Nationalstaatsgesetz laut Israels oberstem Gericht zulässig

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Foto knesset.gov.il
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Das sogenannte israelische Nationalstaatsgesetz ist verfassungskonform. Zu diesem Urteil kamen die Richter des obersten Gerichts des Landes am Donnerstag, wie örtliche Medien berichteten. Sie wiesen eine Reihe von Petitionen zurück, die das 2018 verabschiedete Gesetz, wonach Israel als jüdischer Nationalstaat definiert ist, als diskriminierend gegen Nichtjuden ansahen.

Mit Ausnahme des einzigen arabischen Richters sprachen sich alle Richter gegen die Petitionen aus. Das Nationalstaatsgesetz widerspreche dem Charakter Israels als demokratischer Staat nicht, heisst es laut Tageszeitung “Haaretz” im Urteil. Entsprechend gebe es keine Grundlage, auf der in das Gesetz eingegriffen werden könne. Gleichzeitig hielten die Richter fest, dass das Nationalstaatsgesetz im Licht der weiteren Grundgesetze interpretiert werden müsse, darunter speziell jener, die den dualen Charakter Israels als jüdischen und demokratischen Staat thematisieren.

Auch die Klausel, die das Hebräische als einzige Amtssprache des Staates festschreibt, benachteilige nicht das Arabische, da sie “die Förderung der Sprache” nicht ausschliesse, so das Urteil. Die im Gesetz festgeschriebene Verpflichtung Israels zur jüdischen Ansiedlung lasse zudem keine Diskriminierung oder den Ausschluss von Nichtjuden auf staatlichem Land zu.

Israels Justizminister Gideon Saar begrüsste den Entscheid. Das Nationalstaatsgesetz halte “das Wesen und den Charakter Israels als Nationalstaat des jüdischen Volkes” fest, verletze jedoch nicht die Rechte des Einzelnen.

Die Mehrheit der jetzt abgelehnten Petitionen hatten das Gericht aufgerufen, das Gesetz in seiner Gesamtheit abzulehnen. In weiteren Petitionen ging es um die Zurückweisung einzelner Klauseln. Zu den Petenten zählen unter anderem jüdische und arabische Anwälte, Menschenrechtsorganisationen, die linke Meretz-Partei sowie die Vereinte Arabische Liste.

KNA/akr/jps/Aud