Irreführende und bösartige Schlagworte im israelisch-palästinensischen Kontext

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Palästinenser-Demonstration in der Londoner Innenstadt. Foto IMAGO / ZUMA Wire
Palästinenser-Demonstration in der Londoner Innenstadt. Foto IMAGO / ZUMA Wire
Lesezeit: 14 Minuten

Im Laufe der Jahre haben Staaten, führende Politiker, internationale Organisationen sowie internationale und israelische Medien begonnen, bestimmte international anerkannte Schlagworte und Formulierungen endlos zu wiederholen, um damit eine eindeutige, parteiische politische Erzählung gegen Israel zu forcieren und zu beeinflussen.

von Alan Baker

Diese Tendenz setzt sich immer mehr durch und behindert zunehmend jeden echten Versuch, eine Versöhnung zwischen dem palästinensischen und dem israelischen Volk zu erreichen.

Die Wiederholung solcher Phrasen und Begriffe in allen Diskussionen und Berichten über Ereignisse und Entwicklungen im Zusammenhang mit dem israelisch-palästinensischen Konflikt ist rechtlich unzutreffend und offenkundig irreführend.

Obwohl die Verwendung solcher Phrasen und Schlagwörter auch auf Unkenntnis der tatsächlichen Bedeutung und des tatsächlichen Sachverhalts und rechtlichen Hintergrunds der verschiedenen Themen beruhen kann, ist es wahrscheinlicher, dass sie absichtlich zur Irreführung der Öffentlichkeit eingesetzt werden.

Im Folgenden finden Sie einige Beispiele für solche unwahren, irreführenden und böswilligen Schlagworte und Begriffe.

  • «Der Staat Palästina»

Faktisch und rechtlich gesehen gibt es unter den souveränen Staatsgebilden der Welt keinen «Staat Palästina». Ein solcher Staat hat nie existiert.

Während die Palästinensische Befreiungsorganisation (PLO) seit 1974 als anerkannte nationale Befreiungsbewegung Beobachterstatus bei den Vereinten Nationen hat, wurden ihre Versuche, als vollwertiger, stimmberechtigter UN-Mitgliedstaat anerkannt zu werden, nie akzeptiert. Die palästinensische Führung war nie in der Lage, dem UN-Sicherheitsrat zu zeigen, dass eine palästinensische Entität eine «friedliebende» Entität ist, die die allgemein anerkannten Voraussetzungen für Staatlichkeit erfüllt.

Die Vereinten Nationen haben nicht die rechtliche Befugnis, Staaten zu gründen, sondern können nur auf Empfehlung des Sicherheitsrats Staaten als Mitglieder aufnehmen.

Um diese Hürde zu umgehen, hat die palästinensische Führung ihren Beobachterstatus schrittweise erweitert und aufgewertet und sogar die Bezeichnung ihrer Beobachterdelegation in «Palästina» geändert. Erreicht wurde dies durch eine Reihe von politischen Resolutionen in der UN-Generalversammlung, die mit automatischer Mehrheit angenommen wurden. Solche Resolutionen sind jedoch nicht bindend und nicht zwingend.

Diese politische Übung der Palästinenser in der UN-Generalversammlung gipfelte 2012 in einer weiteren nicht rechtsverbindlichen Resolution, die von derselben automatischen politischen Mehrheit angenommen wurde, um den Status der Palästinenser von einer «Entität mit Beobachterstatus» bei den Vereinten Nationen zu einem «Nichtmitgliedstaat mit Beobachterstatus» aufzuwerten.

Seit 2012 nutzt die palästinensische Führung diese Änderung der Nomenklatur ohne jegliche rechtliche Befugnis, um der internationalen Gemeinschaft vorzugaukeln, dass sie die Staatlichkeit erlangt hat und gibt sich als «Staat Palästina» aus.

