Die Polizei und die Generalstaatsanwaltschaft in Berlin haben einen Leitfaden zum Vorgehen gegen Antisemitismus erstellt. Dieser sei ein weiterer Baustein im Kampf gegen Judenhass, sagte die Antisemitismusbeauftragte der Generalstaatsanwaltschaft, Claudia Vanoni, im Interview der „Jüdischen Allgemeinen“ (Donnerstag). Der Leitfaden diene „als Hilfe beim Erkennen von Antisemitismus und zur Förderung der Sensibilität für dieses wichtige Thema“.
Festgehalten in dem Dokument seien Kriterien, die „dringend“ bei Ermittlungen berücksichtigt werden müssten, erklärte Vanoni. So würden etwa die Standards bei der Bearbeitung von Verfahren mit antisemitischem Hintergrund, wie sie bei Staatsanwaltschaft und Polizei in Berlin weiterentwickelt worden seien, festgeschrieben. Zudem werde ein Fokus auf die Perspektive von Betroffenen gelegt.
Diese sei ein wichtiges Kriterium für die Einordnung einer Tat als antisemitisch motiviert. „Es geht uns aber ebenfalls darum, dass ihre Schutz- und Informationsbedürfnisse angemessen berücksichtigt werden“, so Vanoni. Betroffene bekämen daher zum Beispiel vom Landeskriminalamt eine Liste mit Fachberatungsstellen. Zudem werde auf transparenten Informationsfluss zum weiteren Verfahren gesetzt. Sollte ein Ermittlungsverfahren eingestellt werden, würden die Gründe dafür „nachvollziehbar und empathisch“ dargelegt.
Wie sollen Antisemiten Antisemitismus bekämpfen frage ich mich?
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