Will das Auswärtige Amt in Berlin den Rechtsstaat in Israel aushebeln?

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International finanzierte Gebäude in Khan al-Ahmar. Foto TrickyH, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=47421914
International finanzierte Gebäude in Khan al-Ahmar. Foto TrickyH, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=47421914
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Auch unter dem deutschen Bundesaussenminister Heiko Maas veröffentlicht das Auswärtige Amt Pressemitteilungen, die – vorsichtig ausgedrückt – als Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines anderen Staates gewertet werden könnten.

 

Nächtliche Raketen- und Mörserangriffe der Hamas im Minutentakt auf israelische Bevölkerungszentren bereiteten den Deutschen wenig Sorgen, wohl aber die Umsiedlung von wild siedelnden Beduinen nahe der Autobahn von Jerusalem nach Jericho. Am 31.Mai 2018 sagte eine Sprecherin des Auswärtigen Amts:

„Die Bundesregierung ist äusserst besorgt, dass das Beduinendorf Khan al-Ahmar in Kürze abgerissen und seine Bewohner gegen ihren Willen umgesiedelt werden könnten. Khan al-Ahmar liegt im sogenannten E1-Gebiet zwischen Jerusalem und der israelischen Siedlung Ma’ale Adumim. Falls hier Siedlungen entstehen sollten, würden die Aussichten auf ein zusammenhängendes palästinensisches Staatsgebiet – und damit die Umsetzbarkeit einer Zwei-Staaten-Lösung – deutlich verringert.“

Der Verlust von Heimat durch staatlich verordnete Umzüge 

Die deutsche Bundesregierung ist besorgt wegen des Leides, das den Bewohnern von Khan al Ahmar wegen eines Umzugs beigefügt werden könnte. Wir erinnern uns: „Seit Ende des Zweiten Weltkriegs mussten in Deutschland mehr als 50 Orte dem Tagebau weichen, Autobahnen wurden verlegt, Äcker, Wiesen und Wälder abgetragen. Rund 35 000 Menschen wurden umgesiedelt. Allgemeinwohl geht vor Privatgut: Umsiedlungen und Enteignungen zur Gewinnung von Braunkohle verstossen nicht gegen das Grundrecht auf Heimat, urteilten die Richter des Bundesverfassungsgerichts 2013.“

Es fragt sich, wie denn die Bundesregierung reagieren würde, wenn andere Staaten, etwa Russland, die USA, Grossbritannien oder gar Israel ähnlich laute Kritik an gerichtlich verfügten „Abrissen“ oder „Umsiedlungen“ innerhalb Deutschlands äussern.

Vom Umgang mit „Nichtsesshaften Menschen“

Hinzu kommt noch ein weiteres: keine Regierung in einem Rechtsstaat darf jemals rechtskräftige Urteile eines Obersten (Verfassungs-) Gerichts anfechten oder ignorieren, ohne das gesamte staatliche Gefüge aus den Angeln zu heben. In keinem Staat mit Katasteramt, Regionalplanungen und bestehenden Bau- und Hygienevorschriften ist eine wilde Ansiedlung akzeptabel. Das gilt für Israel genau wie für Europa respektive Deutschland. Es mangelt nicht an Fällen, in denen deutsche Richter die beabsichtigte Umsiedlung von Campingplätzen oder wilden Ansiedlungen von Nomaden oder Fahrenden bestätigten und per rechtskräftigem Urteil verfügten. Gemeinst sind damit Menschen ohne festem Wohnsitz, die irgendwo, meist ohne behördliche Genehmigung, ihre Wohnwagen aufstellen oder Zelte aufschlagen. Aber auch in Deutschland gilt im Zweifel das Baurecht.