Bedauerlicherweise hat sich eine internationale Gemeinschaft, die die Palästinenser nur zu gern verwöhnt, dazu hinreissen lassen, die Palästinenser politisch zu verhätscheln und sich auf diese Fiktion einzulassen.

Doch diese Fiktion ändert nichts an der Tatsache, dass der palästinensische Status in den Vereinten Nationen der eines Beobachters bleibt.

  • «Palästinensische Autonomiebehörde»

Im Rahmen der Friedensabkommen und -vereinbarungen zwischen Israel und der PLO zwischen 1991 und 2000, einschliesslich der Osloer Abkommen von 1993-95, die von führenden Vertretern der internationalen Gemeinschaft gegengezeichnet und bezeugt und von den Vereinten Nationen gebilligt wurden, entstand durch die Abkommen eine «Palästinensische Autonomiebehörde, die als autonome Einrichtung fungieren und die Teile der Gebiete verwalten sollte, die ihr von Israel übertragen wurden.

Die offizielle Bezeichnung dieser palästinensischen Behörde lautete, wie in den Osloer Abkommen vereinbart, «Palestinian Interim Self-Government Authority, the elected Council (the Council)», die in ihrer abgekürzten Form die Bezeichnung «Palestinian Authority» (PA) trägt.

Der Titel «Palestinian National Authority» (Palästinensische Autonomiebehörde) wurde in den Osloer Abkommen nie vereinbart oder festgelegt, und seine Verwendung ist eine deutliche Abweichung von den Abkommen.

In den Osloer Abkommen vereinbarten die Parteien, dass die PA als Verwaltungsbehörde keine Befugnisse im Bereich der Aussenbeziehungen, einschliesslich der Eröffnung von Botschaften und Konsulaten und der Ausübung diplomatischer Aufgaben, haben sollte. Ebenso vereinbarten sie, keine Massnahmen zu ergreifen, die das Ergebnis der Verhandlungen über den endgültigen Status beeinträchtigen könnten.

Daher stellt jede Verwendung alternativer Bezeichnungen wie «Staat Palästina» oder «Palästinensische Autonomiebehörde» durch die palästinensische Führung eine klare und bewusste Verletzung der palästinensischen Verpflichtungen aus den unterzeichneten Abkommen mit Israel sowie einen Versuch dar, dem Ergebnis der Verhandlungen über den endgültigen Status der Gebiete vorzugreifen.

  • Die «Illegale Besatzung»

Im Laufe von mehr als 50 Jahren böswilliger Wiederholungen und bewusst irreführender Vermarktung ist der Ausdruck «die Besatzung» allgemein zum Synonym für Israels Präsenz in den Gebieten von Judäa und Samaria im Westjordanland geworden.

Nach dem Völkerrecht und in der Praxis von bewaffneten Konflikten ist eine Besatzungssituation nicht illegal. Es handelt sich um eine anerkannte Rechtslage, ein juristischer Kunstbegriff, der sich auf einen vorläufigen Kriegszustand bezieht, in dem eine souveräne Macht während eines bewaffneten Konflikts das Gebiet einer anderen souveränen Macht besetzt, bis eine vereinbarte Lösung zwischen den Konfliktparteien gefunden ist. Besatzungsmächte haben nach dem humanitären Völkerrecht sowohl Verpflichtungen als auch Privilegien.

Der Begriff «Besatzung» spiegelt nicht den Fall Israels wider, dessen Status in den Gebieten Judäa und Samaria im Westjordanland und im Gazastreifen einzigartig (sui generis) ist, da diese Gebiete nie als souveränes jordanisches oder ägyptisches Territorium angesehen wurden. Die Gebiete kamen rechtmässig unter die Autorität Israels, als es sich in einem Angriffskrieg verteidigte, der ihm 1967 von seinen Nachbarn aufgezwungen wurde. Die Gebiete wurden nicht von Staaten übernommen oder erworben, die zuvor einen legitimen souveränen Status oder Befugnisse über das Gebiet besassen, und fallen daher nicht unter die anerkannte Definition von Besatzung.

