
Am Mittwoch veröffentlichten die Times of Israel und verschiedene arabische Zeitungen den Wortlaut der geplanten Waffenstillstands-Vereinbarung zwischen Israel und der Terrororganisation Hamas. Audiatur-Online druckt den Text hier erstmals in deutscher Übersetzung.
1. Vorbereitungen für Phase zwei:
- Das Ziel der Parteien und Vermittler ist es, einen endgültigen Konsens zur Umsetzung der Vereinbarung vom 27. Mai 2024 über den Austausch von Geiseln und Gefangenen zu erreichen und zu einer nachhaltigen Ruhe zurückzukehren, die einen dauerhaften Waffenstillstand zwischen den Parteien bewirken würde.
- Alle Verfahren der ersten Phase werden in Phase 2 fortgesetzt, solange die Verhandlungen über die Bedingungen zur Umsetzung von Phase 2 andauern, und die Garanten dieser Vereinbarung werden darauf hinarbeiten, dass die Verhandlungen bis zum Erreichen einer Einigung fortgesetzt werden.
2. Rückzug israelischer Streitkräfte:
- Rückzug der israelischen Streitkräfte nach Osten aus den dicht besiedelten Gebieten entlang der Grenzen des Gazastreifens, einschliesslich Wadi Gaza (Netzarim-Achse und Kuwait-Kreisverkehr).
- Die israelischen Streitkräfte werden in einem Umkreis von 700 Metern stationiert, mit Ausnahme von 5 lokalisierten Punkten, die um nicht mehr als 400 zusätzliche Meter erweitert werden können, die die israelische Seite bestimmen wird, südlich und westlich der Grenze, basierend auf den von beiden Seiten vereinbarten Karten, die der Vereinbarung beiliegen.
3. Austausch von palästinensischen Gefangenen und entführten Geiseln vom 7. Oktober 2023:
- Die 9 kranken und verwundeten Personen von der Liste der 33 werden im Austausch für die Freilassung von 110 palästinensischen Gefangenen mit lebenslangen Haftstrafen freigelassen.
- Israel wird 1.000 Gaza-Häftlinge vom 8. Oktober 2023 freilassen, die nicht am 7. Oktober 2023 beteiligt waren.
- Die Älteren (Männer über 50) von der Liste der 33 werden nach einem Austauschschlüssel von 1:3 für lebenslange Haftstrafen + 1:27 für andere Strafen freigelassen.
- Avera Mengistu und Hisham al-Sayed werden nach einem Austauschschlüssel von 1:30 freigelassen, sowie 47 Shalit-Gefangene.
- Eine Anzahl palästinensischer Gefangener wird ins Ausland oder nach Gaza entlassen, basierend auf Listen, die zwischen beiden Seiten vereinbart wurden.
4. Philadelphi-Korridor:
- Die israelische Seite wird die Streitkräfte im Korridorgebiet während Phase 1 schrittweise reduzieren, basierend auf den beigefügten Karten und der Vereinbarung zwischen beiden Seiten.
- Nach der letzten Geiselfreilassung von Phase eins, am Tag 42, werden die israelischen Streitkräfte mit ihrem Rückzug beginnen und ihn spätestens am Tag 50 abschliessen.
5. Rafah-Grenzübergang:
- Der Rafah-Übergang wird für den Transfer von Zivilisten und Verwundeten bereit sein, nachdem alle Frauen (Zivilisten und Soldaten) freigelassen wurden. Israel wird auf die Bereitstellung des Übergangs hinarbeiten, sobald die Vereinbarung unterzeichnet ist.
- Israelische Streitkräfte werden sich um den Rafah-Übergang gemäss den beigefügten Karten neu aufstellen.
- 50 verwundete Militärangehörige dürfen täglich in Begleitung von 3 Personen überqueren. Jede überquerende Person benötigt die israelische und ägyptische Genehmigung.
- Der Übergang wird auf Grundlage der August-2024-Gespräche mit Ägypten betrieben.
6. Ausreise kranker und verwundeter Zivilisten:
- Allen kranken und verwundeten palästinensischen Zivilisten wird die Überquerung über den Rafah-Grenzübergang gemäss Abschnitt 12 der Vereinbarung vom 27. Mai 2024 erlaubt.
7. Rückkehr unbewaffneter Binnenvertriebener (Netzarim-Korridor):
- Die Rückkehr wird auf Grundlage der Vereinbarung vom 27. Mai 2024, Abschnitt 3-a und 3-b vereinbart.
- Am Tag 7 wird den Binnenvertrieben zu Fuss die Rückkehr nach Norden erlaubt, ohne Waffen und ohne Kontrolle über die Rashid-Strasse. Am Tag 22 wird ihnen auch die Rückkehr nach Norden über die Salah a-Din-Strasse ohne Kontrolle erlaubt.
- Am Tag 7 wird Fahrzeugen dem ‘Nicht-Fussgänger-Verkehr’ die Rückkehr nördlich des Netzarim-Korridorss nach Fahrzeugkontrolle erlaubt, die von einer privaten Firma durchgeführt wird, die von den Vermittlern in Abstimmung mit der israelischen Seite bestimmt wird, basierend auf einem vereinbarten Mechanismus.
8. Humanitäres Hilfsprotokoll:
- Humanitäre Hilfsmassnahmen im Rahmen der Vereinbarung werden vorbehaltlich des vereinbarten humanitären Protokolls unter Aufsicht der Vermittler durchgeführt.