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Bern verbittet sich, was es Israel zumutet

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Bundeshaus Bern. Foto IMAGO / Andreas Haas
Bundeshaus Bern. Foto IMAGO / Andreas Haas
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Seit dem 22. September verbieten die Niederlande Waren aus israelischen Ortschaften in Judäa und Samaria, in «Ostjerusalem» und auf den Golanhöhen, um Israel unter Druck zu setzen. Am Tag darauf nahm der Nationalrat in Bern eine Motion gegen ausländische Einmischung an. Gegenüber Israel gilt dieser Massstab nicht: SP und Grüne verlangen Massnahmen gegen den jüdischen Staat und die DEZA will die «palästinensische Präsenz» im israelisch verwalteten C-Gebiet stärken.

Das niederländische Verbot gilt vorerst drei Jahre und erfasst neben dem Import auch den Zwischenhandel, holländische Firmen im Ausland und Reisende. Laut dem Zoll darf ein Souvenir oder Geschenk auch dann nicht eingeführt werden, wenn es vor dem Stichtag gekauft wurde. Wer kontrolliert wird, muss die Herkunft mit Etikett oder Beleg nachweisen. Bei vorsätzlichen Verstössen drohen bis zu sechs Jahre Gefängnis. Welche Orte betroffen sind, entnimmt der Zoll einer Postleitzahlenliste der EU, die ursprünglich nur für Zolltarife geschaffen wurde. Auf der Listen stehen auch die drusischen Dörfer Majdal Shams, Buq’ata, Mas’ade und Ein Qiniyye, das alawitische Ghajar und das Trappistenkloster Latrun. Dazu kommen Jerusalemer Postleitzahlbereiche, darunter Quartiere wie Gilo, Ramot und Pisgat Ze’ev.

Israel reagierte umgehend: Aussenminister Gideon Sa’ar entzog am 27. September den niederländischen Diplomaten in Ramallah den Diplomatenstatus und schrieb: «Jedes Land, das feindselig und einseitig gegen Israel handelt, wird in der Region an Einfluss und Relevanz verlieren.» Gegen Grossbritannien, das ein ähnliches Verbot angekündigt hat, ging Israel noch weiter: Es verlangte die Schliessung des britischen Generalkonsulats in Ostjerusalem und verhängte Einreiseverbote gegen zwölf britische Abgeordnete und Amtsträger.

Die «unrechtmässige Besatzung»

Der sozialliberale und progressive Premierminister Rob Jetten begründete das Verbot damit, dass die niederländische Gesellschaft nicht zu einer «unrechtmässigen Besatzung» beitragen solle. Er beruft sich dabei auf das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs von 2024. Dieses Gutachten ist nicht verbindlich, und laut einer Analyse der Haager Juristenorganisation thinc. verlangt es an keiner Stelle ein Handelsverbot. Israel und die PLO haben 1993 in der Grundsatzerklärung von Oslo vereinbart, dass die Siedlungen, Jerusalem und die Grenzen in den Verhandlungen über den endgültigen Status geregelt werden und dass dieses Ergebnis nicht vorweggenommen werden darf.

Eine Krippe aus dem palästinensischen Bethlehem passiert den Zoll in Schiphol ohne Weiteres, eine Flasche Wein aus einem jüdischen Weingut wenige Kilometer entfernt dagegen nicht. Das Verbot richtet sich also nicht gegen ein Gebiet, sondern gegen die jüdischen Ortschaften darin, und wegen der groben Postleitzahlen trifft es zusätzlich Drusen, Mönche und Araber in Ostjerusalem. Die Zeitung Israel Hayom vermutet, dass die Niederlande diesen Umweg wählten, weil ihr Recht eine Unterscheidung nach Ethnie oder Religion verbietet. Ein Einfuhrverbot für Waren aus dem türkisch besetzten Nordzypern oder aus der von Marokko kontrollierten Westsahara hat weder Den Haag noch Bern je erlassen.

