Mögen Sie Spinat?

Oder über die Legalität der israelischen Siedlungen

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Die israelische Firma VerticalField ist spezialisiert auf vertikale Gemüse Anbauanlagen und beliefert unter anderem Supermarktketten. Foto VerticalField verticalfield.com
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Lesezeit: 7 Minuten

Mögen Sie Spinat? Oder gehören Sie zu denjenigen, die seit Kindesbeinen mit dem Grünzeug gequält wurden, bis sich herausstellte, dass der Nährwert von Spinat auf einem profanen Kommafehler beruht? Die Spinatlegende ist das Paradebeispiel dafür, wie etwas Falsches durch penetrante Wiederholung zur vermeintlichen Wahrheit und zum internationalen Konsens wird. Aber Sie werden es vermutet haben: Dieser Artikel widmet sich nicht kulinarischen Genüssen.

Es dreht sich einmal mehr um Israel. Denn die angeblich «völkerrechtlich» legitimierten Positionen der UNO, der offiziellen Schweiz und der «internationalen Gemeinschaft» bezüglich der «illegalen israelischen Besatzung», den «völkerrechtswidrigen Siedlungen», den «besetzten palästinensischen Gebieten» und der sogenannten «Grünen Linie von 1967» sind historisch und rechtlich genauso unhaltbar, wie der über Generationen behauptete erhöhte Eisengehalt von Spinat.

Die USA hatten 2019 durch die Anerkennung der Legalität der israelischen Siedlungen dieser sieben Jahrzehnte andauernden antiisraelischen Propaganda endlich eine Abfuhr erteilt und damit eine längst fällige Kurskorrektur der USA vorgenommen.

Die hysterische Kakofonie der weltweiten Kritik an Amerikas Entscheidung bezüglich Israels vermeintlicher Besetzung von Judäa (wer lebte wohl dort…?) und Samarien, heutzutage bekannt als «Westjordanland/West Bank», in die auch die Schweizer Medien in seltener Eintracht einstimmten, kann weder juristisch noch rational erklärt werden. Es gibt auf der Welt nur einen Staat, dessen historisch und legal verbriefte Ansprüche negiert werden und dem regelmässig das Existenzrecht abgesprochen wird. Sie fragen sich, weshalb dieser Staat ausgerechnet die Heimstätte des jüdischen Volkes ist?

Offensichtlich sieht die «internationale Gemeinschaft», nach 2000 Jahren neutestamentarischem Judenhass, der im Holocaust seinen vorläufigen Höhepunkt fand, nur eine Möglichkeit, sich mit der Schuld für die unterlassene Hilfestellung für die vom Genozid durch die Nazis bedrohten Juden auseinanderzusetzen: Die Verurteilung der Juden als Tätervolk, vertreten durch den Staat Israel. 

Der Philosoph und Rechtsgelehrte Thomas Hobbes entlarvt diesen in unterschiedlichen Spielarten praktizierten Reflex der Schuldumkehr bereits 1651, lange vor dem Holocaust, in seinem «Leviathan» und beschreibt das Problem in seiner Essenz, das die Welt mit den Juden hat: «Wer jemandem mehr Schaden zugefügt hat, als er wiedergutmachen kann oder will, wird sein Opfer hassen.»

Um eine wie auch immer geartete «Täterschaft» Israels zu konstruieren, ist denn auch jedes Mittel recht. Anlässlich der innovativen und hocheffektiven israelischen Covid-19-Impfkampagne, sieht sich der jüdische Staat aktuell einer weltweiten medialen Diffamierungskampagne ausgesetzt, in deren Rahmen behauptet wird, Israel sei völkerrechtlich verpflichtet, neben seinen eigenen Bürgerinnen und Bürgern auch die von der Palästinensischen Autonomiebehörde (PA) regierte Bevölkerung des sogenannten Westjordanlands sowie jene des von der Terrororganisation Hamas verwalteten Gazastreifens zu impfen.