Im Gegenteil, die jordanische Präsenz und die Annexion des Westjordanlandes im Jahr 1950 waren international nie anerkannt worden. Ebenso hat Ägypten nie behauptet oder vertreten, dass seine militärische Verwaltung des Gazastreifens vor 1967 sein Hoheitsgebiet sei.

Folglich sind die Unterstellung und die Annahme der israelischen Illegalität völlig unzutreffend.

Bedauerlicherweise ist der Begriff «Besatzung» künstlich so zugeschnitten worden, dass er durch wiederholte internationale politische Manipulation eine negative politische Konnotation in Bezug auf Israel erhält. Er wird in der internationalen Gemeinschaft auf zynische Weise verwendet, um Israel zu diffamieren und zu verurteilen und um seine rechtlichen und historischen Ansprüche auf die Gebiete zu delegitimieren.

Mit der bereitwilligen und automatischen Unterstützung einer politisch voreingenommenen internationalen Gemeinschaft hat die palästinensische Führung sogar den Begriff «Besatzung» als Waffe eingesetzt, um Israels Legitimität in Frage zu stellen. Sie hat den völkerrechtlichen Begriff «Besatzung» in das Schlagwort «illegale Besatzung» umgewandelt, das Regierungen, internationale Organisationen, Diplomaten, Medien und Menschenrechtsaktivisten blindlings übernommen haben, um Israel zu einem gesetzlosen Staat umzufunktionieren. Das Ergebnis einer solchen Manipulation ist, dass der Begriff «Besatzung» im Allgemeinen missbraucht wird, um zu implizieren, dass Israel die Kontrolle über die Gebiete übernommen hat und sie illegal verwaltet. Ein solcher Missbrauch ignoriert die legitimen rechtlichen und historischen Ansprüche Israels, die von der internationalen Gemeinschaft bezüglich des dauerhaften Status der Gebiete anerkannt wurden.

Der Ausdruck wird nur in Bezug auf Israel abwertend verwendet, als ob es keine andere Situation auf der Welt gäbe, in der ein Staat die Hoheitsrechte in umstrittenen Gebieten ausübt. In ihrer offensichtlichen Fixierung auf Israel ignoriert die internationale Gemeinschaft solche Fälle.

Da die Gebiete Judäa und Samaria im Westjordanland nie unter die anerkannte Definition von Besatzung fielen, bleiben sie zwischen den Parteien «umstritten», bis eine einvernehmliche, dauerhafte Lösung für ihren Status gefunden ist. Beide Parteien erheben Ansprüche auf diese Gebiete und haben sich gemäss den international gebilligten israelisch-palästinensischen Osloer Verträgen (1993-95) bereit erklärt, diese Ansprüche friedlich auszuhandeln und zu lösen. Bis der endgültige Status dieser Gebiete auf dem Verhandlungswege geklärt ist, haben sich die Parteien darauf geeinigt, die Befugnisse und Zuständigkeiten im Zusammenhang mit der Verwaltung dieser Gebiete aufzuteilen.

Daher ist der Begriff «Besatzung», der selektiv und abwertend gegen Israel verwendet wird, unzutreffend und entbehrt jeder rechtlichen Grundlage. Er läuft dem vereinbarten israelisch-palästinensischen Verhandlungsprozess zur Lösung der Frage des dauerhaften Status der Gebiete zuwider und zielt darauf ab, legitime Ansprüche auf die Gebiete zu untergraben.

  • «Besetzte palästinensische Gebiete»

Die Bezeichnung «Occupied Palestinian Territory, (auf deutsch besetzte Palästinensische Gebiete (OPT)» ist sowohl sachlich als auch rechtlich falsch. Die Gebiete sind weder besetzt noch sind sie palästinensisch.

