit Zahlen umgeht, zeigt eine Angabe, die weltweit zitiert wurde. Im Papier vom September 2025 hiess es, 83 Prozent der Toten in Gaza seien Zivilisten. Grundlage war eine Recherche von «Guardian», «+972 Magazine» und «Local Call», wonach der israelische Nachrichtendienst bis Mai 2025 rund 8900 namentlich bekannte Angehörige der Hamas und der Terrororganisation Palästinensischer Islamischer Dschihad (PIJ) als tot oder vermutlich tot führte. Die Kommission zog diese Zahl von 53’000 gemeldeten Toten ab und erklärte den Rest zu Zivilisten, als kenne die Armee jeden getöteten Kämpfer beim Namen. Die «Guardian»-Recherche selbst hatte ausdrücklich vor diesem Schluss gewarnt: Die Zahl der getöteten Kämpfer liege vermutlich höher, weil die Datenbank nur identifizierte Personen erfasse, und ein verlässliches Verhältnis lasse sich erst nach Ende der Kämpfe ermitteln.

In Melbourne wurde Sidoti gefragt, ob die Kommission selbst festgestellt habe, dass die übrigen rund 44’000 Toten Zivilisten waren. «Nein, das haben wir nicht, weil wir diese Information nicht haben», antwortete er laut Transkript. Wie viele Kämpfer darunter seien, wisse niemand, auch die israelische Armee nicht. Diese gibt nach Angaben der «Times of Israel» an, bis zur Waffenruhe mindestens 22’000 Kämpfer getötet zu haben. Navi Pillay, die am Tag nach der Debatte den Friedensnobelpreis erhielt, sagte am 9. Oktober in den ARD-«Tagesthemen» laut tagesschau.de: «Wir haben also im Grunde wie ein Gericht gearbeitet, mit all den Instrumenten der Gewaltenteilung. Jeder Sachverhalt wurde von uns verifiziert.»

Das Mandat verpflichtet die Kommission, jede Information durch mindestens zwei weitere unabhängige und verlässliche Quellen zu bestätigen. Dass dies geschehen ist, belegt der Bericht in keinem einzigen Fall. UKLFI und UN Watch zählen 72 Aussagen ohne jede Quellenangabe, 40 davon tragen einen reinen Vorwurf. Unbelegt bleibt etwa die Behauptung, die Armee habe eine Tötung damit gerechtfertigt, das Opfer habe «verdächtig auf den Boden geblickt».

Zitate ohne den zweiten Halbsatz

Breiten Raum nehmen in der Gegendarstellung Zitate israelischer Politiker und Offiziere ein, die die Kommission um den erklärenden Teil kürzt. Generalstabschef Eyal Zamir bezeichnete die Gelbe Linie, auf die sich die Armee mit der Waffenruhe in Gaza zurückgezogen hat, am 7. Dezember 2025 vor Reservisten als «neue Grenzlinie». Im selben Satz fügte er an, sie diene als «vorgeschobene Verteidigungslinie für unsere Ortschaften», wie die Erklärung der Armee und «Arutz Sheva» wiedergeben. Der Bericht übernimmt nur die «neue Grenze» und wertet sie als Beleg für territoriale Expansion.

Generalmajor Avi Bluth, Kommandant des für Judäa und Samaria zuständigen Zentralkommandos, wird mit dem Satz zitiert, israelische Soldaten töteten «wie seit 1967 nicht mehr». Die Kommission führt dies als Beleg dafür an, dass auch Menschen getötet würden, von denen keine Gefahr ausgehe. Im angegebenen Artikel der «Haaretz» sagt Bluth jedoch, von den 1500 in drei Jahren Getöteten seien 96 Prozent in Terror verwickelt gewesen und 70 Prozent bewaffnet.

Finanzminister Bezalel Smotrich schrieb am 6. Januar 2025 auf X, Funduq, Nablus und Jenin müssten aussehen wie Jabalia, das im Krieg weitgehend zerstörte Viertel im Norden Gazas. Für die Kommission belegt der Satz staatliche Politik. Unerwähnt bleibt, dass Terroristen am selben Morgen bei Al-Funduq auf einen Bus und Autos geschossen und drei Israeli getötet hatten. Ebenso fehlt die Begründung, die Smotrich selbst gab: Es gelte zu verhindern, dass Kfar Saba «zu Kfar Aza wird», dem Kibbuz, in dem die Hamas am 7. Oktober 2023 ein Massaker verübte. Am Ende forderte er eine Sitzung des Kabinetts. Die Forderung eines Ministers nach einer anderen Politik, halten UKLFI und UN Watch fest, beweise gerade nicht, dass der Staat diese Politik bereits verfolge.

