Die absurde Welt der UN

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Riyad Mansour, der ständige Beobachter Palästinas bei den Vereinten Nationen, spricht am 10. Mai 2024 auf der 10. Dringlichkeitssondersitzung der Generalversammlung im UN-Hauptquartier in New York. Foto: IMAGO / Xinhua
Riyad Mansour, der ständige Beobachter Palästinas bei den Vereinten Nationen, spricht am 10. Mai 2024 auf der 10. Dringlichkeitssondersitzung der Generalversammlung im UN-Hauptquartier in New York. Foto: IMAGO / Xinhua
Lesezeit: 5 Minuten

Keine politische Vertretung der Palästinenser – weder die Hamas noch die Fatah – kann ernsthaft behaupten, die Kriterien für Staatlichkeit zu erfüllen. Von den Vereinten Nationen werden sie dennoch weiter aufgewertet.

von Alan Baker

Nur in der Welt des Absurden kann eine verabscheungswürdige Terrororganisation die Hamas, innerhalb weniger Stunden ein brutales Massaker verüben, über tausend unschuldige Menschen töten, foltern, ermorden und sadistische Massenvergewaltigungen durchführen und dann mit Hunderten von Geiseln nach Gaza fliehen.

Nur in der Welt des Absurden kann die palästinensische Repräsentationsbehörde, die solche Hamas-Mörder ermutigt, finanziert, unterstützt und vertritt, von der Mehrheit der Mitgliedsstaaten der internationalen Gemeinschaft gefeiert und aufgewertet werden.

Nur in der Welt des Absurden kann eine Gruppe nicht-demokratischer, terrorunterstützender Staaten die Generalversammlung der Vereinten Nationen dazu verpflichten, eine Resolution vorzuschlagen, die eine terrorunterstützende Organisation in einer fehlgeleiteten und surrealen Demonstration von Naivität, verzerrter politischer Korrektheit und akuter Heuchelei verhätschelt.

Nur in derselben absurden Welt können 143 Staaten ihre Unterstützung für die von ihnen blindlings verkündete „Zweistaatenlösung“ zum Besten geben, ohne wirklich zu verstehen, wovon sie aus Unwissenheit und Dummheit reden.

Nur in der Welt des Absurden kann die Mehrheit der internationalen Gemeinschaft die offen erklärten völkermörderischen Absichten des Irans, der Hamas und der Palästinensischen Befreiungsorganisation bei ihren Bemühungen, den jüdischen Staat zu beseitigen und alle Juden zu töten, absichtlich ignorieren. Und das, während man gleichzeitig die palästinensische Vertretung in der UNO aufwertet.

Und schliesslich ist es nur in der Welt des Absurden möglich, dass all dies zur gleichen Zeit geschieht, in der aufgehetzte und grosszügig finanzierte und organisierte Gruppen von gewalttätigen, hysterischen, antisemitischen Demonstranten Universitäten und Stadtzentren in den USA und in europäischen Städten besetzen und die Beseitigung des weltweit einzigen jüdischen Staates fordern.

Trotz des künstlichen Rummels um diese Resolution liegt die Quintessenz darin, dass diese Aufwertung den Palästinensern nicht den Status der Eigenstaatlichkeit oder die UN-Mitgliedschaft gewährt, die sie sich gewünscht haben. Die UN-Generalversammlung hat weder die Befugnis noch die Zuständigkeit, Staaten zu gründen und den Status einer Mitgliedschaft zu gewähren, ohne dass der Sicherheitsrat dies genehmigtt.

Die traurige Naivität und Heuchelei der Staaten, die diese abnormale neue Resolution der Generalversammlung vorgeschlagen und dafür gestimmt haben, zeigt sich in ihrer Feststellung im Text der Resolution, dass „der Staat Palästina für die Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen gemäss Artikel 4 der UN-Charta qualifiziert ist“.

Aber Artikel 4 der UN-Charta verlangt, dass die Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen „allen anderen friedliebenden Staaten, die die in dieser Charta enthaltenen Verpflichtungen akzeptieren“, offen steht.

Man kann sich berechtigterweise fragen, ob die anständigen Staaten, die für diese Resolution gestimmt haben (darunter Russland, China, Norwegen, Japan, Südkorea und Australien sowie die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Dänemark, Estland, Frankreich, Griechenland, Irland, Luxemburg, Portugal, Polen, die Slowakei, Slowenien und Spanien), tatsächlich glauben, dass die Palästinenser ein „friedliebender Staat“ sind oder sein könnten. Oder ob dies nicht vielmehr Selbsttäuschung, künstliche politische Korrektheit oder naives Wunschdenken darstellt.

