Die Zerstörung der traditionellen Rechtsordnung zählte zu den weniger bekannten, aber wesentlichen Zielen der Nationalsozialisten. Es galt, durch die allmähliche Unterwerfung des gesamten Justizapparates die Vorherrschaft der „Volksgemeinschaft“ über den Einzelnen zu etablieren.
von Jan Lehr
Als erbitterte Gegner des römischen Rechts, der Philosophie der Aufklärung und der von der Französischen Revolution getragenen Werte wollten die Nationalsozialisten ihre Vorstellungen einer nationalen Rolle der Justiz um jeden Preis durchsetzen. Die Etablierung einer spezifisch „nationalsozialistischen“ Rechtspflege wurde deshalb zur vorrangigen Aufgabe, da sie die Grundlage der „neuen Welt“ bilden und das Tausendjährige Reich hervorbringen sollte.
Die Gleichschaltung der Justiz begann zunächst in Deutschland und hatte die Errichtung einer durch Blut- und Rassegesetze bestimmten Gesellschaft zum Ziel.
Von 1933 bis 1945 verhängten Gerichte etwa 16.000 Todesurteile; weitere 30.000 kamen im Zuge der Militärstrafprozesse hinzu. Dieser Justizterror diente zunächst der Ausschaltung und Vernichtung des inneren Feindes, kündigte aber auch die kommenden Eroberungskriege und den Schrecken des Holocaust an.
Die Dokumentation von Jean-Marie Barrere und Marie-Pierre Camus verfolgt die radikale Umformung der Justiz anhand der Lebenswege von vier Menschen, die entweder aktiv an ihr mitwirkten oder zu ihren Opfern zählten. Neben dem bayrischen Scharfrichters Johann Reichhart, der weit über 3.000 Todesurteile vollstreckte (darunter auch das an den Geschwistern Scholl), schildert der Film das Schicksal der Gerichtsreferendarin Elisabeth Gloeden, des NS-Juristen und Polizeichefs Werner Best und des Rechtsanwalts und Nazi-Gegners Hans Litten.
"Die NS-Justiz: Recht des Unrechts", Dienstag, 19. September, 20.15 - 22.00 Uhr, Arte.
Der Autor ist Mitarbeiter des Kinoportals filmdienst.de. KNA/mit/gbo
Erstaunlich, und auch wiederum nicht, dass in Deutschland nach dem Krieg viele der gleichen juristischen Verbrecher und Mitläufer das Sagen hatten.
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