Ex-Leiter des Islamischen Zentrums Hamburg wird ausgewiesen

0
Polizisten stehen vor dem Islamischen Zentrum Hamburg (IZH), das geschlossen wurde. 25.07.2024. Foto IMAGO / Nikito
Polizisten stehen vor dem Islamischen Zentrum Hamburg (IZH), das geschlossen wurde. 25.07.2024. Foto IMAGO / Nikito
Lesezeit: 2 Minuten

Er gilt Behörden als Stellvertreter des iranischen Regimes in Deutschland. Nun muss der ehemalige Leiter des verbotenen Islamischen Zentrums Hamburg (IZH) das Land verlassen – schon als zweiter Vertreter des Vereins.

Fünf Wochen nach dem Verbot des Vereins „Islamisches Zentrum Hamburg“ (IZH) weist die Innenbehörde der Hansestadt dessen ehemaligen Leiter Mohammad Mofatteh aus Deutschland aus. Mofatteh muss das Land spätestens 14 Tage nach Zustellung der Ausweiseverfügung und damit bis zum 11. September verlassen, wie die Behörde am Donnerstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) bestätigte. Ihm drohe bei Nichtbeachtung eine Abschiebung in den Iran auf eigene Kosten und bei unerlaubter Wiedereinreise eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Der 57-Jährige leitete nach Angaben der Innenbehörde seit Sommer 2018 das IZH. Nach Erkenntnissen des Hamburger Landesamtes für Verfassungsschutz habe er bis zuletzt als offizieller Stellvertreter des iranischen Revolutionsführers Ajatollah Ali Chamenei in Deutschland agiert. „Mofatteh ist ein versiert geschulter Vertreter des gegenwärtigen Regimes in Teheran. Seine Familie ist fest in die staatlich-religiöse Elite des Iran eingebunden. Er selber agierte langjährig in verschiedenen Führungsfunktionen staatlich gelenkter Medienstellen“, so die Innenbehörde.

Das IZH war laut Verfassungsschutz ein wichtiges Instrument des Teheraner Regimes zur Etablierung einer antidemokratischen und antisemitischen Ausrichtung des schiitischen Islams in Europa. Bereits im November 2022 hatte die Innenbehörde den damaligen stellvertretenden Leiter des Zentrums ausgewiesen, da er schiitisch-extremistische und terroristische Organisationen unterstützt habe.

Das deutsche Bundesinnenministerium hatte das Islamische Zentrum Hamburg und fünf weitere ihm verbundene schiitische Vereine am 24. Juli als extremistische, islamistische Organisationen verboten. Polizisten schlossen und beschlagnahmten auch die vom IZH getragene „Blaue Moschee“ in der Hansestadt und bundesweit drei weitere Gotteshäuser. Der Verein hat beim Bundesverwaltungsgericht Klage gegen das Verbot eingereicht.

KNA/rsc/amo/jps/Aud

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..