Vor 75 Jahren: Der Nürnberger Prozess gegen Nazi-Ärzte

Menschen als Versuchskaninchen: Viele Ärzte haben sich in der Zeit des Nationalsozialismus an grausamen Experimenten an Lagerhäftlingen und Behinderten beteiligt. Vor 75 Jahren begann der Nürnberger Ärzteprozess.

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Karl Brandt (stehend) bei der Urteilsverkündung. Foto Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=163207
Karl Brandt (stehend) bei der Urteilsverkündung. Foto Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=163207
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Kaum waren die Hauptkriegsverbrecher hingerichtet worden, da begann am 9. Dezember 1946, vor 75 Jahren, in Nürnberg mit dem Ärzteprozess der erste von zwölf Nürnberger Nachfolgeprozessen gegen Verantwortliche des Dritten Reiches. Auf der Anklagebank: 23 Personen, darunter 20 Ärzte, denen entweder die Verantwortung für die Medizinverbrechen oder eine direkte Beteiligung daran vorgeworfen wurde.

von Christoph Arens

Bis zum 20. August 1947 kamen brutalste Menschenversuche zur Sprache: Nicht nur der Massenmord an psychisch kranken und behinderten Menschen in der sogenannten Euthanasieaktion, sondern auch Menschenversuche in den Konzentrationslagern. Tausende kamen durch Experimente mit Unterdruck und Unterkühlung, mit Meerwasser, Fleckfieber-Impfstoffen, Knochentransplantationen oder durch Versuche mit Giftgasen ums Leben. Wehrlose Menschen als Versuchskaninchen.

Der wohl prominenteste Täter allerdings, Josef Mengele, entging der Justiz: Von Mai 1943 an verantwortlicher Arzt im Frauenlager von Auschwitz, schickte er nicht nur Häftlinge an der Rampe in den Tod, sondern unternahm auch grausame Menschenversuchen wie Infektionsexperimente mit Typhus an Zwillingen.

“Die Atmung hielt bis 30 Minuten an. Bei 4 Minuten begann VP (die Versuchsperson) zu schwitzen und mit dem Kopf zu wackeln. Bei 5 Minuten traten Krämpfe auf, zwischen 6 und 10 Minuten wurde die Atmung schneller, VP bewusstlos, von 11 Minuten bis 30 Minuten verlangsamte sich die Atmung bis 3 Atemzüge pro Minute, um dann ganz aufzuhören…” So beschrieb der Dachauer KZ-Arzt Sigmund Rascher, wie er einen “37jährigen Juden in gutem Allgemeinzustand” zu Tode quälte.

Offiziell wurde der Prozess vor einem US-Militärgericht als “Vereinigte Staaten gegen Karl Brandt et al.” bezeichnet. Karl Brandt war Hitlers Begleitarzt und hoher SS-Führer – und damit der ranghöchste unter den Angeklagten. Auch sein Stellvertreter Kurt Blome sass auf der Anklagebank – weil er die NS-Forschungen zur biologischen Kriegsführung koordiniert haben sollte. Dass Blome freigesprochen wurde, hängt nach Darstellung von Historikern auch damit zusammen, dass die USA an seinen Forschungsergebnissen stark interessiert waren.

Nach 139 Verhandlungstagen verhängten die Richter sieben Todesurteile sowie fünf lebenslange Haftstrafen und vier Haftstrafen zwischen zehn und zwanzig Jahren. Sieben Angeklagte wurden freigesprochen. Die deutsche Öffentlichkeit und auch die Ärzteschaft wollte von den Verbrechen jahrzehntelang nichts wissen. Die Berichtererstattung über den Ärzteprozess in der deutschen Presse war kümmerlich; die Ärzteschaft verhinderte Buch-Veröffentlichungen.

Heute ist klar, dass die Zahl der Mediziner, die mit den grausamen Menschenversuchen zu tun hatten, sehr viel grösser war, als der Prozess über lange Zeit glauben machte. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft und viele Mediziner, Biologen und Anthropologen stellten sich bereitwillig in den Dienst der Erbgesundheits-, Rassen- und Bevölkerungspolitik der Nazis.

Bundesärztekammer und Deutscher Ärztetag setzten sich erst ab den 80er Jahren mit diesen Strukturen auseinander. 2012 bat der Ärztetag offiziell um Verzeihung für die Mitwirkung an den Verbrechen. “Die übergrosse Mehrheit der Ärzte schwieg oder war einverstanden”, gestand der frühere Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe. Die NS-Ideologie, die auf vermeintliche Erbgesundheit und Reinhaltung der Rasse setzte, sei bei einem Grossteil der Ärzteschaft “auf fruchtbaren Boden gestossen”.

Der Ärzteprozess lieferte zugleich die Grundlage für ein weltweites Nachdenken über medizinische Forschung: Mit dem “Nürnberger Kodex” formulierte der US-Militärgerichtshof Grundsätze für erlaubte medizinische Experimente, darunter umfassende Aufklärung und die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson, der Nutzen für den Patienten und die Gesellschaft und eine Vermeidung unnötiger körperlicher und seelischer Leiden.

Diese Grundregeln werden ständig weiter entwickelt und fanden unter anderem Eingang in die erstmals 1965 verabschiedete und mehrfach überarbeitete Deklaration von Helsinki. Sie gilt als Standard ärztlicher Ethik.

KNA/cas/aps/pko

2 Kommentare

  1. Ist bei Ihnen noch alles in Ordnung, Herr Kühntopf?

    Wollen Sie allen Ernstes eine sowohl medizinisch notwendige als auch ethisch vertretbare Impfung gegen das Corona-Virus in IRGENDEINEN Zusammenhang bringen mit den Verbrechen von Nazi-Ärzten?

    Das ist absolut daneben.

  2. Nürnberger Kodex: Und jetzt das Gefasel von Impfzwang aller Orten. In Österreich gar schon beschlossen? Wie passend, diesen Artikel JETZT zu veröffentlichen … Leute, denkt nach was hier gerade passiert!

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