Amnesty International: Tourismus als Beihilfe zu Kriegsverbrechen?

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Foto Jorge Láscar - Road along the Dead Sea, CC BY 2.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=31947780
Foto Jorge Láscar - Road along the Dead Sea, CC BY 2.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=31947780
Lesezeit: 8 Minuten

In einer neuen Broschüre greift Amnesty International (AI) vier grosse Online-Buchungsplattformen dafür an, den Tourismus in Ostjerusalem und israelischen Siedlungen im Westjordanland zu begünstigen. Die Organisation wirft ihnen nicht weniger als Beihilfe zu Kriegsverbrechen vor. Damit nicht genug: Faktisch stellt sie historische jüdische Verbindungen in Abrede, ausserdem misst sie mit zweierlei Mass.

 

Die Organisation NGO Monitor hat es schon frühzeitig gewusst. «Amnesty International wird Anfang des Jahres 2019 eine Reihe von intensiven Kampagnen durchführen, in denen Israel ausgesondert wird», schrieb der israelische Watchdog zu Beginn des Jahres auf seiner Website. Dabei werde AI «historische jüdische Verbindungen mit Jerusalem und anderen Orten delegitimieren und diskriminierende Boykotte gegen Israel fördern». Konkret werde die Menschenrechtsorganisation gezielt Unternehmen an den Pranger stellen, die in israelischen Siedlungen im Westjordanland sowie in Ostjerusalem geschäftlich tätig sind, und den touristischen Besuch von dortigen historischen jüdischen Stätten als Verstoss gegen die Menschenrechte kriminalisieren. NGO Monitor sollte Recht behalten: Vor wenigen Tagen erschien die AI-Publikation «Destination: Occupation. Digital tourism and Israel’s illegal settlements in the Occupied Palestinian Territories» («Reiseziel: Besatzung. Digitaler Tourismus und Israels illegale Siedlungen in den besetzten palästinensischen Gebieten»).

In der 96-seitigen Broschüre wirft AI den Online-Buchungsbörsen Booking.com, Expedia, TripAdvisor und Airbnb vor, durch unrechtmässige Angebote in Ostjerusalem sowie in israelischen Siedlungen im Westjordanland die Rechte der Palästinenser zu verletzen. In fünf «Fallstudien» betrachtet Amnesty die geschäftlichen Aktivitäten der genannten Unternehmen in diesen Orten, beispielsweise in Hebron, im Beduinendorf Khan al-Ahmar und in Silwan, einem arabischen Stadtteil von Jerusalem. Das niederländische Portal Booking.com habe dort 45 Hotels und Ferienwohnungen im Angebot, die amerikanische Reisefirma Expedia führe neun Anbieter von Unterkünften auf, das US-Unternehmen TripAdvisor werbe für über 70 Hotels, Wohnungen, gastronomische Betriebe sowie touristische Ausflugsziele, und beim Appartementvermittler Airbnb stünden etwa 200 Unterkünfte zur Auswahl.

«Online-Buchungsbörsen fördern Tourismus in illegalen israelischen Siedlungen und tragen damit zu ihrer Existenz und ihrem Ausbau bei», heisst es bei Amnesty International. Die Besiedlung palästinensischer Gebiete sei ein «Kriegsverbrechen». «Trotzdem sind diese vier Firmen weiter in den Siedlungen aktiv und profitieren von dieser illegalen Situation.» Die Unternehmen reagierten unterschiedlich auf die Vorhaltungen. Airbnb äusserte sich bislang nicht, bei Expedia will man die Kritik prüfen. TripAdvisor teilte mit, man verstehe, «dass dieses Thema eine sensible Angelegenheit mit kulturellen und politischen Implikationen ist». Einträge von Anbietern stelle man potenziellen Gästen auf einer Plattform zur Verfügung, wo «jeder seine eigenen Erfahrungen mit anderen Reisenden teilen darf». Booking.com bezeichnete es als seine Philosophie, «Menschen dazu zu befähigen, die ganze Welt zu erleben». Die Art und Weise, wie man Informationen anzeige, stehe «in Übereinstimmung mit den lokalen Gesetzen vor Ort».

