Haftstrafe für führenden Samidoun-Aktivisten wegen Angriffen und antisemitischer Hetze

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Foto Screenshot rbb24
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Der antiisraelische Aktivist Musaab A. ist am 3. Juli 2025 vom Amtsgericht Tiergarten in Berlin zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Dem «Aktivisten» der in Deutschland verbotenen Gruppierung Samidoun sowie der Organisation Masar Badil wurden unter anderem versuchte gefährliche Körperverletzung durch den Einsatz illegaler Pyrotechnik, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Bedrohung und Beleidigung zur Last gelegt.

Laut einem Bericht des Vereins «democ» verlas Musaab A. zu Beginn des dreitägigen Prozesses auf Arabisch eine schriftliche Erklärung. Darin wies er die Anklage als «konstruiert» und «haltlos» zurück, äusserte sich jedoch nicht konkret zu den Tatvorwürfen. Stattdessen stellte er Samidoun als zivilgesellschaftliche Organisation dar und sprach von einem «gerechten Kampf gegen die zionistische Besatzung». Dem deutschen Staat warf er Willkür und Mittäterschaft an einem Völkermord vor. Die Bewegung des «Widerstands», der er sich zugehörig fühle, sei die «einzig legitime Vertreterin des Volkes».

Die Staatsanwaltschaft forderte nach umfassender Zeugenanhörung eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten, da die Anklagepunkte vollständig bestätigt worden seien. So habe A. im März 2024 einen illegalen Feuerwerkskörper auf Polizisten geworfen, im Oktober 2023 Beamte beleidigt und bedroht sowie im September 2024 Beamte angegriffen.

Das Gericht berücksichtigte auch A.s Vorstrafenregister:

  • März 2019: Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung zu 15 Monaten auf Bewährung.
  • Dezember 2019: Geldstrafe wegen antisemitischer Schmierereien.
  • Juli 2021: Ermittler entdeckten auf Facebook ein Posting von 2017, in dem A. ein Foto eines Mordes an einer jüdischen Familie mit „Gesegnetes Opferfest“ und Herz-Emoji kommentierte. Der Täter hatte damals während des Schabbats drei Mitglieder der Familie Salomon in Israel ermordet. A. wurde damals nach Jugendstrafrecht lediglich verwarnt.

Musaab A. kam 2015 als Flüchtling nach Deutschland. In den vergangenen Jahren wurde er zu einem der führenden Köpfe von Samidoun und Masar Badil in Deutschland. Er wurde unter anderem als Mitglied des Exekutivkomitees von Masar Badil bezeichnet. Die Organisation wirbt in der palästinensischen Diaspora für Solidarität mit dem «militanten» Kampf gegen Israel und führt dafür auch Seminare mit Vertretern von Hamas, Huthis und des Palästinensischen Islamischen Dschihad durch.

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Solidaritätskundgebungen vor dem Gerichtsgebäude. Foto Screenshot rbb24.

Während des Prozesses kam es zu mehreren Solidaritätskundgebungen vor dem Gerichtsgebäude. Aufgerufen wurde im Vorfeld mit der Begründung, es handle sich um einen «antipalästinensischen politischen Prozess» gegen einen «Künstler und Aktivisten». An allen drei Prozesstagen versammelten sich rund zwei Dutzend Personen, darunter weitere Aktivisten von Samidoun und Masar Badil, so «democ». Die Verhandlung seien auch durch Zwischenrufe gestört worden.

Musaab A. sass seit Februar 2025 in Untersuchungshaft, wurde jedoch nach dem zweiten Verhandlungstag vorläufig entlassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung können Berufung einlegen.

2 Kommentare

  1. Ist Samidoun in der Schweiz auch verboten? Masar Badil? Es gibt Behauptungen dass, weil in Deutschland verboten, Spenden aus Deutschland für diese org. Auf Schweizer Konten überwiesen werden? Und dann für terror Zwecke verwendet???

  2. Er wurde nach dem 2. Prozesstag vorläufig aus der Untersuchungshaft entlassen? Damit er untertauchen kann?

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