Israel: 100 Jahre Geschichte zeigen, dass die EU falsch liegt

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Der "EU-Vertreter in Palästinensischen Gebieten" Sven Kühn von Burgsdorff tourte am 16. November 2020 mit einer EU-Delegation in Givat Hamatos. Foto IMAGO / ZUMA Wire
Der "EU-Vertreter in Palästinensischen Gebieten" Sven Kühn von Burgsdorff tourte am 16. November 2020 mit einer EU-Delegation in Givat Hamatos. Foto IMAGO / ZUMA Wire
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In einer Erklärung, die offenbar vor ihrer Veröffentlichung nicht überprüft wurde, hat die EU ohne jede Qualifikation erklärt, dass israelische Zwangsräumungen illegaler arabischer Hausbesetzer auf jüdischem Grund und Boden und der Abriss illegaler Bauten auf öffentlichem Grund „nach internationalem Recht illegal“ sind.

von Chaim Silberstein und Hillel Fendel 

Möglicherweise ist die EU momentan durch die Möglichkeit eines russischen Einmarsches in die Ukraine, der sie an die Grenzen der wichtigsten europäischen Staaten bringt, zu sehr abgelenkt. Dies ist jedoch keine Entschuldigung für haltlose Erklärungen zu einem der grössten Brandherde der Welt: der heiligen Stadt Jerusalem.

Gegenstand der EU-Ankündigung war die Vollstreckung einer fünf Jahre alten gerichtlichen Anordnung zur Beschlagnahme von Land, gegen die die örtliche arabische Bevölkerung heftig protestiert hatte. Das Land ist für den Bau von sechs Kinderbetreuungseinrichtungen und einer Sonderschule für die örtliche arabische Bevölkerung bestimmt. Könnte es sein, dass Israel sich mehr um seine arabischen Einwohner kümmert als diese selbst?

Mit ihrer Verurteilung der Räumung gab die Europäische Union eine ähnliche Erklärung ab wie vor einem Jahr, als Israel eine arabische Familie, die seit langem ein jüdisches Grundstück besetzt hielt, zwangsräumte. In dieser Erklärung wurde Israel als „Besatzungsmacht“ in Jerusalem bezeichnet und die israelische Siedlungspolitik als „völkerrechtswidrig“ eingestuft.

Die EU erklärte in der wohl einzigen Wahrheit in der Stellungnahme, dass die Fortsetzung der israelischen Siedlungspolitik „die Lebensfähigkeit der Zwei-Staaten-Lösung untergräbt … und die Möglichkeit, dass Jerusalem als künftige Hauptstadt beider Staaten dient, ernsthaft gefährdet“. Diese scheinbar als Warnung gemeinte Einschätzung wird von der Mehrheit der Israelis und sogar, Umfragen zufolge, von vielen Arabern in Jerusalem begrüsst.

Das unveräusserliche Recht des jüdischen Volkes auf das Land Israel ist nicht nur biblisch, sondern auch in international anerkannten rechtlichen Verträgen und Dokumenten verankert, die bereits vor einem Jahrhundert entstanden sind. Im Juli 1922 stimmte der Völkerbund, der Vorgänger der heutigen Vereinten Nationen, einstimmig dafür, dass auf der Konferenz von San Remo 1920 für diesen Zweck vorgesehene Gebiet für einen jüdischen Staat zu genehmigen. Der Anfang des Dokuments lautet: „In der Erwägung, dass die historische Verbindung des jüdischen Volkes mit Palästina und die Gründe für die Wiedererrichtung seiner nationalen Heimstätte in diesem Land anerkannt worden sind…“

Darin wurde das völkerrechtliche Recht der Juden festgelegt, sich überall in Westpalästina niederzulassen, d. h. in dem Gebiet zwischen dem Jordan und dem Mittelmeer. Dazu gehört auch das, was manche heute als „Westjordanland“ (im Gebiet des Jordan) bezeichnen, was aber allgemein als Judäa und Samaria bekannt ist.

Artikel 6 ermutigt sogar „eine enge Besiedlung durch Juden auf dem Land, einschliesslich staatlichem Land und Brachland, das nicht für den öffentlichen Gebrauch benötigt wird.“ Dies zeigt eindeutig, wie der Autor und Sachverständige Eli E. Hertz geschrieben hat, dass nicht nur die israelische Kontrolle über diese Gebiete nicht illegal ist, sondern dass der internationale Druck auf Israel, sich aus diesen Gebieten zurückzuziehen, illegal ist!

Die Vereinten Nationen, die bei ihrer Gründung die Aufgaben des Völkerbundes übernahmen, bekräftigten diese Bedingungen.