Für politische Propaganda das Elend der Menschen in Kauf nehmen

In Israel heissen diese herumziehenden Nomaden „Beduinen“. Das sind arabische Stämme, die hinter den Weidegründen ihrer Schaf- und Ziegenherden herziehen, und sich entsprechend, wo es gerade passt, Zeltstädte ohne Infrastruktur wie Abwasserleitungen errichten. Deutlich sieht man das rechts und links der Autobahn von Jerusalem nach Jericho. Da stehen Kamelhaar-Zelte, Blechhütten und neuerdings illegal von der EU errichtete Wellblechhäuser und Klohütten. Oft ohne richtigen Anschluss an die Kanalisation und mit z. T. unter haarsträubenden hygienischen Verhältnissen. Diese sollen nun abgerissen und ihre Bewohner in feste Häuser in bestehende Ortschaften umgesiedelt werden.

Khan al-Ahmar. Foto Screenshot Youtube
Khan al-Ahmar. Foto Screenshot Youtube

Im Falle der Khan el Akhmar Beduinen glaubt die Bundesrepublik wohl, dass sie ein Recht habe, sich von aussen einzumischen, denn die Beduinen gelten als „Palästinenser“, obgleich sie als Bewohner des von Israel militärisch verwalteten Teils des Westjordanlandes eher jordanische Pässe haben und keine palästinensischen, da sie nicht Einwohner der geografisch abgesteckten Autonomiegebiete sind. Man will also als besorgter „Deutscher Aussenamtsvertreter“ lieber zulassen, dass unter den kinderreichen Familien in überhitzten Blechhütten Seuchen ausbrechen, als dass man Israel zugesteht, sich um diese Menschen adäquat zu kümmern und sie in bestehende Ortschaften zu integrieren.

Solange Israel diese Gebiete laut Völkerrecht kontrolliert und verwaltet, Einwände gegen die Umsiedlungen sogar beim Obersten Gericht abgesegnet worden sind, kann diese „Sorge“ der Bundesregierung nur als unlautere Einmischung in die inneren Angelegenheiten des Staates Israel gewertet werden.

Wer will eigentlich die „Zweistaatenlösung“?

Dabei wird mantrahaft die Zweistaatenlösung als Begründung herangezogen, obgleich es vor Ort, weder bei den Israelis noch bei den Palästinensern heute Befürworter dieser Idee gibt. Hierzu gibt es viele Argumente. Viele der betroffenen „Palästinenser“ sind jordanische Passinhaber und wollen keinesfalls in einem „palästinensischen Staat“ leben, der heute mit der „Autonomie“ identifiziert wird, wo Rechtlosigkeit, Willkür und vor allem Korruption herrschen. Manche wünschen sich eine Rückkehr der Jordanier, die zwischen 1948 und 1967 in diesem Gebiet geherrscht haben. Andere halten die israelische Verwaltung für die angenehmere Lösung.

Für die Zweistaatenlösung müsste erst einmal neben dem real existierenden Israel der palästinensische Staat ausgerufen werden. Vorerst gibt es nur die „Autonomie“. Die vollgültige Regierung dort mit eigener Polizei, Uniformen, Hymne und Gesetzen, einem seit 2007 aufgelösten Parlament und einer seit 2006 nicht mehr demokratisch legitimierten diktatorischen Regierung, nennt sich zwar „State of Palestine“. Aber sie hat ihren von über 100 Staaten der Welt „anerkannten“ Nicht-Staat aus guten Gründen bis heute nicht ausgerufen. Denn in dem Fall würde sie finanzielle Hilfe für den „Aufbau des künftigen Staates“ augenblicklich verlieren. Von „Entwicklungshilfe“, den der Staat dann beantragen müsste, kann man kaum leben, wie Entwicklungsländer der Welt das bestätigen können. Wie sollte dann noch die handgreifliche und überall sichtbare Korruption mit Villen, Luxushotels in Ramallah, Bethlehem oder Hebron „geschmiert“ werden. Abgesehen davon wäre eine offizielle Ausrufung des Staates ein Verstoss gegen die Abkommen zur Autonomie mit Israel. Der Schritt würde dann auch alle Handelsabkommen mit Israel und andere Regelungen ausser Kraft setzen, in erster Linie zum Schaden der Palästinenser.

