Schweiz: Jüdische Dachverbände gegen Verhüllungsverbot

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Frau im Niqab, Seven Sisters Road, London N7. Foto Sevensisters, CC0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=22734279
Frau im Niqab, Seven Sisters Road, London N7. Foto Sevensisters, CC0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=22734279
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Am 7. März 2021 stimmt die Schweiz über die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» ab. Der Schweizerische Israelitische Gemeindebund SIG und die Plattform der Liberalen Juden der Schweiz PLJS lehnen die Initiative ab. Die beiden jüdischen Dachverbände erachten die Bestimmungen des indirekten Gegenvorschlags jedoch für vertretbar und unterstützen diesen. Die Volksinitiative verletze die Religionsfreiheit, die als hohes Gut einer freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft geschützt werden müsse, schreiben die zwei Dachverbände in einer Mitteilung.

Die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» kommt am 7. März 2021 zur Abstimmung. Die Initianten wollen grundsätzlich Gesichtsverhüllungen im öffentlichen Raum verbieten. Bundesrat und Parlament lehnen die Volksinitiative ab und stellen ihr einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber.

Die Religionsfreiheit muss geschützt werden

Die Religionsfreiheit ist ein hohes Gut einer freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft, heisst es in der Medienmitteilung. Jeder Person werde garantiert, ihre Religion frei zu wählen, sie alleine oder in Gemeinschaft mit anderen zu bekennen, auszuüben und äussern zu können. Dazu gehört laut den beiden jüdischen Dachverbände auch das Recht, religiöse Bräuche und Gebote zu verfolgen, worunter auch religiöse Kleidungssitten und -Vorschriften fallen. Ein demokratischer Rechtsstaat garantiere seinen Bürgerinnen und Bürgern die Freiheit, sich nach eigenem Ermessen zu verwirklichen und schütze sie vor unverhältnismässigen Eingriffen in diese Freiheit. Die Religionsfreiheit müsse deshalb so weit gefasst wie möglich verteidigt werden. Die Freiheit seine Religion zu leben sei aber keineswegs absolut, sondern müsse in einem Ausgleich mit anderen Grundrechten gewährleistet werden. Dieser Ausgleich müsse mit Augenmass, verhältnismässig sowie mit der nötigen Zurückhaltung geschaffen werden und Grundrechte nicht gegeneinander ausgespielt werden, schreiben der Schweizerische Israelitische Gemeindebund und die Plattform der Liberalen Juden der Schweiz.

Jüdische Dachverbände unterstützen den Gegenvorschlag

Die beiden Dachverbände stimmen dem Bundesrat zu, dass man in der Schweiz vor Behörden und Polizeivertretern in gewissen Situationen, insbesondere zwecks Identifizierung sein Gesicht zeigen soll. Der SIG und die PLJS halten den Gegenvorschlag für vertretbar. Keine Person dürfe dazu gezwungen werden, ihr Gesicht zu verhüllen, wenn dies nicht ihrem Willen entspricht. Dies sei schon nach heutigem Recht strafbar. Der Gegenvorschlag ermögliche aber mehr Sensibilisierung und Aufklärung.