Berliner Landgericht verurteilt 93-jährige Holocaust-Leugnerin

1
Sachsenhausen im Bundesland Brandenburg, Mahn- und Gedenkstätte Sachsenhausen, ehemaliges Konzentrationslager. Foto IMAGO / Jürgen Ritter
Sachsenhausen im Bundesland Brandenburg, Mahn- und Gedenkstätte Sachsenhausen, ehemaliges Konzentrationslager. Foto IMAGO / Jürgen Ritter
Lesezeit: < 1 Minute

Das Landgericht Berlin hat am Freitag eine 93-jährige Holocaust-Leugnerin wegen Volksverhetzung zu einer Haftstrafe von einem Jahr verurteilt. Das Gericht bestätigte damit zwei Urteile des Amtsgerichts Tiergarten aus den Jahren 2017 und 2020. Die beiden Verfahren waren zu einer gemeinsamen Verhandlung miteinander verbunden worden. (Az.: 560 Ns 9/18)

Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass sich Ursula H.-W. wegen Volksverhetzung strafbar gemacht habe. In dem einen Fall habe sie am 30. Januar 2016 vor zahlreichen Zuhörern im Rahmen einer öffentlichen Vortragsveranstaltung und in dem anderen Fall in einem 2018 veröffentlichten Interview behauptet, dass es den Holocaust nicht gegeben habe, erklärte das Gericht.

Nach Abwägung aller für und gegen die Angeklagte sprechenden Gesichtspunkte seien die Richter zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr tat- und schuldangemessen sei. Die Vollstreckung der Strafe habe trotz des hohen Alters der inzwischen 93-Jährigen nicht zur Bewährung ausgesetzt werden können, weil sie auch in der Berufungshauptverhandlung keinerlei Einsicht oder Haltungsänderung gezeigt habe, hieß es in der mündlichen Urteilsbegründung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann mit dem Rechtsmittel der Revision angefochten werden.

KNA/cxm/cas

1 Kommentar

  1. Schon mal was von “Altersstarrsinn” gehört? Ist ziemlich verbreitet und tritt zuweilen sogar bereits in unter mittleren Jahrgängen auf, man denke nur an einen bestimmten teutonischen Gesundheitsminister. Der wird mit einer lebenslangen Luxusfinanzierung in den Ruhestand geschickt und darf jahrzehntelang weiter Unsinn verzapfen, ohne daß ihm jemand das Maul stopft. Gab`s das nicht mal sowas wie eine Gleichbehandlung vor dem Gesetz?

Kommentarfunktion ist geschlossen.