Der Internationale Strafgerichtshof verstösst gegen seine eigene Satzung

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IStGH-Anklägerin Fatou Bensouda. Foto IMAGO / Pacific Press Agency
IStGH-Anklägerin Fatou Bensouda. Foto IMAGO / Pacific Press Agency
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Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat, indem er sich weit von seinem ursprünglichen Zweck entfernt hat, einen Meineid geleistet. Der IStGH wurde 1998 gegründet, um den Opfern systematischer Gräueltaten in Ländern, die dazu nicht in der Lage sind, Gerechtigkeit zu verschaffen. In seinen eigenen Worten: “Das Kernmandat des IStGH ist es, als Gericht der letzten Instanz zu agieren, das in der Lage ist, Einzelpersonen wegen Völkermordes, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zu verfolgen, wenn nationale Gerichtsbarkeiten aus irgendeinem Grund nicht in der Lage oder nicht willens sind, dies zu tun.”

von Dr. Lawrence A. Franklin

Gegenwärtig macht sich der IStGH jedoch selbst unglaubwürdig, indem er über “nationale Gerichtsbarkeiten” urteilt, die dazu durchaus in der Lage sind, während er sich weigert, über die schlimmsten Menschenrechtsverletzer der Welt zu urteilen oder sie anzuklagen.

Die Entscheidung des Gerichtshofs vom 5. Februar, die Untersuchung unbegründeter Anschuldigungen bezüglich einer Reihe von Menschenrechtsverletzungen, die angeblich von Angehörigen der Israel Defense Force (IDF) begangen wurden, zuzulassen, unterstreicht die korrumpierte politische Natur des Internationalen Strafgerichtshofs.

Erstens hat der ICC sein Gründungsstatut verletzt, indem er eine Klage gegen einen souveränen Staat (Israel) durch eine nicht-staatliche Entität (palästinensische Kläger) angenommen hat, wobei er das Völkerrecht verdreht hat, um zu versuchen, “Palästina” in einen Staat zu verwandeln, indem er auf seinen Beobachterstatus in einigen UN-Gremien verweist. Knapp daneben ist auch vorbei. Indem das Gericht versucht, die illegalen Schriftsätze der Palästinensischen Autonomiebehörde (PA) zu legitimieren, bestätigt es daher nur die Ansichten seiner Kritiker, dass es lediglich als Instrument des palästinensisch-arabischen Propagandakrieges gegen Israel dient.

Das Gericht verstärkt diese Rechtsverletzungen noch, indem es die Hamas als rechtliches Äquivalent Israels in den Anklagen der Terrorgruppe gegen die IDF im Gazakrieg 2014 behandelt.

Dass der IStGH einem nichtstaatlichen Akteur wie der Palästinensischen Autonomiebehörde erlaubt, einen souveränen Staat, Israel, anzuklagen, ist ein doppelter Verstoss gegen die Gründungssatzung des Gerichtshofs. Der IStGH hat es versäumt, das syrische Regime für den Einsatz chemischer Waffen gegen sein eigenes Volk oder irakische Milizen für die Ermordung von Zivilisten oder vom Iran unterstützte Houthi-Scharfschützen im Jemen für das Abschlachten von Kindern anzuklagen. Das ungeheuerlichste Versäumnis des Strafgerichtshofs ist sein eklatantes Versäumnis, das kommunistische China für die Ermordung von 2,5 Millionen Menschen anzuklagen, weil das Land wiederholt über die Übertragbarkeit seines COVID-19-Virus von Mensch zu Mensch gelogen hat, oder für den anhaltenden Völkermord an den Uiguren und anderen Nicht-Han-Minderheiten in China.

Die Demontage oder Entmachtung des IStGH könnte erreicht werden, wenn sich genügend seiner ursprünglichen Ratifizierungsstaaten dazu entschliessen, die finanzielle Unterstützung für das Gericht zu streichen oder aus seiner Mitgliedschaft auszutreten. Eine breit angelegte Koalition könnte die angebliche Legitimität des Strafgerichtshofs aushebeln. Südafrika, Burundi und Gambia sind bereits aus dem IStGH ausgetreten, nachdem sie dem Gericht vorgeworfen hatten, sich fast ausschliesslich auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu konzentrieren, die von oder in afrikanischen Staaten begangen wurden – möglicherweise ein Grund, warum der IStGH ständig auf der Suche nach nichtafrikanischen Ländern ist, um sie anzuklagen. Immerhin hat der IStGH Massengräueltaten in Kenia, Uganda, der Elfenbeinküste, der Demokratischen Republik Kongo, dem Sudan, der Zentralafrikanischen Republik, Libyen und Mali verfolgt. Die Afrikanische Union hat zu einem Massenaustritt der 34 afrikanischen Unterzeichnerstaaten aus dem Internationalen Strafgerichtshof aufgerufen. Vielleicht könnten die Kritiker des IStGH noch mehr Länder dazu bewegen, ihre Mitgliedschaft im IStGH zu kündigen – vor allem wegen des Schweigens des Gerichts zu dem angeblichen Völkermord, den die Kommunistische Partei Chinas an den Uiguren in Chinas Provinz Xinjiang verübt.