Was hat es mit „E1“ auf sich?

In der Pressemitteilung des Auswärtigen Amtes wird das sogenannte E1-Gebiet erwähnt. Wenn das in israelische Hände fallen würde, wäre der künftige Palästinensische Staat zweigeteilt und nicht mehr zusammenhängend. E1 ist ein leerer Hügel mit steilen Abhängen östlich von Jerusalem und heute unter voller israelischer Verwaltung. Die Beduinen wohnen nur in den Tälern rund um diesen mit Fahrzeugen kaum erzwingbaren unzugänglichen Berg. Die Verbindung von Nord nach Süd ist auch heute nur über Strassen am Rande des Berges möglich. Rein geografisch wäre also der künftige Staat ohnehin zweigeteilt, solange in der Mitte dieser unerschlossene Bergbrocken liegt. Hier könnte und sollte man natürlich auch noch die deutsche „Sorge“ wegen der „völkerrechtswidrigen“ Siedlungspolitik kommentieren. Das ist schon vielfach geschehen und muss hier nicht noch einmal wiederholt werden. Völkerrechtlich verboten ist es, die eigene Bevölkerung in das besetzte Territorium (eines fremden Staates) zu „deportieren oder transferieren“. Weder der Gazastreifen noch das Westjordanland waren jemals international anerkannter Teil von Ägypten oder Jordanien. Selbst Israel betrachtet die von ihm kontrollierten Gebiete im Westjordanland heute noch als „militärisch besetztes Gebiet“. Obgleich doch angeblich die Siedlungen für alle Ewigkeit errichtet werden, hat Israel im Sinai, in Gaza und im Norden des Westjordanlandes bewiesen, dass Siedlungen durchaus geräumt, zerstört oder vollständig übergeben werden können. Die blühende ägyptische Tourismusindustrie im Sinai blüht in den von Israelis errichteten „Siedlungen“ etwa in Scharm el-Scheich und Nuwaiba. Man darf sich fragen, was die Palästinenser mit ihrer ultimativen Zerstörung der 2005 im Gazastreifen geräumten Siedlungen bezweckten. Die Amerikaner haben damals als Vermittler die Forderungen der Palästinenser bei den Israelis durchgesetzt. Heute dienen die Trümmer dieser geräumten Siedlungen als Abschussrampen für Raketen der Hamas auf Israel.

Will Deutschland in Israel die Demokratie abschaffen?

In der besagten Pressemitteilung heisst es noch: „Die Bundesregierung appelliert eindringlich an die israelische Regierung, auf die Umsiedlung der Bewohner von Khan al-Ahmar zu verzichten.“ Wie würde wohl die deutsche Bundesregierung antworten, wenn ein ausländischer Staat sie auffordert, ein rechtskräftiges Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus politischen Gründen zu verwerfen. Genau das bedeutet jedoch dieser Appell an die israelische Regierung. Das würde alle Regeln eines Rechtsstaates aus den Angeln heben und wäre deshalb in Deutschland zu Recht absolut undenkbar. Der deutsche Aufruf kommt daher dem Wunsch einer Abschaffung der israelischen Demokratie gleich.

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Über Ulrich W. Sahm

Ulrich W. Sahm, Sohn eines deutschen Diplomaten, belegte nach erfolgtem Hochschulabschluss in ev. Theologie, Judaistik und Linguistik in Deutschland noch ein Studium der Hebräischen Literatur an der Hebräischen Universität in Jerusalem. Seit 1975 ist Ulrich Sahm Nahost-Korrespondent für verschiedene deutschsprachige Medien und berichtet direkt aus Jerusalem.

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3 Kommentare

  1. Wegen Auschwitz sei er in die Politik gegangen, sagte Maas bei seiner Antrittsrede. Nun gefährdet er die Existenz Israels und unterstützt Antisemiten, die Israel auslöschen wollen. Deutschland und die EU sprechen mit gespaltener Zunge! Shalom

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