Anpiff: Double Standards oder zweierlei Massstäbe – Kennen Sie dieses Phänomen?

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Was in den USA und Europa unvorstellbar wäre, spielt sich zur Zeit in Israel als Absurdes Theater ab: Während in Israel die zivilen Ortschaften in Grenznähe von Gaza wie Sderot wieder von der Hamas mit Raketen beschossen werden, bereitet die israelische Regierung die dritte Phase der Auslieferung palästinensischer Terroristen an die palästinensische Behörden vor.

Anlässlich der zweiten Phase vor wenigen Monaten gab es einen „Schönheitsfehler“ , welcher von den Medien nicht bemerkt worden ist: Während nämlich die Obama-Regierung enormen Druck auf Netanjahu und sein Kabinett ausübte, damit die zweite Gruppe von Terroristen aus den israelischen Gefängnissen den palästinensischen Behörden ausgeliefert wird, übte dieselbe Obama-Regierung enormen Druck auf Netanjahu aus, einer dieser Terroristen – Al-Haaj Othman Amar Mustafa – eben gerade nicht auszuliefern. Dieser sollte nicht frei gelassen werden, weil er den amerikanischen Staatsbürger Frederick Steven Rosenfeld ermordet hatte und deshalb seine Strafe absitzen müsste. Egal, ob dieser Terrorist auch auf der Wunschliste von Abbas genannt war. Das heisst mit anderen Worten, dass vergossenes israelisches Blut nicht den gleichen Wert hat wie amerikanisch vergossenes Blut. Das nennt man double Standard oder zweierlei Mass.

Der nationale Sicherheitsberater der USA konnte sich diesen Fehltritt nur auf zwei Arten erklären: Entweder es handle sich um einen schwerwiegenden „screw-up“ des US-Aussenministeriums oder um eine stillschweigende Änderung der Politik. Denn, so Abraham Elliot, es sei seines Wissens immer amerikanische Politik gewesen, sich gegen die Freilassung einer Person zu widersetzen, die einen terroristischen Akt gegen Amerikaner ausgeübt hatte.

Wie solche Einstellungen in der USA gang und gäbe sind erfahren ja unsere arg gebeutelten Finanzakteure auf dem Finanzplatz Schweiz durch die US-Behörden schon lange:  Quod licet iovi, non licet bovi    („Was dem Jupiter erlaubt ist, ist dem Ochsen nicht erlaubt“)