Während zwischen 1967 und 1974 in den UN-Dokumenten der Begriff «besetzte arabische Gebiete» verwendet wurde, erfolgte in den UN-Resolutionen und -Dokumenten durch politisch motivierte, nicht bindende Resolutionen der UN-Generalversammlung und ständige politische Wiederholungen eine künstliche Abänderung, und seit 1982 hat sich der Begriff «besetzte palästinensische Gebiete» im internationalen Sprachgebrauch durchgesetzt.

Es hat nie ein verbindliches oder massgebliches internationales Rechtsinstrument, eine Vereinbarung, ein Mandat, eine Erklärung oder eine Resolution gegeben, in der festgelegt wurde, dass die Gebiete Judäa und Samaria im Westjordanland und der Gazastreifen palästinensisch sind. Diese Gebiete wurden nie rechtlich oder formell als «palästinensisches» Gebiet bezeichnet. Sie waren nie Teil einer palästinensischen souveränen Entität, die es auch nie gegeben hat, und wurden nie einer palästinensischen Entität weggenommen.

Dennoch ist der falsche Begriff «besetzte palästinensische Gebiete» in der internationalen Gemeinschaft zur Umgangssprache geworden.

Gemäss den Osloer Verträgen von 1993-95 haben sich die PLO und Israel im Gegenteil verpflichtet, über den dauerhaften Status der Gebiete zu verhandeln. Wenn sie sich selbst dazu verpflichtet haben, über den dauerhaften Status zu verhandeln, kann es weder logisch noch gerechtfertigt sein, davon auszugehen, dass die Gebiete palästinensisch sind. Daher ist der Begriff «besetzte palästinensische Gebiete», der in Dokumenten des IKRK (Internationales Komitee vom Roten Kreuz) und der Vereinten Nationen sowie in Erklärungen und Stellungnahmen führender Politiker der Welt und in internationalen Resolutionen und sogar im Gutachten des Internationalen Gerichtshofs vom 9. Juli 2014 über die israelische Sicherheitsbarriere auftaucht, überflüssig. Es ist nichts weiter als ein politisches Schlagwort, das nie einer echten rechtlichen Analyse entsprungen ist.

Dementsprechend greift jede Verwendung oder Zustimmung zu der Bezeichnung «palästinensische Gebiete» oder «besetzte palästinensische Gebiete» dem Ergebnis dieser vereinbarten Verhandlungen vor und verstösst gegen die in den Osloer Abkommen eingegangenen Verpflichtungen und untergräbt diese.

Es liegt auf der Hand, dass die wiederholte Verwendung offenkundig parteiischer und politischer Terminologie keine Legitimität schafft. Vielmehr wird sie durch den Druck regionaler Gruppen, die eine bestimmte politische Agenda verfolgen, vorangetrieben.

  • «Siedlerkolonialismus»

Die Verwendung dieser seltsamen Terminologie durch linksextreme und angeblich progressive Kreise ist nichts anderes als ein oberflächlicher und unehrlicher Versuch, die internationale Meinung zu manipulieren. Dabei werden überholte, anarchistische und quasi-intellektuelle Muster verwendet, die aus uralten kolonialen Situationen stammen, um sie auf den Fall Israel zu übertragen.

Das hat mit der Situation im Nahen Osten nichts zu tun.

Israel der Kolonisierung zu beschuldigen, ist ein Versuch, das Land in betrügerischer und künstlicher Weise in das gleiche Licht zu rücken wie die europäischen Mächte, die in vergangenen Jahrhunderten Afrika und Amerika kolonisiert haben. Eine solche Darstellung ist absurd und eine Beleidigung der Intelligenz.

Diese falsche und böswillige Anschuldigung ignoriert völlig die Umstände des Verteidigungskrieges, der 1967 zur Übernahme der Kontrolle über die Gebiete durch Israel führte.

Damit werden die zentralen UN-Resolutionen und unterzeichneten Abkommen, die eine Verhandlungslösung für den Nahostkonflikt fordern, missachtet und ausgehebelt.

