Hamas: Marokkos Normalisierung mit Israel ist eine ‘Sünde’

1
Demonstration gegen den Nahost-Friedensplan in Gaza am 31. Januar 2020. Foto Majdi Fathi/TPS
Demonstration gegen den Nahost-Friedensplan in Gaza am 31. Januar 2020. Foto Majdi Fathi/TPS
Lesezeit: < 1 Minute

Die Terrororganisation Hamas hat die Ankündigung des von den USA vermittelten Normalisierungsabkommens zwischen Israel und Marokko verurteilt.

In einem historischen Durchbruch hat Marokko zugestimmt, diplomatische Beziehungen mit Israel aufzunehmen. Als Teil des Abkommens werden die Vereinigten Staaten die Westsahara als Teil Marokkos anerkennen.

Im Rahmen des Normalisierungsabkommens wird Marokko ein diplomatisches Büro in Israel eröffnen und Israel wird ein diplomatisches Büro in Marokko eröffnen. Darüber hinaus werden Direktflüge zwischen den beiden Ländern stattfinden.

Der Hamas-Sprecher Hazem Qassem sagte gegenüber arabischen Medien, das Abkommen sei ein “eine politische Sünde, welche der palästinensischen Sache nicht dient und die Besatzung ermutigen wird, weiterhin die Rechte unseres Volkes zu verweigern.”

Qassem fügte hinzu, dass Israel die Normalisierung mit den arabischen Ländern ausnutze, um die “aggressive Politik” gegen das palästinensische Volk zu verstärken und die Siedlungen auszuweiten.

Unterdessen kündigte das “Aussenministerium” der Palästinensischen Autonomiebehörde an, dass es beabsichtigt, mit allen Mitteln zu handeln, um Israel daran zu hindern, “die Rechte der Palästinenser zu verletzen und es wegen der gegen das palästinensische Volk begangenen Verbrechen” vor Gericht zu bringen.

In der Erklärung betonte das “Aussenministerium”, dass zu den unbestrittenen palästinensischen Rechten die Selbstbestimmung, die Unabhängigkeit, die Errichtung eines palästinensischen Staates mit Jerusalem als Hauptstadt und das Recht der Flüchtlinge auf Rückkehr in ihre Heimat gemäss der UN-Resolution 194 gehören würden.

1 Kommentar

  1. Ganz kurzer Artikel mit ganz vielen, erklärungswürdigen Aspekten:

    Zuerst einmal und ganz persönlich:
    die Anerkennung der West-Sahara als marokkanisches Staatsgebiet ist verwegen
    und wohl den Umständen geschuldet … Sinn macht es nicht!

    Dass die Hamas definitiv besser Mord und Totschlag kann als Staatsrecht
    – ebenfalls klar.
    So klar wie die Tatsache,
    dass die Rechte der Pali-Araber von den bilateralen Vereinbarungen
    zwischen Israel und Marokko NICHT betroffen werden.

    Die Hamas führt dann weiter aus, sie hätte gerne
    “Unabhängigkeit, die Errichtung eines pali-arabischen Staates und die Kleinigkeit
    einer Hauptstadt Jerusalem für ihren Staat”.
    Ja … ein sinnloses Wunschkonzert, wie es seit Jahrzehnten immer wieder
    gefordert wird.
    Eine Rechtsgrundlage für diese Forderung bleibt die Hamas schuldig!

    Immer wieder werden pali-arabische Interessenvertreter von der Unvernunft übermannt
    und – auf des Wahnsinns wilden Rossen reitend –
    bestehen auf die Durchführung der Resolution 194.
    Oder – sagen wir es genauer –
    auf der Durchführung eines winzigen Teils der Resolution 194,
    die selektiv pali-arabischen Interessen dient.

    1.
    Die Res 194 verlangt freien Zutritt für überhaupt alle Menschen
    zu den religiösen Stätten
    – derzeit dürfen aber nur Muslime auf dem eigentlichen Tempelberg beten!
    Unwerte Hamas,
    bitte DAS zuerst einmal abstellen,
    bevor weitere Forderungen aus der Res 194 abgeleitet werden!

    2.
    Die Res 194 ist überhaupt NUR eine Res der UN-Generalversammlung
    und hat damit KEINEN zwingenden Charakter;
    kann also KEINESFALLS gewaltsam eingefordert werden
    UND bildet KEIN Internationales Recht!

    3.
    Die SELEKTIVE Hauptforderung der Hamas aus der Res 194
    betrifft das Rückkehrrecht der Flüchtlinge,
    bzw. die geldliche Entschädigung für diejenigen,
    die auf dieses Recht verzichten.

    Der Hamas will im Rahmen ihrer politischen Propaganda GAR NICHT
    aufgefallen sein, dass die Res 194 bei den Flüchtlingen NICHT unterscheidet
    zwischen den pali-arabischen und den jüdischen Flüchtlingen!
    Ergo bestünde bei Umsetzung des Rückkehrrechtes der Res 194
    eben AUCH ein Rückkehr-, bzw. Entschädigungsrecht für
    DIE JÜDISCHEN FLÜCHTLINGE!

    Tja, unwerte Hamas … kurz einmal DARÜBER nachgedacht und resümiert:
    schwerer Anwenderfehler!

Kommentarfunktion ist geschlossen.