Der Besuch jüdischer Stätten als Beihilfe zum Kriegsverbrechen?

NGO Monitor bezeichnet die Veröffentlichung von AI in einer Stellungnahme als «antisemitische Kampagne», die «zu grossen Teilen auf tendenziösen Behauptungen lokaler NGOs» basiere. Amnesty leiste damit Unterstützung für die antiisraelische BDS-Bewegung, die zu einem Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen gegen den jüdischen Staat aufruft. Kein anderes Land in einem Konfliktgebiet sei ähnlichen Boykottaktivitäten dieser Organisation ausgesetzt, zudem gebe es keinerlei Kritik von AI an den geschäftlichen Tätigkeiten von Airbnb, Expedia, Booking.com und TripAdvisor in Ländern wie etwa China oder Syrien. Darüber hinaus reihe sich die Amnesty-Kampagne in andere Aktivitäten von AI in der Vergangenheit ein, mit denen Israel dämonisiert und ausgesondert und Antisemitismus verharmlost oder sogar verbreitet worden sei. NGO Monitor erwähnt in diesem Zusammenhang beispielsweise die Beteiligung von Amnesty an der grossen israelfeindlichen NGO-Konferenz in Durban im Jahr 2001 und diverse antizionistische Veranstaltungen von AI in Grossbritannien.

Es ist eine Dämonisierung Israels

Tatsächlich wird mit «Destination: Occupation» die BDS-Bewegung unterstützt, auch wenn Amnesty betont, sich weder auf ihre Seite noch gegen sie zu stellen. Doch die Menschenrechtsorganisation hakt sich «gerade fest ein und marschiert Seite an Seite mit BDS», wie der Publizist Georg Hafner kürzlich schrieb. «Statt sich der anschwellenden Judenfeindlichkeit mit einer eigenen Kampagne entgegenzustemmen, füttert man sie.» Denn es ist eine Dämonisierung Israels, wenn organisierte touristische Aktivitäten in israelischen Ortschaften im Westjordanland oder gar in Ostjerusalem mindestens als Unterstützung von Kriegsverbrechen dargestellt werden. Besonders deutlich wird das, wenn es in der Veröffentlichung heisst, die drei Orte, die von ausländischen Israelreisenden im Jahr 2017 am häufigsten besucht worden seien – nämlich die Klagemauer, das jüdische Viertel und die Grabeskirche –, lägen alle in der Altstadt von Jerusalem und damit im mehrheitlich arabisch bewohnten Ostteil der Stadt.

Zwei dieser Orte sind jüdisch, einer ist christlich. Soll es ernsthaft eine Beihilfe zu Kriegsverbrechen sein, sie zu besuchen? Nach Ansicht von Amnesty schon. Dass Jordanien Ostjerusalem nach der israelischen Staatsgründung bis zum Sechstagekrieg 1967 besetzt und annektiert hatte, dass es das jüdische Viertel zerstörte und keine Juden zur Klagemauer gehen liess, lässt die Organisation unerwähnt. Sollen Juden nicht zu ihren heiligsten Stätten gelangen können – nicht nur in Jerusalem, sondern beispielsweise auch in Hebron oder Bethlehem –, weil sie auf umstrittenem Gebiet liegen? Die palästinensischen Behörden würden es ihnen jedenfalls nicht gestatten. «Siedlergruppen, die von der israelischen Regierung unterstützt werden, betonen die historischen Verbindungen des jüdischen Volkes zur Region», kritisiert AI ferner – als ob das keine historische Tatsache wäre, sondern eine Propagandalüge.

