Rabbiner: Leben ist unantastbar und von unendlichem Wert

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Anzeige während einer Debatte im Jahr 2014 zum Thema Sterbebegleitung, Sterbehilfe und Beihilfe zum Sterben im Plenarsaal Deutscher Bundestag in Berlin. Foto IMAGO / IPON
Anzeige während einer Debatte im Jahr 2014 zum Thema Sterbebegleitung, Sterbehilfe und Beihilfe zum Sterben im Plenarsaal Deutscher Bundestag in Berlin. Foto IMAGO / IPON
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In der Debatte über assistierten Suizid in Deutschland hat der Frankfurter Rabbiner Julian-Chaim Soussan den Wert des Lebens unterstrichen. “Das jüdische Religionsgesetz betrachtet das menschliche Leben als unantastbar und von unendlichem Wert”, schreibt das Mitglied der Orthodoxen Rabbinerkonferenz Deutschland in der “Jüdischen Allgemeinen” (Donnerstag). “Dieser Wert ist unabhängig vom Alter, der Gebrechlichkeit, gesundheitlichen Einschränkungen oder Produktivität einer Person.”

Ein menschliches Leben zu nehmen, sei verboten – unabhängig davon, ob es das eigene oder das einer anderen Person sei. “Die Tora macht uns deutlich, dass wir unseren eigenen Körper ebenso wenig besitzen wie den eines anderen. Obwohl im Judentum der Suizid scharf verurteilt wird, differenzieren unsere Weisen jedoch auf einfühlsame Weise”, betont Soussan. Bei einem Suizid könne demnach eine Person auch nicht rational handeln, wenn der Schritt etwa aus einem Impuls heraus oder unter unerträglichen Schmerzen geschehe.

Dann sei jemand durch “überwältigende Umstände” zu einem Suizid gezwungen worden, und diese Handlung sei nicht der “rationale, vorsätzliche Akt der Selbsttötung”, den das jüdische Religionsgesetz Halacha verbiete, erklärt der Rabbiner. “Während unsere Weisen dem verzweifelten Leidenden durchaus Verständnis entgegenbringen, gibt es für den Helfer beim Suizid jedoch keine solche Entschuldigung, auch dann nicht, wenn die Handlung aus Mitgefühl und verständlich erscheinenden Motiven erfolgt.” Soussan zitiert andere Rabbiner, die das Augenmerk auf Zuwendung und Mitgefühl gegenüber schwerkranken Menschen oder auch auf die Anwendung von Mitteln zur Behandlung ihrer Schmerzen legen.

Anfang Juli waren zwei Gesetzvorlagen für Suizidbeihilfe im Bundestag gescheitert. Die Suizidbeihilfe bleibt damit in Deutschland weiterhin ungeregelt. Grundsätzlich ist der Suizid in Deutschland nicht verboten und ebenso wenig die Beihilfe. Die Gesetzentwürfe wollten aber genau festlegen, wer unter welchen Umständen ein tödliches Mittel verschrieben bekommen darf und vor Missbrauch schützen.

Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, hatte dazu unter anderem gesagt: “Die ausgebliebene gesetzliche Neuregelung erfordert nun eine gesamtgesellschaftliche Auseinandersetzung, bei der verstärkt auch die Religionsgemeinschaften gefordert sind und eingebunden werden müssen.”

KNA/lwi/joh

2 Kommentare

  1. Klarer Fall, ‘Suizid’ ( = Selbstmord) ist in seiner Bedeutung als Wort beschränkt auf die bewusste Selbsttötung vom einzelnen Menschen.
    Daneben erlaubt “modernes Denken” auch, vom kollektiven Selbstmord der Menschheit zu sprechen. Da hüllt sich meines Wissens die Riege der religiösen Moralwächter ebenso ins Schweigen wie die diversen nationalstaatlichen Rechts-Apostel, oder ?

    Klarer Fall, ‘Suizid’ ( = Selbstmord) ist in seiner Bedeutung als Wort beschränkt auf die bewusste Selbsttötung vom einzelnen Menschen.
    Daneben erlaubt “modernes Denken” auch, vom kollektiven Selbstmord der Menschheit zu sprechen. Da hüllt sich meines Wissens die Riege der religiösen Moralwächter ebenso ins Schweigen wie die diversen nationalstaatlichen Rechts-Apostel, oder ?

  2. Klarer Fall, ‘Suizid’ ( = Selbstmord) ist in seiner Bedeutung als Wort beschränkt auf die bewusste Selbsttötung vom einzelnen Menschen.
    Daneben erlaubt “modernes Denken” auch, vom kollektiven Selbstmord der Menschheit zu sprechen. Da hüllt sich meines Wissens die Riege der religiösen Moralwächter ebenso ins Schweigen wie die diversen nationalstaatlichen Rechts-Apostel, oder ?

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