
Die umstrittene «Friedensstiftung» Swisspeace leidet unter chronischem Geldmangel. Warum weiss kein Mensch.
Denn die jährlichen Einnahmen von fast acht Millionen Steuerfranken (mehr als die Hälfte davon verschlingen die Personalkosten) sollten für eine Stiftung, die auf Anfrage keinerlei Effizienz-Nachweise vorlegen kann oder will, mehr als genug sein.
Trotzdem ist der umtriebige Swisspeace-Direktor und Dekan der Universität Basel, Laurent Goetschel, statt «Friedensforschung» zu betreiben, wofür er allein vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) 700’000 Steuerfranken jährlich kassiert, ständig auf Bettel-Tour.
Während Goetschel also seit Jahren öffentlich über internationale Friedensförderung doziert, zeigt der Terrorangriff der islamistischen Hamas vom 7. Oktober 2023 in Israel, mit über 1’200 Ermordeten, tausenden Verletzten und 250 Geiseln, die eklatante Kluft zwischen theoretischem Friedensdiskurs und realpolitischer Wirkung – finanziert mit jährlich mehreren Millionen Franken aus öffentlichen Mitteln.
Goetschels Swisspeace, die sich mit notorisch antiisraelischen Akteuren wie HEKS, Medico International Schweiz, EAPPI oder Frauen für den Frieden assoziiert, erhielt für die Jahre 2015 bis 2017 900’000 Franken aus dem Baselstädtischen Swisslos-Fonds.
Da diese Zuwendung die Swisslos-Vergabekriterien in mehreren Punkten verletzte, wurde die Unterstützung von Swisspeace von der Basler Regierung kurzerhand zum «Schwerpunktprojekt» erklärt, gelten doch für solche Projekte ganz eigene Regeln.
Mittlerweile wird Swisspeace vom Kanton Basel-Stadt jährlich mit mehr als 400’000 Franken alimentiert. Nun soll der Landkanton nachziehen.
Deshalb hat Goetschel den Baselbieter Landrat im Visier, um durch die Hintertür doch noch an die 2023 abgelehnte Finanzierung seines Instituts zu kommen.
Dabei baut Swisspeace ein imposantes Schreckensszenario auf, nämlich dass das SBFI seinen Beitrag an Swisspeace kürzen oder gar streichen könnte, falls die Beiträge der Kantone und anderer öffentlicher Körperschaften nicht auf einer vergleichbaren Höhe wie der Bundesbeitrag lägen.
Diese Schwarzmalerei, verbunden mit aggressivem Lobbying hinter den Kulissen, versetzt den grünen Baselbieter Landrat Fredy Dinkel regelrecht in Panik und motiviert ihn zu einem alarmistischen Postulat.
Der ehemalige FHNW-Dozent mit Schwerpunkt «Ökobilanzierung» fordert einen «jährlichen Grundbetrag von 200’000 Franken» und warnt, «das Erfordernis für die Bundesfinanzierung» sei «noch nicht eingehalten», weshalb «mittelfristig die Höhe der Bundesfinanzierung in Frage gestellt werden könnte, wenn sich nicht noch andere Kantone oder Gemeinwesen an Swisspeace beteiligen».
Tatsächlich ist genau das Gegenteil der Fall.
Auf Anfrage schreibt das SBFI: «Die Bedingungen einer Förderung von Swisspeace gemäss Artikel 15 des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) werden jährlich vom SBFI geprüft».
SBFI-Sprecherin Simone Keller weiter: «Swisspeace hat diese Bedingungen in den vergangenen Jahren stets erfüllt, die Summe der weiteren Unterstützungsbeiträge war höher als der Bundesbeitrag nach Art. 15 FIFG».
«In der Förderperiode 2025–2028 wird Swisspeace in vergleichbarer Höhe wie in der Vorperiode (2021–2024) mit insgesamt 3 Mio. CHF gemäss Art. 15 unterstützt, in den ersten beiden Jahren mit knapp 700’000 CHF pro Jahr».
Die Antwort des Bundes entkräftet die von Swisspeace behauptete Finanznotlage in jedem Punkt: Es besteht keine akute Gefahr einer Kürzung des Bundesbeitrags. Es gibt keine Pflicht für Kantone, «gleich viel wie der Bund» zu zahlen. Die gesetzlichen Bedingungen werden von Swisspeace seit Jahren erfüllt. Der Bund hat die Finanzierung der Stiftung für mehrere Jahre im Voraus bestätigt.
