Fluch gegen Grabräuber in Israel entdeckt

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Der Fluch des Konvertiten Jakob. Foto Yevgeny Ostrovsky, Israelische Altertumsbehörde
Der Fluch des Konvertiten Jakob. Foto Yevgeny Ostrovsky, Israelische Altertumsbehörde
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In der Nekropole von Bet Schearim bei Haifa haben israelische Archäologen eine Fluchinschrift gefunden. “Jakob der Bekehrte schwört, jeden zu verfluchen, der dieses Grab öffnet, damit niemand es öffnet. Er wurde 60 Jahre alt”, heisst es in einer Inschrift auf einem Grabmal, wie die Zeitung “Jerusalem Post” (Donnerstag) berichtet. Dies sollte offenbar Grabräuber abhalten.

Forscher der israelischen Antikenbehörde sowie der Universität Haifa stellten den Fund am Mittwoch vor. Die achtzeilige Inschrift in roter Farbe war laut Zeitung auf einer Steinplatte in einem Höhlengrab angebracht. Die letzten drei Worte der Inschrift seien in einer anderen Schrift verfasst und möglicherweise von Verwandten nach dem Tod des Verfassers geschrieben worden.

Es handelt sich bei der rund 1.800 Jahre alten Inschrift in griechischer Sprache um die erste Inschrift, die einen Toten ausdrücklich als Konvertiten beschreibt. Die Inschrift stamme aus spätrömischer oder frühbyzantinischer Zeit, “als das Christentum an Stärke gewinnt. Und doch finden wir Beweise dafür, dass es immer noch Menschen gibt, die sich dem jüdischen Volk anschliessen wollen”, erklärte Grabungsleiterin Adi Erlich von der Universität Haifa.

Beit Schearim war eine zentrale jüdische Siedlung während der Mischna- und Talmudzeit im 2. bis 5. nachchristlichen Jahrhundert. Nach der Zerstörung des Jerusalemer Tempels war es zeitweise Sitz des Sanhedrin-Rates, der obersten jüdischen religiösen und politischen Instanz und gleichzeitig oberstes Gericht. 

Die antike Nekropole der Siedlung mit rund 30 unterirdischen Grabanlagen wurde in den Berghang gebaut. Die einzelnen Höhlen umfassten laut der Zeitung bis zu 400 Gräber. Sie galt in dieser Zeit als wichtigster jüdischer Friedhof ausserhalb Jerusalems. Seit 2015 ist die 1936 entdeckte Anlage Teil des Unesco-Welterbes.

KNA/akr/brg