Das Völkerrecht verlangt die Erfüllung allgemein anerkannter Kriterien für Staatlichkeit, einschliesslich der Kontrolle über eine bestimmte Bevölkerung und ein bestimmtes Territorium sowie die Durchsetzung der Rechtsstaatlichkeit, die die Palästinensische Autonomiebehörde nie erfüllt hat. Hinzu kommt die in der Charta verankerte Anforderung, ein friedliebender Staat zu sein, der eine verantwortungsvolle Staatsführung übernimmt und in der Lage ist, die internationalen Verpflichtungen zu erfüllen. Es ist daher klar, dass diese Resolution nichts weiter als eine traurige und erbärmliche Fiktion ist.

Kein Element der palästinensischen politischen Existenz – weder die berüchtigte und brutale Terrororganisation Hamas noch die den Terror unterstützende PLO und ihre Palästinensische Autonomiebehörde – kann ernsthaft behaupten, diese Kriterien zu erfüllen.

Wie alle Resolutionen der Generalversammlung hat die Resolution keinen bindenden, sondern nur empfehlenden Charakter. Sie stellt kein internationales Recht dar und spiegelt nur die politischen Ansichten der Staaten wider, die sie vorgeschlagen und unterstützt haben.

Die verschiedenen in der Resolution aufgeführten Modalitäten zur Verbesserung der Sitzordnung, zur Festlegung einer Redeordnung für die palästinensischen Delegierten im Plenarsaal der Generalversammlung und in anderen UN-Gremien sowie zur Aufwertung ihrer Teilnahme an Sitzungen und Konferenzen sind kosmetische und symbolische Lippenbekenntnisse.

Trotz der Forderung nach einer Vollmitgliedschaft der Palästinenser wird in der Resolution der Gedanke an eine Vollmitgliedschaft in der UNO klar verneint und negiert. Somit bleibt die palästinensische Delegation nichts weiter als eine Beobachterdelegation, wo und wie auch immer sie ihren Sitz haben mag.

In der Resolution wird betont, dass sie kein Stimmrecht und kein Recht auf Mitgliedschaft in den UN-Organen, einschliesslich des Sicherheitsrats, haben.

Im Zusammenhang mit den palästinensischen Verpflichtungen aus den Osloer Abkommen stellt diese versuchte Statusänderung jedoch einen schwerwiegenden und grundlegenden Verstoss gegen die vereinbarte Verpflichtung dar, den Status der Gebiete nicht zu ändern, solange die Verhandlungen über den endgültigen Status nicht abgeschlossen sind.

Die palästinensische Führung und Israel waren sich einig, dass alle noch offenen Fragen, einschliesslich des dauerhaften Status der Gebiete, durch Verhandlungen gelöst werden müssen und nicht durch einseitige Massnahmen, sei es in der UNO oder anderswo, entschieden werden können.

Sogar die UNO selbst hat in mehreren Resolutionen die Osloer Vereinbarungen als das einzige vereinbarte Mittel zur Lösung des israelisch-palästinensischen Konflikts gebilligt.

Ebenso haben die EU, Russland, Ägypten und Norwegen zusammen mit den Vereinigten Staaten die Osloer Vereinbarungen als Zeugen unterzeichnet. Ein Votum dieser Länder für diese neue Resolution untergräbt die Osloer Vereinbarungen und steht im Widerspruch zu den anerkannten Verpflichtungen von Staaten und Organisationen, die Zeugen internationaler Vereinbarungen sind.

Indem sie diese neue Resolution unterstützen, versuchen sie, die in den Osloer Verträgen festgelegten Bedingungen für Verhandlungen über den dauerhaften Status der Gebiete zu umgehen und das Ergebnis solcher Verhandlungen einseitig zu präjudizieren.

Trotz der künstlichen und unwirksamen symbolischen und kosmetischen Aspekte dieser Resolution ist das Gesamtergebnis der Übung dennoch ernst und bedauerlich. Sie wird von der Hamas und der palästinensischen Führung als grünes Licht der internationalen Gemeinschaft für die weitere Unterstützung und Durchführung des Terrorismus gewertet werden.

Die bedauerliche Botschaft, die von dieser Resolution ausgeht, ist, dass die internationale Gemeinschaft den palästinensischen Terror gegen einen UN-Mitgliedsstaat nicht nur ignoriert, sondern ihn sogar noch unterstützt.

Alan Baker ist Direktor des Institute for Contemporary Affairs am Jerusalem Center und Leiter des Global Law Forum. Auf Englisch zuerst erscheinen beim Jerusalem Center for Public Affairs. Übersetzung und Redaktion Audiatur-Online.

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