Dabei wird ausser Acht gelassen, dass sowohl die Israelis als auch die Palästinenser zugestimmt haben, die Verwaltung der Gebiete aufzuteilen, bis das Ergebnis der Verhandlungen über den endgültigen Status vorliegt.

Ausserdem werden die Rechte des jüdischen Volkes in dem Gebiet sowie die international anerkannten historischen und rechtlichen Ansprüche des jüdischen Volkes auf das Gebiet ignoriert, die in Rechtsakten wie der Balfour-Erklärung von 1917, der Erklärung von San Remo von 1920 und der Mandatsurkunde des Völkerbundes von 1922 anerkannt und in Artikel 80 der UN-Charta bekräftigt wurden.

Die Errichtung von Siedlungen durch Israel in den Gebieten im Einklang mit seinen völkerrechtlichen Ansprüchen als Regierungsbehörde in dem Gebiet kann in keiner Weise als eine Form der Kolonialisierung angesehen werden. Die Nutzung von öffentlichem Land, das sich nicht in Privatbesitz befindet, für Siedlungszwecke oder die Landwirtschaft ist mit den anerkannten internationalen Normen völlig vereinbar, solange der Status des Landes bis zum endgültigen Verhandlungsergebnis nicht geändert wird.

Gemäss den Osloer Verträgen sind Siedlungen ein vereinbarter Gegenstand von Verhandlungen zwischen Israel und den Palästinensern, um den dauerhaften Status der Gebiete zu bestimmen, zusammen mit anderen Themen wie Grenzen, Flüchtlinge, Sicherheit, wirtschaftliche Interessen und Jerusalem.

  • «Siedlergewalt»

Dieser Ausdruck hat sich verselbständigt und ist Teil der gängigen internationalen Wortwahl, mit der Israel verunglimpft werden soll. Es wird versucht, ein neues und einzigartiges Phänomen speziell zugeschnittener Gewalt zu etablieren, dass es nirgendwo sonst gibt, als ob die israelischen Bewohner von Siedlungen ihre eigene einzigartige Technik der Gewalt entwickelt hätten.

Jegliche Gewalt, auch die der Bewohner der israelischen Siedlungen, ist illegal und muss verurteilt, verhindert, geahndet und bestraft werden. Solche Taten einer kleinen Zahl von Bewohnern israelischer Siedlungen herauszugreifen und daraus einen zynischen, klischeehaften und verallgemeinernden Ausdruck zu machen, der eine ganze Gruppe in Verruf bringen soll, widerspricht jedoch jeder internationalen Logik und Moral. Es zeigt eine eindeutige politische Voreingenommenheit, die unter anderen Umständen als zu verurteilen gelten würde.

  • Die «Grenzen von 1967»

Die häufig wiederholte, rechtlich fehlerhafte und falsche Forderung, Israel solle «zu den Grenzen von 1967 zurückkehren», ist zu einem festen Bestandteil des palästinensischen Narrativs geworden. Und das, obwohl es diese Grenzen nie gegeben hat und es kein Abkommen zwischen Israel und den Palästinensern gibt, in dem die «Grenzen von 1967» gefordert oder vereinbart wurden.

Die Grenzen, von denen aus die israelischen Streitkräfte 1967 in das Westjordanland und den Gazastreifen eindrangen, waren die Demarkationslinien des Waffenstillstands von 1949, die, wie in den Waffenstillstandsvereinbarungen festgelegt, vorläufige Grenzverläufe und keine endgültigen politischen Grenzen waren.

Nach dem Krieg von 1967 forderte der UN-Sicherheitsrat in seiner Resolution 242 (1967) die Aushandlung «sicherer und anerkannter Grenzen» und bekräftigte damit formell den internationalen Konsens, dass die Waffenstillstandslinien von 1949 nicht als sichere und anerkannte Grenzen angesehen wurden.

In den Osloer Verträgen von 1993-95 verpflichteten sich die PLO im Namen des palästinensischen Volkes und Israel, die «Grenzfrage» in den Verhandlungen über den endgültigen Status zu verhandeln.