Die niederländische Regierung verschweigt auch nicht, worum es ihr geht: Sie beschreibt das Verbot als Mittel, Israel «durch Druck und Dialog» zu einer anderen Politik zu bewegen. Einen Monat vor der Knessetwahl vom 27. Oktober ist das eine klare Botschaft an die israelischen Wähler und damit eine eklatante Einmischung in die Wahlen.

Was die Schweiz sich selbst verbittet

Wie ernst die Schweiz ausländischen Druck auf die eigene Politik nimmt, zeigte das Parlament vor einer Woche. Am 23. September nahm der Nationalrat die Motion 25.4821 von Mitte-Ständerätin Andrea Gmür-Schönenberger mit 118 zu 65 Stimmen an, nachdem der Ständerat ihr im März mit 38 zu 3 Stimmen zugestimmt hatte. Der Bundesrat muss nun die Abwehr «ausländischer Einmischung» stärken, und das VBS schreibt: «Parlament sagt ausländischer Einmischung den Kampf an.» Gmür-Schönenberger begründete ihren Vorstoss im Ständerat so: «Zudem geht es um den Schutz unserer Souveränität. Politische Entscheidungen sollen frei von ausländischem Druck getroffen werden.» Als Mittel solcher Einflussnahme nannte sie ausdrücklich auch die «Finanzierung von Kampagnen». Im Nationalrat hielt ausgerechnet die SP-Nationalrätin Linda De Ventura als Kommissionssprecherin fest, die gesamte Kommission sei sich einig, «dass ein entschlossenes Vorgehen gegen ausländische Einmischung richtig ist». Dieselbe SP wollte zusammen mit den Grünen die Schweiz mit einer Motion dazu verpflichten, die EU-Sanktionen gegen israelische Siedler zu übernehmen.

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Bundesrat Ignazio Cassis, Vorsteher des EDA und Bundesrat Martin Pfister, Vorsteher des VBS. Foto IMAGO / justpictures.ch

Gegenüber Israel gilt dieser Massstab aber offenbar nicht: Das EDA erklärt israelische Bauprojekte öffentlich für völkerrechtswidrig, und seit dem 1. September läuft ein Programm der DEZA für das C-Gebiet, das nach den Oslo-Verträgen unter israelischer Zivil- und Sicherheitsverwaltung steht. Dafür sind bis Ende 2032 fünf Millionen Franken vorgesehen, die über die EU-Vertretung bei den Palästinensern fliessen. Erklärtes Ziel sei es, die «Widerstandskraft und Präsenz» der im C-Gebiet lebenden Palästinenser zu fördern. Die Schweiz verbittet sich ausländisches Geld für politische Ziele im eigenen Land, da dies einen Angriff auf ihre Souveränität darstellt. Doch in einem Gebiet unter israelischer Verwaltung setzt sie selbst wie selbstverständlich seit Jahren Millionen an Steuergeldern ein.

Folgt die Schweiz dem niederländischen Weg, kennt sie die Antwort Israels. Wie die Niederlande unterhält sie ein Vertretungsbüro in Ramallah. Bern müsste mit denselben Massnahmen rechnen, die gegen Den Haag und London getroffen wurden. Für ein Land, das sich gern als Vermittler im Nahen Osten anbietet, wäre das ein sehr hoher Preis.

Wasser predigen, Wein verbieten

Wer im eigenen Land politische Entscheidungen «frei von ausländischem Druck» verlangt, kann einem anderen demokratischen Staat dieses Recht nicht absprechen. Über ihre Regierung und deren Politik in Judäa und Samaria entscheiden am 27. Oktober die Israelis, und über die Zukunft der Siedlungen verhandeln nach Oslo Israelis und Palästinenser. Der Zoll in Schiphol oder Basel hat dabei ebenso wenig mitzureden wie SP und Grüne im Bundeshaus. Wer in der Schweiz trotzdem ein Verbot nach niederländischem Vorbild fordert, sollte zuerst erklären, warum die Schweiz sich verbittet, was sie anderen zumutet.

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