Europäischer Gerichtshof: Hamas bleibt auf der Terrorliste

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Europäischer Gerichtshof in Luxemburg. Foto IMAGO / CHROMORANGE
Europäischer Gerichtshof in Luxemburg. Foto IMAGO / CHROMORANGE
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Die palästinensische islamistische Organisation Hamas darf nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der EU weiter als Terrororganisation eingestuft werden.

Die Grosse Kammer hob am Dienstag eine frühere Entscheidung des Luxemburger Gerichts auf, das einer Beschwerde der militant-islamistischen Organisation Recht gegeben hatte. Diese hatte damit argumentiert, dass der EU-Ratspräsident zwar die betreffenden Rechtsakte, nicht aber die in getrennten Dokumenten enthaltenen Begründungen unterzeichnet habe. Mit dem Platz auf der Liste der Terrororganisationen ist ein Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen verbunden.

Der Gerichtshof befand nun, der juristische Erfolg der Hamas mit dem Urteil vom 4. September beruhe auf einem Rechtsfehler. Der EU-Präsident sei nicht verpflichtet, neben dem Rechtsakt, der eine allgemeine Begründung für die restriktiven Massnahmen enthalte, auch die gleichzeitig angenommenen Begründungen mit eigenhändiger Unterschrift auszufertigen. Im Übrigen habe die Hamas die Authentizität dieser Dokumente nicht wirksam in Frage gestellt.

Aktenzeichen: C-833/19 P

KNA/bju/jps/Aud