Bilaterale Grenzen können nicht durch falsche und irreführende Klischees aufgezwungen werden, um so falsche politische Fakten zu schaffen. Sie können nicht durch das Wunschdenken von parteiischen Kräften in der internationalen Gemeinschaft festgelegt werden. Es braucht zwei Parteien, um eine Grenze zwischen ihnen auszuhandeln. Jede ernsthafte Verhandlung über die Grenzfrage muss die echten und wesentlichen sicherheitspolitischen, historischen und demographischen Faktoren berücksichtigen, die für die Festlegung einer frei ausgehandelten bilateralen Grenze erforderlich sind.

  • «Apartheidstaat»

Diese falsche, stereotype Behauptung wird von der palästinensischen Führung und von Propagandisten, die versuchen, Israel zu delegitimieren und zu schwächen und es als illegales und kriminelles Gebilde darzustellen, immer häufiger vorgebracht.

Ursprünglich wurde dieser Ausdruck von Jassir Arafat propagiert und von NGO-Gruppen auf der in Misskredit geratenen UN-Konferenz über Rassismus 2001 in Durban übernommen. Damit wird versucht, Israels eigenes Verfassungs- und Rechtssystem und seine Verwaltung der Gebiete im Einklang mit den Normen und Grundsätzen des humanitären Völkerrechts absichtlich falsch darzustellen. Darüber hinaus werden die gegenseitigen israelischen und palästinensischen Verpflichtungen aus den Osloer Abkommen, die eine Verhandlungslösung für den dauerhaften Status der Gebiete vorsehen, falsch dargestellt und unterlaufen.

Auf diese Weise wird versucht, eine falsche und irreführende Gleichsetzung mit dem früheren südafrikanischen Apartheidregime herzustellen.

Die Übernahme dieser böswilligen Behauptung zeugt von mangelndem Verständnis und sogar völliger Unkenntnis des rassistischen Charakters und der Komponenten der anerkannten internationalen Definitionen des Phänomens der Apartheid. Sie zeugt nicht zuletzt von einem noch grösseren und tieferen Mangel an Verständnis hinsichtlich des Wesens des Staates Israel als einer offenen, pluralistischen und demokratischen Gesellschaft.

Das völlige Fehlen jeglicher Übereinstimmung zwischen Israel und seiner Verwaltung der Gebiete und dem ehemaligen Apartheidregime in Südafrika ist so eklatant, dass man nur annehmen kann, dass diejenigen, die eine solche Übereinstimmung anführen, die internationale Meinung absichtlich und böswillig manipulieren und in die Irre führen. Auf diese Weise versuchen die Befürworter dieser Behauptung, die Rechtmässigkeit und die Grundlage der Existenz des Staates Israel in Frage zu stellen und letztlich die Verhängung internationaler Sanktionen gegen Israel nach dem Vorbild der Massnahmen gegen das ehemalige Apartheidregime in Südafrika zu fördern.

Der Vergleich Israels mit dem Regime der weissen Vorherrschaft wird von denjenigen, die das ehemalige Apartheidregime gut kennen, insbesondere von Experten aus Südafrika, aufs Schärfste zurückgewiesen. Israel ist als multirassische und vielfarbige Gesellschaft bekannt und akzeptiert, und seine arabische Bevölkerung geniesst laut Verfassung völlige Gleichheit und Meinungsfreiheit. Sie nimmt aktiv am politischen Prozess teil, wählt ihre Knessetmitglieder und ist in der israelischen Regierung, dem Parlament (Knesset) und dem Obersten Gerichtshof vertreten. Jede Religionsgemeinschaft in Israel hat ihr eigenes religiöses Gerichtssystem, das jeweils die Scharia, das kanonische und das jüdische Recht anwendet.

