Vor 75 Jahren ging der erste Nürnberger Prozess zuende

Er ist der Vater aller Kriegstribunale. Vor 75 Jahren endete in Nürnberg der Prozess gegen die deutschen Hauptkriegsverbrecher. Erstmals wurden Staatsmänner juristisch direkt für ihre Taten verantwortlich gemacht.

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Göring, Hess, von Ribbentrop, Keitel (vordere Reihe von links), Dönitz, Raeder, von Schirach und Sauckel (dahinter). Diese Datei ist im Bestand der National Archives and Records Administration verfügbar, katalogisiert unter dem National Archives Identifier (NAID) 540128., Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=182386
Göring, Hess, von Ribbentrop, Keitel (vordere Reihe von links), Dönitz, Raeder, von Schirach und Sauckel (dahinter). Diese Datei ist im Bestand der National Archives and Records Administration verfügbar, katalogisiert unter dem National Archives Identifier (NAID) 540128., Gemeinfrei, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=182386
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Zwölf Jahre lang hatten sie sich wie die Götter aufgespielt. Doch als die 22 Hauptkriegsverbrecher des Dritten Reiches am 1. Oktober 1946 im Nürnberger Justizpalast das Urteil des Internationalen Militärtribunals entgegennahmen, wirkten sie jämmerlich und grau.

von Christoph Arens

Das Dritte Reich vor Gericht: Im ersten und wichtigsten der Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse – der einzige, der von allen vier Alliierten gemeinsam organisiert wurde – wurden zwölf Angeklagte zum Tod und sieben zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Nach elf Monaten Verhandlungen mussten die Angeklagten einzeln in den Verhandlungssaal eintreten und ihr Urteil entgegennehmen. Keine Gefühlsausbrüche. Filmaufnahmen waren verboten, aber Hörfunk-Töne sind erhalten. “Hermann Wilhelm Göring…”, hört man den Vorsitzenden Richter, Geoffrey Lawrence, sagen: “…das Internationale Militärtribunal verurteilt Sie zum Tod durch den Strang.”

Drei Angeklagte – Schacht, Papen und Fritzsche – wurden freigesprochen. Göring, Hitlers Stellvertreter Rudolf Hess, Aussenminister Joachim von Ribbentrop, Militärs und Industrielle – sie alle hatten trotz Millionen Toter trotzig auf “nicht schuldig” plädiert. Hitler, Goebbels, Himmler und der Chef der Deutschen Arbeitsfront, Robert Ley, hatten zuvor bereits Selbstmord begangen.

Nur Albert Speer, Rüstungsminister und Chefarchitekt des Dritten Reiches, bekannte allgemeine Mitverantwortung, wollte aber von den grauenvollen Einzelheiten nichts gewusst haben – eine Schutzbehauptung. Mittlerweile ist belegt, dass er aktiv an der Vertreibung von Juden aus Berlin und an der Vernichtung von KZ-Häftlingen beteiligt war.

“Jetzt sitzen also der Krieg, der Pogrom, der Menschenraub, der Mord en gros und die Folter auf der Anklagebank”, schrieb der Schriftsteller und Prozessbeobachter Erich Kästner. US-Chefankläger Robert H. Jackson hatte zu Beginn deutlich gemacht, worum es ging: “Die Untaten, die wir zu verdammen und zu bestrafen versuchen, waren von so niederträchtiger und vernichtender Art, dass die Zivilisation sich nicht leisten kann, sie zu übersehen”, betonte er mit Blick auf die zunächst angeklagten 24 Hauptkriegsverbrecher und sechs verbrecherische Organisationen des Dritten Reichs.

Was Jackson und die Anklagevertreter der anderen drei Siegermächte an Dokumenten aus Konzentrationslagern, von Massenerschiessungen und Kriegsverbrechen vorlegten, trieb vielen Beobachtern die Tränen in die Augen. 218 Verhandlungstage währte der Prozess, 2.630 Beweisdokumente legten die Ankläger vor, 27 Kilometer Meter Tonband und 7.000 Schallplatten dokumentierten jedes Wort.

Schon 1941 hatten die Alliierten angekündigt, dass sie Verbrechen gegen das Völkerrecht gerichtlich verfolgen würden. Ausgerechnet Nürnberg, die Stadt der Reichsparteitage und der Rassengesetze, wurde schliesslich als Gerichtsort ausgewählt. Die Stadt war eine grosse Ruine.

Dabei erarbeitete der Gerichtshof vier Tatbestände: 1. Verschwörung. 2. Verbrechen gegen den Frieden, darunter die Vorbereitung und Durchführung eines Angriffskrieges und die Verletzung internationaler Gesetze. 3. Kriegsverbrechen. 4. Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Damit betraten die Siegermächte juristisches Neuland; ihr Handeln war auch in der westlichen Öffentlichkeit keineswegs unumstritten.

Die Verteidiger der Nazi-Grössen versuchten, die Unrechtmässigkeit des Prozesses zu beweisen. Sie sprachen von Siegerjustiz. Auch die Siegermächte hätten in der Vergangenheit Kriege geführt und während des Weltkriegs Verbrechen begangen, erklärte Verteidiger Hermann Jahrreiss. Angesichts der Despotie Hitlers sei der Einzelne zudem für die Ausführung von Befehlen nicht verantwortlich zu machen.

Das Ziel der Amerikaner, neues Völkerrecht zu setzen, blieb zunächst in Ansätzen stecken: Erst mit der Einrichtung eines Internationalen Gerichtshofes für die Kriegsverbrechern in Bosnien 1993 und Ruanda 1994 wurde erneut der Versuch unternommen, von Staaten gedeckte Verbrechen strafrechtlich zu verfolgen. Dass ausgerechnet die USA den 2002 errichteten Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) boykottieren, ist eine Ironie der Geschichte.

KNA/cas/joh/Aud