Eine Äusserung von Ministerpräsident Benjamin Netanjahu vom Mai 2026 legt die Kommission als Anweisung aus, 70 Prozent des Gazastreifens einzunehmen, und folgert daraus weitere Gebietsansprüche. In dem Video, auf das sie sich beruft, ist an dieser Stelle von der Hamas die Rede, die man «von allen Seiten» in den Griff bekommen müsse.

Die Kommission als ihre eigene Quelle

Vielfach belegt die Kommission ihre Vorwürfe mit eigenen früheren Berichten, deren Angaben sie nicht erneut prüft. Die Aussage eines einzelnen Häftlings über Misshandlungen in einem Gefängnis im Negev erschien erstmals im Herbst 2024. Im März 2025 stand sie fast wortgleich in einem weiteren Papier, ergänzt um den Satz, man habe «vier solche Fälle verifiziert», ohne Angabe, wie oder wo. Im September 2025 diente sie als Beispiel für sexuelle Gewalt, aus der die Kommission die Absicht ableitete, die Palästinenser als Gruppe zu vernichten, und der neue Bericht übernimmt diesen Schluss als «frühere Feststellung». Im Papier vom September 2025 verweisen laut der Gegendarstellung rund 150 von etwa 490 Fussnoten auf Dokumente der Kommission selbst.

Bisweilen wird sogar eigenes Nichtwissen zum Beleg. 2023 schrieb die Kommission, ihr sei kein israelischer Soldat bekannt, der durch Steinwürfe ums Leben gekommen sei. In einem Papier von 2026 dient dieser Satz als Nachweis, dass Soldaten gegen Steine gut geschützt seien. Dabei war im Mai 2020 der 21-jährige Amit Ben-Yigal bei einer Festnahme in Yabad bei Jenin getötet worden, nachdem ihm ein schwerer Stein von einem Dach auf den Kopf geworfen worden war, wie Reuters damals meldete und unter anderem der «Algemeiner» verbreitete.

Die Opferzahlen für Gaza stammen vom Gesundheitsministerium, das der Hamas untersteht und nicht zwischen Kämpfern und Zivilisten unterscheidet. Das UNO-Nothilfebüro OCHA nennt diese Herkunft und weist darauf hin, dass die UNO die Zahlen nicht überprüft hat. Im Bericht der Kommission fehlt dieser Vorbehalt, die Zahlen erscheinen als eigene Angaben. Es handelt sich um dasselbe Ministerium, das im Oktober 2023 Israel für die Explosion beim Al-Ahli-Spital verantwortlich machte und 471 Tote meldete. Die amerikanische Regierung schloss eine israelische Verantwortung damals aus, die britische hielt eine aus Gaza abgefeuerte Rakete für die wahrscheinliche Ursache. Human Rights Watch ging ebenfalls von einem Geschoss palästinensischer Gruppen aus und konnte die Opferzahl des Ministeriums nicht bestätigen.

Was der Bericht auslässt

Der Bericht erhebt den Anspruch, die Ursachen der Gewalt zu benennen. Beim Massaker vom 7. Oktober 2023 ermordeten die Hamas und andere bewaffnete Gruppen mehr als 1200 Menschen und verschleppten 251 als Geiseln nach Gaza. Dennoch kommen die Wörter «Geiseln», «Raketen», «Tunnel» und «menschliche Schutzschilde» im Bericht nicht vor. Die Hamas erscheint lediglich zweimal, in einer israelischen Liste von Getöteten und im Vorwurf, Israel habe Zivilisten für ihre angebliche Unterstützung der Hamas bestrafen wollen. Unerwähnt bleibt auch, dass die UNO-Sonderbeauftragte Pramila Patten im März 2024 vernünftige Gründe für die Annahme sah, dass es am 7. Oktober zu sexueller Gewalt kam, darunter zu Vergewaltigungen und Gruppenvergewaltigungen auf dem Gelände des Nova-Festivals. Selbst eigene Ergebnisse vom Juni 2026 lässt die Kommission weg. Damals hatte sie 249 Fälle von Hinrichtungen und schwerer Gewalt gegen Palästinenser in Gaza mit mindestens 108 Toten dokumentiert und die Hinrichtung von elf angeblichen Kollaborateuren durch die Hamas als Kriegsverbrechen eingestuft.