Gemäss den international anerkannten Oslo-Verträgen ist jedoch die PA für die Impfung ihrer Bevölkerung zuständig. Die britische BBC sah sich gezwungen, die unwahre Behauptung einer Impfpflicht Israels öffentlich zurückzunehmen. Selbst das beileibe nicht israelfreundliche ZDF stellte klar: «Wer behauptet, die israelische Regierung sei verantwortlich, dass Corona-Impfungen an Palästinensern im Westjordanland und Gaza noch nicht anlaufen, unterschlägt wichtige Details».

Angesichts dieser erneuten medialen Verleumdungskampagne gegen Israel sind einige rechtsstaatliche Erläuterungen bezüglich der vermeintlichen Besatzung, der missbräuchlichen Verwendung der Vierten Genfer Konvention sowie des Völkerrechts generell und weiteren Themen vonnöten. Nachfolgend eine Übersicht der verschiedenen Aspekte, welche die Impf-Anschuldigungen gegen Israel ad absurdum führen.

Das Palästina Mandat

Von allen im letzten Jahrhundert gegründeten Staaten, ist keiner rechtlich so legitimiert wie Israel. Anwälte waren die Hebammen bei Israels Geburt beziehungsweise Wiedergeburt, denn ein unabhängiger jüdischer Staat existierte bereits zwei Mal in der Region: 1000–586 und 538–63 vor Christus. Die Balfour-Deklaration (1917), die San-Remo-Konferenz (1920), das Völkerbundmandat für Palästina (1922) und das anglo-amerikanische Abkommen zu Palästina (1924) waren die legalen Schritte, die zur Staatsgründung (1948) und zu Israels Aufnahme in die UNO (1949) führten. 

In der Präambel des Völkerbundmandats für Palästina, dem einzig gültigen Rechtstitel bezüglich der jüdischen Präsenz im heutigen «Westjordanland» und dem Gazastreifen, anerkannten die 51 Länder der Staatengemeinschaft 1922 einstimmig und ausdrücklich die «historische Verbindung des jüdischen Volkes zu Palästina und die Grundlagen für die Wiedererrichtung einer nationalen Heimstätte für Juden in diesem Land». 

Artikel 6 des Mandats berechtigt Juden zur «engen Besiedlung» des Landes inklusive «Staats- und Brachland». Diese Rechte sind unwiderruflich geschützt durch Artikel 80 der UNO-Charta, der besagt, dass nichts in der UNO-Charta «dahingehend ausgelegt werden kann, dass es auf irgendeine Art und Weise die Rechte irgendwelcher Staaten oder Völker oder bestehender internationaler Vereinbarungen verändert».

(Illegale) Besatzung

Ein Territorium gilt als «besetzt», wenn es zuvor einem souveränen Staat gehört hat. Das war weder beim Gazastreifen der Fall, den Ägypten vor 1967 völkerrechtswidrig besetzt hielt, noch bei dem Westjordanland – das 1948, nach dem von fünf arabischen Armeen initiierten Vernichtungskrieg gegen das neu gegründete Israel, von Jordanien völkerrechtswidrig annektiert wurde. Deshalb spricht Israel von «umstrittenen» Gebieten, die seit dem Abzug der Briten aus dem «Mandatsgebiet Palästina» im Jahr 1948 keinem souveränen Staat zugehörten. 

In eklatanter Missachtung der Vierten Genfer Konvention und sämtlichen getroffenen Vereinbarungen, zerstörten die Jordanier nach ihrer Annexion jüdische Stätten, Synagogen, Schulen und Friedhöfe, deren Grabsteine sie schändeten, indem sie damit Strassen und Latrinen bauten. Juden hatten keinen Zutritt zum Jüdischen Viertel von Jerusalem, wo ihre Vorfahren über Tausende von Jahren lebten.

In der Zeit zwischen 1948 und 1967, als Israel im Sechstagekrieg Jerusalem zurückeroberte und wiedervereinte, hat die UNO nicht eine einzige Resolution verabschiedet, um die völkerrechtswidrige jordanische Besatzung, die Apartheidsgesetze, die Ost-Jerusalem «judenrein» machten, den Bruch des Waffenstillstandsabkommens oder die kulturelle Verwüstung durch die Jordanier zu verurteilen.