Der kanadische Völkerrechtsexperte Dr. Jacques P. Gauthier schrieb seine Doktorarbeit über den rechtlichen Status Jerusalems. Nach 1.300 Seiten und 3.200 Fussnoten kommt er zu dem Schluss, dass die Weltgemeinschaft der Nationen dem jüdischen Volk in einer Reihe von Verträgen und Resolutionen, die mit der Balfour-Deklaration und der Konferenz von San Remo begannen, sowie in Bestätigungen des Völkerbundes und der UNO unwiderrufliche Rechtsansprüche auf Jerusalem und das gesamte Gebiet westlich des Jordans gewährte.

Daher sind alle Behauptungen, die Araber verdienten einen Staat in Judäa, Samaria und Gaza, unbegründet. Denn, wie Dr. Gauthier immer wieder betont, bedeutet der Rechtsgrundsatz „la chose jugée“ (die gerichtliche Entscheidung), dass eine einmal getroffene Entscheidung, wie sie in den oben genannten Räten getroffen wurde, unumkehrbar und für immer in einem „heiligen Vertrauen“ bindend ist.

Nach der Gründung der UNO fielen sieben arabische Armeen in das Land ein und versuchten nicht nur, die jüdische Präsenz dort auszulöschen, sondern auch die Gründung eines jüdischen Staates zu verhindern, was im Widerspruch zur erklärten Absicht der UNO stand. „Israels Unabhängigkeitskrieg von 1948 wurde als rechtmässig und als Selbstverteidigung betrachtet“, schreibt Hertz, „was sich auch in den UN-Resolutionen widerspiegelt, in denen Israel als ‚friedliebender Staat‘ bezeichnet wurde, als es die Mitgliedschaft bei den Vereinten Nationen beantragte“, und zwar sowohl im UN-Sicherheitsrat als auch in der Generalversammlung.

Am rechtlichen Status des Landes änderte sich nichts, als die arabischen Armeen weniger als 20 Jahre später erneut versuchten, Israel zu zerstören. Daraus wurde der Sechs-Tage-Krieg, der Israel schliesslich die Kontrolle unter anderem über Judäa und Samaria verschaffte – und es in die Lage versetzte, seine oben erwähnten Rechte zur Besiedlung des Landes umzusetzen.

Selbst wenn man San Remo und die UN ignoriert, macht der ehemalige Präsident des Internationalen Gerichtshofs (IGH), Professor Stephen M. Schwebel, sehr deutlich, dass Israels militärische Aktivitäten während dieses Krieges rein defensiv waren und dass „ein Staat, der in rechtmässiger Ausübung seines Selbstverteidigungsrechts handelt, fremdes Territorium beschlagnahmen und besetzen kann, solange diese Beschlagnahme und Besetzung für seine Selbstverteidigung notwendig ist.“

Judäa und Samaria wurden zwischen 1948 und 1967 von Jordanien verwaltet ( das nur von Grossbritannien und möglicherweise Pakistan als souverän anerkannt wurde). In dieser Zeit wurde das Gebiet von Arabern bewohnt, die keine anerkannte nationale Einheit hatten [und auch keine haben konnten, da ihre nationalen Rechte auf das Gebiet von Jordanien absichtlich nicht anerkannt wurden]. In Anbetracht all dieser Tatsachen sind sich Schwebel und andere Experten einig: Israel hat den besten Rechtstitel und Anspruch auf Judäa und Samaria.

Vielleicht sollte die Europäische Union in Erwägung ziehen, nicht länger die Mär zu verbreiten, die jüdische Besiedlung des Landes Israel sei völkerrechtswidrig. Hundert Jahre Geschichte zeigen, dass die EU falsch liegt.

Hillel Fendel ist leitender Forscher und Chaim Silberstein ist Gründer von www.KeepJerusalem.org, einer gemeinnützigen, überparteilichen Organisation, die über die zentrale Bedeutung Jerusalems für das jüdische Leben und die Wichtigkeit eines geeinten und sicheren Jerusalem für alle Freiheitsliebenden unter israelischer Souveränität informiert. Übersetzung Audiatur-Online.

1 Kommentar

  1. „Völkerrecht“ spielte bei den Überfällen auf Jugoslawien und Restjugoslawien für die EU keine Rolle.
    Warum wohl?
    Selbst das Wort „Völkerrecht“ ist verfälschend, es heißt im englischen Original International law, public international law oder law of nations. Warum diese Fixierung auf den Begriff „Volk“?
    Der erste Schritt ein Land zu vernichten, ist es, zu verleumden.

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