Das israelische Recht betrachtet das Judentum, den Islam und das Christentum als offizielle Religionen und garantiert in der Verfassung völlige Freiheit und Gleichheit für alle. Dies ist anders als in arabischen und anderen Staaten, in denen eine Religion zur Staatsreligion erklärt wird, oder in westlichen Ländern, in denen das Christentum als vorherrschende Religion gilt. Ganz anders als in muslimischen Ländern wie Iran, Pakistan und Saudi-Arabien, wo bestimmte Gebiete, Städte und Strassen nur für Muslime zugänglich sind und wo Frauen als Bürger zweiter Klasse und LGBT-Personen als Kriminelle behandelt werden.

Die Aufstachelung oder Anwendung von Rassismus in Israel ist eine Straftat, ebenso wie jede Diskriminierung aufgrund von Rasse, Religion oder Geschlecht. In israelischen Schulen, Universitäten und Krankenhäusern wird kein Unterschied zwischen Juden und Arabern gemacht.

Schlussfolgerung

Es ist höchste Zeit, dass die internationale Gemeinschaft, führende Politiker, Parlamentarier, Medienvertreter und internationale und regionale Organisationen aufhören, sich von falschen Klischees und Schlagwörtern blind manipulieren und beeinflussen zu lassen. Eine ernsthafte und aufrichtige Auseinandersetzung über die Notwendigkeit einer Lösung des Konflikts zwischen Israel und den Palästinensern kann sich nicht auf solche Schlagworte stützen, die erzeugt und verwendet werden, um böswillig ein falsches internationales Narrativ zu diktieren.

Diese Auflistung von falschen Schlagwörtern und Begriffen soll als Augenöffner für diejenigen dienen, die sich unbewusst manipulieren lassen.

Alan Baker ist Direktor des Institute for Contemporary Affairs am Jerusalem Center for Public Affairs und Leiter des Global Law Forum. Er war an der Aushandlung und Ausarbeitung der Osloer Abkommen mit den Palästinensern sowie an den Abkommen und Friedensverträgen mit Ägypten, Jordanien und dem Libanon beteiligt. Übersetzung Audiatur-Online.

1 Kommentar

  1. Die gleichen martialischen “Demonstrationen” kann man wenigstens einmal jährlich auch in Berlin am sogenannten „Jerusalemtag“ sehen, wo u.a. schon Transparente mit „Juden ins Gas!“ gezeigt wurden, ohne dass die Polizei einschritt.

    Obwohl die Polizei z.B. im Juli 2014 während des Aufmarschs von “Palästinensern“, Moslems und Linken (!) ständig Video-Aufnahmen macht, wurde eine Strafanzeige von mir von der Staatsanwaltschaft Berlin wegen Mangels an Beweisen (!) abgewiesen. Der damalige Innensenator Körting (SPD) sah auch keinen Anlass, derartige öffentliche antisemitische Veranstaltungen zu verbieten.

    Sie finden bis heute statt, obwohl inzwischen andere Innensenatoren im Amt sind.
    Auch der in Berlin residierende Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat sich noch nie zu diesen Ausschreitungen geäußert, hält aber häufig moralisierende Reden zum Antisemitismus.

    Das passt bestens zu der deutschen Widersprüchlichkeit, die zwar den Bestand des Staates ISRAEL in seine „Staatsdoktrin“ aufgenommen hat, aber seine Teilung fordert und Milliarden an die Feinde ISRAELS in „Palästina“ überweist – ohne Zweckgebundenheit und ohne Kontrolle! Deshalb war es ja auch Arafat möglich, von diesen Summen immerhin 900 Millionen (Recherche des IWF 2004) auf seine Schweizer Privatkonten abzuzweigen. Sie wurden von Entwicklungshilfeminister Müller (CSU) nie zurückgefordert.
    Steinmeier ehrte diesen Verbrecher 2017 noch mit einer Kranzniederlegung in Ramallah.
    In Berlin leben inzwischen etwa 50.000 „Palästinenser“ und lassen es sich gutgehen – auch ohne Arbeit.

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