Der Genfer SP-Ständerat Carlo Sommaruga fordert in seiner Motion 24-4232 vom 27. September 2024 den Bundesrat auf, konkrete Massnahmen «zur Beendigung von Verstössen gegen das humanitäre Völkerrecht im besetzten palästinensischen Gebiet zu ergreifen». Sommaruga fordert Sanktionen gegen «gewalttätige israelische Siedler», wie sie bereits von den USA, der EU und Grossbritannien verhängt wurden und beruft sich auf ein Gutachten des Internationalen Gerichtshofs. Weiter verweist er auf die Pflicht der Schweiz, «solche Verstösse weder zu unterstützen noch zu tolerieren» und die Schweiz müsse ihre «völkerrechtlichen Verpflichtungen» endlich umsetzen.
Ein Kommentar von Hanspeter Büchi
Was sind Carlo Sommarugas «Mittel»?
Sie bedeuten weder Recht noch Ordnung, auch die Wahrheit kommt unter die Räder. Denn auf die Anklagebank gehörten neben der Terrororganisation Hamas insbesondere Mahmud Abbas und seine Fatah resp. die Palästinensische Autonomiebehörde. – alle seit Jahren unterstützt von der israelfeindlichen UNO und fast allen ihren Mitgliedsstaaten.
Wie viele links der Mitte erfindet auch Carlo Sommaruga das völkerrechtlich nicht existente «Palästina», ein Begriff, der, obwohl er uns unzählige Male um die Ohren geschlagen, eine Fiktion bleibt. Das gilt auch für das von Arafat in den 1960er Jahren erfundene «palästinensische Volk». Dieses – rund 75% davon sind selber Einwanderer bzw. Nachkommen solcher – hat keinen rechtlichen Anspruch auf einen eigenen Staat auf völkerrechtlich zu Israel gehörendem Territorium.
Es gibt kein «palästinensisches Territorium», auch wenn dieser Begriff noch und noch benutzt wird. Dafür fehlt jegliche völkerrechtliche Grundlage. Mangels dessen wird als Argument der sogenannte «internationale Konsens» in dieser und mehr Fragen ins Feld geführt, alles Willkür, nicht auf Recht basierend. Dieser Eingriff in die territoriale Souveränität Israels ist ein Betrug am jüdischen Volk – eine Verletzung der völkerrechtlichen Grundlagen Israels.
Was sind diese Grundlagen? Es sind die Balfour-Deklaration von 1917 und das Völkerbundmandat von 1922, das für die damalige jüdische Heimstätte (ab 1948 Staat Israel) verbindlich das Gebiet vom Jordan bis zum Mittelmeer festlegte. Daran haben weder der am Nein der Araber gescheiterte UNO-Teilungsplan noch die illegale Besetzung des Westjordanlandes (Judäa/Samaria) durch Jordanien und des Gazastreifens durch Ägyptens von 1948 bis zur Rückeroberung dieser Gebiete 1967 durch Israel etwas geändert. Diese Rechte sind geschützt durch Art. 80 der UNO-Charta.
Dies zum Grundirrtum all derer, die meinen, die Juden wieder einmal entrechten und zum Sündenbock der Welt machen zu müssen. Die UNO hat zwar die Macht, die Rechte Israels zu verletzen, das Recht dazu aber hat sie nicht, was auch für den Sicherheitsrat gilt. Deshalb sind diesbezügliche Resolutionen ungültig.
Wer verletzt hier das Völkerrecht?
Es sind die Palästinenser bzw. ihre Führer, sei es die Hamas oder die Palästinensische Autonomiebehörde (Fatah). Sie verletzen auch die UN-Charta, und das vor aller Augen. Ziel der gültigen, trotz Oslo nie geänderten Charta der PLO/Fatah ist die Vernichtung Israels. In den UNRWA-Schulen lernen die Schüler, Juden und Israel zu hassen, in ihren Schulbüchern kommt Israel nicht vor. Vorbilder der Schuljugend sind «prominente» Attentäter (Männer und Frauen) mit jüdischem Blut an den Händen.
