Durban-Konferenz: Die Schweiz und die «Politik des leeren Stuhls»

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UN-Generalversammlung gedenkt des 20. Jahrestages der Verabschiedung der Erklärung und des Aktionsprogramms von Durban. 22. September 2021, New York. Foto UN Photo/Cia Pak
UN-Generalversammlung gedenkt des 20. Jahrestages der Verabschiedung der Erklärung und des Aktionsprogramms von Durban. 22. September 2021, New York. Foto UN Photo/Cia Pak
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Im Jahr 2001, eine Woche vor den Terroranschlägen vom 11. September, veranstaltete die UNO die „Weltkonferenz gegen Rassismus, Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz“ in Durban, Südafrika.

Doch statt den Rassismus zu bekämpfen, schürte die Konferenz ihn sogar. Durban wurde zur schlimmsten internationalen Manifestation des Antisemitismus in der Nachkriegszeit. Entgegen ihrem erklärten Ziel war die Durban-Konferenz von 2001 von hässlichen Bekundungen von Intoleranz, Antisemitismus und unbegründeten Anschuldigungen gegen den jüdischen Staat geprägt.

Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen hat am 22. September 2021 der damaligen Konferenz von Durban gedacht und diese “gefeiert”. Mehr als 30 Länder haben ihre Teilnahme an der UN-Veranstaltung abgesagt und nicht an der Konferenz teilgenommen. Darunter waren unter anderem Deutschland, Frankreich, Italien, England, USA, Kanada, Niederlande, Österreich, Griechenland, Kroatien, Polen, Zypern, Rumänien, Slowenien, Schweden, Uruguay, Neuseeland, Australien, Albanien und viele weitere Staaten.

Auf Anfrage von Nationalrätin Marianne Binder-Keller (Die Mitte) und den Nationalräten Philippe Nantermod (FDP.Die Liberalen) und Lorenzo Quadri (Lega dei Ticinesi) an den Bundesrat, warum die Schweiz trotz der antisemitischen und antiisraelischen Polemik um die Konferenz, gleichwohl an der Teilnahme festhält, erklärte der Bundesrat unter anderem:

«Die 2001 in Durban verabschiedete Erklärung und das Aktionsprogramm bilden eine wichtige Grundlage für die internationale sowie nationale Antirassismuspolitik. Sie enthalten keine antisemitischen Äusserungen.»

Hier täuscht sich die Schweizer Regierung. Die Konferenz von Durban selbst, die vom 31. August bis zum 7. September 2001 stattfand, wurde durch Formulierungen überschattet, die nur Israel im endgültigen Text der Erklärung und in der Plenarsitzung hervorhoben. Israel ist somit das einzige Land, das namentlich angeprangert wurde. Kein anderes Land der Welt wird ermahnt. Weder die Demokratische Republik Kongo, der Irak, Iran, China, Kirgisistan, Mali, Myanmar, Pakistan, Sudan, Nordkorea oder Syrien wurden in dem Dokument angeprangert. Länder, in denen sicherlich schon 2001 massivste Probleme im Bereich Rassismus, Abschiebungen ganzer Bevölkerungsgruppen bis hin zum Völkermord bekannt waren. Ist die Schweizer Regierung tatsächlich der Meinung, dass das nicht erwähnen solcher Länder, aber das anprangern und hervorheben des einzigen jüdischen Staates Israel kein Antisemitismus ist?

Die Schweiz ist schon länger aktiv im Kampf gegen Antisemitismus und Rassenhass. Und tatsächlich hat der Bundesrat im Juni 2021 auch die Antisemitismusdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) anerkannt und unterschrieben. Die IHRA-Arbeitsdefinition führt eine Reihe von Beispielen für modernen Antisemitismus an. Wie zum Beispiel:

  • Verlogene, entmenschlichende, dämonisierende oder stereotype Behauptungen über Juden aufstellen.
  • Leugnung des Rechts des jüdischen Volkes auf Selbstbestimmung.
  • Die Anwendung doppelter Standards, indem von Israel ein Verhalten verlangt wird, das von keiner anderen demokratischen Nation erwartet oder gefordert wird.
  • Die Verwendung von Symbolen und Bildern, die mit klassischem Antisemitismus assoziiert werden.

Alle diese Punkte sind unbestreitbar mit der Durban-Konferenz verbunden; einem Prozess, der eindeutig auf Judenhass, Antisemitismus und der grundsätzlichen Verweigerung gleicher Rechte für den Staat Israel unter dem Deckmantel der Menschenrechte und der Vereinten Nationen beruht.

In seiner Antwort an die Fragesteller im Schweizer Parlament erklärt der Bundesrat weiter:

«Der Bundesrat verurteilt jede antisemitische, rassistische oder diskriminierende Äusserung scharf. Die Schweiz kennt in der Uno grundsätzlich keine “Politik des leeren Stuhls” und nimmt entsprechend an allen offiziellen Treffen der Uno-Generalversammlung teil. Jedoch wird die Schweiz nicht auf höchster Stufe teilnehmen.»

Als ein Land, das die IHRA-Arbeitsdefinition von Antisemitismus angenommen hat und von sich behauptet, jede antisemitische, rassistische oder diskriminierende Äusserung scharf zu verurteilen, wäre es der Schweiz gut gestanden diesem antisemitischen “Festival des Hasses” keine Unterstützung zukommen zu lassen und am 20. Jahrestag der Durban-Konferenz mit einem leeren Stuhl gegen den Antisemitismus Position zu beziehen.