
Der Zürcher Rechtsanwalt Emrah Erken hat seine Popularbeschwerde gegen die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) abgeschlossen. Gegenstand der Eingabe ist die Berichterstattung der SRG über das umstrittene Palästinenserhilfswerk der Vereinten Nationen (UNRWA). Audiatur-Online erhielt exklusiven Einblick in die über hundertseitige Beschwerdeschrift.
Aus Gründen der prozesstaktischen Vorsicht wird der vollständige Inhalt der Beschwerde derzeit noch nicht veröffentlicht. Die Vorwürfe wiegen jedoch schwer: Laut Erken habe die SRG zentrale journalistische Grundprinzipien verletzt und einseitig über die UNRWA berichtet – ein Skandal angesichts des öffentlich-rechtlichen Auftrags, der Objektivität und Ausgewogenheit verlangt.
Die Beschwerdeschrift legt detailliert dar, wo die SRG nach Auffassung des Beschwerdeführers gegen diese Grundsätze verstossen hat. Jeder Vorwurf wird durch dokumentierte Belege untermauert. Nichts bleibt der Interpretation oder vagen Unterstellungen überlassen. Bereits jetzt kann man gespannt sein, wie Leutschenbach auf die massiven Vorwürfe antworten wird.
Mitunterzeichnen
Interessierte Bürger können die Popularbeschwerde noch bis zum 5. Mai 2025 mitunterzeichnen. Die Möglichkeit zur Unterzeichnung besteht auch anonym. Die entsprechenden Unterlagen sind auf der Webseite von Rechtsanwalt Erken abrufbar.
Die Finanzierung der Beschwerde erfolgt vollständig durch Spenden im Rahmen eines Crowdfundings. Auf der Webseite von Emrah Erken finden Unterstützer sämtliche Informationen zur Überweisung per Bank oder Twint.
Audiatur-Online wird die weitere Entwicklung dieses Verfahrens begleiten und zeitnah über neue Informationen berichten.
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