Die nationalsozialistisch kontaminierte Sammlung des Kriegsgewinnlers und Nazi-Kollaborateurs Emil G. Bührle – er wurde mit Waffenverkäufen an Hitler zum reichsten Mann der Schweiz -ist seit Herbst 2021 im Neubau des Kunsthaus Zürich zu sehen.
Die Bührle-Stiftung und das Kunsthaus wehren sich verbissen gegen die Vorwürfe von Raubkunst und Intransparenz. Die Herkunft sei bei den meisten Werken lückenlos geklärt, bei den restlichen bestehe kein Verdacht auf Raubkunst.
Im Mai 2023 wurde der Historiker Raphael Gross von der Stadt Zürich und der Zürcher Kunstgesellschaft mandatiert, die bestehende Provenienzforschung zur Sammlung Bührle, vorgenommen durch die Bührle-Stiftung selbst, zu überprüfen.
Kosten für die Zürcher Steuerzahler: 730’000 Franken.
Nun liegt Gross’ Bericht vor, der Befund ist vernichtend. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) schreibt:
Mit vereinten Kräften haben Philipp Hildebrand als Präsident der Zürcher Kunstgesellschaft und Alexander Jolles als Präsident des Stiftungsrats der Sammlung Bührle es geschafft, mit ihrer Politik das grösste Schweizer Kunstmuseum zum Gespött des internationalen Kunstbetriebs zu machen. Ihr Handeln kommt einem Desaster gleich, das dem Ansehen des Museums einen schweren Schaden zugefügt hat.
Vorab: Die unwürdige Schuldabwehr-Strategie der Bührle-Stiftung, die zum Ziel hat, durch vorsätzlich inadäquate Provenienzforschung die jüdischen Vorbesitzer der von Bührle erworbenen Raubkunst-Bilder zu marginalisieren, trägt unverkennbar antisemitische Züge.
Alexander Jolles‘ «Ewiger Jude»
So weigert sich Alexander Jolles, Partner bei der Zürcher Anwaltskanzlei Schellenberg Wittmer und Stiftungsratspräsident der Bührle-Stiftung, bezüglich der Restitutionsfrage den weltweit akzeptierten Begriff des «NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts» anzuwenden.
In Zurschaustellung einer Geschichtsblindheit, die fassungslos macht, vergleicht Jolles die vom rassischen Genozid der Nazis verfolgten jüdischen Flüchtlinge während des Dritten Reichs mit den heutigen Wirtschaftsmigranten.
In der Schweiz seien im Zweiten Weltkrieg Jüdinnen und Juden nicht verfolgt worden, sondern hätten hierzulande «ungestört Handel treiben können». Nur «sehr entfernte Verwandte» oder «US-amerikanische Trusts» würden heute noch Restitutionsforderungen stellen.
Damit verbreitet Jolles in stupender Offenheit die christlich-antijüdische Volkslegende des «Ewigen Juden», der ohne Bindung an einen Ort, sondern lediglich zu seinem Vermögen, zum antisemitischen Zerrbild aller Juden wurde.
Dass sich auch Adolf Hitler in seinen Rasereien dieser mörderischen Verleumdung bedient, sollte Jolles zu denken geben:
«Es sind das die Menschen, die überall und nirgends zuhause sind, die nirgends einen Boden haben, auf dem sie gewachsen sind», brüllt ein entfesselter Hitler am 10. November 1933 in Siemensstadt in die Mikrofone. «Es sind die einzigen, die wirklich als internationale Elemente anzusprechen sind, weil sie überall ihre Geschäfte betätigen können…».
Zuruf aus dem Publikum: Juden!
Verdrängung und Verschleierung
Die Verdrängungs- und Verschleierungskampagne der Bührle-Stiftung hat nur ein Ziel: Den Erben der jüdischen Vorbesitzer der Bührle-Bilder – mehr als die Hälfte aller im Kunsthaus Zürich ausgestellten Werke – ihren rechtmässigen Besitz vorzuenthalten.
