Israelischer Think-Tank fordert Überdenken des Rückkehrgesetzes

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Jüdische Einwanderer kommen am Flughafen Ben Gurion in Tel Aviv an. Foto Yossi Zamir/Flash90 .
Jüdische Einwanderer kommen am Flughafen Ben Gurion in Tel Aviv an. Foto Yossi Zamir/Flash90 .
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Das Zentrum für Judentum und Staatspolitik am Schalom-Hartman-Institut in Jerusalem schlägt Änderungen am 72 Jahre alten sogenannten Rückkehrgesetz vor.

In einem Positionspapier fordert es unter anderem die Einführung eines erweiterten Aufenthaltsvisums für Diasporajuden, wie die Tageszeitung “Jerusalem Post” (Sonntagabend) berichtete. Mit dem Rückkehrgesetz von 1950 regelt Israel die Einwanderung jüdischstämmiger Menschen in das Land.

Ermöglicht das bisherige Gesetz mit sehr wenigen Einschränkungen all jenen die Einwanderung und den automatischen Erhalt der Staatsbürgerschaft, die ihre jüdische Abstammung bis zu einem Grosselternteil zurückverfolgen können, will der Jerusalemer Think-Tank ein “abgestuftes Verfahren”, das dem Gesetz über die Einreise nach Israel für Nicht-Juden ähnele. Es gebe “keinen Grund, den Enkel eines Juden, der keine Affinität zu Israel hat, automatisch als potenziellen israelischen Staatsbürger anzuerkennen”, so Leiter Tani Frank laut Bericht.

Das abgestufte Verfahren sieht demnach vor, mit Blick auf den persönlichen Status nach drei Gruppen zu unterscheiden: Die Staatsbürgerschaft erhielten weiterhin Menschen, die nach der anerkannten Definition Jude seien. Als zweite Gruppe sieht das Strategiepapier Kinder, Enkel und Urenkel eines Juden und deren Ehepartner. Ihnen soll die Einwanderung ermöglicht werden, während die Staatsbürgerschaft jedoch nicht länger automatisch, sondern durch ein schrittweises Verfahren erworben werden soll. Bestimmend sollen unter anderem die mögliche Affinität zu einem israelischen Bürger, die Zugehörigkeit zu einer jüdischen Gemeinde im Heimatland sowie eine mögliche Bedrohung aus antisemitischen Gründen sein.

In einem dritten Kreis definieren die Verfasser laut Bericht Personen, die berechtigt sind, jedoch keine Staatsbürgerschaft erwerben wollen. Ihnen solle ein erweitertes Aufenthaltsvisum für “Diaspora-Juden” erteilt werden, das jederzeit die Einreise nach Israel und einen Aufenthalt von bis zu drei Jahren ermöglicht.

KNA/akr/sky

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