Siedlungen

Die Siedlungen im Westjordanland gelten fälschlicherweise als Verstoss gegen das humanitäre Völkerrecht, da es laut der Vierten Genfer Konvention (Artikel 49, Paragraph 1/6) einer «Besatzungsmacht» verboten ist, «Teile seiner eigenen Zivilbevölkerung» «zwangsweise» in «besetztes Gebiet» zu «deportieren» oder zu «transferieren». Israel ist jedoch eine völker- und kriegsrechtlich in jeder Hinsicht legitimierte Militärverwaltung. Die englische Version der Konvention ist bindend. Dort steht «deport (deportieren) or transfer» (überführen, verlegen, versetzen, transferieren).

Das Internationale Komitee des Roten Kreuzes (IKRK), das während des Zweiten Weltkriegs die todgeweihten europäischen Juden wider besseren Wissens in den Vernichtungslagern ihrem Schicksal überliess und nach dem Krieg unzähligen Nazi-Kriegsverbrechern (darunter Josef Mengele und Adolf Eichmann) zur Flucht verhalf, änderte die deutsche Übersetzung der Konvention von «deport or transfer» zusammenfassend in «umsiedeln» (relocate, resettle). 

Am 21. April 1978 verfasste Herbert Hansell, Rechtsberater des US-Präsidenten Jimmy Carter, ein Memo, das die Mär der Illegalität der Siedlungen aufgrund einer Zuwiderhandlung gegen die Vierte Genfer Konvention in die Welt setzte. Inzwischen heisst es in der deutschen Fassung «deportieren oder umsiedeln», was mit «umsiedeln» (relocate, resettle) nicht der Originalfassung «transfer» entspricht. Es ist sicher unbestritten, dass Israel keinen einzigen seiner Staatsbürger «zwangsweise» irgendwohin «deportiert» oder «umgesiedelt» hat. 

Dass ausgerechnet die Vierte Genfer Konvention, die 1949 als Reaktion auf die Deportationen der Juden in die Vernichtungslager der Nazis entstand, gegen Israel ins Feld geführt und der jüdische Staat dadurch mit den Nazis gleichgesetzt wird, ist an Obszönität schwer zu übertreffen.

Palästinensische Gebiete

Barak Obama prägte den faktenfreien Begriff «occupied Palestinian Territories» (oPT). Es gab jedoch zu keiner Zeit der Weltgeschichte eine «palästinensische» Nation oder einen Staat, ein historischer oder rechtlicher Anspruch auf wie auch immer geartete «Territorien» besteht nicht. 

Gemäss der Vierten Genfer Konvention ist eine Besatzungsmacht nur an diese gebunden, «in dem Mass, in dem solch eine Macht die Regierungsgeschäfte in solchen Gebieten ausübt». Auch entsprechend der vorgängigen Haager Landkriegsordnung von 1907 gilt ein Gebiet nur dann als besetzt, wenn die Besetzungsmacht de facto die Kontrolle darüber ausübt. Im Rahmen des Gaza-Jericho-Abkommens von 1994 zwischen Israel und der PLO, wurde jedoch die Palästinensische Autonomiebehörde eingerichtet, der die sogenannten «palästinensischen Autonomiegebiete» und nach 2005 der gesamte Gazastreifen zur Verwaltung übertragen wurden. Die übrigen Gebiete in Judäa und Samarien sind ehemals jordanisch besetzte Gebiete und bleiben bis zu einem neuen Vertrag unter israelischer Kontrolle, was Yassir Arafat mit seiner Unterzeichnung der Osloer Verträge explizit bestätigte.

Sie als «palästinensisch» zu bezeichnen, unterläuft in unzulässiger Weise künftige Grenzvereinbarungen, wie sie in Resolution 242 des UNO-Sicherheitsrats vorgesehen sind. Dasselbe gilt für das östliche Jerusalem. Ein sogenanntes arabisches «Ost-Jerusalem» existierte nur während den 19 Jahren, in denen Jordanien diesen Teil Jerusalems besetzt hielt. Niemand würde auf die Idee kommen, das ehemalige Ost-Berlin heute noch als kommunistisch zu bezeichnen, weil es einst zur DDR gehörte.