Es kommt daher nicht von ungefähr, dass in der «hauseigenen» Provenienzforschung des ehemaligen Direktors der Bührle-Stiftung, Lukas Gloor, in der er die Herkunft sämtlicher Werke der Stiftung – basierend auf einem «eigenen Klassifikationsschema» – als «unproblematisch» einordnet, die Begriffe «Juden», «jüdisch» oder «jüdischer Vorbesitzer» nicht auftauchen.
Die FAZ:
Der historische Kontext von antisemitischer Entrechtung, Verfolgung, Vertreibung und Flucht der jüdischen Sammler und Händler wurde von Gloor systematisch ausgeblendet oder gar in Abrede gestellt, als wenn Bührles Ankäufe in einem geschichtslosen Raum stattgefunden hätten.
Auch die Geschichte mancher jüdischen Sammler wie etwa Alexander Lewin und seiner Lebensgefährtin Hedwig Salomon wird komplett ausgeblendet, obwohl Bührle nur durch deren NS-Verfolgungssituation in den Besitz etwa des Ölgemäldes «Selbstbildnis» von Vincent van Gogh kommen konnte.
Ebenso wird die leidvolle Geschichte des Berliner Sammlerpaars Martha und Berthold Nothmann in Gloors Provenienzforschung verschleiert, da er weder ihre jüdische Herkunft noch die Tatsache erwähnt, dass sie sich als Flüchtlinge von ihren Bildern trennen mussten, als Bührle von ihnen das Gemälde «Paysage» von Paul Cézanne kaufte.
Standards klar nicht erfüllt
In seinem Expertenbericht zur Bührle-Forschung hält Raphael Gross nun unmissverständlich fest: «Die Standards sind klar nicht erfüllt».
Die Zürcher SP-Stadtpräsidentin Corine Mauch – hauptverantwortlich für das Bührle-Desaster – hatte bis dahin steif und fest behauptet: «Die Sammlung Bührle gilt als eine der am Besten erforschten Sammlungen weltweit.»
In seinem 167 Seiten starken Prüfungsbericht kommt Gross zu einer epochalen Erkenntnis, die von der WELT auch gleich zur Schlagzeile erhoben wird: «Ohne NS-Verfolgung wäre die Sammlung Bührle nie zustande gekommen».
Ach, tatsächlich? Das hätte man billiger haben und früher wissen können.
Ohne Hitlers «Endlösung» keine Bührle-Sammlung
In meinem -Artikel «Die Kunst der toten Juden» in der Basler Zeitung (BaZ) aus dem Jahr 2017 schreibe ich über das beschämende Verhalten der Basler Regierung bezüglich der verweigerten Rückgabe von Bildern an die Erben des jüdischen Kunstsammlers Curt Glaser, die das Basler Kunstmuseum 1933 in Berlin zu Schnäppchenpreisen ersteigert hatte:
Hätten die europäischen Juden ihr Hab und Gut verkauft, wären sie nicht vom rassenwahnsinnigen Genozid durch die Nazis bedroht gewesen?
Hätten sie ihre über Generationen bewahrten Kunstschätze und Erbstücke zu Schleuderpreisen veräussert, wenn sie nicht die Vernichtung in Tötungsfabriken vor Augen gehabt hätten?
Könnten sich ohne Hitlers «Endlösung der Judenfrage» renommierte Museen und Sammler weltweit mit Kunstwerken von ermordeten Juden schmücken, die sie in den Jahren 1933 bis 1945 billig ergattert hatten?
Jeder anständige Mensch muss diese Fragen verneinen.
Peter Mosimanns Restitutionsverweigerung
In meinem Artikel kritisiere ich auch den Basler Anwalt Peter Mosimann, der als damaliger Präsident der Basler Kunstkommission das Rechtsgutachten für das Kunstmuseum Basel erstellte, das die Ablehnung der Rückgabeforderung der Glaser-Erben begründete.
In einem in sprödem Anwaltslatein formulierten, empathielosen Paragrafenritt in der BaZ – vermutlich ein Gefälligkeitsdienst für das Kunstmuseum – beharrt Mosimann auf der historisch unhaltbaren These, die Schweiz hätte im Gegensatz zu Deutschland und Österreich mit dem Holocaust nur am Rande zu tun gehabt.
