«Dieudonné» muss in Genf vor Gericht

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Dieudonné mit
Dieudonné mit "Quenelle"-Geste. Foto Screenhsot Youtube
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Der sogenannte Komiker “Dieudonné” wird vom Genfer Gericht vorgeladen. Dies enthüllte der Westschweizer Sender RTS. Dem Komiker wird laut den Recherchen von RTS vorgeworfen, bei Auftritten in der Westschweiz negationistische Bemerkungen gemacht zu haben. Er wird am 17. Januar in Genf darüber Rechenschaft ablegen müssen.

Insbesondere wird ihm vorgeworfen, während Veranstaltungen in Nyon und Genf die Existenz der Gaskammern geleugnet und damit gegen die Schweizer Antirassismus-Strafnorm verstossen zu haben.

“Wir wollen nicht, dass die Schweiz zum Spielfeld für Antisemiten und Rassisten wird”, so Johann Gurfinkel, Generalsekretär des Vereins CICAD (“Coordination intercommunautaire contre l’antisémitisme et la diffamation”) gegenüber RTS.

Der “Komiker” wurde bereits mehrfach wegen der Aufstachelung zum Hass gegen Juden verurteilt und erfand die umstrittene Handgeste “Quenelle“. In Frankreich und Belgien musste er Zehntausende von Euro als Bussgeld für rassistische Verleumdungen, Verleumdungen und Hassreden zahlen.

Im Jahr 2015 kam der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem Urteil gegen Dieudonné zu dem Schluss, dass negationistische Äusserungen nicht mit Meinungsfreiheit gleichgesetzt werden können.