Die Sichtweise von Amnesty ist keineswegs unumstritten

Bisweilen wirken die Vorwürfe von Amnesty nachgerade skurril, etwa, wenn es heisst: «In Souvenirläden und Besucherzentren an touristischen Orten in den besetzten palästinensischen Gebieten werden Produkte verkauft, die von israelischen Siedlern angebaut und hergestellt werden, wie Wein, Olivenöl, Kunsthandwerk und Kosmetik.  Touristen, die diese Attraktionen besuchen und Geld in den Restaurants und anderen Orten ausgeben, tragen direkt zum Erhalt und Wachstum der Siedlungen bei, da die Unternehmen im Besitz von Siedlern sind oder von ihnen verwaltet werden.» Der Blogger Elder of Ziyon kommentierte das so sarkastisch wie treffend mit den Worten: «Touristen, die heilige jüdische Orte besuchen, müssen laut Amnesty also vermeiden, eine Cola aus einem jüdischen Geschäft zu kaufen, und stattdessen versuchen, einen arabischen Laden zu finden. Sicher, die Touristen – besonders die jüdischen – könnten erstochen werden, wenn sie in diesen Laden gehen. Aber zumindest werden sie keine Cola trinken, die mit jüdischem Ungeziefer verunreinigt ist.»

Einen grossen Teil der Broschüre verwendet Amnesty International darauf, seine völkerrechtliche Sicht auf die israelischen Siedlungen im Westjordanland und auf Ostjerusalem darzulegen. Dabei ist diese Sichtweise keineswegs so unstrittig, wie AI behauptet. Die israelische Regierung etwa spricht von «umstrittenen Gebieten», nicht von «besetzten», und kann darauf verweisen, dass das Westjordanland nie zu einem Staat Palästina gehörte – weil es einen solchen in der Geschichte nie gab –, sondern vor 1967 von Jordanien annektiert war, davor zum britischen Mandatsgebiet gehörte und wiederum davor zum Osmanischen Reich. Palästinenser im heutigen Wortsinn existieren erst, seit die PLO in ihrer zweiten Charta die im vormaligen Mandatsgebiet lebenden Araber so bezeichnet hat. Auch die Vierte Genfer Konvention ist als Bezugsrahmen für die vermeintliche Widerrechtlichkeit der israelischen Siedlungen nicht unumstritten.

Dort heisst es in Artikel 49 – auf den sich Amnesty beruft –, die «Besatzungsmacht» dürfe nicht «Teile ihrer eigenen Zivilbevölkerung in das von ihr besetzte Gebiet deportieren oder umsiedeln». Das hat die israelische Regierung freilich noch nie getan – die Bevölkerung lebt dort vielmehr aus eigenem Antrieb. Seit 1948 hat jedenfalls weder das Westjordanland noch der Gazastreifen rechtmässig einem Souverän gehört. Somit kann man in Zweifel ziehen, dass die Genfer Konvention hier hinsichtlich der Fragen nach Besatzung und Umsiedlung überhaupt greift. Das Völkerrecht ist kein Naturgesetz, sondern etwas, das der Auslegung bedarf und damit auch zu unterschiedlichen Standpunkten führt. Für die Siedlungspolitik gilt das folgerichtig genauso. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass die Vereinten Nationen im Wesentlichen die diesbezügliche Position von AI teilen, zumal sie ihre groteske Einseitigkeit in puncto jüdischer Staat seit Jahrzehnten immer wieder unter Beweis stellen.

Zweierlei Mass und doppelte Standards

Auffällig ist auch, dass Amnesty mit zweierlei Mass misst. So heisst es in «Destination: Occupation» beispielsweise mit Blick auf die im Westjordanland lebenden Beduinen, diese identifizierten sich selbst «als indigenes Volk» und genössen «somit gewisse Sonderrechte auf das von ihnen besetzte Land und die natürlichen Ressourcen, die sie zur Erhaltung ihrer traditionellen Lebensgrundlagen und ihrer Lebensweise nutzen». Für die Juden lässt AI dieses Argument dagegen nicht gelten. Im Gegenteil kritisiert die Organisation es mehrfach scharf, dass etwa im Rahmen touristischer Führungen der jüdische Bezug zu den betreffenden Orten und Stätten betont wird. Dann zitiert Amnesty schon mal einen palästinensischen Bewohner, der die Ansicht vertritt, Touristenführer unterzögen ihnen zugeteilte Gruppen einer «Gehirnwäsche». Fast könnte man den Eindruck gewinnen, dass AI der Auffassung ist, Juden hätten im Westjordanland nicht nur prinzipiell nichts zu suchen, sondern auch keine für sie wichtigen Orte und keine historischen Bezüge.