Die antiisraelische Linke, hier vertreten durch Carlo Sommaruga, erinnert an die 3 Affen, die nichts sehen, nichts hören und nichts sagen wollen. Man stellt sich blind und taub gegenüber den Tatsachen, die eben vielen nicht in den Kram passen. Denn sonst wäre es auch den Linken klar, dass man die UNRWA nicht mehr finanzieren darf, um damit den Konflikt zu fördern.
Sommarugas Kreuzzug gegen Israel scheitert aber auch an weiteren Zusammenstössen mit der Wahrheit. Blind gegenüber der palästinensischen Seite zielt er insbesondere auf die jüdischen Siedler als die angebliche Wurzel allen Übels, ganz nach dem Motto «Immer die Juden». Sommaruga bezieht sich auf Zahlen der UNO-Organisation OCHA, einer wenig glaubwürdigen Organisation. Laut NGO Monitor positioniert sich diese Organisation einseitig gegen Israel und verharmlost gleichzeitig den palästinensischen Terror.
Die Frage, inwieweit die Tötung und Verletzung von Palästinensern in der Westbank auf die Verteidigung gegen palästinensische Angriffe zurückzuführen ist, bleibt offen. Im November 2023 hat eine führende Schweizer Tageszeitung irrtümlich die sich gegen palästinensische Angreifer zur Wehr setzenden jüdischen Siedler zu Tätern gestempelt. Damit sind wir bei den Medien und ihrer oft einseitigen Sichtweise, die sich um die Rechte Israels foutieren und ignorieren, dass Siedler sich zu Recht in der Zone C des Westjordanlands aufhalten. Als Quellen dienen ihnen nicht nur die linksgerichtete Haaretz, sondern auch israelische propalästinensische NGOs wie B’Tselem und Breaking the Silence, die es verstehen, zur richtigen Zeit am richtigen Ort über angebliche Übergriffe israelischer Siedler oder Soldaten zu berichten – oder sie gar zu inszenieren.
Seit dem 7. Oktober 2023 seien 277 palästinensische Haushalte mit 1628 Personen, darunter 794 Kinder, zusammen mit Siedlern vertrieben worden, behauptet Sommaruga in seiner Motion. Tatsache ist jedoch, dass sich Palästinenser mit Hilfe der EU massenhaft illegal in der gemäss Oslo-Verträgen allein von Israel zu verwaltenden Zone C des Westjordanlands festsetzen. Damit verbunden sind zahllose illegale Hausbauten, was quasi die Einnahme israelischen Gebiets symbolisiert. Es gibt Fälle, in denen so gezielt die israelische Verkehrsplanung torpediert wird, alles völlig illegal. Und wenn Israel endlich einmal ein solches Gebäude abreisst und die Bewohner gehen müssen, folgen weltweit konzertierte „Proteste“. Die illegale Bautätigkeit macht auch vor archäologischen Stätten nicht halt.
Geschäftsmodell «Terror-Renten»
Wie viele der angeblich 1.628 vertriebenen Palästinenser haben sich wohl in solchen illegal errichteten Gebäuden in der Zone C aufgehalten und dort zum Beispiel illegal Landwirtschaft betrieben und Olivenbäume gepflanzt? Es sei darauf hingewiesen, dass in den von Palästinensern bewohnten Zonen A und B grosse ungenutzte Flächen zur Verfügung stehen würden. Der von Sommaruga benutzte Begriff «palästinensische Zivilpersonen» ist in diesem Kontext irreführend, da Israel seit Jahren gegen Terroristen kämpft, die als Zivilpersonen auftreten und nicht mal davor zurückschrecken, sich als Frauen zu verkleiden.
Sehen wir uns den in diesem Konflikt bewusst überstrapazierten Begriff «Kinder» näher an. Darunter fallen Jugendliche bis 18 Jahre, die beispielsweise in «Sommerlagern» zu Terroristen ausgebildet werden und von denen viele, von Abbas ermutigt, Märtyrer werden wollen. Dies ist nicht zuletzt ein Geschäftsmodell, denn verurteilte Terroristen oder deren Familien erhalten basierend auf der Schwere der Tat respektive des Urteils jahrelange «Renten» in einer Höhe, von der palästinensische Arbeiter nur träumen können. In Israel nennt man das «Pay for Slay» (Lohn für Mord). Diese Art der «Familienfinanzierung» scheint für die SP jedoch akzeptabel zu sein.