Der IStGH hat seinen Kritikern bereits reichlich Munition geliefert, um die Legitimität des Gerichtshofs als Folge weiterer Verstösse gegen sein Gründungsstatut in Frage zu stellen. Weder Israel noch die Vereinigten Staaten haben das Römische Statut (den Gründungsvertrag des IStGH) ratifiziert. Der Gerichtshof hat daher keinerlei Jurisdiktion über die staatlichen Handlungen der beiden Länder. So schreibt die Nachrichtenagentur JNS:

“Deutschland und Ungarn schliessen sich den Vereinigten Staaten und anderen Ländern wie Kanada, der Tschechischen Republik, Österreich, Australien, Brasilien und Uganda an, von denen die fünf letztgenannten als amici curiae (aussenstehende Beobachter) Dokumente beim IStGH einreichten, die Informationen zur Unterstützung Israels enthielten und das Urteil des IStGH verurteilten.”

Diese Länder bestätigen öffentlich, dass der Gerichtshof keine Gerichtsbarkeit über einen Staat hat, der nicht Vertragspartei des Römischen Statuts ist. Sowohl die USA als auch Israel stehen mit ihrer Weigerung, dem IStGH zu erlauben, sich in ihre Souveränität einzumischen, auf festem rechtlichen Boden. Dennoch scheint der Strafgerichtshof entschlossen zu sein, Vorwürfe von Menschenrechtsverletzungen nicht nur gegen die IDF im Gazastreifen, sondern auch gegen US-Truppen in Afghanistan zu untersuchen. Die bevorstehende Entscheidung des Gerichtshofs ignoriert die Realität, dass sowohl die USA als auch Israel rechtsstaatliche Länder sind, die bereits gründlich und unparteiisch Vorwürfe von Menschenrechtsverletzungen durch Mitglieder ihrer Streitkräfte untersucht haben.

“Palästina” ist kein Staat, und daher hat die Palästinensische Autonomiebehörde nach dem Römischen Statut keine Berechtigung, den Internationalen Strafgerichtshof mit ihrem Fall zu befassen.

Die Anti-Israel-Initiative des Gerichtshofs kommt zu einem Zeitpunkt, an dem sich mehrere arabische Länder von der “moralischen Bürde” befreien, Verwalter des palästinensischen Strebens nach Staatlichkeit zu sein. Die Vereinigten Arabischen Emirate, die sich der Misswirtschaft von Geldern durch das Hilfswerk der Vereinten Nationen (UNRWA) bewusst sind, haben beschlossen, diese Einrichtung, die Gelder für Palästinenser in 58 Flüchtlingslagern im gesamten Nahen Osten bereitstellt, nicht mehr im gleichen Umfang zu finanzieren.

Staaten, die mit der miserablen Bilanz des IStGH unzufrieden sind, sollten ermutigt werden, die finanzielle Unterstützung für den Gerichtshof einzustellen oder sich ganz aus der in Den Haag ansässigen Institution zurückzuziehen.

In der Zwischenzeit scheinen mindestens vier arabische Golfstaaten und andere Länder mit muslimischer Mehrheit aus gutem Grund weitaus besorgter über Irans Streben nach regionaler Vorherrschaft zu sein, während sie die sich anbahnenden Beziehungen zu Israel begrüssen, welches sich als ein sehr loyaler Freund erweisen wird.

Dr. Lawrence A. Franklin war der Iran-Beauftragte von Verteidigungsminister Rumsfeld. Er diente auch im aktiven Dienst bei der US-Armee und als Oberst der Reserve der Luftwaffe. Auf Englisch zuerst erschienen bei Gatestone Institute. Übersetzung Audiatur-Online.

1 Kommentar

  1. Einige arabische Staaten, ihre Führer, haben mehr Verstand, mehr Einsicht als das IStGH. Wer hätte das geglaubt? Aber gehofft, das ja. Das IStGH ist kaum etwas wert, wenn überhaupt. Wer Verstand hat, tritt aus. Denn es ist viel mehr eine politische Institution, als solche absolut parteiisch, als eine juristische. Sein Name täuscht. Eine juristische Institution darf nicht parteiisch sein.
    lg
    caruso

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