Kein ernst zu nehmender Mensch wird behaupten, dass es in den umstrittenen Gebieten zu keinerlei Ungerechtigkeiten seitens des israelischen Staates kommt und dass sich die israelischen Bewohner stets nachbarschaftlich korrekt und freundlich verhalten. Doch für die jüngste Veröffentlichung von Amnesty International gilt, was der Politikwissenschaftler Florian Markl unlängst bereits für ein antiisraelisches Video dieser Organisation festgehalten hat: Sie ist «ein weiteres Glied in einer langen Kette von Belegen für die Einseitigkeit und Voreingenommenheit, mit der ansonsten renommierte Menschenrechtsorganisationen Israel begegnen». Im Dienste der Diffamierung und Delegitimierung des jüdischen Staates verbögen sie internationales Recht, so Markl, beurteilten Israel nach völlig anderen Massstäben als andere Staaten und verletzten oftmals ihre eigenen Grundsätze – «wie Amnesty International, das gegen sein Credo der Unparteilichkeit verstösst, indem es immer wieder Mitarbeiter aus den Reihen dezidiert israelfeindlicher Organisationen rekrutiert».

Es ist jedenfalls absurd und infam, Unternehmen wie Airbnb oder Booking.com der Beihilfe zu einem Kriegsverbrechen zu bezichtigen, weil sie den Tourismus in israelischen Ortschaften im Westjordanland und in Ostjerusalem erleichtern. Es ist ein Beispiel für doppelte Standards, wenn sich die Kritik nur auf geschäftliche Aktivitäten in diesen Gebieten bezieht. Und es ist Antisemitismus, wenn historische und gegenwärtige Bezüge und Verbindungen der Juden zu diesen Orten faktisch bestritten werden und Juden nicht das Recht haben sollen, sie zu bereisen.

Über Alex Feuerherdt

Alex Feuerherdt ist freier Autor und lebt in Köln. Er hält Vorträge zu den Themen Antisemitismus, Israel und Nahost und schreibt regelmässig für verschiedene Medien unter anderem für die «Jüdische Allgemeine» und «Mena-Watch». Zudem ist er der Betreiber des Blogs «Lizas Welt». Gemeinsam mit Florian Markl ist er Autor von »Vereinte Nationen gegen Israel«, erschienen bei Hentrich & Hentrich 2018.

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2 Kommentare

  1. Tourismus als Beihilfe zu Kriegsverbrechen?
    Wo sind da “Kriegsverbrechen”, wenn Israel Ferienmöglichkeiten anbietet? Ausser der Gefahr von PA-Terroristen besteht in Israel keine Gefahr für Touristen. Von Seiten Israel ist alles ruhig und die Touristen sind willkommen!
    Amnesty International soll keine solche vulgäre Umkehrung der Werte verbreiten. Das zeugt von NEID gegenüber dem erfolgreichen Tourismus IN ISRAEL!
    Die sollen sich fragen, wieso keine Touristen sich nach Ramallah oder Gaza wagen. In Israel müssen sie eben NICHT das Leben riskieren!
    Amnesty International möchte für Verstand und Gerechtigkeit “bürgen”, ist aber ein übler Haufen antiisraelischer, antijüdischer Agenten!!
    Zuletzt kann sie noch zu verbrechen mutieren, die sie zu verhindern versucht!!

  2. Zustimmung ! Bei Amnesty hab ich schon lange ein zwiespæltiges gefuehl . Die werden auch immer einseitiger . Opfer nach gesinnung sortieren , so in der richtung…

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