Abbas-Anzeige liegt bei Staatsanwaltschaft – Immunitätsprüfung

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Bundeskanzler Olaf Scholz bedankt sich nach der Pressekonferenz beim Präsidenten der Palästinensischen Autonomiebehörde Mahmoud Abbas. Berlin am 16. August 2022. Foto IMAGO / Metodi Popow
Bundeskanzler Olaf Scholz bedankt sich nach der Pressekonferenz beim Präsidenten der Palästinensischen Autonomiebehörde Mahmoud Abbas. Berlin am 16. August 2022. Foto IMAGO / Metodi Popow
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Mit der Strafanzeige gegen Palästinenserpräsident Mahmoud Abbas wegen möglicher Relativierung der Schoah befasst sich nun die Staatsanwaltschaft Berlin. Es müsse geprüft werden, ob ein Verfahrenshindernis vorliege, sagte ein Sprecher am Donnerstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). In diesem Fall müsse geklärt werden, ob Abbas Immunität genieße. Bis zu einer abschliessenden Bewertung könnten keine Ermittlungen aufgenommen werden.

von Leticia Witte

In einer Pressekonferenz mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) vor mehr als einer Woche hatte Abbas das Vorgehen Israels gegen die Palästinenser als Holocaust bezeichnet: “Seit 1947 bis zum heutigen Tag hat Israel 50 Massaker in 50 palästinischen Dörfern und Städten, 50 Massaker, 50 Holocausts” begangen, sagte Abbas. Diese Äusserung hatte international für grosse Empörung und Ärger gesorgt.

Abbas sagte der palästinensischen Nachrichtenagentur “Wafa” später, dass er den Holocaust aufs Schärfste verurteile und nicht darauf habe abzielen wollen, seine Einzigartigkeit zu leugnen. Er habe Verbrechen und Massaker angesprochen, die seit der Staatsgründung Israels bis heute von israelischen Soldaten am palästinensischen Volk begangen worden seien.

Massive Kritik rief auch hervor, dass Scholz nicht unmittelbar in der Pressekonferenz reagiert hatte. Via Twitter verurteilte er die Aussage von Abbas und bekräftigte seine Kritik danach erneut bei mehreren Gelegenheiten. Regierungssprecher Steffen Hebestreit räumte ein, dass es sein Fehler gewesen sei, dem Kanzler nicht nochmals die Möglichkeit zur Intervention in der Pressekonferenz gegeben zu haben.

Nach Auffassung der Bundesregierung besteht eine diplomatische Immunität, wie ein Regierungssprecher sagte. Es habe sich um den offiziellen Besuch eines Repräsentanten der palästinensischen Autonomiebehörde gehandelt. Die Justizbehörden müssten jedoch verbindlich klären, ob die Voraussetzungen für eine solche Immunität tatsächlich vorgelegen hätten, hiess es. Wenn dies der Fall wäre, könnte Abbas nicht strafrechtlich belangt werden.

Im Zusammenhang mit dessen Äusserungen war beim Polizeilichen Staatsschutz des Landeskriminalamts Berlin eine Strafanzeige wegen Relativierung der Schoah eingegangen. “Das Ermittlungsverfahren wegen Anfangsverdachts der Volksverhetzung gemäss Paragraf 130 Strafgesetzbuch wird in einem Fachkommissariat des Landeskriminalamts bearbeitet und zeitnah an die Staatsanwaltschaft Berlin zur Kenntnisnahme und weiteren Entscheidung übersandt”, hiess es damals.

Gestellt hatte die Anzeige der Berliner Jude Mike Dellberg. “Es war die Tatenlosigkeit unseres Bundeskanzlers und auch die Tatsache, dass unmittelbar danach kaum Reaktionen aus dem politischen Spektrum kamen”, sagte er der “Jüdischen Allgemeinen” (Donnerstag) zu seinen Beweggründen. “Zu sehen, wie Olaf Scholz einfach schweigend danebensteht, während Abbas den Holocaust relativiert, war für mich als Enkel von Schoa-Überlebenden schockierend.”

Die Gesellschaft dürfe sich auch von Staatsoberhäuptern oder “Chefs von staatsähnlichen Gebilden” keine “hetzerischen Bemerkungen” gefallen lassen. “Wir leben schliesslich in einem Rechtsstaat, und auch Herr Abbas steht nicht über dem Gesetz.” Dellberg sagte, er hätte sich gewünscht, dass eine andere Person Anzeige erstattet hätte, es aber auch nicht erwartet. Er forderte eine breitere Unterstützung der jüdischen Gemeinschaft vonseiten der Politik.

KNA/lwi/cas