Der 16. Juni 2015 war ein Wendepunkt im Völkerrecht. Im Fall Chiragov gegen Armenien hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EMRK) einfache Kriterien für die Beurteilung vorgelegt, ob ein Gebiet unter militärischer Besatzung steht: Damit ein Gebiet besetzt sein kann, muss die Besatzungsmacht dort militärisch präsent sein. Während der Fall zwar den aserbaisch-armenischen Konflikt behandelte, waren die Auswirkungen auf die umstrittenen Gebiete Israels offensichtlich.
von Matthew Mainen
Am nächsten Tag schrieb der internationale Rechtsexperte Marko Milanovic einen Beitrag mit dem Titel „Europäischer Gerichtshof entscheidet, dass Israel Gaza nicht besetzt hält“. Jeder ehrliche Beobachter würde dem zustimmen. Leider hat der Israel/Palästina-Direktor von Human Rights Watch, Omar Shakir, das Memo nicht erhalten, denn er besteht immer noch darauf, dass Gaza besetzt ist.
Da Shakir wegen seiner BDS-Unterstützung mit einer möglichen Abschiebung aus Israel konfrontiert ist, deutet seine Entschlossenheit, das Gesetz in einer für Israel ungünstigen Weise zu verzerren, auf ein übergeordnetes Ziel hin, den jüdischen Staat zu dämonisieren und nicht Gerechtigkeit zu erlangen.
Laut Shakir wird die Besetzung des Gazastreifens durch die Kontrolle des „Luftraums des Gazastreifens, des Zugangs zum Meer, des Bevölkerungsregisters, der Zoll- und Mehrwertsteuersätze, der Sperrzone innerhalb des Gazastreifens, der Grenzen“ und mehrerer damit zusammenhängender Fragen bewiesen. Nach der Rechtsprechung, die sich von der Gegenwart bis zu den Nachkriegsgerichten erstreckt, ist das Unsinn. Diese Faktoren sind weitgehend irrelevant.
Der Europäische Gerichtshof stellte fest, dass „die physische Präsenz ausländischer Truppen eine unabdingbare Voraussetzung für die Besetzung ist, d.h. die Besetzung ist ohne „Stiefel vor Ort“ nicht denkbar. Daher reichen Kräfte, die die Marine- oder Luftkontrolle durch eine Marine- oder Luftblockade ausüben, nicht aus.“ Mit anderen Worten, da es in Gaza keinen einzigen israelischen Soldaten gibt, kann das Gebiet nicht als besetzt angesehen werden.
Raining fire on densely populated area (2 million in 25 by 7 mile territory) on population you've occupied for 50+ yrs & caged in open-air prison for 10+ bound to result in civilian death & won't make Israel safer. Sending a message should never come at expense of civilian life. https://t.co/b8rHpexZYp
— Omar Shakir (@OmarSShakir) March 25, 2019
Diese Entscheidung ist nicht umstritten. Es ist im langjährigen Völkergewohnheitsrecht verankert, dass eine Besatzungsmacht ein Monopol auf staatliche Autorität über ein Gebiet haben muss. Dies kann nicht erreicht werden, ohne dass Menschen vor Ort sind, die das Gebiet tatsächlich verwalten.
Im Nürnberger «Geiselmord-Prozess» von 1948 stellte das Gericht fest, dass „eine Besetzung die Ausübung staatlicher Gewalt unter Ausschluss der etablierten Regierung bezeichnet. Dies setzt die Zerstörung des organisierten Widerstands und die Einrichtung einer Verwaltung zur Erhaltung von Recht und Ordnung voraus.“
Die Situation in Gaza ist das Gegenteil einer Besatzung. Die Hamas und nicht Israel regiert das Gebiet unter Ausschluss anderer Akteure. Der organisierte Widerstand auf dem Territorium ist ebenfalls noch lange nicht zerstört. Trotz schwerer Verluste in einer Reihe von Kriegen mit Israel hält die Terrororganisation an Streitkräften fest, die bereit sind zu reagieren, wenn israelische Truppen einen Vorstoss machen.
Die in Nürnberg bekräftigten Besetzungskriterien spiegelten sich auch in der Rechtssache Kongo gegen Uganda des Internationalen Gerichtshofs von 2005 wider. Das Gericht stellte fest, dass es eine Besetzung gibt, wenn ausländische Truppen „nicht nur an bestimmten Orten stationiert sind, sondern auch wenn sie ihre eigene Autorität durch die der lokalen Regierung ersetzt haben“. Nach eigenem Bekunden hatte Uganda einst Tausende von Soldaten im Kongo. Das Gericht betrachtete jedoch nur ein Gebiet als besetzt, in dem ein ugandischer General eine Provinz gründete und einen Gouverneur einsetzte. Dies geschieht trotz der Tatsache, dass Uganda in einigen anderen Bereichen durch die Überwachung von Wahlen und die Verwaltung eines Flughafens eine erhebliche Kontrolle ausgeübt hat.
Letztendlich übernahmen lokale Akteure, die mit Uganda verbündet waren und nicht Uganda selbst, die Regierung. Dies gilt umso mehr für Gaza, wo Israel weitaus weniger Autorität über die Hamas hat, die eingeschworenen Feinde des jüdischen Staates.
Neben der Beständigkeit und Fülle der Rechtsprechung, unterstützen zahlreiche militärische Feldhandbücher die Position, dass Israel den Gazastreifen nicht besetzt. Dazu gehören die Kapitel über die Besetzung in den amerikanischen, kanadischen und britischen Handbüchern.
Zu Shakirs Verteidigung mögen einige auf andere wichtige Akteure des Völkerrechts verweisen, die seine Ansicht teilen. Im Jahr 2014 stellte die Staatsanwaltschaft des Internationalen Strafgerichtshofs fest, dass „es eine vernünftige Grundlage gibt, um zu dem Schluss zu kommen, dass Israel trotz des Rückzugs von 2005 weiterhin eine Besatzungsmacht in Gaza ist“. Auf dieser Basis konzentrierte sich ein Grossteil der von Shakir verwendeten Beweise, die wiederum wenig Fundament im Völkerrecht im Sinne der letzten 70 Jahre haben.
Wie es der Rechtsprofessor Eugen Kontorovich formulierte: „Es sah wirklich so aus, als würden sie das aus dem Nichts ziehen.“ Weniger als ein Jahr später machte dies der Europäische Gerichtshof im Fall Chiragov deutlich. Eine Resonanzkammer macht die Fälschung nicht wahrer, sondern nur lauter.
Man kann moralisch gegen Israels Umgang mit Gaza protestieren, ohne das Gesetz zu verfälschen. Stattdessen dient die von Shakir erwähnte Verwendung eines gründlich entlarvten Rechtsrahmens nur dazu, den jüdischen Staat als gefürchteten „Besatzer“ zu bezeichnen. Diese marginalisierende Sprache, ob er sie anerkennt oder nicht, dient einem grösseren Zweck: der Delegitimierung Israels. Mit seiner klaren Unterstützung für BDS und dem nicht gerade ehrlichen Umgang mit der Rechtslage kann Israel auf ihn verzichten.
Matthew Mainen ist ein in Washington ansässiger Wissenschaftler des Middle East Forum und Absolvent der Stanford Law School. Auf Englisch erschienen bei Middle East Forum. Übersetzung Audiatur-Online.