Damit offenbart Mosimann exemplarisch, dass die nackten Buchstaben des Gesetzes der Problematik der sogenannten Raubkunst niemals gerecht werden können, «denn unter einem moralisch integren Gesichtspunkt wurden ausnahmslos alle fraglichen Kunstwerke unter Zwang verkauft», wie es in meinem BaZ-Artikel weiter heisst.
Mosimann kapriziert sich in seinen Ausführungen auf den umstrittenen Begriff «Fluchtgut», also der Veräusserung von Kunstwerken ausserhalb des NS-Machtbereichs, eine Schlaumeierei made in Switzerland.
Der renommierte Historiker Thomas Buomberger sieht den Begriff kritisch.
Buomberger ist Autor des Standardwerks «Raubkunst-Kunstraub» und hat mit dem Kunsthistoriker und früheren Kunsthaus-Kurator Guido Magnaguagno 2015 das «Schwarzbuch-Bührle» herausgegeben.
Bereits 2016 schreibt Buomberger in der NZZ:
Man muss den Juristen fast dazu gratulieren, dass sie es geschafft haben, mit einem semantischen Kniff einen historischen Begriff zu einem juristischen umzuformen, um so die gegenwärtigen Besitzer vor allen Ansprüchen zu schützen.
Auch Bührle-Stiftungsratspräsident Jolles verteidigt im Artikel «Raubkunst und Fluchtgut – wie sinnvoll ist die Unterscheidung?» aus dem Jahr 2014 das sogenannte «Fluchtgut».
Nicht nur das, Jolles beschuldigt die Erben von jüdischen Vorbesitzern geraubter oder zwangsweise verkaufter Bilder, ein «Restitutions-Geschäft» zu betreiben.
Das sei zwar eine «etwas üble Unterstellung», aber «aus Schweizer Sicht» könne «nicht geleugnet werden, dass dieses Geschäft ein Aspekt sein könnte», so Jolles weiter.
Bereits damals bemüht Jolles den antisemitischen Topos des geldgierigen Juden und diffamiert die legitimen Ansprüche der Erben als unlautere Geldmacherei.
Der «Aspekt», dass sich Käufer wie Bührle an der Notsituation der verfolgten Juden bereichert haben, ist für Jolles kein Thema.
Ob man denn Angst hätte, dass man mit der Rückgabe der Glaser-Werke «eine Schleuse öffnet», wird Peter Mosimann im SRF-Radiointerview «Keine Raubkunst» von 2008 gefragt.
Seine Antwort ist entlarvend: «Das spielt in den Erwägungen sicherlich auch eine Rolle. Wenn man im Fall Glaser nachgibt, dann gibt es in der Tat im Weltmarkt des Kulturgütertransfers dutzendweise Fälle.»
Die Anfrage, ob er angesichts des Gross-Berichts meine Ansicht teilt, dass seine damaligen Äusserungen zu Glaser sehr schlecht gealtert sind, mag Mosimann nicht beantworten: «Ich verstehe Ihre Frage nicht».
Es ist ein entwürdigendes Schauspiel, wie sich die Bührle-Stiftung in dieser Angelegenheit präsentiert. Ein Gruselkabinett von unverbesserlichen Ewiggestrigen, eine Geisterbahn des geschichtsvergessenen Zynismus, ein Bollwerk beschämender Selbstherrlichkeit, jenseits aller Einsicht, an dem Moral und Ethik ungehört abprallen.
Nachsicht mit Bührle
In einer Zeit, in der ein Tweet oder Facebook-Like den Jobverlust bedeuten kann, in der Karrieren auf blosse Vermutungen hin zerstört und mit jakobinischer Strenge Denkmäler vom Sockel gestossen werden, in der Mohrenköpfe aus den Regalen verschwinden, Kinderbücher gesäubert und dem Zigeunerschnitzel der Garaus gemacht wird, erfährt der Nazi-Kollaborateur und Kriegsgewinnler Emil G. Bührle erstaunlich viel Nachsicht.
