Die Rastatter Prozesse: Doku über ein fast vergessenes Kapitel der Nachkriegsjustiz

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Chefankläger (Regierungskommissar) Granier in Rastatt Militärtribunal). Foto © SWR/Landratsamt Zollernalbkreis
Chefankläger (Regierungskommissar) Granier in Rastatt Militärtribunal). Foto © SWR/Landratsamt Zollernalbkreis
Lesezeit: 3 Minuten

Medienwirksame Schauprozesse sollten nach dem Zweiten Weltkrieg für Gerechtigkeit sorgen und die Deutschen zur Demokratie erziehen. Nicht nur in Nürnberg wurde NS-Verbrechern der Prozess gemacht, wie eine Arte-Doku zeigt.

von Heide-Marie Göbbel

Strassburg (KNA) Mit einem wenig beachteten Kapitel der Justizgeschichte nach dem Zweiten Weltkrieg befasst sich eine eindringliche Dokumentation auf Arte: mit den Rastatter Kriegsverbrecherprozessen. Sie wurden im April 1946 eröffnet und gehören zu den grössten nach dem 2. Weltkrieg. Heute sind sie fast vergessen. Das liege unter anderem an einer 100-jährigen Sperrfrist für französische Militärprozessakten, die inzwischen aufgehoben wurde, erzählt die Dokumentarfilmerin Judith Voelker. Zudem hätten die Nürnberger Prozesse gegen führende Militärs und Funktionäre des NS-Regimes viel Aufmerksamkeit auf sich gezogen. In Rastatt dagegen sassen gewöhnliche SS-Beamte und deren Handlanger auf der Anklagebank.

In dem Beitrag “Die Rastatter Prozesse – Kriegsverbrecher vor Gericht”, den Arte am 4. Mai um 20.15 Uhr ausstrahlt, zeigt Voelker, dass die Gerichte in beiden Städten damit auch einen pädagogischen Auftrag zur Entnazifizierung und demokratischen Umerziehung der Deutschen verbanden. Das Tribunal General fand im Ahnensaal des Rastatter Schlosses statt und dauerte drei Jahre. 2.130 Angeklagte aus den NS-Lagern in der französischen Besatzungszone wurden dort in 235 medienwirksamen Schauprozessen verurteilt.

Die Dokumentation zeigt an exemplarisch ausgewählten Prozessen den Verlauf der Verhandlungen und die Rolle der Beteiligten. Chefankläger war Joseph Granier, Regierungskommissar der Justizabteilung der französischen Militärregierung und leitender Staatsanwalt. “Es besteht kein Zweifel, dass das nationalsozialistische System verbrecherisch war, aber: Es gab Handlungsspielräume. Und um genau die geht es hier”, betont Granier im Gerichtssaal.

Er verhörte unter anderen den Aufseher Nikolaus Drokur aus dem KZ Neue Brömm bei Saarbrücken, der den Zeugen durch besondere Grausamkeit und Brutalität in Erinnerung geblieben war, berichtet Voelker. Drokur war ein frühpensionierter Bergmann, der vom Arbeitsamt zum Wachdienst im Lager eingeteilt wurde. Drokur habe ihn geschlagen und misshandelt, berichtete ein Zeuge. Schon bei der Ankunft der Gefangenen im Lager hätten die Juden vortreten, schwere Steine aufheben und damit stundenlang um den Löschteich laufen müssen.

Drokur selbst gab zu Protokoll, dass er die Häftlinge manchmal geschlagen habe. Genaueres wisse er nicht mehr. Er denke, dass er bei dem Teich wohl dabei war, aber das sei nur Sport gewesen. Als Granier wissen wollte, ob er die Köpfe der Entkräfteten solange unter Wasser gedrückt habe, bis sie bewusstlos waren, bejahte er. Aber er sei doch kein Unmensch. Er habe nur getan, was von ihm erwartet wurde.

Der Angeklagte Nikolaus Drokur (Conrad F. Geier) während einer Verhandlung zum Gestapolager „Neue Bremm“. © SWR/Hans Jakobi/moving story media

Im Prozess gegen das Lager Neue Bremm verhängte die Staatsanwaltschaft nach 17 Verhandlungstagen 14 Todesstrafen, darunter auch für Nikolaus Drokur, berichtet Voelker weiter. Die Filmemacherin dokumentiert darüber hinaus Verhandlungen aus anderen Kriegsverbrecherprozessen wie dem KZ Natzweiler-Struthoff im Elsass, wo sich viele Gefangene aus dem französischen Widerstand befanden, dem Donauraum und dem Gebiet der Schwäbischen Alb.

Viele Deutsche hätten damals gedacht, wenn in Nürnberg das NS-Regime angeklagt werde, entbinde sie das von der eigenen Verantwortung. Doch als die Alliierten begannen, sich auch mit den mittleren und unteren Rängen der Täter zu befassen, habe die öffentliche Ablehnung zugenommen, kommentiert Voelker. Viele hätten auch gefragt, ob es rechtens sei, Urteile wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit auf der Grundlage eines Gesetzes auszusprechen wie dem Kontrollratsgesetz Nr. 10, das es zur Tatzeit noch gar nicht gegeben habe.

In der ungewöhnlichen Dokumentation wechseln Spielszenen, die an den Originalschauplätzen gedreht wurden, mit Zeitzeugenberichten, Einordnungen durch HistorikerInnen und selten gezeigte Archivmaterialien. Der Filmemacherin gelingt es, die Ereignisse ab 1946 lebendig und eindringlich zu schildern. So wird deutlich, dass eine angemessene Aufarbeitung der Kriegsverbrechen und Prozesse in der ehemaligen französischen Besatzungszone gerade erst begonnen hat.

Hinweis: "Die Rastatter Prozesse - Kriegsverbrecher vor Gericht", Dokumentarfilm von Judith Voelker. Arte, Di 04.05., 20.15 - 21.45 Uhr. Mit Untertiteln für Hörgeschädigte.

KNA/mit/aps/pko/gbo