Fazit: Die Argumentation fehlender kantonaler Beiträge dient hauptsächlich als Droh- und Angstkulisse, um zusätzliche Mittel zu mobilisieren.
Es stellt sich eine politische und ethische Frage: Ist es im Sinne des Bundes und redlich gegenüber kantonalen Steuerzahlenden, wenn mit einem nicht belegten Schreckensszenario operiert wird, um Geld zu akquirieren – während gleichzeitig liquide Mittel von über drei Millionen Franken sowie erhebliche Vorauszahlungen auf den Konten liegen?
Auf Anfrage kann SBFI-Sprecherin Keller diese Frage «nicht abschliessend beantworten».
Gemäss ihrem «Financial Report 2024» ist Swisspeace vorwiegend staatlich finanziert. 2’274’530 Franken stammen aus erhaltenen «Zuwendungen und Beiträgen», 5’174’390 Franken aus Erlösen für «Projekte und Leistungen».
Diese formale Trennung verschleiert den tatsächlichen Umfang der Bundesfinanzierung. Neben dem ausgewiesenen Kernbeitrag des Schweizerischen Aussendepartements (EDA) von 925’000 Franken erhält Swisspeace erhebliche weitere Mittel aus dem EDA-Umfeld über projektbezogene Aufträge.
Dieser massgebliche Teil der staatlichen Finanzierung taucht jedoch nicht unter «Zuwendungen», sondern unter den «Erlösen aus erbrachten Leistungen» auf.
In der detaillierten Aufschlüsselung des Betriebsertrags zeigt sich, dass Swisspeace im Jahr 2024 874’716 Franken aus Aufträgen des Bundes erzielt hat, davon 605’573 Franken aus dem Bereich AFM (Abteilung Frieden und Menschenrechte des EDA) und 259’229 Franken direkt aus DEZA-Aufträgen, ebenfalls Teil des EDA. Hinzu kommen weitere 388’352 Franken aus Aufträgen staatlicher Auftraggeber, die gleichfalls mehrheitlich dem aussenpolitischen Umfeld zuzurechnen sind.
Addiert man diese Beträge, ergibt sich ein klares Bild: Der Bund – und hier insbesondere das EDA – finanziert Swisspeace 2024 nicht nur über den Kernbeitrag, sondern zusätzlich über projektbezogene Aufträge in Höhe von mindestens 864’803 Franken sowie über weitere Bundesbeiträge, die im Sammelposten «Beiträge Bund» mit insgesamt 2’218’911 Franken ausgewiesen sind.
Zusammengerechnet spülen die Schweizer Steuerzahlenden im Jahr 2024 einen Betrag in der Grössenordnung von rund drei Millionen Franken aus dem EDA-Umfeld in die Swisspeace-Kasse – allerdings auf verschiedene Budgetposten verteilt und im Financal Report nirgends als Gesamtsumme ausgewiesen.
EDA-Sprecher Pierre-Alain Eltschinger bestätigt auf Anfrage den üppigen Geldsegen: «In den letzten zehn Jahren hat Swisspeace vom EDA jährlich durchschnittlich 2,94 Millionen Franken für Projekte im Bereich Friedensförderung und Ausbildung erhalten».
Die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit DEZA des EDA hat zudem vor, Swisspeace für die Jahre 2025–2028 zu einem partnerschaftlichen Kompetenzzentrum zu ernennen, konkrete Pläne liegen vor.
Die Fragmentierung der staatlichen Beiträge erschwert die öffentliche Wahrnehmung der tatsächlichen Abhängigkeit von Bundesmitteln und erlaubt es Swisspeace, zusätzliche Gelder bei Kantonen und anderen Gemeinwesen einzuwerben, ohne dass die Gesamtfinanzierung transparent sichtbar ist.
Diese Zersplitterung folgt einem bekannten Muster staatlich finanzierter NGOs und Thinktanks.