Hat man dafür kein Verständnis, wird man belehrt, die gesamte Schweizer Wirtschaft habe mit den Nazis geschäftet, grösstenteils notgedrungen. Ausserdem sei Bührle vor allem während des Koreakriegs reich geworden (was nicht stimmt). Und überhaupt sei es billig, als einer, dem die Gnade der späten Geburt zuteilwurde, hypermoralisch über die Kriegsgeneration zu richten.
Emil G. Bührle war kein Mörder. Aber er hat mit Mördern geschäftet. Mörder, die Kinder töteten, insgesamt weit über eine Million. Kinder wie Aline, Rudi, Larisa und Boris, keines älter als zehn Jahre.
Auf dem Instagram-Account «holocaust.victims» kann man erfahren, wer sie waren und in den hoffnungsvollen Kinderaugen erahnen, wer sie hätten sein können.
Der faulige Gestank des Blutgelds
Mit dem Geld, das er mit jenen erwirtschaftet, die Aline, Rudi, Larisa und Boris ermordeten, kauft Emil G. Bührle Meisterwerke des Impressionismus zu Schnäppchenpreisen. Er lässt nichts unversucht, seine Millionen vom fauligen Gestank des Blutgelds zu säubern.
Bührle alimentiert Kunst und Kultur, gründet wohltätige (sprich steuerbefreite) Stiftungen und bedenkt die Stadt Zürich mit generösen Zuwendungen. Diese Akte vermeintlicher Philanthropie verdecken jedoch nur spärlich Bührles eigentliches Ansinnen: sich mit seinem Nazi-Geld in die Zürcher Hautevolee einzukaufen.
Ein Unterfangen mit dem er ebenso scheitert, wie der jüdische Kunsthändler Walter Feilchenfeldt, der wie Bührle vom Verkaufsdruck der verfolgten Juden profitiert und dessen Sohn – wen wundert’s – Bührle in einem Tagesanzeiger-Interview die Absolution erteilt.
Kunstsammler Breivik und Fritzl
«Es kommt auf die Qualität der Sammlung an, nicht auf die Person des Sammlers», doziert Feilchenfeldt junior.
Nun, was wäre, wenn der rechtsextreme Massenmörder Anders Breivik ein begeisterter und begnadeter Kunstsammler gewesen wäre? Oder Josef Fritzl, der seine Tochter 24 Jahre im Keller gefangen hielt, sie unzählige Male vergewaltigte und mit ihr in Inzucht sechs Kinder zeugte, von denen eines starb, dessen Leiche er im Zentralheizungsofen verbrannte?
Würden Stadtpräsidentin Corine Mauch, die Zürcher Kunstgesellschaft und das Kunsthaus auch diese Sammlungen bedenkenlos als Breivik oder Fritzl-Sammlung ausstellen? Mit einem Raum, der Breiviks und Fritzls Taten «kontextualisiert»?
Und warum nennt man diese Raubkunst-Sammlungen von «Qualität» nicht einfach Göring- oder Hitler-Sammlung, wenn die «Person des Sammlers» doch überhaupt keine Rolle spielt?
Kurt Tucholsky: Nein!
Zwar nimmt man in Zürich gerne Bührles Geld, rümpft aber hinter vorgehaltener Hand die Nase darüber, wie er es verdient hatte. Die Feilchenfeldts indes, haben als Juden in Zürichs besserer Gesellschaft ohnehin nichts zu suchen.
Schon Kurt Tucholsky wusste: «Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich in offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen: Nein!»
Tatsächlich sind die wenigsten unter uns ein Dietrich Bonhoeffer, eine Sophie Scholl, ein Paul Grüninger oder Carl Robert Lutz, die in einem alptraumhaften Malstrom der Entmenschlichung zum unbestechlichen Prüfstein ihrer selbst wurden.