Simone de Beauvoir bezeichnet die Auslassung als die hinterhältigste Lüge. Im Motionstext verschweigt Carlo Sommaruga die über 5435 palästinensischen Terrorattacken gegen Juden im Westjordanland und Ostjerusalem (vom 7. Oktober 2023 bis September 2024)! Dass diese Lücke – wie vieles andere – nicht einmal dem EDA aufgefallen ist, gibt zu denken!
Nicht fehlen durfte in der Motion Sommaruga natürlich das Gutachten des mit der UNO verbundenen Internationalen Gerichtshofs vom 19 Juli 2024, das auf der vollständig gegen Israel gerichteten Resolution der UNO-Vollversammlung vom 30. Dezember 2022 basiert. Die Resolution wurde von 32 Staaten eingebracht, von denen drei Viertel keine diplomatischen Beziehungen zu Israel unterhalten. Die Resolution war rein politisch motiviert.
In Bezug auf den Internationalen Gerichtshof ist festzuhalten, dass allein schon die durch den Libanesen Nawaf Salam ausgeübte Präsidentschaft völlig unhaltbar war. Herr Salam ist bekannt für seine ablehnende Haltung gegenüber Israel und hat bei über 200 Abstimmungen in der UNO gegen Israel gestimmt. Das Gutachten des IGH basiert nicht auf einem Fact Finding-Prozess. Die relevanten Grundlagen, darunter die Balfour-Erklärung und das Völkerbundmandat, wurden ignoriert, ebenfalls der wichtige Grundsatz «uti possidentis juris». Dem Gericht kommt etwa die Glaubwürdigkeit der Justiz totalitärer Staaten zu. Seine Arbeit widerspiegelt die antiisraelische Haltung der UNO.
Als Lektüre sei die Stellungnahme der Richterin Julia Sibutende zu den Anklagepunkten empfohlen, eine Lektion in Völkerrecht. Wie zu erwarten, folgte dem unhaltbaren Gutachten des IGH die skandalöse UNO-Resolution vom 13. September 2024, fordernd die Beendigung der angeblich illegalen Präsenz Israels im Westjordanland und in Ostjerusalem, – all das in völliger Verletzung der Oslo-Abkommen von 1993/95, bei deren Unterzeichnung die EU als Zeugin fungierte. Der Inhalt dieser Resolution verunmöglicht künftige gemeinsame Gespräche.
Ist der Bundesrat, wie Sommaruga fordert, an Forderungen dieses Marionetten-Gerichts der UNO und deren antiisraelischen Mehrheit, die Antisemitismus und nicht Recht widerspiegelt, gebunden? Eigentlich nicht, obwohl auch die offizielle Haltung der Schweiz zum Nahostkonflikt nicht frei ist von Irrwegen, was ein anderes Thema wäre.
Carlo Sommarugas Motion ist wie hier dargelegt ein Ausdruck seiner antiisraelischen Haltung, die er mit der UNO teilt. Die Linke ist aus ihrer Haltung heraus bereit, Steuergelder für die UNRWA und damit für die Perpetuierung des Konflikts zu sprechen.
Es wäre an der Zeit, dass Linke ihre blinden Ressentiments bis hin zu Hass gegen Israel ablegten, sich Fakten öffneten und die eigentlichen Täter erkennen würden. Selbstverständlich ist es zulässig, Israel zu kritisieren. Wird Israel aber mit anderen Ellen gemessen als der Rest der Welt, gepaart mit einem Übermass an Hetze und Lügen, setzen sich die Urheber dem Verdacht des Antisemitismus aus.
Sie halten es z.B. wie die UNO und viele Medien, für die im Nahostkonflikt nicht sein kann, was nicht sein darf, die Israels Rechte mit Füssen treten und den jüdischen Staat zum Täter stempeln. Ein klassisches Beispiel für die Stigmatisierung der jüdischen Seite – und darum ging es damals wie heute – war die Dreyfus-Affaire Ende des 19. Jhd..Aktuell erleben wir dies besonders seit dem 7. Oktober 2023. Gegen Israel dominieren lügnerische und hetzerische Berichte, Fakten werden verschwiegen oder – wie Sie es notorisch versuchen – als «unwahr» bezeichnet. Nicht für Sie spricht ferner, dass Sie mich z.T. falsch zitieren.