Gelder, die als institutionelle Finanzierung politisch angreifbar wären, werden in formell unterschiedliche Kategorien aufgespalten: ein Teil als Kernbeitrag, ein Teil als projektbezogene Leistung, ein Teil als Forschungsauftrag, ein Teil als Mandat. In der öffentlichen Wahrnehmung führt das dazu, dass die tatsächliche Abhängigkeit vom Staat systematisch unterschätzt wird.
Das Bild wird noch deutlicher auf der Ausgabenseite. Swisspeace weist für 2024 einen Gesamtaufwand von 7’313’459 Franken aus. Davon entfallen 4’998’159 Franken auf Personalaufwand.
Das sind 68 Prozent der gesamten Ausgaben. Swisspeace beschäftigte per Ende 2024 63 Mitarbeitende mit einem Gesamtstellenumfang von rund 52 Vollzeitstellen.
Die durchschnittlichen Personalkosten pro Vollzeitstelle liegen damit bei rund 94’900 Franken pro Jahr, ohne dass im Bericht ausgewiesen würde, wie diese exorbitante Personalkapazität konkret in messbare friedenspolitische Resultate übersetzt wird.
Trotz dieser hohen laufenden Kosten erwirtschaftete Swisspeace 2024 ein Betriebsergebnis von 135’460 Franken und ein Jahresergebnis vor Fondsveränderungen von 163’583 Franken.
Entscheidender ist jedoch der Blick auf die Liquidität. Die flüssigen Mittel stiegen von 1’664’490 Franken per Ende 2023 auf 3’111’723 Franken per Ende 2024.
Der Geldfluss aus Betriebstätigkeit betrug 1’496’084 Franken. Zusätzlich weist Swisspeace passive Rechnungsabgrenzungen von 3’008’615 Franken aus – überwiegend Vorauszahlungen für Projekte, deren Leistungen noch gar nicht erbracht wurden.
Mit anderen Worten: Swisspeace verfügt nicht nur über stabile Einnahmen, sondern über erhebliche finanzielle Reserven und Vorauszahlungen. Von finanzieller Knappheit kann keine Rede sein.
Interessant: Private Spenden spielen eine marginale Rolle. Der Markt bestätigt die Arbeit von Swisspeace nicht in nennenswertem Umfang.
In den nächsten Tagen wird im Baselbieter Landrat über das Postulat von Fredy Dinkel abgestimmt.
Den ablehnenden Landrats-Beschluss von 2023 skandalisierte Swisspeace-Direktor Goetschel in der NZZ als «politischen Maulkorb für die Wissenschaft» und beklagte nichts weniger, als ein «Wissenschaftsverständnis aus der Zeit vor der Aufklärung». Will heissen: Bilden sich gewählte Volksvertreter, die ihre politische Verantwortung wahrnehmen, darauf zu achten, wie Steuergelder ausgegeben werden, eine eigene Meinung, werden sie öffentlich an den Pranger gestellt.
A propos Swisslos-Fonds: Auch der Baselländliche Swisslos-Fonds schreckt vor einer regelwidrigen finanziellen Zuwendung an Swisspeace nicht zurück. Von 2022-2024 wurde Goetschels «Friedensstiftung» mit 219‘000 Franken bedacht. Ein neues Projekt für 2026 «im Bereich der ausländischen Entwicklungszusammenarbeit» hat Goetschel bereits eingereicht.
Auf Anfrage blafft Regierungssprecher Andreas Schiermeyer: «Wir nehmen Ihr Feedback zur Swisslos-Unterstützung von Swisspeace zur Kenntnis. Zu Gesuchen, die sich in Prüfung befinden, werden keine Aussagen gemacht».
Der Landrat sollte an seinem demokratischen und – liest man das entsprechende Landrats-Protokoll – nachvollziehbar begründeten Entscheid festhalten.
Denn, ob als Schlaumeierei via den Swisslos-Fonds oder direkt aus der Staatskasse: Wer auf so flauschigen Finanzpolstern ruht wie Swisspeace, aber den Finanzfluss intransparent verwedelt, wer keinen Leistungsnachweis erbringen kann und erst noch mit fragwürdigen Droh- und Angstkulissen versucht, einen Rechtsanspruch auf Staatsgelder zu konstruieren, hat das hart verdiente Geld der kantonalen Steuerzahlenden nicht verdient.






