Resolution 242: «Palästinenser» werden nicht erwähnt

Die Resolution 242 wird oft angeführt, um einen «palästinensischen» Anspruch auf die von Israel in Selbstverteidigung eroberten Gebiete zu konstruieren. Resolution 242 ruft Israel jedoch nur dazu auf, sich nach dem Erreichen eines «gerechten und dauerhaften Friedens» aus «Gebieten» (nicht «den» oder «allen») zurückzuziehen.

Die Resolution ist an «alle Staaten in der Gegend» gerichtet, die «in Frieden innerhalb sicherer und anerkannter Grenzen» leben sollen. «Palästinenser» werden nicht erwähnt, ein «Rückkehrrecht» derselben schon gar nicht. 242 enthält keine Verurteilung von Israels Präsenz in den Territorien, die die israelische Armee 1967 eroberte, noch wird diese Präsenz als «illegal» definiert.

Die (grünen) Grenzen von 67

Die Grenzen von 1967 (richtigerweise Waffenstillstandslinien von 1949) waren und sind keine anerkannten internationalen Grenzen. Artikel II des Waffenstillstands mit Jordanien legt explizit fest: «Keine Absprache dieses Abkommens soll in irgendeiner Art die Rechte, Ansprüche und Positionen einer der vertragschliessenden Parteien hinsichtlich einer friedlichen Regelung der Palästina-Frage vorentscheiden, zumal die Regelungen dieses Abkommens einzig von militärischen Erwägungen diktiert wurden.»

7 Kommentare

  1. Der Mensch ist ein bekannter Antisemit und Israelhasser. Das Grundproblem, wie man mit solchen Figuren umgeht, taucht immer wieder auf. Ich plädiere dafür, solche und ähnliche Beiträge sofort zu löschen und den Account zu sperren. Es ist die Strategie dieser Spezies, präsent zu sein und – je nach Schläue – mit „sachlichen“ Einwürfen in der Diskussion zu bleiben. Dass Letzteres in diesem Fall nicht recht funktioniert, ist einzig intellektuellen Niveau des Schreibers geschuldet.

    Eine Diskussion mit Antisemiten bedeutet, auf deren ausgelegte Leimspur zu gehen und ihnen die gewünschte Präsenz zu verschaffen. Es ist vertane Zeit und nutzt ausschließlich den Urhebern solcher Beiträge. Es sind definitiv keine Erkenntnisgewinne zu erwarten sondern bestenfalls Varianten der immergleichen Tiraden.

  2. Was ist der UNTERSCHIED zwischen dem Artikel von DAVID KLEIN und dem wirren Kommentar von Erhard Arendt: KLEIN kann seine Argumente mit Zitaten und Fakten nachvollziehbar und nachprüfbar belegen, bei den Pseudozitaten von E. A. wird lyrisch irgendwas zitiert ohne Quellenangabe. Formal gesehen Schrott, inhaltlich gesehen; ein Rülpser.

  3. welches von beiden trifft auf dich zu.
    ausgangspunkt “gestammel”

    ein sehr inhaltsreicher und niveauvoller kommentar.

    es ist immer wieder ein erlebniss, wenn man liest, wie locker einer mit verleumdungen arbeitet, wie er die realität scheut….

  4. Es ist sinnlos, im Gestammel von Antisemiten und Israelhassern nach Spuren von Vernunft suchen zu wollen.

  5. auf zur nächsten märchenstunde voller widersprüche.

    in alter tradition auf den spuren von ben gurion:

    “Warum sind Mythen so wichtig? Der zionistische Staat Israel lebt von solchen künstlich erzeugten Mythen. – So ging der Zionistenführer und erste Ministerpräsident Israels David Ben Gurion so weit zu behaupten, dass starker Glaube an den Mythos ihn in Wahrheit verwandle oder zumindest so gut wie eine Wahrheit.

    Sein enger Berater Jitzhar verstieg sich sogar zu der Behauptung: „Ein Mythos ist nicht weniger wahr als Geschichte, er ist jedoch eine zusätzliche Wahrheit, eine andere Wahrheit, eine Wahrheit, die neben der Wahrheit besteht; eine nicht objektive menschliche Wahrheit, und doch eine Wahrheit, die zur historischen Wahrheit wird.“

    mythen = lügen.

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