Kurz zu einigen Punkten:
Das EDA in Bern, um eine rechtliche Begründung für den Betriff «palästinensisches Territorium» gebeten, konnte keine solche vorlegen und berief sich dafür auf die «internationale Sichtweise», ein Ausdruck von Willkür und nicht von Recht, was völlig unhaltbar ist.
Im Buch «Justice to my People» von 1943 befasst sich der Jurist Ernst Frankenstein mit der arabischen Zuwanderung ins Palästina genannte Gebiet (ab 1922 Mandatsgebiet für die jüdische Heimstätte) und kommt zum Schluss, dass etwa 75% der sog. Palästinenser Einwanderer oder deren Nachkommen sind. Im April 1939 stellt US-Präsident Roosevelt fest, dass während der Mandatszeit die Zahl (illegal) eingewanderter Araber diejenige der Juden bei weitem überstiegen hatte. Robert Kennedy, der sich mit dem Nahostkonflikt befasst hatte, schätzte die arabische Einwanderung auf eine halbe Million.
Woraus geht das Territorium Israels vom Jordan bis Mittelmeer hervor? Im Bericht über Palästina der königlichen Palästina-Kommission von 1937 steht: «Als das Gebiet, auf dem das Jüdische Nationalheim errichtet werden sollte, wurde zur Zeit der Balfour Deklaration (1917) das gesamte historische Palästina (liegend auf beiden Seiten des Jordans) verstanden und die Zionisten waren ernstlich enttäuscht, dass Transjordanien (77%) von diesem Gebiet abgetrennt wurde».
Zu den jüdischen Siedlungen: Sie sind legal, weil sie sich auf zu Israel gehörendem Boden befinden. Dabei erwähnenswert die Oslo-Verträge, die das Westjordanland (Judäa/Samaria) in drei Zonen A, B und C aufteilten, wobei den Palästinensern in den Zonen A und B Selbstverwaltung ermöglicht wurde (keine Souveränität). Die Zone C wird allein von Israel verwaltet. Auch deshalb sind die Siedlungen legal. Einzig zu respektieren ist Privatland von Palästinensern. Will man jüdische Siedlungen als illegal einstufen, müsste dies logischerweise ebenfalls für in den Zonen A und B entstandenen palästinensischen Siedlungen gelten. In der Zone C existieren übrigens tausende illegale palästinensische, von der EU finanzierte Bauten, völkerrechtlich völlig unhaltbar.
Sie schreiben Herrn Weil, es gehe Ihnen um überprüfbare Fakten. Das hatten die Ankläger im Prozess gegen Dreyfus auch behauptet. Sie irren sich auch in Ihrer Antwort an Frau Marugg. 1920 hatte der Oberste Rat der Alliierten Mächte den Inhalt der Balfour-Deklaration übernommen, womit diese völkerrechtlich gültig wurde. Die Rechte Israels sind durch Art. 80 der UNO-Charta geschützt, auch gegen UNO-Resolutionen. Nach Ihrer Sichtweise wäre die Oder-Neisse Grenze nicht mehr gültig und Südtirol gehörte eigentlich wieder zu Oesterreich….Auch Sie halten sich an das Motto, der Zweck heilige die Mittel. Mit Desinformation bezwecken Sie die Delegitimierung Israels.
@ Marugg
Danke für den Hinweis auf Jacques Gauthier. Allerdings: Sowohl er wie auch Herr Büchi wollen nicht sehen, dass sich die Welt seit 1920 weitergedreht hat und dass die Entscheidungen von Sanremo – ganz abgesehen von der Problematik, die ihnen von Anfang an innewohnte, weil die Briten zwei Völkern das gleiche Land versprochen hatten, das sie in Wirklichkeit keinem von ihnen geben wollten – schon wenige Jahre später durch den Lauf der Politik wie durch Entscheidungen des Völkerbunds und später der UNO obsolet waren und daher eben nicht mehr gültig sind.
Herr Markus Wenninger,
da irren Sie sich gewaltig! Herr Büchi hat in allem recht, was er geschrieben hat.Bitte googeln Sie nach dem Namen von Dr.Jaques Gauthier , einem kanadischen Rechtsanwalt und Kenner internationalem Recht.Er ist zur Zeit der beste Auskunftgeber, was die derzeitige Konferenz von St.Remo ca.1920/22 betreffend des jüd.Volkes beinhaltet….