Den Vorwurf der Ausrottung in Judäa und Samaria (Westjordanland) stützt der Bericht auf rund 1080 Palästinenser, die in knapp drei Jahren von israelischen Kräften getötet wurden. Wie viele von ihnen bewaffnet waren, untersucht er nicht, obwohl eine von ihm selbst angeführte Quelle Auskunft gibt. Nach einer Auswertung des UNO-Menschenrechtsbüros vom Oktober 2025 waren von 968 Getöteten 449 unbewaffnet und nicht an Gewalt beteiligt. 500 kamen beim Werfen von Steinen oder Brandsätzen, bei Anschlägen oder mutmasslichen Anschlägen auf Israeli oder bei Schusswechseln mit israelischen Kräften ums Leben.

Vom Einzelfall zur Staatspolitik

Auch die rechtlichen Schlussfolgerungen halten UKLFI und UN Watch für nicht begründet. Im Juni 2026 schrieb die Kommission noch, Siedlergewalt «könne» Israel angelastet werden. Im neuen Bericht hat der Staat sie gezielt eingesetzt und gewollt, ohne dass neue Beweise genannt würden. Den Vorwurf, Israel nehme Kinder wegen ihres Alters ins Visier, leitet die Kommission aus einem früheren Papier ab, das von einer Politik spricht, palästinensische Jugendliche als «künftige Terroristen» zu töten. Einziger Beleg dafür ist die Bemerkung eines Ministers zu einem Zwölfjährigen, der im März 2024 getötet wurde und den der Minister als Terroristen bezeichnete, weil er Feuerwerkskörper auf Sicherheitskräfte abgefeuert habe. Von den 213 getöteten Kindern in Judäa, Samaria und Ostjerusalem waren laut demselben Papier 206 Knaben und sieben Mädchen. Mit dem Alter lasse sich dieses Verhältnis nicht erklären, argumentieren UKLFI und UN Watch, wohl aber mit der Rekrutierung Minderjähriger durch bewaffnete Gruppen, die die Kommission nicht untersucht.

Den IGH führt die Kommission auch dort an, wo er ihre Schlüsse nicht deckt. Sein Gutachten vom Juli 2024 klammert Israels Vorgehen in Gaza nach dem Massaker vom 7. Oktober 2023 ausdrücklich aus. Im Verfahren Südafrikas gegen Israel ordnete das Gericht 2024 vorsorgliche Massnahmen an, ohne einen Völkermord festzustellen. Die damalige Gerichtspräsidentin Joan Donoghue stellte im April 2024 gegenüber der BBC klar, das Gericht habe auch nicht entschieden, der Völkermordvorwurf sei plausibel. Wenn die Kommission Israel nun auffordert, «den Völkermord zu beenden» und die Anordnungen des Gerichts zu befolgen, entsteht der Eindruck, der Befund stamme aus Den Haag.

Wer die früheren Befunde verfasst hat

Die meisten Befunde, auf denen der neue Bericht aufbaut, entstanden unter Navi Pillay, mit Miloon Kothari und Chris Sidoti als weiteren Mitgliedern. Pillay hatte im Juni 2020, rund ein Jahr vor ihrer Ernennung, einen Aufruf zu gezielten Sanktionen und einem Militärembargo gegen Israel unterzeichnet. Kothari sagte im Juli 2022 in einem Interview, die sozialen Medien würden weitgehend von der «jüdischen Lobby» kontrolliert, und stellte Israels UNO-Mitgliedschaft in Frage. Die USA, Grossbritannien, Deutschland, Frankreich, Kanada und weitere Staaten verurteilten die Äusserungen, Washington bezeichnete sie als antisemitisch, Kothari entschuldigte sich später. Sidoti, bis heute Mitglied der Kommission, sagte im Juni 2022 vor dem Menschenrechtsrat, Antisemitismusvorwürfe würden herumgeworfen «wie Reis an einer Hochzeit». Die israelische UNO-Mission in Genf warf ihm vor, er unterstelle Juden damit, den Antisemitismus gegen sich selbst zu legitimieren.

Die Kommission habe den Auftrag gehabt zu untersuchen, schliessen UKLFI und UN Watch. «Stattdessen hat sie eine Anklage aufgebaut und dann selbst darüber entschieden.» Was der Generalversammlung nun vorliege, sei parteiische Interessenvertretung im Gewand eines Untersuchungsergebnisses. «Kein Staat, kein Gericht und kein Ankläger sollte es mit etwas anderem verwechseln.» Ein Sprecher von UKLFI fordert die internationale Gemeinschaft auf, dem Ansehen der UNO nicht weiter zu schaden, indem sie Befunde übernehme, die einer Prüfung nicht standhalten.

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