Doch es gab sie, die Menschen mit Charakter, die in ihrer Zeit laut «Nein» zur Bührle-Posse sagten. Einer von ihnen war der Berner Journalist, Sportreiter und kompromisslose Faschismusgegner Hans Schwarz (1895-1965).
1943 gründet Bührle die «Goethe-Stiftung für Kunst und Wissenschaft», die «der Unterstützung sowohl der Kunstschaffenden als der Kunstgeniessenden» in den Bereichen Wissenschaft, Theater, Dichtkunst und Musik dienen soll.
Mit dieser Stiftung versucht Bührle seine «Millionengewinne aus der Belieferung von Hitlers Wehrmacht kulturell reinzuwaschen», wie Charles Linsmayer in seinem äusserst lesenswerten Aufsatz zum Thema schreibt.
Das Stiftungskapital beträgt zwei Millionen Franken, der Stiftungsrat ist mit dem ehemaligen sozialdemokratischen Zürcher Stadtpräsidenten Emil Klöti sowie Nationalrat Theodor Gut, Präsident der Zürcher FDP des Kantons Zürich, hochkarätig besetzt.
Doch Hans Schwarz riecht den Braten und meldet sich mit einer Brandrede zu Wort.
Die Brandrede von Hans Schwarz
Unter der Rubrik «Der Pranger» in der Zeitung Die Nation, nennt Schwarz am 7. Februar 1945 Bührle unverblümt «den grössten und skrupellosesten Kriegsgewinnler unseres Landes», fordert den Bundesrat auf, die Stiftung zu beschlagnahmen, «dieses Blutgeld den Witwen und Waisen dieses Krieges zu geben» und erklärt:
Die Errichtung dieser Goethe-Stiftung ist eine ungeheure Herausforderung des Schweizervolks und der ganzen Welt, und die Bereitschaft durch schweizerische Politiker ist eine schmachvolle Schande für unsere Demokratie, ihre Taufe aber auf den grössten Dichter deutscher Zunge eine Totenschändung ohne Beispiel.
Diese zwei Millionen sind Blutgeld vom ersten bis zum letzten Rappen. Sie sind verächtlicheres Geld als die Beute des Diebes und die Silberlinge des Wucherers und das Gold der Hure. An ihnen klebt das Blut vieler hunderttausend Soldaten, an ihnen blinken die Tränen der Witwen und Waisen, an ihnen hängt der Fluch und die Verzweiflung der Unschuldigen, sie sind umwittert vom letzten Todesröcheln der Gemordeten.
Sie sind umweht vom Leichengeruch der Massengräber und gedüngt aus den Miasmen verwesender Menschen- und Tierleiber, und sie sind bezahlt mit dem Verlust einer zweitausendjährigen Kultur und bedeckt mit dem Moderstaub geborstener Dome und verbrannter Städte und Dörfer und stolzer Paläste und armseliger Hütten.
Wer dieses Blutgeld mit dem Nagel eines Fingers berührt, soll geächtet sein im Lande der Freien. Dem Dichter und Literaten, der die Hand ausstreckt nach diesem Geld, soll diese Hand verdorren und das Gehirn dazu, und er soll keine Ruhe finden in schlaflosen Nächten bis an sein verfluchtes Ende, und aus dem Dunkeln der Nacht sollen ihn die grossen Augen der Kinder anstarren, denen man Vater und Mutter und Heimat nahm!
Zürcher Antisemitismus gestern und heute
Noch vor wenigen hundert Jahren entledigte man sich in Zürich 150 jüdischer Gläubiger indem man sie beschuldigte, sie hätten die Pest in der Stadt eingeschleppt. Sie wurden allesamt verbrannt.
Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, der Bührle-Stiftung wäre es nicht unrecht, die Ansprüche der Erben der jüdischen Vorbesitzer der in Zürich ausgestellten Bilder, würden sich ebenfalls in Rauch auflösen.
Fazit: Die Zürcher Elite war unmoralisch, korrupt und antisemitisch.
Und je länger man sich mit der Causa Bührle befasst, umso mehr erhärtet sich der Verdacht, dass sich daran bis heute nichts geändert hat.
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