Es ist eben heute in vielem so: Was ist , darf nicht sein!
Herrn Büchi, den ich durch Artikel in der Weltwoche kenne, danke ich herzlich fûr diese mutige, in mit der Wahrheit übereinstimmende Darstellung .
Aber nein, Herr Weil, ich habe mich auch schon oft geirrt. Allerdings geht es in meinem Post nicht um Meinungsfragen mit Wahrheitsanspruch, sondern um überprüfbare Fakten, denen im Übrigen Ihr Post in keiner Weise widerspricht.
Ja, Herr Wenninger, nur Sie haben Monopol auf Wahrheit. Fügen Sie noch folgendes zu Ihrer Wahrheit.
Das “palästinensische Volk” wurde aus Propagandagründen erfunden. Es war Zuheir Mohsen, der Anführer der palästinensischen Terrorgruppe As Saiqa, der in einem Moment der Offenheit 1977 in einem Interview mit James Dorsey für die niederländische Zeitung Trouw erklärte, warum das “palästinensische Volk” erfunden worden war: Das palästinensische Volk gibt es nicht. Die Schaffung eines palästinensischen Staates ist nur ein Mittel, um unseren Kampf gegen den Staat Israel für unsere arabische Einheit fortzusetzen. Alles andre ist Humbug und eine gigantische Lüge, um den Staat Israel als einzigen Jüdischen Staat zu vernichten!
Originalzitat von einem der Pali-Erfinder, Zahir Mohsen, 31.3.1977, im Gespräch mit der Niederländischen Zeitung “Trouw”: “The Palestinian people do not exist. The creation of a Palestinian state is only a means for continuing our struggle against the state of Israel. In reality, there is no difference between Jordanians, Palestinians, Syrians and Lebanese. Only for political and tactical reasons do we speak about the existence of a Palestinian people since Arab national interests demand that we posit the existence of a distinct ‘Palestinian people’ to oppose Zionism.” Muhsein war nicht irgendwer, er war PLO executive committee, also Arafats vertrauter.
Unwahrheiten werden auch durch vielfache Wiederholung nicht wahr, und solche vom Autor keineswegs zum ersten Mal behauptete Unwahrheiten gibt es in diesem Artikel in jeder Menge. Das beginnt bei den Behauptungen, es gäbe kein palästinensisches Territorium, ja nicht einmal völkerrechtlichen Grundlagen dafür, und die Palästinenser seien in ihrem Gebiet selbst zum größten Teil Einwanderer bzw. die Nachkommen von solchen. Es geht weiter mit der Behauptung, das Völkerbundmandat von 1922 hätte als vorgesehene jüdische Heimstätte “verbindlich das [gesamte] Gebiet vom Jordan bis zum Mittelmeer” festgelegt, 1967 sei deshalb nur eine “Rückeroberung” der – bis dahin nie israelischen! – palästinensischen Gebiete des Westjordanlands und des Gazastreifens erfolgt. Jede dem widersprechende Argumentation wäre “Willkür, nicht auf Recht basierend”, sondern ein “Eingriff in die territoriale Souveränität Israels” und “ein Betrug am jüdischen Volk”. Und es führt schließlich zur ebenso haltlosen wie jedem internationalen Recht widersprechenden Behauptung, die israelischen Siedler würden “sich zu Recht in der Zone C des Westjordanlands aufhalten,“ und so etwas wie Übergriffe israelischer Siedler oder Soldaten seien nur “angeblich”, wenn nicht überhaupt von linken israelischen(!) Zeitungen und Organisationen inszeniert.
Es würde den Rahmen sprengen, hier auf alle diese unwahren Behauptungen näher einzugehen. Es ist aber auch nicht nötig, denn auf die meisten davon habe ich ohnedies schon an anderer Stelle (z.B. hier https://www.audiatur-online.ch/2024/01/30/der-nahostkonflikt-und-die-zweistaatenloesung/ und hier https://www.audiatur-online.ch/2024/04/12/so-funktioniert-die-siedlergewalt-kampagne/) hingewiesen. Ich weiß, Sie, Herr Büchi, wollen mir das nicht glauben. Es ist trotzdem so.
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