Schweizerischer Israelitischer Gemeindebund: Klar für die IHRA-Antisemitismusdefinition

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Foto EDA/TILMAN RENZ
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In den letzten Wochen ist eine Debatte um die Antisemitismusdefinition der IHRA entstanden. Mit der Jerusalem Declaration wollen deren Unterstützer der IHRA-Definition eine Alternative entgegenstellen. Der Präsident des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebunds (SIG), Ralph Lewin, hat kürzlich in der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ) klar Stellung für die IHRA bezogen.

“Was antisemitisch ist oder nicht, ist nicht immer auf den ersten Blick klar und birgt Potenzial für Diskussionen. Abhilfe schafft eine einheitliche und möglichst breit akzeptierte Antisemitismus-Definition. Ohne ein solches Werkzeug ist es schwierig, das Phänomen systematisch zu erfassen und schliesslich Gegenmassnahmen zu ergreifen”, so SIG-Präsident Lewin in seinem Kommentar.

Die Antisemitismus-Arbeitsdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance IHRA besagt: «Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Jüdinnen und Juden, die sich als Hass gegenüber Jüdinnen und Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen.»

Laut Lewin stützt sich der SIG in seinem jährlichen Antisemitismusbericht ebenfalls auf die IHRA-Definition. Dies würden auch die meisten Schweizer NGO tun, die sich mit Antisemitismus befassen, so Lewin. Die IHRA-Definition habe sich als brauchbares und zielführendes Werkzeug erwiesen.

Vor kurzem wurde mit der sogenannten Jerusalem Declaration on Antisemitism JDA eine neue Antisemitismus-Definition vorgestellt. Die JDA will sich als anwendbare, prägnante und historisch fundierte Kerndefinition von Antisemitismus positionieren. Diese Selbsteinschätzung könne man akzeptieren oder nicht, schreibt SIG-Präsident Lewin. Tatsache sei aber, dass die JDA die Erfolge der IHRA im Kampf gegen Antisemitismus untergrabe und sich auf einen Kritikpunkt fokussiert: auf Israel bezogenen Antisemitismus.

Entgegen den Behauptungen einiger JDA-Unterstützer schliesst die IHRA-Definition Kritik an der Politik Israels nicht aus. Im Gegenteil, so Lewin: “Sie lässt sie ausdrücklich zu, sofern sie an Israel nicht andere Standards anlegt als an andere Länder. Das finden wir auch richtig. Auf Israel bezogener Antisemitismus bleibt aber zugegebenermassen umstritten, da man sich hier in einem aufgeheizten politischen Spannungsfeld bewegt.” heisst es in seinem Kommentar weiter.

Natürlich sei keine Definition davor gefeit, politisch ausgelegt zu werden, schreibt Lewin weiter. Die IHRA-Definition habe aber den weiten Weg durch die Gremien schon seit einigen Jahren hinter sich und werde zunehmend angewandt. “Der Sache ist nicht gedient, wenn nun eine neue Debatte lanciert und der einen Definition eine andere gegenübergestellt wird.” so Lewin.

Die Schweiz ist seit 2004 Mitglied der IHRA, hatte 2017 den Vorsitz inne und war auch an der Ausarbeitung der IHRA-Definition beteiligt. Trotzdem hat sie diese Definition bis heute nicht offiziell anerkannt. “Aus Sicht der jüdischen Gemeinschaft ist es nun an der Zeit, dass auch die Schweiz diesen Schritt macht und sich zur IHRA-Definition bekennt. Ein ständerätlicher Vorstoss verlangt dazu vom Bundesrat einen Bericht.” so der SIG-Präsident Lewin.

Fü Ralph Lewin ist klar: “Statt dass man sich in politisch aufgeladenen Debatten und Diskussionen verliert, muss Antisemitismus effizient und effektiv bekämpft werden. Dafür brauchen wir Werkzeuge wie die IHRA-Definition; wir schaffen damit eine brauchbare Basis des Vergleichs mit denjenigen Ländern, Städten und Organisationen, welche die IHRA-Definition bereits anerkannt haben.”